Weinstadt Rauenberg

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Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wird als vorgezogene Neuwahl am 23. Februar 2025 stattfinden.

Das Ordnungsamt informiert

Hinweise zur Anbringung von Wahlplakaten

Die Hinweise finden Sie hier

Das Wahlamt informiert

Alle Wahlberechtigten erhielten bis spätestens 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung. Sollten Sie keine erhalten haben, können Sie sich gerne an das Bürgerbüro des Bürgermeistersamts Rauenberg wenden, Telefonnummer: 06222 / 619-0. 

Die Wahlbenachrichtigung enthält unter anderem Informationen über die Wahlzeit, den Wahlbezirk und den Wahlraum. Außerdem gibt die Benachrichtigung Hinweise zum Antrag auf Briefwahl. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben sollte, kann sich gerne an das Bürgerbüro des Bürgermeisteramts Rauenberg unter der Telefonnummer 06222 / 619-0 wenden.

Beantragung der Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen

Den Wahlschein für die Bundestagswahl erhalten Sie, wenn Sie den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Antrag unterschrieben an die Stadtverwaltung einreichen.

Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Der Antragssteller muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.


Ausübung der Briefwahl im Rathaus Rauenberg

Bitte beachten Sie, dass Sie den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen auch persönlich im Bürgerbüro des Bürgermeisteramts Rauenberg abholen und die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben können. Damit Sie den Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen können, werden im Foyer der Rathausverwaltung Wahlkabinen zur Verfügung stehen.

Bis Donnerstag, den 20. Februar 2025, sind daher die Öffnungszeiten des Bürgerbüros wie folgt erweitert:

Montag und Dienstag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:08:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Bis wann können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen beantragt werden?

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl können noch bis Freitag, den 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, beim Bürgermeisteramt schriftlich oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittelung als gewahrt. Daher ist am Freitag, den 21. Februar 2025, das Bürgerbüro des Bürgermeisteramts Rauenberg auch bis 15:00 Uhr geöffnet.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis Samstag, den 22. Februar 2025, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein ausgestellt werden. In einem solchen Fall wird um telefonische Kontaktaufnahme mit der Fachbereichsleitung des Ordnungsamts, Frau Waßer, unter der Telefonnummer 06222 / 619-10, gebeten.

In den Fällen des § 25 Absatz 2 der Bundeswahlordnung (BWO) können Wahlscheine auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, beantragt werden. Gleiches gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. In einem solchen Fall wird um telefonische Kontaktaufnahme mit der Fachbereichsleitung des Ordnungsamts, Frau Waßer, unter der Telefonnummer 06222 / 619-10, gebeten.

Bitte beachten Sie, dass der Wahlbrief mit Ihrer Stimmabgabe am Wahltag (23. Februar 2025) spätestens bis 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle eingetroffen sein muss. Deshalb sollte der Wahlbrief bei Versand durch die Post spätestens am Donnerstag, den 20. Februar 2025, zur Rücksendung aufgegeben werden.

Das Bürgerbüro informiert

Beförderung des Wahlbriefs

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann jedoch auch bei der auf dem Wahlbrief angegbenen Stelle abgegeben werden.

Bitte beachten Sie, dass der Wahlbrief am Wahltag, den 23. Februar 2025, spätestens bis 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle eingetroffen sein muss.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat mitgeteilt, dass das Auswärtige Amt nicht nur den im Ausland lebenden Deutschen, sondern auch den Wahlberechtigten, die Urlaub im Ausland machen, zur Erleichterung der Wahlteilnahme die Nutzung des amtlichen Kurierwegs für die Briefwahl ermöglicht. Voraussetzung hierfür ist, dass der Wahlberechtigte die Kurierwegnutzung vorher mit der zuständigen Auslandsvertretung abspricht.

Allerdings betonte das BMI, dass kommerzielle Expresspostdienste oder sogar der Luftpostversand unter Umständen den schnelleren und geeigneteren Versandweg für die Briefwahlunterlagen darstellen könnte als die Nutzung des amltichen Kurierwegs, weshalb die Entscheidung und Verantwortung ausschließlich bei der wahlberechtigten Person liegt. Hinweis: Die Kosten für den Expressversand werden nicht erstattet.

Stimmzettel

Der Stimmzettel für die Bundestagswahl weist an der oberen rechten Ecke ein Loch auf. Dieses dient dazu, dass Menschen mit Sehbehinderung mithilfe von Stimmzettelschablonen geheim wählen können.

Das Wahlamt informiert

Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen


Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. 

Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte haben bei der Bundestagswahl die Möglichkeit zur barrierefreien Teilnahme, da die Blinden- und Sehbehindertenverbände die kostenlose Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen mit Audio-CDs anbieten.

Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt und es sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart.

Die Audio-CD enthält eine Erläuterung zur Benutzung der Schablone sowie eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts mit Hinweisen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Player abgespielt werden.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden unter der Telefonnummer 0761 / 36122 an.

 

 

Das Wahlamt informiert

Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg

Zur Bundestagswahl bietet die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) eine Reihe von Veranstaltungen in vielfältigen Formen und für unterschiedliche Gruppen, Multimedia-Angebote, Publikationen und Vieles mehr an.

Die Informationen können Sie der Website der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg und dem LpB-Wahlportal entnehmen.

Desweiteren erklärt ein neues Video der LpB kurz und bündig, was man zur Bundestagswahl wissen muss. Und das neue Wahl-Hilfe-Heft "Enfach wählen gehen" erklärt die Wahl des Bundestags in leichter Spreche.

Das Wahlamt informiert

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat mehrere Informationsmaterialien zum Schutz der Bundestagswahl 2025 vor hybriden Bedrohungen und Desinformationen erarbeitet.

Diese Dokumente sind auf der Webseite des BMI zur Verfügung gestellt.

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