Weinstadt Rauenberg

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Der Rhein-Neckar-Kreis informiert

Wahlvorschläge für die Wahlkreise Wiesloch, Weinheim, Schwetzingen und Sinsheim können bis zum 23. Dezember 2025 beim Kommunalrechtsamt eingereicht werden

Am Sonntag, den 8. März 2026, wird in Baden-Württemberg der 18. Landtag gewählt. Der Rhein-Neckar-Kreis ist hierzu in vier Wahlkreise eingeteilt. Das für die Durchführung der Landtagswahl in den Wahlkreisen Nr. 37 Wiesloch, Nr. 39 Weinheim, Nr. 40 Schwetzingen und Nr. 41 Sinsheim zuständige Kommunalrechtsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat nun auf der Homepage des Kreises die Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen öffentlich bekanntgemacht. Ab sofort können beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Kommunalrechtsamt, Kurfürsten-Anlage 38 - 40, 69115 Heidelberg, die Wahlvorschläge schriftlich eingereicht werden. Diese müssen spätestens am 23. Dezember 2025, 18:00 Uhr, dem Kommunalrechtsamt vorliegen.

Die Entscheidung über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge trifft der Kreiswahlausschuss am Freitag, den 9. Januar 2026. Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre (Haupt-)Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. Der Weg in den Landtag führt üblicherweise über Parteien und Wählervereinigungen, die in einem demokratischen Verfahren die Bewerberinnen und Bewerber nominieren.

Die Durchführung der Landtagswahl richtet sich nach dem Landtagswahlgesetz und der Landeswahlordnung. Derzeit finden noch erforderliche Anpassungen der Landeswahlordnung statt. Auf das Inkrafttreten wird – unmittelbar nach Veröffentlichung im Gesetzblatt für Baden-Württemberg – im Internetangebot der Landeswahlleiterin hingewiesen.

Anfragen zur Aufstellung und Einreichung von Kreiswahlvorschlägen können an den Kreiswahlleiter beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Kurfürsten-Anlage 38-40, 69115 Heidelberg, Telefon 06221/522-1331, E-Mail kommunalrechtsamt(@)rhein-neckar-kreis.de, gerichtet werden. Dort sind auch die Vordrucke für die Einreichung der Kreiswahlvorschläge erhältlich.

Der vollständige Bekanntmachungstext ist auf der Homepage des Landratsamtes unter zu finden. 

Seiteninhalt

Weitere Informationen