Amtliche Bekanntmachungen
Aus dem Gemeinderat vom 17.04.2024
Aus dem Gemeinderat vom 17. April 2024 |
Auch in der Aprilsitzung des Gemeinderates gab es wieder einige bedeutungsvolle Entscheidungen zu treffen. Zu Beginn erkundigte sich eine Bürgerin zum Thema Kinderbetreuung, bevor es zur weiteren Tagesordnung überging. Zuerst wurden der Bebauungsplan „Allmendland“ in Rotenberg und die 16. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes des GVV Rauenberg besprochen, bevor die Thematik Nutzung des Erprobungsparagraphen im Kindergarten Seepferdchens beraten wurde. Einig waren sich die Stadträtinnen und Stadträte zu den Änderungen der Freiwilligen Feuerwehr. Nach dem man über den Regionalplan Rhein-Neckar zu Vorranggebiete für Windenergie und Freiflächen für Photovoltaik beraten hatte wurden noch Beschlüsse zur Stützmauer auf dem Friedhof Rauenberg, dem Generalentwässerungsplan für alle Ortsteile und dem Bau des Kindergarten Mittendrin gefasst. Zu guter Letzt durfte man sich noch dem Thema Annahmen von Spenden zuwenden.
Erprobungsparagraf Kindergarten Seepferdchen
Der Bereich frühkindliche Bildung/Kinderbetreuung steht immer wieder vor neuen Anforderungen und Veränderungsprozessen. Gepaart mit einem gewissen gesellschaftlichen Wandel, aus dem sich neue bzw. wandelnde Anforderungen entwickeln.
Die Nachfrage nach Plätzen für Kinder unter drei Jahren im Kindergarten Seepferdchen ist immer wieder gegeben, oft auch kurzfristig für Kinder im Alter von 2 ½ Jahren. Zeitgleich steig die Zahl an Kindern mit Migrationshintergrund und Fluchterfahrung. Die Bedürfnisse nach Raum, individueller Gestaltung der Eingewöhnung und intensive Begleitung bei Kindern unter drei Jahren, sowie den Kindern und Familien aus anderen Herkunftsländern/Kulturen steigen. Hieraus entstand die Idee ein Konzept für eine neue Gruppenform zu entwickeln, in dem die Rahmenbedingungen für eine intensive und enge Begleitung möglich wird und Kinder ab zwei Jahren ebenso ihren Platz finden, wie Kinder die aufgrund verschiedenster Erfordernisse mehr Zeit zum Ankommen benötigen. Wichtige Voraussetzungen und Formalitäten zur Beantragung des Erprobungsparagrafen sowie die geplanten Rahmenbedingungen wurden in der Sitzung näher erläutert.
Änderung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Rauenberg mit den Abteilungen (Feuerwehrsatzung- FwSAbt)
Im Rahmen der Erneuerung der Entschädigungssatzung, war es geboten auch die Satzung der freiwilligen Feuerwehr Rauenberg mit den Abteilungen zu überarbeiten. Aufgrund von Änderungen wurde die vom Landesfeuerwehrverband entwickelte Mustersatzung für Städte und Gemeinden überarbeitet. Die Satzung wurde einstimmig beschlossen.
Änderung der Satzung über die Entschädigung von Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Rauenberg
Die aktuelle Satzung über die Entschädigung von Angehörigen der Feuerwehr, wurde im November 2012 vom Gemeinderat beschlossen. Mit einem gemeinsamen Schreiben des Gemeindetages, Städtetages und des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg haben die beteiligten Verbände unverbindliche Orientierungswerte zur Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige verabschiedet und den Mitgliedsgemeinden übermittelt. Die Stadtverwaltung hat gemeinsam mit der Führung der Feuerwehr den Satzungsentwurf für die örtliche Situation ausgearbeitet. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Änderung der Satzung.
Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rauenberg
Im Rahmen der Änderung der Satzung über die Entschädigung von Angehörigen der Feuerwehr, war es erforderlich, zu prüfen ob eine Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Rauenberg erforderlich wird. Grundsätzlich sind die Einsätze der Feuerwehr unentgeltlich, sofern nicht bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Hierzu gehören beispielsweise Einsätze, die durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen verursacht werden oder Einsätze aufgrund Auslösens einer Brandmeldeanlage, ohne dass ein Schadensfeuer vorliegt. In diesen Fällen ist ein Kostenersatz zu verlangen. Die aktuelle Satzung wurde 2018 aufgrund der Neuerung des Feuerwehrgesetzes gefasst. Mit der Neuerung des Feuerwehrgesetzes wurde eine landeseinheitliche Berechnung für die Einsatzstunden der haupt- und ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehren erlassen. Eine Neuberechnung der Stundensätze ergab, dass die Personalkosten für Feuerwehrangehörige gestiegen sind und dass es erforderlich ist den festgelegten Stundensatz zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr aus 2018 zu ändern. Die neuen Stundensätze wurden im Rahmen der Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr angepasst. Der Gemeinderat stimmte der Aktualisierung einstimmig zu.
Bebauungsplan "Allmendland" in Rotenberg; Billigung des Vorentwurfs
und Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und
§ 4 Abs. 1 BauGB
Im Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes (GVV) Rauenberg ist im Stadtteil Rotenberg unter der Bezeichnung „Auf den Gottesäckern, Im Allmendland“ eine ca. 1,44 ha große künftige Brutto-Wohnbaufläche ausgewiesen. Um der stetigen Nachfrage nach Wohnbauflächen begegnen zu können, hat sich sowohl der Ortschaftsrat Rotenberg als auch der Gemeinderat dafür ausgesprochen, diese Fläche planerisch zu entwickeln. Das durch die Verwaltung beauftragte Stadtplanungsbüro Sternemann und Glup hat auf der Grundlage topographischer Vermessungen Planentwürfe für eine mögliche Bebauung erarbeitet. Dabei war es auch geboten, die vorhandenen Biotopstrukturen und das angrenzende Landschaftsschutz- und FFH-Gebiet zu berücksichtigen. Ein weiterer Gesichtspunkt war, die Einbindung des Entwurfskonzeptes in das bereits vorhandene Plankonzept zur Neugestaltung der Ortseingangssituation in der Rauenberger Straße. Das Gremium erhielt Gelegenheit zur Erörterung der vorgestellten Planentwürfe und stimmte diesen bei 6 Gegenstimmen zu.
16. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes des GVV Rauenberg; Mandatserteilung an die Vertreter des Gemeinderats im GVV Rauenberg hinsichtlich der Abwägungsentscheidung über die in der Offenlage und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie Feststellungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Der Gemeindeverwaltungsverband Rauenberg hat in seiner Sitzung am 17.03.2021 den Aufstellungsbeschluss für das Bauleitplanungsverfahren zur 16. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes gefasst. Die im Zuge der Offenlage und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden in der Zwischenzeit durch das Stadtbauamt und das beauftragte Planungsbüro Sternemann und Glup zusammengefasst und bewertet.
Nach Erörterung und Beschlussfassung zu den erarbeiteten Abwägungsvorschlägen ist es vorgesehen, einen Gremiumsbeschluss hinsichtlich der Abstimmungsmandate der Vertreter der Stadt Rauenberg im Gemeindeverwaltungsverband Rauenberg herbeizuführen. Der Gemeinderat erteilte den Vertretern der Stadt Rauenberg in der Verbandssitzung des Gemeindeverwaltungsverbandes bei 2 Enthaltungen und einer Gegenstimme das Mandat für
- die Erörterung, Abstimmung und Billigung zu den erarbeiteten Abwägungsvorschlägen hinsichtlich der im Zeitraum der Offenlage und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange (TöB) eingegangenen Anregungen
- die Billigung der Herausnahme des Tekturpunktes 3 der Stadt Rauenberg (Chill-Treff)
- die Fassung des Feststellungsbeschlusses gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Regionalplan Rhein-Neckar, Anhörung und Offenlage zur Teilfortschreibung der Regionalpläne "Windenergie“ sowie „Freiflächen-Photovoltaik“; Hier: Stellungnahme der Stadt im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Der Stadt Rauenberg wurde über das formelle Beteiligungsverfahren die Gelegenheit gegeben, zu den Planungen der Teilregionalpläne Windenergie und Solarenergie Stellung zu nehmen. Nach der vorliegenden Suchkarte des Verbands Region Rhein-Neckar befinden sich drei Vorbehaltsgebiete für Freiflächen-Photovoltaik auf der Gemarkung Rauenberg. Alle drei der Vorbehaltsgebiete gelten nach dem Umweltbericht als bedingt geeignet für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen
Bei der Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sollte dem Artenschutz ein hoher Stellenwert eingeräumt werden. Um nicht in großem Umfang dem Offenland Wildtierflächen zu entziehen, sollten Solarparks unbedingt auch größeren Wildtieren zugänglich sein.
In Vorranggebieten für die regionalbedeutsame Windenergienutzung ist die Planung und Errichtung von Windenergieanlagen vorrangig zu konkurrierenden Raumnutzungen und Raumfunktionen möglich. Außerhalb dieser Gebiete und damit auf ca. 98 % der Regionsfläche sind Windenergieanlagen dann nicht mehr privilegiert zulässig und können damit ohne eine eigene Planung der jeweiligen Gemeinde nicht mehr in diesen Bereichen realisiert werden. Eine Ausweisung zusätzlicher Flächen außerhalb der Vorranggebiete Flächen für Windenergievorhaben in Bauleit- und Raumordnungsplänen sind im Sinne einer Positivplanung möglich.
Der Gemeinderat nahm die Offenlage der Teilregionalpläne Freiflächen-Photovoltaik und Windenergie zur Kenntnis und stimmte bei einer Enthaltung der Ausweisung der Vorbehaltsgebiete zu.
Sanierung einer Stützmauer auf dem Friedhof Rauenberg (Teil 2); Auftragsvergabe
Von Juli bis September 2023 wurde auf dem Friedhof in Rauenberg ein Teil der Sandsteinmauer saniert. Bereits bei der Sanierung wurde festgestellt, dass auch der restliche Teil der Mauer sanierungsbedürftig ist. Es wurden deshalb Sicherungsmaßnahmen durchgeführt und die Standsicherheit der Mauer durch einen Statiker überprüft. Starke Ausbrüche im Mauerwerksverband mit einer Neigung der Mauerscheibe, massive Risse im Fugenbild und ein altersbedingter Zerfall machen eine Sanierung unumgänglich. Das durch die Stadt beauftragte Planungsbüro Willlaredt aus Sinsheim hat sich deshalb mit dem zweiten Teil der Sanierung beschäftigt und eine technisch machbare und wirtschaftlich sinnvolle Ausführungsvariante erarbeitet. Diese Entwurfsplanung wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 17.01.2024 gebilligt und nachfolgend vom Ingenieurbüro Willaredt ausschreibungsfähig ausgeplant.
Das nach der Angebotsprüfung günstigste Angebot wurde mit einer Gesamtauftragssumme in Höhe von 69.738,89 Euro brutto abgegeben. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe an die Firma Rapisarda.
Generalentwässerungsplan (GEP) für Rauenberg, Malschenberg und Rotenberg; Auftragserteilung der Ingenieurleistungen zur Fortschreibung bzw. Neuerstellung
Der Nachweis einer geordneten, den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Abwasserableitung wird regelmäßig durch einen Generalentwässerungsplan für das Gemeindegebiet erbracht. Sowohl im Zusammenhang mit der Bewältigung von Schadensbilder, die im Zuge der Überprüfung des Bestandskanalnetztes gemäß der Eigenkontrollverordnung zu Tage treten, als auch zur Überprüfung einer bedarfsgerechten und zukunftsorientierten Dimensionierung des Kanalnetzes im Siedlungsbereich erscheint es regelmäßig geboten eine Überprüfung bzw. Überrechnung durchzuführen. Die Stadt erhält durch den Generalentwässerungsplan eine fundierte Handlungsempfehlung, in der die Belange der Stadtentwicklung, der Siedlungsentwässerung und des Gewässerschutzes mit ihren gegenseitigen Abhängigkeiten Berücksichtigung finden. Darüber hinaus liegt hiermit die Voraussetzung für die Erlangung bzw. Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis der Einleitungen vor. Die Verwaltung hat die zu erbringenden Leistungen definiert und diesen Leistungsbeschrieb an vier fachlich geeignete Fachingenieurbüros versendet und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der Gemeinderat vergab den Auftrag zur umfassenden Neuerstellung der Generalentwässerungsplans für Rauenberg, Malschenberg und Rotenberg zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 38.247,01 Euro an das Ingenieurbüro Willaredt aus Sinsheim.
Neubau Kindergarten Mittendrin; Auftragsvergabe
- Außenanlage
- Außenspielgeräte
- Zaunanlage
Die Ausführung der o.g. Gewerke wurden durch das Architekturbüro Vögele aus Reilingen geplant. Die zu erbringenden Bauleistungen wurden zusammengestellt und ausgeschrieben.
a) Auftragsvergabe Außenanlagen und Freiflächen
Das Leistungsverzeichnis der Außenanlagen und Freiflächen umfasst die Bodenabtragung, Planierung, Pflaster- und Wegeanlagen, Betoneinfassungen, Zufahrtsbereich und Stellplätze, Bestandsrodung, Mauerbau, Entwässerung, Herstellung der Fläche für die Spielgeräte, Wasserspiel-Bachlauf, Rollrasen. Der Gemeinderat beschloss bei einer Enthaltung den Auftrag zum Bruttogesamtpreis von 268.639,47 Euro an den Bieter Nr. 4 zu vergeben. Der Auftrag ging damit an die Firma Kadner Garten- und Landschaftsbau aus Heddesheim.
b) Auftragsvergabe Außenspielgeräte
Bei den Außenspielgeräten handelt es sich um ein Kletterelement, eine Doppel-Schaukel, einen Wasserspender, einen Balancierbalken und eine Baumbank. Der Gemeinderat beschloss bei einer Enthaltung zum Bruttogesamtpreis von 32.957,05 Euro an den Bieter Nr. 5, Spielplatzbau Kroll aus Wöllstein zu vergeben.
c) Auftragsvergabe Zaunanlage
Zum Submissionstermin gingen Angebote von insgesamt 11 Bieterfirmen ein. Im Leistungsverzeichnis war ein Sichtschutz in Form eines Doppelstabmattenzaunes mit einer Höhe von 1,60 m bzw. 1,20 m mit einem Sichtschutz aus Echtholz (Holz-Sichtschutzpaneele aus Lärche) ausgeschrieben.
Zusätzlich war noch eine Bedarfsposition eines Doppelstabmattenzaunes mit einem Sichtschutz aus Kunststoff-Textilgewebe (PET-Recycling) ausgeschrieben, so dass das Gremium zwischen den beiden Sichtschutz-Varianten entscheiden kann.
Der Gemeinderat beschloss bei einer Enthaltung die Zaunanlage mit einem Sichtschutz aus Holz auszustatten und den Auftrag zum Bruttogesamtpreis von 22.822,33 Euro an den Bieter Nr. 8, dem Unternehmen Draht Christ aus Mannheim zu vergeben.
Annahme von Spenden
Der Verwaltung lagen für den Zeitraum 01.01.-04.04.2024 insgesamt 4 Spendenangebote von zusammen 29.425,99 € vor. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Spenden anzunehmen.