Weinstadt Rauenberg

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Amtliche Bekanntmachungen

Ausschreibung Jagdverpachtung

Jagdverpachtung
 
Die Stadt Rauenberg im Rhein-Neckar-Kreis verpachtet zum 1. April 2025 für die Dauer von voraussichtlich 12 Jahren die Jagdbögen 1 und 2.
 
Der Jagdbogen 1 hat die Gesamtgröße von 628 ha, davon 478 ha bejagbare Fläche (davon 49,6 ha Wald- und 428,40 ha Feldfläche) und 150 ha befriedete Fläche.
Als Richtwert für die jährliche Jagdpacht wird 2,00 Euro pro Hektar angegeben, sprich 956,00 Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Der Jagdbogen 2 hat die Gesamtgröße von 483,9 ha, davon 397,8 ha bejagbare Fläche (davon 53,6 ha Wald- und 344,2 ha Feldfläche) und 86,1 befriedete Fläche.
Als Richtwert für die jährliche Jagdpacht wird 2,00 Euro pro Hektar angegeben, sprich 795,60 Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Interessierte Jägerinnen und Jäger können sich ab sofort auf die einzelnen Jagdbögen bewerben. Bitte richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung an die Stadt Rauenberg, Hauptamt, Wieslocher Straße 21 in 69231 Rauenberg. Die Bewerbungsfrist endet am Freitag, den 28. Februar 2025 um 12:00 Uhr.
 
Folgende Voraussetzungen zur Bewerbung müssen gemäß § 17 Absatz 5 des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes Baden-Württemberg erfüllt werden:

  • Pachtende Person darf nur sein, wer einen auf seinen Namen laufenden gültigen Jahresjagdschein besitzt und
  • einen solchen während dreier Jagdjahre in Deutschland besessen hat.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Nadine Laub (Tel: 06222 / 619-23, E-Mail: nadine.laub(@)rauenberg.de) oder Frau Norina Waßer (Tel: 06222 / 619-10, E-Mail: norina.wasser(@)rauenberg.de) gerne zur Verfügung.

Im folgenden ist der Übersichtplan der jagdrechtlichen Verhältnisse in Rauenberg, die Flächenberechnung sowie ein Musterpachtvertrag zu den beiden Jagdbogen beigefügt.

Wichtiger Hinweis:
Bei Abgabe eines Angebots kann der Richtwert für die jährliche Jagdpacht unter- oder überboten sowie Änderungswünsche, der in den Musterpachtverträgen aufgeführten Vertragsregelungen, dargestellt werden.

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