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Schöffen gesucht Voraussetzung: Lebenserfahrung und Menschenkenntnis - Bewerbungen ab jetzt

Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit neue Schöffen und Jugendschöffen für eine fünf-jährige Amtszeit ab 2019 gewählt.
 
Bewerbungen bei den Kommunen sind bereits jetzt möglich. Um dieses Ehrenamt auszuüben, ist kein juristisches Fachwissen nötig, Alltags- und Lebenserfahrung sowie Menschenkenntnis sind hingegen von großer Bedeutung.
 
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden.

Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, das zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige wie beispielsweise Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer oder Strafvollzugs-bedienstete sowie Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
„Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das bedeutet, das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können“, beschreibt Ulrich Schefcik vom Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises die Voraussetzungen. Auch werde von den Bewerbern Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Darüber hinaus müssen die Schöffen Beweise würdigen können. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Dieses verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung.
 
Schöffen sind mit Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. „Gegen beide Schöffen kann somit niemand verurteilt werden“, beschreibt Ulrich Schefcik die große Verantwortung, die dieses Ehrenamt mit sich bringt. Und fügt hinzu, dass den ehrenamtlichen Richtern zudem große Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt werde.
 
Interessenten für das Amt des Schöffen oder Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 31. März 2018 an das Rathaus Rauenberg, Schöffenwahl, Wieslocher Straße 21, 69231 Rauenberg.
 
Wer sich darüber hinaus über das Schöffenamt informieren möchte, kann dies unter www.schoeffenwahl.de tun.
 
Im Rathaus steht ihnen Frau Hauptamtsleiterin Nina Gellert unter der Telefonnummer 06222/619-23, Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis steht außerdem Herr Ulrich Schefcik unter Telefon 06221 522-1551 für Rückfragen zur Verfügung.

Weitere Informationen

Kontakt

Hauptamtsleiterin Nina Gellert
Fon: 06222 619-23
Fax: 06222 619-24
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Simone Gund                                                                                                                                                                                               Fon: 06222 619-11
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Stadtverwaltung Rauenberg
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