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Aus dem Gemeinderat vom 15.06.2016

 
Bei der Gemeinderatssitzung am 15. Juni 2016 standen die Beschlussfassung über die Forsteinrichtungserneuerung 2016-2025, die Bedarfsplanung 2016/2017 sowie die Anpassung der Elternentgelte ab dem 01.09.2016 der Kindergarten- und Krippenbetreuung auf der Tagesordnung. Weiter wurden Beschlüsse über die Ferienregelung zur Kindergarten- und Krippenbetreuung, über einen Antrag auf Benutzung der Kulturhalle und die Auftragserteilung der Flachdachsanierung des Kindergartens Seepferdchen gefasst. Abschließend wurde über die Auftragserteilung Kanaluntersuchung der Eigenkontrolle öffentlicher Abwasseranlagen und der Nordwestliche Ortserweiterung Rauenberg, 7. Teiländerung entschieden.
 
Eine Zuhörerin fragte nach, ob die Stadt ihren Verpflichtungen zu Ausgleichsflächen nachkomme. Bürgermeister Peter Seithel teilte mit, dass sämtliche Vorschriften eingehalten werden und bot der Bürgerin an, bei einem Gespräch im Bauamt alle Informationen zu den konkreten Ausgleichsflächen zu bekommen.
 
Ein weiterer Bürger erfragte den Sachstand zur Schulkindbetreuung in Rotenberg. Hier teilte der Bürgermeister mit, dass die Betreuung im kommenden Schuljahr wie gewohnt stattfindet. Die Nachfrage ist allerdings rückläufig. Kämmerer Thomas Dewald ergänzte, dass man im darauffolgenden Schuljahr rechtzeitig prüfen muss, ob das Angebot entsprechend angenommen wird oder ob die Verwaltung gegebenenfalls Alternativen finden muss. Auf die Nachfrage eines Bürgers teilte der Stadtkämmerer weiter mit, dass eine entsprechende Bedarfsermittlung mit einer ausreichenden Vorlaufzeit für die Eltern aber auch für die Verwaltung stattfinden wird.
 
 

Forsteinrichtungserneuerung 2016-2025 – Beschlussfassung
 
Am Freitag, den 03.06.2016 fand ein Waldbegang im Oberwald Mühlhausen zusammen mit den Herren Löffler, Schweigler und Niederer von der Forstbehörde statt. Herr Schweigler von der Forstbehörde erläuterte zur Sitzung nochmals die Ausarbeitungen. Grundlage für diese Forsteinrichtungserneuerung bildet der nach § 50 des Landeswaldgesetzes (LWaldG) alle 10 Jahre zwingend aufzustellenden, periodischen Betriebsplan. Dieser hat den gesamten Betriebsablauf im Hinblick auf die langfristigen Zielsetzungen räumlich und zeitlich zu ordnen sowie die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes aufeinander abzustimmen bzw. sie nachhaltig zu sichern. Ferner obliegt ihm die Aufgabe die nachhaltige Nutzung festzusetzen. Insbesondere wird es auch in den kommenden Jahren für viele Gemeinden wieder darauf ankommen, mit dem Betriebsplan eine Grundlage für ein möglichst verträgliches Ausbauverhältnis zwischen der Erholungsfunktion des Waldes bzw. der wirtschaftlichen Funktion des Waldes zu schaffen. Formell betrachtet ist der periodische Betriebsplan nach § 50 Abs. 2 LWaldG von der höheren Forstbehörde aufzustellen, wenn die forsttechnische Betriebsleitung der unteren Forstbehörde (wie in Rauenberg der Fall) obliegt.
Herr Niederer ergänzte den Vortrag noch um einige spezifischen Details in Rauenberg und charakterisiert die drei Waldabschnitte in Rauenberg entsprechend. Erfreulich sei es, dass man im Rauenberger Wald einen hohen Eichenbestand habe.
Der Gemeinderat verabschiedete den periodischen Betriebsplan für die Forsteinrichtungserneuerung der Jahre 2016-2025 einstimmig.
 
 

Kindergarten- und Krippenbetreuung -  Bedarfsplanung 2016/2017
 
Im Rahmen der Verabschiedung der bisherigen Bedarfsplanungen wurde der Gemeinderat der Stadt Rauenberg über die Neuerungen im Kindergartengesetz und im Kindertagesbetreuungsgesetz ausführlich informiert. Eine besondere Herausforderung für die Kommunen stellt der Rechtsanspruch auf eine Kinderbetreuung ab dem 2. Lebensjahr dar. Zum Kindergartenjahr 2016/2017 stehen nach der Erweiterung der Krippe beim Kinderhaus Märzwiesen 111 Krippenplätze in Kinderbetreuungseinrichtungen, davon 30 Plätze mit Ganztagesbetreuung, zur Verfügung, was einer rechnerischen Versorgungsquote von 40,79 % der 0 – 3 Jährigen Kinder (277 Kinder insgesamt – Geburtenjahrgänge 01.09.2013 - 31.08.2016) entspricht. Betrachtet man die Kinderzahlen ab Vollendung des 1. Lebensjahres (181 Kinder), für die der Rechtsanspruch greift, beträgt die Quote 62,43 %. Dies bedeutet, dass 2/3 der Kinder zwischen 1 und 3 Jahren ein Krippenplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Am 01.08.2013 trat der gesetzlich festgeschriebene Rechtsanspruch auf Betreuung ab Vollendung des 1. Lebensjahres in Kraft. Ein weiterer Ausbau ist in Anbetracht der Entwicklung der Kinderzahlen und dem tatsächlichen Bedarf nicht geplant und nicht erforderlich, da aktuell sogar freie Plätze vorhanden sind.
Im kommenden Kindergartenjahr stehen laut dem Kämmerer 357 Plätze zur Betreuung von über 3-Jährigen zur Verfügung, davon 80 Ganztagesplätze. Die Anmeldezahlen zeigen, dass ein vermehrter Trend hin zur Ganztagesbetreuung besteht. Trotz freier Kindergartenplätze sind die Ganztagesgruppen vollständig belegt. Die aktuellen Anmeldezahlen zeigen, dass zum kommenden Kindergartenjahr voraussichtlich rund 20-25 freie Plätze vorhanden sind. Ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 wird sich dies jedoch wieder ändern, da dann ein sehr starker Geburtenjahrgang (2014/2015) mit dann 102 Kindern in den Kindergarten kommen wird. Der Gemeinderat beschloss auf einstimmige Empfehlung des Jugend-, Sport-, Schul- und Kulturausschusses ebenfalls einstimmig die von der Verwaltung erarbeitete Bedarfsplanung der Kinderbetreuung 2016/2017.
 
 

Kindergarten- und Krippenbetreuung – Anpassung der Elternentgelte ab dem 01.09.2016
 
Mit der GT-Info vom 3.5.2016 hat der Gemeindetag die mit den Dachorganisationen der Kirchen abgestimmten Gebührenempfehlungen für die Kindergarten- und Krippengebühren im Regelgruppen- und VÖ-Bereich mitgeteilt. Diese waren in den vergangenen Jahren vom Gemeinderat so beschlossen worden. Bedingt durch die überproportionale Steigung der Arbeitsentgelte der Erzieher durch den speziellen Tarifabschluss SuE im Spätjahr 2015 (durchschnittlich 8 % Steigerung) und dem turnusmäßigen Abschluss in diesem Frühjahr (weitere 5,4% auf 2 Jahre) ergeben sich erhebliche Anpassungen bei den Gebühren unter der Maßgabe, dass die Elternentgelte 20% der Kosten decken sollen. Insgesamt werden somit rund 11% an Gebührensteigungen bis zum 1.9.2017 erforderlich sein. In Anbetracht dieser Steigerung sollte die Empfehlung angenommen werden, bereits zum kommenden Kindergartenjahr eine Zwischenstufe einzufügen, damit die Anpassung zum Jahr 2017 nicht entsprechend hoch ausfällt und auch um eine gewisse Gerechtigkeit zwischen den Jahrgängen zu wahren. In Absprache mit den kath. Kindergärten sollte zum kommenden Kindergartenjahr eine Steigerung von rund 5% und zum Kindergartenjahr 2017/2018 eine weitere Steigerung von 6% beschlossen werden.
Der Gemeinderat beschloss bei 5 Gegenstimmen auf einstimmige Empfehlung des Jugend-, Sport-, Schul- und Kulturausschusses die entsprechende Satzung über die 3. Änderung der Satzung der Stadt Rauenberg zur Erhebung von Benutzungsgebühren in Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Rauenberg zum 1.9.2016.
 
 

Kindergarten- und Krippenbetreuung – Ferienregelung
 
Oftmals werden bereits zu Beginn eines jeden Jahres Anfragen über die Elternbeiräte der Kindergärten zum Zeitpunkt der Sommerferien an die Verwaltung und die Kindergartenleitungen herangetragen. Viele Berufstätige müssen ihre Urlaubstage immer früher eintragen, teilweise als Jahresfestlegungen. Oftmals ist zu diesem Zeitpunkt noch keine Festlegung zur Ferienregelung der Einrichtungen getroffen. In den vergangenen Sitzungen des Kindergartenkuratoriums wurde dieses Thema immer wieder angesprochen. Das Kuratorium hat in den vergangenen Jahren empfohlen, die 3. - 5. Woche der Sommerferien einheitlich als Schließtage festzulegen. Einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss hierzu gab es bisher jedoch noch nicht. Um den Eltern künftig möglichst frühzeitig Klarheit über den Zeitpunkt geben zu können, sollte ein Beschluss des Gemeinderates hierzu angestrebt werden. In Absprache mit der Geschäftsführung der kath. Kindergärten wird empfohlen, die bisherige Regelung beizubehalten. Dies hätte dann auch Auswirkungen auf die anzubietende Schulkindbetreuung in den Ferien. Somit könnte dann auch verlässlich die Ferienbetreuung der Schulkinder in den ersten 2 ½ Wochen der Ferien und der letzten Ferienwochen generell angeboten werden. Diese letzte Ferienwoche wäre dann auch für die Schulanfänger zu nutzen, ebenfalls die erste Schulwoche speziell für die Schulanfänger. Der Gemeinderat beschloss bei einer Gegenstimme auf mehrheitliche Empfehlung des Jugend-, Sport-, Schul- und Kulturausschuss, die Schließtage in den Krippen und Kindergärten generell in Anlehnung der bisherigen Handhabung künftig für die 3.  5. Ferienwoche der Schulferien festzulegen.
 
 

Antrag auf Benutzung der Kulturhalle
 
Seitens der EnBW Regional AG wurde ein Antrag auf Benutzung der Kulturhalle für ein Forum für kommunale Vertreter gestellt. Es handelt sich hierbei um Mittwoch, den 09.11.2016 ab 19:00 Uhr. Nach § 2 (2.2) der Hallengebührenordnung soll über die Zulässigkeit der Privatveranstaltungen im Einzelfall der Gemeinderat entscheiden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Nutzung der Kulturhalle für das kommunale Forum der EnBW freizugeben.
 
 

Flachdachsanierung Kindergarten Seepferdchen – Auftragserteilung Dacharbeiten
 
Die Arbeiten zur Sanierung der Flachdachbereiche im Kindergarten „Seepferdchen“ und der Großen Mannaberghalle wurden öffentlich ausgeschrieben. Insgesamt haben 7 Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert. Zur Angebotseröffnung lagen 5 Angebote vor. Nach § 16 Abs. 6 Nr. 3 VOB/A soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten als das Wirtschaftlichste erscheint. Als Ergebnis der Prüfung und Wertung der Bieter wurde vorgeschlagen, den Auftrag an Bieter E zum Bruttoangebotspreis von 296.866,37 € zu vergeben. Nach kurzer Diskussion über das anonymisierte Verfahren, beschloss der Gemeinderat bei einer Enthaltung, dass Bieter E den Auftrag für die Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten sowie die Klempnerarbeiten für die Flachdachsanierung am Kindergarten „Seepferdchen“ erhält. Nach Beschluss wurde mitgeteilt, dass es sich beim Bieter E um die Firma Wiesendanger aus Rauenberg handelt.
 
 

Eigenkontrolle öffentlicher Abwasseranlagen – Auftragserteilung Kanaluntersuchung
 
Gemäß den Vorgaben der Eigenkontrollverordnung des Landes Baden-Württemberg sind alle Kommunen verpflichtet in regelmäßigen Abständen ihr Abwassernetz zu untersuchen und instand zu halten. Kanalisationen sind regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Überprüfungen und erforderliche Sanierungen sind nach wasserwirtschaftlichen Dringlichkeiten durchzuführen. Die Überprüfung erfolgt mittels TV-Untersuchung der einzelnen Kanalhaltungen und Schächte. Die hierbei ermittelten Daten werden durch ein Fachingenieurbüro kontrolliert und gesichtet. Im gleichen Zuge erfolgt eine Bewertung nach Schadensklassen und die Ermittlung der Sanierungskosten für die Einzelschäden. Darüber hinaus wird ein Sanierungskonzept mit aktuellen Kostenschätzungen für den gesamten Datenbestand erstellt. Die Kanal TV-Untersuchung, Schachtdokumentation und vorhergehende Reinigung im Bereich des gesamten Stadtgebietes mit Ausnahme des Neubaugebietes „Märzwiesen“ wurde öffentlich nach VOL (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen) ausgeschrieben.
Die Ausführungszeit ist für Juli - Oktober 2016 geplant. Mit der Befahrung des Ortsnetzes Rotenberg soll begonnen und die Daten bis Ende August 2016 vorgelegt werden. Der Gemeinderat beschloss bei einer Gegenstimme, dass Bieter A mit einer Angebotssumme von brutto 117.817,79 € den Auftrag für die Leistungserbringung zur Reinigung und Befahrung der Ortskanäle im Rahmen der Eigenkontrolle erhält. Nach Beschluss wurde mitgeteilt, dass es sich beim Bieter A um die Firma Michael Fröhlich St. Leon-Rot handelt.
 
 

Nordwestliche Ortserweiterung Rauenberg, 7. Teiländerung – Aufstellungsbeschluss
 
Das Gebiet der Änderung ist im Bebauungsplan „Nordwestliche Ortserweiterung“ bereits für eine Bebauung vorgesehen. Im Zuge der Planung für den südlichen Bereich wurde festgestellt, dass die Breite des bisherigen Baufensters von 10 m für eine Bebauung mit Doppelhäusern nicht mehr zeitgemäß ist, weshalb bei der Änderung der Baufenster neue Grundstücksgrenzen übernommen wurden. Hierdurch entsteht ein begradigter Wendehammer und verbesserte Zuschnitte der Flurstücke. Die Änderung des Bebauungsplanes bewirkt eine einheitlichere Einteilung der Flurstücke und eine bessere Bebaubarkeit in diesem Bereich sowie eine Nachverdichtung im innerstädtischen Bereich. Der Gemeinderat beschloss jeweils einstimmig: Für den im Lageplan vom 07.06.2016 dargestellten Bereich wird nach § 13a BauGB ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren mit der Bezeichnung „Nordwestliche Ortserweiterung“, 7. Änderung aufgestellt. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung „Nordwestliche Ortserweiterung“, 7. Änderung im beschleunigten Verfahren wird mit dem zeichnerischen Teil vom 07.06.2016 gebilligt und öffentlich ausgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen.
 
 

Bekanntgabe des Sitzungsprotokolls der Gemeinderatssitzung vom 11.05.2016
 
Vom Gremium wurden keine Einwendungen erhoben. Daher wurde das Protokoll einstimmig genehmigt.
 
 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
 
Bei der letzten nichtöffentlichen Sitzung am 11.05.2016 wurde ein Beschluss zu einem Zuschussantrag in Sanierungsangelegenheiten gefasst.
 
 

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