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Aus dem Gemeinderat

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Aus der Verbandsversammlung vom 21.05.2012

Verbandsversammlung traf sich in Rauenberg
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands kam am vergange-nen Montag im Rauenberger Rathaus zusammen. Rauenbergs Bürgermeister Frank Broghammer begrüßte in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Verbands die Vertreter der drei Gemeinden.

Einheitlicher Regionalplan 2020
Der Verband der Metropolregion Rhein-Neckar hatte angekündigt, den Gemeinden und Verbänden die Unterlagen zum einheitlichen Regionalplan 2020 Mitte Mai zur erforderlichen Stellungnahme vorzulegen. In Erwartung dieser Unterlagen hatte der Verbandsvorsitzende dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt. Leider waren die Unterlagen noch nicht eingetroffen, weswegen dieser Tagesordnungspunkt vertagt werden musste. Einigkeit herrschte jedoch bei den Mitgliedern der Versammlung, dass zunächst die Gemeinderäte der drei Kommunen jeweils eine separate Stellungnahme aus Sicht der Gemeinden abgeben sollten. Erst danach soll der Gemeindeverwaltungsverband eine Stellungnahme für das Verbandsgebiet aussprechen.

12. Änderung des Flächennutzungsplans
Wie bereits mehrfach berichtet soll auf dem Gebiet der ehemaligen „Tongrube Unterfeld“ auf Gemarkung Rauenberg eine Photovoltaikanlage errichtet werden. Außerdem soll die Ausgrabung von archäologischen Funden in diesem Bereich weiterhin gewährleistet werden. Formell ist dazu die Aufstellung eines Bebauungsplans seitens der Stadt Rauenberg, die Änderung des Flächennutzungsplans durch den Gemeindeverwaltungsverband und ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren durch das Regierungspräsidium erforderlich. Letzteres wurde notwendig, weil die regionalplanerischen Festlegungen „schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtschaft“ und „Regionaler Grünzug“ berührt werden. Nicht ohne Stolz konnte Vorsitzender Frank Broghammer verkünden, dass insbesondere das Zielabweichungsverfahren in der „Rekordzeit“ von nur sechs Wochen abgeschlossen werden konnte. Dem Abschluss des Flächennutzungsplanverfahrens diente die Behandlung in dieser Verbandsversammlung. Der beauftragte Planer Dietmar Glup präsentierte das Ergebnis der erfolgten Behördenanhörung. Die dabei vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange können entsprechende Berücksichtigung finden. Von Seiten der Öffentlichkeit gab es keine Anregungen oder Einwendungen. Der einstimmige Beschluss des Gremiums war daher reine Formsache.

Artenschutzrechtliche Vorprüfung ausgewählter Siedlungserweiterungsflächen
Nach den Ausführungen der Umweltschutzbeauftragten des Gemeindeverwaltungs-verbandes, Dr. Brigitta Martens-Aly, hat mit der Änderung des Bundesnaturschutz-gesetzes 2009 der Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten eine Aufwertung und Präzisierung erfahren. Bei allen Baugebietsausweisungen ist im Vorfeld zu prüfen, ob „besonders“ oder „streng“ geschützte Tier- und Pflanzenarten in erheblichem Ausmaß von der Ausweisung betroffen sind und in welcher Weise negative Auswirkungen auf deren Populationen vermieden oder ausgeglichen werden können. Erst wenn dies abgearbeitet ist, kann eine Ausweisung erfolgen. Gerade die Nachweise von Tierarten erfordern oft besonderes Fachwissen. Da sie auch nur saisonal erhebbar sind, ist es günstig, möglichst frühzeitig Erkenntnisse über ihr Vorkommen zu haben, da die erforderlichen Untersuchungen den Planungsfortschritt im ungünstigen Fall erheblich verzögern können.
Im Zuge des Modellprojekts „Biodiversitäts-Check“ hatte der Biologe Erwin Rennwald eine Übersichts-Erhebung der im gesamten Verbandsgebiet vorkommenden Tierarten vorgenommen mit Augenmerk auf die Tierarten mit besonderem Schutzstatus. Um das dort erworbene Wissen auch für die laufende Flächennutzungsplanung zu nutzen, wurde der Gutachter beauftragt, zu möglichen Vorkommen der rechtlich relevanten Arten in den Erweiterungsgebieten eine Aussage zu treffen. Das Gutachten umfasst die geplanten Erweiterungsgebiete:
Rauenberg mit Ortsteilen
Auf den Gottesäckern
Steinsatzbild
Hohenstein/Schanzenäcker
Erweiterung Torwingert
Mühlhausen mit Ortsteilen
Fraubrunnen
Sonderbaufläche Sport
Reutweingärten
Klotzäcker
Malsch
Sauermichel
Erweiterung Rot-Malsch
Das Gutachten liegt nunmehr seit Anfang 2012 vor und präzisiert den Untersuchungsbedarf im weiteren Planungsfortschritt.  Es hat keine eigene rechtliche Relevanz, stellt aber die inhaltlichen Weichen für die Untersuchungen, die im Zuge der Erstellung von Bebauungsplänen notwendig werden. Die detaillierten Ergebnisse und ihre Relevanz für die weitere Planung stellte Frau Dr. Martens-Aly den Verbandsmitgliedern anhand einer Präsentation vor.

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