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Aus dem Gemeinderat vom 13.04.2022

Aus dem Gemeinderat vom 13. April 2022
Auch in der April-Sitzung gab es wieder verschiedene Entscheidungen für den Gemeinderat zu treffen. So galt es über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "St. Wolfgang Straße 3" in Malschenberg“ zu entscheiden. Des Weiteren wurden über die unterschiedlichen Tekturpunkte der 16. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes sowie über die Neubeschaffung eines Traktors für den Bauhof abgestimmt. Einen Grundsatzbeschluss musste der Gemeinderat für die Kostentragung bei durch Dritte ausgelöste Bebauungsplanverfahren fassen. Ebenfalls galt es die Auftragsvergabe der Sanierung der Kanalisation in der Frühmesserstraße in Rauenberg zu vergeben und das weitere Vorgehen bezüglich der Verlängerung des Integrationsmanagements zu beschließen. Ein weiterer Tagesordnungspunkt behandelte die 4. Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands High-Speed-Netz Rhein-Neckar, bevor man zum Ende noch seitens Verwaltung die Bekanntgabe der Eilentscheidung bezüglich der Vergabe zur Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte für die Schulen im Stadtgebiet vorstellte. Aufgrund von Krankheit wurden die Tagesordnungspunkte Nachrücken von Frau Dr. Susanne Snoj und die Neubesetzung der Ausschüsse verschoben.
Ein Einwohner sprach die Barrierefreiheit der städtischen Homepage an. Er habe sich die Internetseite angeschaut und festgestellt, dass die digitale Barrierefreiheit überwiegend gegeben ist und bat darum, dies im Blick zu halten. Weiter informierte er sich nach dem Sachstand der „Rauenberger Bucht“. Derzeit findet sich wieder ein Grabungsteam für die Tongrube Unterfeld zusammen.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "St. Wolfgang Straße 3" in Malschenberg; Abwägung der im Offenlagezeitraum und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie finaler Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.01.2022 den Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und zur Anhörung der Träger öffentlicher Belange gefasst. Nach der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange stellte Bauamtsleiter Martin Hörner die vorgeschlagenen Abwägungsvorschläge sowie den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans -bestehend aus den schriftlichen und zeichnerischen Festsetzungen- einschließlich der hierzu ergangenen Begründung sowie den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften vor.
Der Gemeinderat stimmte bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung den vorgestellten Abwägungsvorschlägen zu den im Offenlagezeitraum und im Zeitraum der Anhörung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Hinweise zu und fasste den Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Der zwischen der Stadt Rauenberg und dem Vorhabenträger zu schließende Vorhaben- und Erschließungsplan wird ebenso wie der Durchführungsvertrag Bestandteil des Bebauungsplans.
16. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Mandatserteilung zum Abstimmungsverhalten der Stadt Rauenberg in der nächsten GVV-Sitzung
Bisher hat der Gemeindeverwaltungsverband Rauenberg in seiner öffentlichen Sitzung am 17.03.2021 den Aufstellungsbeschluss für das Bauleitplanungsverfahren zur 16. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes gefasst. Gegenstand dieser 16. Teilfortschreibung und der hierzu durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange waren folgende Tekturpunkte:
Stadtverwaltung Rauenberg:
Tekturpunkt 1: Tierpark Rauenberg
Das Areal des Tierparks in Rauenberg soll im Flächennutzungsplan verankert werden, um die bauleitplanerischen Voraussetzungen für eine weiterhin geordnete Nutzung und Entwicklung zu schaffen. Es ist hier an die Ausweisung eines Teilareals als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Tierpark“ sowie der Ausweisung der Restfläche als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Tierpark“ gedacht.
Tekturpunkt 2: Wohnbauflächenarrondierung im Bereich Sandäcker in Rauenberg
Im Kontext mit der Erarbeitung der Entwurfspläne für das Wohnbaugebiet „Sandäcker“ in Rauenberg hat es sich gezeigt, dass sich hier aus städtebaulichen Erwägungen eine kleinteilige Arrondierung des möglichen Siedlungsbereiches für eine wohnbauliche Entwicklung anbietet.
Tekturpunkt 3: Sonderbaufläche Chilltreff für Jugendliche in Rotenberg 
Im Flächennutzungsplan sollen die bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Ausweisung einer Sonderbaufläche für die Errichtung baulicher Anlagen für einen Treffpunkt für Jugendliche im Freien – kurz Chilltreff genannt, im Gewann Heiligenwiesen in Rotenberg geschaffen werden. Dabei ist auch an die Schaffung eines erlebbaren Zugangs zum Bach gedacht.
Gemeinde Mühlhausen:
Tekturpunkt 1: Gelände Majolika in Tairnbach
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan für den Gemeindeverwaltungsverband Rauenberg sieht bereits in der gegenwärtigen Fassung die Umwandlung der „Gewerblichen Baufläche“ am Standort der Majolika in Tairnbach zu einer „Wohnbaufläche“ vor. Diese „Gewerbliche Baufläche“ ist im Flächennutzungsplan von einer „Gemischten Baufläche“ umrahmt. Sofern die gewerbliche Nutzung der Majolika aufgehoben und der Bebauungsplan hin zur Wohnbaufläche geändert wird, ist die Festsetzung der „Gemischten Baufläche“ als Übergang zur bestehenden „Wohnbaufläche“ nicht mehr notwendig. Für diesen Bereich soll deshalb zukünftig ebenfalls eine „Wohnbaufläche“ festgesetzt werden.
Tekturpunkt 2: Gärtnerei Bender in Tairnbach
Die freiwerdende innerörtliche Betriebsfläche eignet sich aus städtebaulicher Sicht zur Nachverdichtung, um dort Bauplätze ausweisen zu können. Die Gärtnerei hat angekündigt diesbezüglich mit der Gemeinde zusammenarbeiten zu wollen. Im Flächennutzungsplan ist für die betreffende Fläche gegenwärtig die Festsetzung „Gärtnerei“ enthalten. Um dort eine Wohnbaufläche entwickeln zu können, soll der Flächennutzungsplan geändert werden. Hierzu ist es vorgesehen, die Festsetzung „Wohnbaufläche“ auszuweisen. In einem weiteren Schritt ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes nebst einer Baulandumlegung vorgesehen.
 
 
Gemeinde Malsch:
Tekturpunkt 3: Sonderbaufläche „Freizeittreff“ in Malsch
Es soll „Pumptrack“ errichtet werden. Der Entwurf der 16. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes lag mit allen hierzu ergangenen Ausarbeitungen in der Zeit vom 19.07.2021 bis 20.08.2021 in den Rathäusern Rauenberg, Mühlhausen und Malsch öffentlich aus. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (TöB) erfolgte mit Schreiben vom 04.08.2021 bis einschließlich 06.09.2021. Die im Zuge der Offenlage und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden in der Zwischenzeit durch das Stadtbauamt und das beauftragte Planungsbüro Sternemann und Glup zusammengefasst und bewertet.
Der Gemeinderat erteilte einstimmig den Vertretern der Stadt Rauenberg für die Verbandssitzung des Gemeindeverwaltungsverbandes das Mandat für die Erörterung und Abstimmung zu den erarbeiteten Abwägungsvorschlägen, die Billigung der Herausnahme des Tekturpunktes 2 der Stadt Rauenberg, die Billigung der angepassten Planentwürfe sowie die Beauftragung der zu den verbleibenden Tekturpunkten erforderlichen fachgutachterlicher Ausarbeitungen zu den umweltbezogenen Themenstellungen im Sinne eines Umweltberichtes für die Offenlage nach und die Anhörung der TöB. Die Fassung des Beschlusses über die Offenlage der Planunterlagen soll im Rahmen der Erörterung und Billigung der erforderlichen Umweltberichte in einer gesonderten öffentlichen Verbandssitzung des GVV Rauenberg stattfinden.
Fuhrpark Bauhof; Beschluss über eine Fahrzeugersatz- bzw. Neubeschaffung (Traktor)
Der Gemeinderat hat sich im Zuge der Haushaltsberatungen 2022 auf der Grundlage des Sachvortrages der Bauhofleitung für die Ersatzbeschaffung eines Traktors ausgesprochen. Hintergrund hierfür ist der Umstand, dass es sich in der täglichen Arbeit mit dem Bestandstraktor des Bauhofs gezeigt hat, dass dieser mit einer Nennleistung von 70 PS nur unter permanenter Volllast in der Lage ist, den als Anbaugerät verwendeten Seitenarmmulcher zu betreiben. Seitens der technischen Bauhofleitung wurden entsprechend den Nutzungsanforderungen Angebote verschiedener Hersteller und Modelle bei entsprechenden Anbietern eingeholt.
Der Gemeinderat stimmte bei 3 Gegenstimmen der Ersatzbeschaffung eines Traktors mit der Produktbezeichnung Fendt 312 Vario Gen4 mit einer Leistung von 125 PS nebst Frontlader Fendt CARGO 4X/75 Compakt bei der Firma ZG Raiffeisen Technik GmbH inklusive Garantieverlängerung zu. Als weitere Ausstattung wird im Zuge der Fahrzeugbestellung der Anbau eines Astabweisers zum Schutz des Traktordaches mit Rundumkennleuchten bei der ZG Raiffeisen in Auftrag geben.
Grundsatzbeschluss zur Kostentragung bei durch Dritte ausgelöste Bebauungsplanverfahren
In der Verwaltungspraxis der Bauleitplanung kommt es immer wieder vor, dass auf Veranlassung von Dritten über das Aufgreifen eines Bebauungsplanaufstellungsverfahrens oder aber eines Verfahrens zur Änderung bestehender Bebauungspläne zu befinden ist. Einen Rechtsanspruch auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes gibt es nicht. Ein solcher kann auch nicht durch eine vertragliche Regelung – oder durch eine Kostenübernahme durch Dritte begründet werden. Um für alle Beteiligten hierzu künftig eine klar vorgegebene Verfahrensanweisung zur Kostenübernahme bei von Dritten ausgelösten Bebauungsplanverfahren zu definieren, erhielt der Gemeinderat Gelegenheit zur Erörterung und Beschlussfassung.
Nach ausführlicher Abwägung fasste der Gemeinderat einstimmig den Grundsatzbeschluss, wonach bei von Dritten ausgelösten Bebauungsplanverfahren, vor dem möglichen Eintritt in das Verfahren, eine Vereinbarung zur Übernahme der Kosten für das ergebnisoffene Verfahren zur Erstellung des Bebauungsplanes abzuschließen ist (Kostenübernahmeerklärung).
Sanierung der Kanalisation in der Frühmesserstraße in Rauenberg in geschlossener Bauweise
Entsprechend der nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vorgeschriebenen Eigenkontrollverordnung hat das Ingenieurbüro E. Schulz GmbH aus Hirschberg im Auftrag der Stadt Rauenberg eine Auswertung der Kanalbefahrungsdaten sowie eine Zustandsbewertung aller Kanäle, Schächte und Haltungen im Stadtgebiet vorgenommen. Aus der sich hieraus ergebenden Einordnung der Schadensbilder nach Dringlichkeit, ergibt sich für die Verwaltung alljährlich das Pflichtenheft zur Behebung der Schadensbilder am Kanal. Hierauf aufbauend wurden die erforderlichen Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen in geschlossener Bauweise durch das Fachbüro Schulz für die Frühmesserstraße geplant und mit einer an das aktuelle Marktgeschehen angepassten Kostenberechnung versehen. Auf die oben genannte Ausschreibung gingen Angebote von insgesamt 4 Bieterfirmen ein.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag für die Sanierung der Kanalisation in geschlossener Bauweise in der Frühmesserstraße an den Bieter 4. zu vergeben. Nach Beschluss wurde informiert, dass der Auftrag damit an die Firma Diringer & Scheidel aus Mannheim geht.
Verlängerung Integrationsmanagement
Bereits seit März 2018 besteht zwischen dem Zusammenschluss der Kommunen Angelbachtal, Dielheim, Malsch, Mühlhausen, Rauenberg und Zuzenhausen zusammen mit dem DRK ein Kooperationsvertrag für das „Integrationsmanagement“ für Geflüchtete in der Anschlussunterbringung. Der Vertrag dient zur Durchführung des Förderkonzepts „Integrationsmanagement in den Kommunen des Landes Baden-Württemberg“ mit dem Integrationsmanagement. Die Integration von Geflüchteten kann im Einzelfall, je nach individuellem Hintergrund, sehr unterschiedlich verlaufen und entwickelt sich oft über viele Jahre hinweg. Die Unterstützung durch das Integrationsmanagement bietet hierfür passende Hilfestellungen und ist somit für die Teilhabe von geflüchteten Menschen und für das Zusammenleben in unseren Gemeinden ein wichtiges Angebot geworden.
Mit Schreiben des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg vom 23.02.2022 wurde die Verlängerung um weitere 12 Monate auf insgesamt 96 Monate ermöglicht. Ein solcher Antrag muss – wie bisher auch - gemeinsam mit den beteiligten Nachbarkommunen gestellt werden. Da die drei Integrationsmanager/innen (insgesamt 3,0 Stellen) zu unterschiedlichen Zeiten mit ihrer Arbeit begonnen haben, bedeutet dies unterschiedliche Förderzeiträume. Die Förderungen für das Integrationsmanagement würden mit einer Verlängerung um 12 Monate zwischen dem 31.03.2024 und dem 14.04.2024 auslaufen.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Antragstellung auf Verlängerung des Förderzeitraumes von 12 Monate zu. Außerdem stimmt er einstimmig der Verlängerung des Kooperationsvertrages zur interkommunalen Zusammenarbeit mit den Gemeinden Mühlhausen, Malsch, Dielheim, Angelbachtal und Zuzenhausen zu.
Neuorganisation Personal
Schaffung einer Stelle im Bereich Baumt
Im Bereich Baumt soll eine Vollzeitstelle geschaffen werden. Diese Stelle soll den Bereich Klimaschutz sowie zusätzliche Arbeiten im Bauamt umfassen. Da der Klimaschutz für die Stadt Rauenberg einen immer größer werdenden Stellenwert einnimmt und auch zukünftig immer wichtiger wird, soll die Stelle mit entsprechendem Fachpersonal besetzt werden. Insbesondere da der Klimaschutz zukünftig nicht mehr auf Ebene des Gemeindeverwaltungsverbandes GVV Rauenberg bearbeitet wird, ist eine entsprechende Schaffung der Stelle für den Bereich Klima dringend erforderlich. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, eine entsprechende Vollzeitstelle Bereich Bauamt/Klimaschutz, vorbehaltlich einer Stellenbewertung in EG 11.
Schaffung einer Stelle im Bereich Kämmerei
Die Verwaltung hat sich dazu entschieden die Bereiche Liegenschaften und Zuschusswesen neu in der Kämmerei anzusiedeln. Mit den aktuellen Personalressourcen ist diese zusätzliche Arbeit nicht zu bewältigen, weshalb eine Stellenaufstockung von 0,5 – 0,625 anstrebt wird. Die Vertretungsregelungen können dann neu ausgerichtet werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig eine entsprechende Stelle im Bereich Kämmerei, vorbehaltlich einer Stellenbewertung in EG 8.
4. Änderung der Verbandssatzung Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar
Die Breitbandversorgung der Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen durch den Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar dient der Stärkung des Wirtschaftsstandorts Rhein-Neckar-Kreis. Der Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 den Beitritt zum Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar beschlossen und dessen Satzung zugestimmt. Die Erweiterung des Aufgabenbereichs ziehen eine erneute, nun 4. Änderung der Verbandssatzung, nach sich. Nach den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes wurden diese Aufgaben in die Satzung des Eigenbetriebs mit aufgenommen und am 20.10.2021 durch den Kreistag beschlossen. Damit der Zweckverband diese Leistungen in Anspruch nehmen kann ist es erforderlich, dass zwischen dem Eigenbetrieb (für den Rhein-Neckar-Kreis) und dem jeweiligen Vertragspartner ein kooperatives Konzept vereinbart wird, aufgrund dessen die Vertragspartner einen Beitrag im Rahmen der gemeinsamen Wahrnehmung von im Allgemeininteresse liegenden öffentlichen Aufgaben übernehmen.
Der Gemeinderat stimmte der 4. Änderung der Verbandssatzung einstimmig zu.
Bekanntgabe der Eilentscheidung; Vergabe zur Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte für die allgemeinbildenden Schulen im Stadtgebiet
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.02.2022 den Beschluss gefasst, den Auftrag zur fachtechnischen Planung, stationärer raumlufttechnischer Anlagen in den Klassenräumen der Schulen im Stadtgebiet in Ansehung der prognostizierten Baukosten letztlich nicht zu vergeben. Stattdessen wurde die Verwaltung damit beauftragt, Angebote für die Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte einzuholen. Hinsichtlich der Schloßbergschule in Rotenberg bestand die Besonderheit, dass die Stadt bereits im Herbst letzten Jahres zwei Luftreinigungsgeräte des Herstellers ProActiveAir iO+ über die AVR Energie GmbH beschafft hatte. Die Anschaffungsaufwände wurden aufgrund der nicht oder schlecht zu belüftenden Räume mit Fördermitteln bezuschusst. Auf Grund der guten Erfahrung mit diesen Geräten wurde das Leitprodukt für alle Schulen ausgewählt.
Von der Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Beschaffung von insgesamt 31 mobilen Luftreinigungsgeräten für den Betrieb an allen örtlichen Schulen im Wege der freihändigen Vergabe an die Firma AVR Energie GmbH in Sinsheim, als günstigsten Bieter wurde Kenntnis genommen. Der Gemeinderat billigte einstimmig das aufgezeigte Vorgehen der Verwaltung.
Bekanntgabe des Sitzungsprotokolls der letzten Gemeinderatssitzung
Vom Gremium wurden keine Einwendungen erhoben. Das Protokoll wurde einstimmig genehmigt.
 
 
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
Hinsichtlich der letzten nichtöffentlichen Sitzung gab es keine Beschlüsse.

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