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Aus dem Gemeinderat vom 15.09.2021

Aus dem Gemeinderat vom 15. September 2021
 
Nach einer kurzen Sommerpause traf sich der Gemeinderat am vergangenen Mittwoch wieder zur Gemeinderatssitzung in der Kulturhalle. Neben der Thematik der Reblaus-Situation in Bezug auf nicht mehr bewirtschaftete Grundstücke im Weinbaugebiet Rauenberg, wurden unter anderem auch die Sanierung der Schönbornstraße, sowie die Freianlagenplanung im Bereich der Apolloniastraße besprochen. Den größten Teil der Sitzung nahm der Finanzbericht zum Haushaltsvollzug, dem Jahresabschluss 2020 und dem Jahresabschluss Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung als auch die Neuaufnahme von Investitionsdarlehen für den Kernhaushalt der Stadt Rauenberg und für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung in Anspruch.
 
Zu Beginn der Sitzung bat Bürgermeister Seithel alle Anwesenden sich zu erheben. In einem Gedenkmoment wurde Frau Elisabeth Pfefferle gedacht. Die Verstorbene war über viele Jahre treue Besucherin nahezu jeder Sitzung des Gemeinderates.
 
Bevor man in die Tagesordnung einstieg, gab es in der Fragestunde noch eine Nachfrage eines Rauenberger Bürgers zum Potential der Rauenberger Grabungsstätte Tongrube Unterfeld und wie dieses die Stadt nutzen möchte, sowie eine Frage zur Angebotsaufforderung an ein Bauunternehmen für das Baugebiet Sandäcker.
 
 

Problematik der Reblaus-Situation  - ungepflegte Grundstücke im Weinbaugebiet Rauenberg
 
Die Reblaus hat sich in den vergangenen Jahren zu einer der problematischsten Schädlinge im Weinbau entwickelt. Vor allem durch den Strukturwandel im Weinbau findet die Reblaus immer bessere Bedingungen vor. So sind Rebflächen, die aus der Produktion genommen und nicht ordnungsgemäß gerodet werden, der ideale Nährboden für die massenhafte Vermehrung der Rebläuse.
Der Weinbauberater Tim Ochssner vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis stellte die Problematik anhand einer Präsentation vor und erörterte entsprechende Lösungsansätze.
 
Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und befürwortete einstimmig die angezeigte Vorgehensweise, die Eigentümer der ungepflegten Grundstücke auf ihre Pflegepflicht hinzuweisen.
 
 

Sanierung der Schönbornstraße in Rauenberg; Vergabe der Planerleistungen für den Verkehrswegebau
 
Auf der Grundlage der Ergebnisse und Schadensbilder der Kanalbefahrungen stehen in der Schönbornstraße in Rauenberg umfassende Sanierungsmaßnahmen am Kanalsystem an. Darüber hinaus gilt es sowohl im Straßen- als auch im Gehwegbereich funktionale Schäden an der Oberfläche zu beseitigen. Der zur Sanierung anstehende Bereich umfasst die Schönbornstraße abgehend von der Wieslocher Straße bis zur Straßeneinmündung Im Brühl und gliedert sich aus technischer Hinsicht in zwei Bauabschnitte.
 
Das Büro E. Schulz hat die Planerleistungen für den Verkehrswegebau zwischenzeitlich in einem im Sinne der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure beziffert. Es ergibt sich ein voraussichtliches Planerhonorar über alle Leistungsphasen hinweg in Höhe von 129.628,35 Euro (brutto). Um auf eine künftige Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Lage reagieren zu können, ist im Einvernehmen mit dem Planungsbüro eine stufen- bzw. abschnittsweise Beauftragung vertraglich möglich. Der Entwurfsplanung entspräche einer Beauftragung bis zur Leistungsphase 3 und wäre nach aktuellem Stand mit einem voraussichtlichen Honoraraufwand in Höhe von 48.038,67 Euro (brutto) verbunden.  Bei einer stufen- bzw. abschnittsweisen Beauftragung hat dann innerhalb von 2 Jahren nach der Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungsphasen eine Fortführungsbeauftragung in schriftlicher Form zu erfolgen.
 
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung einstimmig zum Abschluss eines Planervertrages mit dem Ingenieurbüro E. Schulz aus Hirschberg auf der Grundlage des § 48 der HOAI 2021 zur Erbringung der Verkehrsanlagenplanung zur Sanierung der Schönbornstraße (BA 1 + 2) unter Einordnung in die Honorarzone II und Anwendung des Honorarmindestsatzes. Der Planervertrag ist stufen- bzw. abschnittsweise auszugestalten, wobei zunächst nur bis einschließlich der Leistungsphasen 3 (Entwurfsplanung) zu beauftragen ist. 
 
 

Freianlagenplanung, Straßen- und Kanalsanierung im Bereich der Apolloniastraße in Malschenberg; Auftragsvergabe der Freianlagenplanung
 
In den Jahren 2009 /2010 wurde im Rahmen der Förderkulisse des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum die Neuausrichtung eines Quartiers rund um den historischen Ortskern von Malschenberg angegangen und in Teilen umgesetzt.
 
Die Gebietskulisse rund um den „Apolloniabrunnen“ umfasste hierbei einen Teil der Letzenbergstraße und der Friedhofstraße, die Apolloniastraße und die Straße Am Hang. Baulich umgesetzt wurde damals in erster Linie die Neugestaltung des Alten Kirchplatzes, sowie die Straßen- und Kanalsanierung im Bereich der Friedhofstraße. Die Freianlagenplanung (Oberflächenplanung) einschließlich der Straßen- und Kanalsanierung in der Apolloniastraße wurde jedoch zurückgestellt und bis heute nicht umgesetzt.
 
Daran anknüpfend ist es nunmehr vorgesehen, die Neugestaltung der Freianlagen rund um die Apolloniaquelle und Apolloniastraße anzugehen. In dem Bestreben Synergien im Sinne der Aufwandsminimierung zu generieren, hat die Verwaltung mit den damals in den Jahren 2009/2010 für die Stadt tätigen Planer Kontakt aufgenommen. Das Büro SFN aus Wiesloch hat der Verwaltung eine Angebotsofferte für die Selbstständige Freianlagenplanung auf der Grundlage der fortzuschreibenden Kostenberechnung vom 15.01.2015 vorgelegt. Aufgrund der auf dieser Basis anzunehmenden anrechenbaren Kosten ergab sich ein voraussichtliches Planerhonorar über alle Leistungsphasen hinweg in Höhe von 149.749,96 Euro (brutto). Um auf die künftige Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Lage reagieren zu können, ist auch hier eine stufen- bzw. abschnittsweise Beauftragung vorgesehen, wobei dem Büro SFN zunächst nur die Leistungsphasen 2 bis 3 (Vorplanung und Entwurfsplanung) übertragen werden sollen. Dies entspräche vorbehaltlich einer Fortschreibung der Kostenberechnung einem Honoraraufwand in Höhe von 37.395,25 Euro. Eine eventuelle Fortsetzung der Beauftragung hat dann innerhalb von 2 Jahren nach der Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungsphasen ein Fortführungsauftrag in schriftlicher Form zu erfolgen.
 
Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung einstimmig zum Abschluss eines entsprechenden Planervertrages mit dem Ingenieurbüro Spang, Fischer, Natschka aus Wiesloch.
 
 

Finanzbericht zum Haushaltsvollzug 2021
 
Das Ergebnis der Maisteuerschätzung und die bis heute sich abzeichnenden, tatsächlichen Finanzvorgänge lassen für das Jahr 2021 eine leichte Ergebnisverbesserung erwarten. Insbesondere auf der Ertragsseite zeichnen sich Anpassungen ab. Insgesamt muss im Jahr 2021 mit einem negativen ordentlichen Ergebnis von rund 1,0 Mio. € gerechnet werden. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen des 1. Finanzberichtes zum Haushaltsvollzug 2021 zur Kenntnis.
 

Jahresabschluss 2020 - Beratung und Beschlussfassung

 
Das Jahresergebnis 2020 schloss mit ordentlichen Erträgen von 19.750.442,59 €, ordentlichen Aufwendungen von 18.905.714,63 € und somit mit einem positiven ordentlichen Ergebnis von 844.727,96 € ab. Es ergab sich ein positives Sonderergebnis (Saldo aus außerordentlichen Erträgen und außerordentlichen Aufwendungen) von 3.427,28 €. Insgesamt schloss somit die Ergebnisrechnung mit einem Gesamtergebnis von 848.155,24 € (Überschuss) ab. Geplant wurde mit einem negativen Gesamtergebnis von -313.550 €, so dass sich letztendlich das Gesamtergebnis um 1.161.705,24 € verbesserte.
 
Die Finanzrechnung schloss mit Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 19.091.400,41 € und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 17.514.757,81 € ab. Somit ergab sich ein Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit (Cashflow) von 1.576.642,60 €, geplant wurde mit einem positiven Cashflow von 752.350 €.
 
Für investive Maßnahmen wurden Auszahlungen von 2.418.843,21 € getätigt, insbesondere für Hochbaumaßnahmen des Feuerwehrhauses Malschenberg und für die Straßenbaumaßnahmen im 2. BA Schloßstraße in Rotenberg. Demgegenüber stehen investive Einzahlungen von 732.360,39 €, so dass sich ein negativer Saldo aus Investitionstätigkeit von -1.686.482,82 € ergab.
 
Neue Darlehen wurden in Höhe von 1.000.000 € aufgenommen. Zudem wurden Kredite mit einem Betrag von 1.836.000 € umgeschuldet. Unter Berücksichtigung der ordentlichen Tilgungen von 484.700,44 € erhöhte sich demnach der Stand der langfristigen Verbindlichkeiten auf absolut 8.923.973,07 € oder 1.016,75 € / EW.
 
Der Gemeinderat beschloss auf einstimmiger Empfehlung des Verwaltungsausschusses den Jahresabschluss 2020 bei zwei Enthaltungen.
 
 

Jahresabschluss 2020 EigB Abwasserbeseitigung - Beratung und Beschlussfassung
 
Das Jahresergebnis 2020 schließt in der Erfolgsrechnung mit Erträgen von 1.402.376,70 € (Planansatz: 1.498.650 €) und Aufwendungen von 1.346.062,08 € (Planansatz: 1.498.650 €) ab. Somit ergibt sich ein Jahresgewinn in Höhe von 56.314,62 €, geplant wurde noch mit einem Jahresverlust in Höhe von 149.000 €. Für investive Maßnahmen wurden im Jahr 2020 insgesamt 619.584,88 € ausgegeben.
 
Die Kanalerneuerungsmaßnahme in der Schloßstraße in Rotenberg war mit einem Ausgabebetrag von 600.935,87 € die größte Auszahlungsposition. Neue Kredite wurden in Höhe von 750.000 € aufgenommen. Unter Berücksichtigung der planmäßigen Tilgungen bestehender Kredite erhöhte sich der Stand der langfristigen Verbindlichkeiten zum 31.12.2020 auf absolut 6.194.066,82 € oder 705,72 €/EW.
 
Der Gemeinderat beschloss auf einstimmiger Empfehlung des Verwaltungsausschusses den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung einstimmig in der vorgelegten Fassung.
 
 

Neuaufnahme von Investitionsdarlehen für den Kernhaushalt der Stadt Rauenberg und für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

 
Zur Finanzierung von Investitionen wurde im der Haushaltssatzung des Stadt Rauenberg für das Jahr 2021 eine Kreditermächtigung in Höhe von 2.000.000 € eingestellt. Zur Finanzierung von Investitionen beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung wurde im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes für das Jahr 2020 eine Kreditermächtigung in Höhe von 452.300 € eingestellt. Diese Kreditermächtigungen wurden mit Haushaltsverfügung vom 30.03.2021 durch die Rechtsaufsichtsbehörde auch genehmigt. Die Verwaltung beabsichtigt auf Grundlage dieser vom Gemeinderat zu erteilenden Ermächtigung bei Banken Kreditangebote einholen und jeweils nach dem Stand der zu finanzierenden Investitionsauszahlungen diesen Kredit dann auch aufnahmen. Unter Einbeziehung der Kreditprogramme verschiedener Banken kann nach dem derzeitigen, immer noch sehr niedrigen Zinsniveau davon ausgegangen werden, dass Zinskonditionen von 0,0% bis -0,1% bei einer 10-jährigen Zinsbindung und einer 30-jährigen Laufzeit erzielt werden können. Die Verwaltung wird dann unverzüglich über das Ergebnis der Darlehensaufnahme an den Gemeinderat berichten. Durch sinnvolle Umfinanzierungen können begrüßenswerte Verbesserungen vorgenommen werden.
 
Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung einstimmig auf Grundlage von noch einzuholenden Konditionen neue Investitionskredite für Zwecke des Kernhaushaltes der Stadt Rauenberg bis zur Höhe der genehmigten Kreditermächtigung (2.000.000 €) und für Zwecke des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung bis zur Höhe der genehmigten Kreditermächtigung (452.300 €) aufzunehmen.
 
 

Bekanntgabe des Sitzungsprotokolls der letzten Gemeinderatsitzung
 
Zur Bekanntgabe des Sitzungsprotokolls der letzten Gemeinderatssitzung gab es keine Einwände oder Änderungswünsche.
 
 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
 
Bei der letzten nichtöffentlichen Sitzung am 21.07.2021 wurden keine Beschlüsse gefasst.
 
 

Verschiedenes
 
Bürgermeister Peter Seithel teilte mit, dass nach Rücksprache mit den ausrichtenden Vereinen, die Rauenberger Winzerkerwe aufgrund der Corona-Pandemie leider auch in diesem Jahr abgesagt werden muss. Aktuell ist man mit interessierten Vereinen in der näheren Absprache, am Kerwewochenende über das Ortsgebiet verteilt kleinere Aktionen und Festlichkeiten stattfinden zu lassen.

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