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Flüchtlingsunterbringung in Rauenberg

Flüchtlingsunterbringung in Rauenberg – Maßnahmen zur Schaffung von weiterem Wohnraum
 
Die Stadt Rauenberg ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben im Flüchtlingsaufnahmegesetz Baden-Württemberg verpflichtet, der ihr vom Rhein-Neckar-Kreis zur Anschlussunterbringung zugeordneten Personen aufzunehmen.
 
Nach Angabe des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis hat die Stadt Rauenberg aktuell 87 Personen aufzunehmen, da aus den Jahren 2023 und 2024 noch ein Aufnahmedefizit über 50 Personen besteht.
 
Die Stadtverwaltung betreibt auf der Gesamtgemarkung zwischenzeitlich neun eigene Anwesen, ein Mietobjekt sowie vier Mietwohnungen als Flüchtlingsunterkunft. Diese zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten sind mit 120 untergebrachten Personen nahezu voll belegt.
 
Daher stimmten die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte in ihrer öffentlichen Sitzung am 22. Januar 2025 dem Antrag auf Nutzungsänderung des leerstehenden Containers in der Schönbornstraße Nr. 30 in eine Flüchtlingsunterkunft zu. Nach Fertigstellung der erforderlichen Umbauarbeiten können in diesem Objekt künftig bis zu 15 Personen untergebracht werden.
 
Dennoch forderte das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bei einem gemeinsamen Termin die Verwaltung und die Fraktionsvorsitzenden des Gemeinderats am 14. April 2025 auf, dem Ordnungsamt des Landkreises bis zum 30. Mai 2025 weitere Konzepte zur Schaffung von geeignetem Wohnraum zur kommunalen Unterbringung von geflüchteten Personen vorzulegen. Sollte dieser Aufforderung nicht nachgekommen werden, wird sich der Landkreis vorbehalten, der Stadt Rauenberg noch in diesem Jahr 50 geflüchtete Personen gemäß den §§ 17 und 18 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes zur Anschlussunterbringung zuzuteilen, und dies ohne Rücksicht, ob die Verwaltung bis dahin über ausreichend Wohnraum verfügt oder nicht. Dies hätte zur Folge, dass die Stadtverwaltung im schlimmsten Fall diese Personen in städtischen Objekten wie den Sport- oder Mehrzweckhallen unterbringen müsste.
 
Daher benötigt die Stadt Rauenberg dringend weiteren Wohnraum für geflüchtete Personen.
 
Seit Jahren erfolgen seitens der Verwaltung Aufrufe in der Rundschau und auf der städtischen Homepage, dass nach Wohnraum zur Anschlussunterbringung gesucht wird. Allerdings verliefen diese meist erfolglos. Aufgrund des überaus engen Wohnungsmarkts gingen nur wenige Angebote ein und die meisten Objekte waren nach Prüfung durch das städtische Bau- und Ordnungsamt entweder aufgrund des baulichen Zustands oder des Wohnraumzuschnitts für die Unterbringung von geflüchteten Personen ungeeignet.
 
Die Stadt Rauenberg verfügt gegenwärtig leider über kein geeignetes, freies Bauplatzgrundstück, um, unter Beachtung der Zielsetzung einer möglichst interaktiven Unterbringung, einen Neubau für etwa 60 bis 65 Personen in einem Wohn- oder Mischgebiet verwirklichen zu können.
 
Deshalb prüft die Stadt Rauenberg auch Möglichkeiten gemäß § 246 BauGB, wonach ausnahmsweise auch eine Flüchtlingsunterkunft in anderen Gebietskulissen errichtet werden kann.
 
In seiner öffentlichen Sitzung am 21. Mai 2025 sprach sich der Gemeinderat grundsätzlich für die Planung und Errichtung eines Neubaus zur Unterbringung von bis zu 65 geflüchteten Personen aus. Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel sind außerplanmäßig zu finanzieren.
 
Weiter beauftragte das Gremium die Stadtverwaltung, den Standort im Gewerbegebiet „Langwiesen II“ sowie die zwischenzeitlich von privater Seite angebotenen Standorte auf ihre Geeignetheit zur Errichtung einer Anschlussunterbringung zu prüfen.
 
Die Festlegung auf die Art der Bauweise (Container-, Modul-, Massivbau, etc.) erfolgt durch den Gemeinderat in Abhängigkeit von der finalen Standortbestimmung.
 
Sobald die Standortbestimmung erfolgt ist, wird die Stadt Rauenberg ihre Einwohnerinnen und Einwohner zeitnah in Form einer Informationsveranstaltung über das weitere Vorgehen unterrichten.
 

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