Onlinebeantragung des Wahlscheins für die Bürgermeisterwahl
Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Bürgermeisterwahl 2023
Zur Bürgermeisterwahl 2315 können Wahlscheine mündlich, schriftlich oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung beantragt werden. Wir bieten für Sie zur Bürgermeisterwahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.rauenberg.de an.
Beim Aufruf des Links Wahlscheinantrag erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf der Ihnen vorliegenden Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Amtsboten zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an vanessa.rimmele(@)rauenberg.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Frau Gellert, Tel: 06222/ 619-23, Fax: 06222/ 619-24, nina.gellert(@)rauenberg.de
Frau Rimmele, Tel: 06222/ 619-12, Fax: 06222/ 619-16, vanessa.rimmele(@)rauenberg.de
Stadtverwaltung Rauenberg
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Bürgermeisters/der BürgermeisterinWegen Ablauf der Amtszeit des bisherigen Stelleninhabers wird die Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin der Stadt Rauenberg notwendig.
Die Wahl findet statt am Sonntag, dem 02.07.2023.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keine/n Bewerber/in mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet eine Neuwahl statt, bei der neue Bewerber/innen zugelassen sind.
Eine erforderlich werdende Neuwahl findet statt am Sonntag, dem 16.07.2023.
Bei der Neuwahl entscheidet die höchste Stimmenzahl und bei Stimmengleichheit das Los.
Die Amtszeit des/der gewählten Bürgermeisters/Bürgermeisterin beträgt 8 Jahre.
Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde mit Hauptwohnung wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Diese werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und können wählen. Der Bürgermeister ist berechtigt, vom Unionsbürger zur Feststellung seines Wahlrechts einen gültigen Identitätsausweis sowie eine Versicherung an Eides statt mit der Angabe seiner Staatsangehörigkeit zu verlangen.
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr wahlberechtigt. Wahlberechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Wahltag noch nicht mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmeldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 der Kommunalwahlordnung beizufügen.
Vordrucke für diese Erklärung hält das Bürgermeisteramt der Stadt Rauenberg im Rathaus, Bürgerservice, Zimmer 1.4, Wieslocher Straße 21, 69231 Rauenberg bereit.
Die Anträge auf Eintragung müssen schriftlich gestellt werden und – ggf. samt der genannten eidesstattlichen Versicherung – spätestens bis zum Sonntag, den 11.06.2023 beim Bürgermeisteramt der Stadt Rauenberg im Rathaus, Bürgerservice, Zimmer 1.4, Wieslocher Straße 21, 69231 Rauenberg eingehen.
Ort, Datum
Rauenberg, den 17.05.2023
Bürgermeisteramt
gez. Peter Seithel, Bürgermeister