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Aus dem Gemeinderat vom 19.06.2013

Aus dem Gemeinderat

 
Trotz hochsommerlicher Temperaturen musste sich der Gemeinderat mit einem „bunten Strauß“ von Themen beschäftigen. Ein wichtiger Punkt waren dabei Ersatz- bzw. Neubeschaffungen von Bauhoffahrzeugen. Zwei Themen betrafen den Umwelt-  und Naturschutz, vier weitere steuerte das Bauamt bei. Es war wohl der Hitze geschuldet, dass am vergangenen Mittwoch nur wenige Zuhörer gekommen waren und diese auch keine Fragen an das Gremium oder den Bürgermeister hatten.

 

Klauseln zum gentechnikfreien Anbau von Landpachtverträgen
 
Nach den Worten der Umweltschutzbeauftragten Dr. Brigitta Martens-Aly nehmen immer mehr Gemeinden, Landkreise und auch die Kirchen in ihre Pachtverträge Klauseln auf, die den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) ausschließen. Nun haben auch der Gemeindetag und das Ministerium für den ländlichen Raum alle Gemeinden gebeten, entsprechend zu verfahren. Vertreter der Landwirtschaft haben sich in ihrer weit überwiegenden Mehrheit ebenfalls gegen den Anbau von GVO ausgesprochen, um die Hochwertigkeit und das Ansehen der hiesigen Lebensmittelproduktion nicht zu gefährden. Gründe für diese Vorsichtsmaßnahme sind vor allem das bisher unzureichende Wissen über die Auswirkungen gentechnischer Veränderungen auf die menschliche und tierische Gesundheit sowie auf die Ökosysteme. Durch Austrag von gentechnisch veränderten Pollen auf verwandte Wildpflanzen können sich eingekreuzte Gene unkontrolliert in der Natur verbreiten und z. B. auch zu Pestizidresistenzen bei Schadorganismen führen. Die bäuerliche Landwirtschaft wird durch die Verwendung von GVO in Abhängigkeiten von wenigen Saatgutherstellern und Herstellern von Pflanzenschutzmitteln gedrängt. Der Einsatz von GVO in der Umgebung biologisch arbeitender Betriebe kann zu Schadensersatzforderungen führen, wenn dort aufgrund von Kontaminationen wirtschaftliche Einbußen entstehen oder schlimmstenfalls sogar der Verlust einer biologischen Zertifizierung droht. Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, die vorgeschlagene Klausel in neu abzuschließende Pachtverträge aufzunehmen. Auf entsprechende Anfrage hatte die Umweltschutzbeauftragte zuvor klargestellt, dass die bestehenden Pachtverträge nicht gekündigt werden sollen.
 

Entwicklungsziele für die ehemalige Gewerbefläche „Hechtwasser“

 
Das ursprünglich vorgesehene Gewerbegebiet „Hechtwasser“ wurde im Rahmen der aktuellen Flächennutzungsplanung auf eine Restfläche von 1 Hektar reduziert. Im Gegenzug wurde die Planfläche für das Gewerbegebiet „Schanzenäcker“ erweitert. Für den Bau der Verbindungsspange B 39/K 4169 hatte die Stadt die anliegenden Flächen bereits aufgekauft, sodass sich dort jetzt eine zusammenhängende Fläche von knapp 1 ha in Gemeindebesitz befindet. Diese Fläche liegt schon seit einigen Jahren brach. Das Gelände sollte aber einer Nutzung bzw. Gestaltung zugänglich gemacht werden, damit es nicht weiter verwildert. Theoretisch wäre es möglich, das Gelände zur landwirtschaftlichen Nutzung zu verpachten, allerdings wäre eine Nutzung als Acker aufgrund der Vornutzung voraussichtlich nicht möglich. Eine für die Gemeinde vergleichsweise höherwertige Nutzung wäre die ökologische Aufwertung und dauerhafte Bereitstellung der Fläche als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (Ökokonto-Fläche) mit Hecken, Wiesen und Laub- oder Obstbäumen. Auch hier wäre eine eingeschränkte Verpachtung möglich, etwa zur Nutzung und Pflege von Obstbäumen und zur Beweidung bzw. Heunutzung. Ein Teil der erforderlichen Dauerpflege könnte auf diese Weise eventuell gesichert werden.
 
Für die Anlage und Aufwuchspflege fallen überschlägig Kosten in Höhe von 6.800,- € an, die jährlichen Pflegekosten von rund 600,- € könnten gegebenenfalls durch Verpachtung reduziert werden. Es entsteht im Gegenzug planerisch ein Punktwert von rund 48.000 Ökopunkten, der zu einem späteren Zeitpunkt, bei Inanspruchnahme einer anderen Fläche für eine Bauleitplanung, eingelöst werden kann.
 
Die Pflege der Wiese könnte entweder durch Mähen und Heu machen erfolgen oder wäre in Form einer zeitlich eingeschränkten extensiven Beweidung beispielsweise mit Schafen (Stoßbeweidung, jedoch keine Dauerbeweidung) denkbar. Eine Dauerbeweidung kommt im Fall einer Ökokonto-Widmung nicht in Frage, da sie die Wiesenflora strapaziert und ökologisch entwertet. Eine Beweidung erfordert Infrastruktur: die Weidetiere müssten sicher eingezäunt sein (überhaupt  in unmittelbarer Nähe zur B 39) und benötigen einen Unterstand. Diese Anlagen sind baurechtlich nur genehmigungsfähig, wenn eine Privilegierung des Antragstellers vorliegt. Inwieweit sie mit dem Naturschutzziel vereinbar wären, müsste im konkreten Fall geprüft werden. Bei der Verwaltung wurde bereits Interesse an einer Beweidung und Bewirtschaftung bekundet. Während die meisten Ratsmitglieder ihre Zustimmung signalisierten, sprach sich Stadtrat Walter Kloé dagegen aus. Er hält dieses Gelände für ungeeignet für eine derartige Nutzung und bezweifelt, dass Interesse an einer Bewirtschaftung und Beweidung besteht. Somit wäre wieder einmal der Bauhof in der Pflicht. Nachdem Frau Dr. Martens-Aly noch einmal auf das bereits bekundete Interesse hingewiesen und auch Ausführungen zur Geländebeschaffenheit gemacht hatte, fand sich dann doch eine deutliche Mehrheit für ihren Vorschlag.
 

Auftragsvergabe für den 2. Bauabschnitt des Friedhofs Rotenberg
 
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 20.02.2013 die Verwaltung zur Ausschreibung der Arbeiten für den 2. Bauabschnitt des Rotenberger Friedhofs (Sanierung und Neugestaltung der Auffahrt) ermächtigt. Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurde von acht Firmen ein Angebot angefordert. Zum Eröffnungstermin am 13.06.2013 lagen fünf Angebote vor. Diese wurden vom Ingenieurbüro Spang.Fischer.Natzschka geprüft. Der Gemeinderat folgte dem Verwaltungsvorschlag einstimmig und beauftragte eine Baufirma aus Haßmersheim, die auch mit dem ersten Bauabschnitt beauftragt war, mit der Ausführung der Baumaßnahme. Der Bruttoangebotspreis beträgt 132.507,10 €.
 

Dachsanierung am Rauenberger Rathaus
 
Nachdem eine Komplettsanierung des Rauenberger Rathauses vor längerer Zeit abgelehnt worden war, einigten sich Gemeinderat und Verwaltung auf eine abschnittsweise Sanierung. Daher wurden mit dem Umbau des Rathausplatzes zunächst die Kelleraußenwände saniert und abgedichtet. Inzwischen wurde der Fahrstuhl ausgetauscht. Wir waren gezwungen den bisherigen Fahrstuhl zu ersetzten, da dieser keinen TÜV mehr bekam und von Rollstuhlfahrern nicht optimal genutzt werden konnte. Noch in diesem Jahr sollen auch die Bodenbeläge durch neue ersetzt werden. Die Sanierung der Flachdachbereiche war erst in den kommenden Jahren vorgesehen. Allerdings zeigten sich während und nach den starken Regenfällen der letzten Monate und nach den langen Frostperioden erhebliche Undichtigkeiten. In diesem Ausmaß machen bloße Ausbesserungsarbeiten zur Überbrückung des Zeitraumes bis zur kompletten Sanierung des inzwischen 35 Jahre alten Daches keinen Sinn mehr. Daher sollte umgehend die vollflächige Flachdachsanierung angegangen werden, um noch größere Schäden im Bereich der Bausubstanz, Unterkonstruktionen und Elektrik zu vermeiden.
 
Das bereits mit der Komplettsanierung des Rathauses beauftragte Architekturbüro Steger aus Malsch erhielt nun auch den Auftrag zur Vorbereitung der Ausschreibung, zur Vergabe und zur Baubegleitung der Dachsanierung. Die aktuelle Kostenschätzung geht von Baukosten in Höhe von rund 81.500,- € und von Nebenkosten in Höhe von rund 17.500,- € aus, insgesamt also rund 100.000,- €. Da im diesjährigen Haushalt lediglich Mittel in Höhe von 5.000,- € für punktuelle Ausbesserungsarbeiten am Dach vorgesehen waren, müssten 95.000,- € als überplanmäßige Auszahlungen genehmigt werden. Zwar waren die Ratsmitglieder über diese überplanmäßigen Auszahlungen nicht glücklich und sehen in diesen Arbeiten nur „Stückwerk“, stimmten allerdings der Maßnahme aufgrund der besonderen Dringlichkeit letztlich doch zu.
 

Ersatzbeschaffungen Fuhrpark Bauhof
 
Vor einem Jahr hatte der Gemeinderat dem vorgestellten Fahrzeugkonzept des Bauhofs zugestimmt. In diesem Konzept sind die Ersatzbeschaffung des Holders (Baujahr 2004) und die Neubeschaffung eines Multifunktionsgerätes für das Jahr 2013 sowie die Ersatzbeschaffung des Unimogs (Baujahr 1991) für das Jahr 2014 vorgesehen. Im Haushalt 2013 wurden für die Ersatzbeschaffung des seit dem Spätjahr 2012 nicht mehr fahrtüchtigen Holders 90.000,- € und für die Neubeschaffung des Multifunktionsgerätes 70.000,- € eingestellt. Zusätzlich wurden für das Dienstfahrzeug des Bauhofleiters 10.000,- € vorgesehen. Damit der Winterdienst im vergangenen Winter trotz des Fahrzeugausfalls ordnungsgemäß aufrechterhalten werden konnte, wurden von der Firma Kärcher zwei Winterdienstfahrzeuge von November bis März angemietet. Die Mietaufwendungen hierfür beliefen sich auf brutto 1.487,50 € je Mietmonat, somit 14.875,- € insgesamt.
 
Für die Ersatzbeschaffung des Unimogs wurde in der mittelfristigen Finanzplanung für Jahr 2014 ein Betrag in Höhe von 200.000,- € veranschlagt. Bereits während des Winterdienstes hat sich beim Unimog abgezeichnet, dass die Lenkung, die Kupplung und die Bremsanlage nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren. Deshalb wurde der Unimog im Frühjahr, auch zur Vorbereitung auf die jährlich durchzuführende TÜV- Untersuchung, zu einer Vertragswerkstatt gebracht. Der Kostenvoranschlag zur vorläufigen Reparatur beläuft sich auf rund 30.000,- €. Jedoch wird auch nach dieser Reparatur keine Gewähr dafür übernommen, dass das Fahrzeug danach durch den TÜV kommen wird, da anzunehmen ist, dass im Zuge der Reparatur weitere erhebliche Mängel auftauchen werden. Auf Grund der sehr hohen Reparaturaufwendungen und in Anbetracht der geplanten Ersatzbeschaffung im Jahr 2014 schlug die Verwaltung dem Gemeinderat in Absprache mit dem Bauhof vor, die Reparatur nicht mehr vorzunehmen und außerplanmäßig – im Vorgriff auf den Haushalt 2014 – den Kauf eines neuen Unimogs bereits in diesem Jahr vorzunehmen.
 
Stadtkämmerer Thomas Dewald und Bauhofleiter Heinz Maier hatten zur Begründung dieser Maßnahme eine Präsentation vorbereitet, die sie den Ratsmitgliedern vorstellten. Im Einzelnen führten sie zu dazu aus:
1.    Fahrzeug Bauhofleiter
 
Bisher hatte der Bauhofleiter kein eigenes Fahrzeug und war somit in seiner Mobilität erheblich eingeschränkt. Deshalb sollte für ihn ein Fahrzeug beschafft werden, das sowohl zum Personentransport, als auch zum Transport von sperrigen Gegenständen, wie Pflanzen, Wahlurnen u.ä. auch bei Regen und im Winter geeignet ist. Ein gebrauchter VW-Caddy (Bj. 2008) zum Preis von 9.522,- € wäre hier das richtige Fahrzeug.
 
2.    Neubeschaffung Multifunktionsgerät
 
Bisher wurde ein ähnliches Fahrzeug für den Winterdienst seit November 2009 über die fünf Wintermonate angemietet und war somit auch nur für den Winterdienst einsatzfähig. Die monatlichen Mietkosten beliefen sich auf 1.250,- € zzgl. 19% MwSt, somit 1.487,50 €/Monat oder 7.437,50 € p.a. Der Kauf eines solchen Multifunktionsgerätes hätte den Vorteil, dass dieses Gerät neben dem Winterdienst (streuen, kehren, schieben) auch im restlichen Jahr mit Mäh- und vor allem auch Kehrarbeiten (Kerwe, Sommernacht, generell öffentliche Plätze wie Rathaus-/Kirchplatz) eingesetzt werden könnte und somit eine erhebliche Arbeitserleichterung für den Bauhof darstellen würde. Der Bauhof würde die Beschaffung des seit 3 Jahren bereits eingesetzten Models Kärcher MIC 34 C zum Komplettkaufpreis (incl. aller Anbaugeräte und der MwSt.) von 69.109,82 € empfehlen. Der günstiger angebotene Holder X30 ist ein neu entwickeltes Gerät (Prototyp), das bisher keine Erfahrungen und Referenzen nachweisen kann. Auch konnte die Kehreinrichtung bisher nicht getestet werden, da diese zurzeit noch nicht verfügbar ist. Deshalb sollte von der Beschaffung dieses Fahrzeuges abgesehen werden.
 
3.    Ersatzbeschaffung Holder – Multifunktionsgerät
 
Das bisherige Fahrzeug aus dem Jahr 2004 wurde vornehmlich für den Winterdienst und die Grünpflege eingesetzt. Durch den Verschleiß und einen Kabelbrand im Jahr 2012 ist dieses Fahrzeug seit Oktober 2012 nicht weder fahrbereit, noch verkehrssicher. Um den Winterdienst aufrechterhalten zu können, wurde im vergangenen Winter ein weiteres Winterdienstfahrzeug zum monatlichen Preis von 1.487,50 € angemietet. Folgende Anforderungen sind an ein neues Fahrzeug zu stellen: Einsatz im Winterdienst (streuen, kehren, schieben), Mähen und Transport (Anhängerzugvorrichtung mit hoher Nutzlast). Das Fahrzeug sollte leistungsfähiger als das unter 2. genannte Multifunktionsgerät sein, ein größeres Mähwerk haben und ein 2-Sitzer sein. Auf die Wendigkeit (Knicklenkung) legt der Bauhof großen Wert. Der Bauhof würde die Beschaffung des am günstigsten angebotenen Modells Holder C 350 zum Komplettkaufpreis (incl. der Anbaugeräte und der MwSt.) von 105.594,65 € empfehlen. Der Anbieter würde den nicht mehr funktionsfähigen Holder incl. der im Bauhof vorhandenen Anbaugeräte für 18.266,50 € in Zahlung nehmen.
 
4.    Ersatzbeschaffung Unimog
 
Die für das Jahr 2014 vorgesehene Ersatzbeschaffung des Unimogs sollte dringend in dieses Haushaltsjahr vorgezogen werden, da der Unimog weder fahrbereit, noch verkehrssicher ist. Das Fahrzeug wird jedoch spätestens beim Winterdienst unbedingt benötigt. Eine erstes Kostenschätzung für die Reparatur beläuft sich auf vorläufig rund 30.000,- €. Eine Reparatur kann aus wirtschaftlichen Gründen nicht empfohlen werden. Daher ist eine Ersatzbeschaffung unabweisbar. Von der Firma Berendsen (Mercedes-Benz) liegt ein Angebot für ein Lagerfahrzeug Unimog U 300 sowie für den erforderlichen Streuautomaten vor. Das Angebot wurde mit dem Bauhof und der Verwaltung entsprechend modifiziert und auf unsere Bedürfnisse angepasst. Das Angebot für diesen Unimog U 300 einschließlich eines Streuautomaten „Schmidt Stratos F 17“ beläuft sich zusammen auf 177.220,00 €. Der im Frühjahr beschaffte Schneeschieber kann mit diesem Fahrzeug uneingeschränkt verwendet werden. Den defekten Unimog würde die Firma Berendsen zum Preis von 6.000 € in Zahlung nehmen, wäre aber nicht traurig, wenn wir dieses Fahrzeug anderweitig veräußern könnten. Wie oben bereits dargestellt wurden für 2013 keine Haushaltsmittel für diese Beschaffung bereitgestellt, sodass der Gemeinderat diese als außerplanmäßige Auszahlung genehmigen müsste.
 
Der Gemeinderat war über die überplanmäßige Auszahlung für den Unimog nicht glücklich. Außerdem war man der Meinung, dass für den alten Unimog ein höherer Erlös erzielt werden könnte. Dies kann sich allerdings Stadtkämmerer Thomas Dewald nicht vorstellen, der entsprechende Recherchen betrieben hatte. Zwar sind alte Unimogs in der Tat begehrt, allerdings nur im fahrtüchtigen und verkehrssicheren Zustand bzw. wenn dieser ohne großen Aufwand wieder hergestellt werden kann. Dies ist bei diesem Fahrzeug leider nicht mehr der Fall, da man ansonsten die Beschaffung auch nicht hätte vorziehen müssen. Stadtrat Wolfgang Mayer legte ein Alternativangebot für den VW-Caddy des Bauhofleiters vor, das Stadtkämmerer Dewald prüfen lassen wird. Letztlich stimmte der Gemeinderat den Beschaffungen der Multifunktionsgeräte einstimmig und den beiden anderen Beschaffungen jeweils bei zwei Gegenstimmen zu.
 

Sanierung und Umbau der kleinen Mannaberghalle
 
Damit der Umbau und die Sanierung der kleinen Mannaberghalle fristgerecht beginnen kann, müssen die Planer mit der Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen (Leistungsverzeichnisse) und der Mitwirkung bei der Vergabe beauftragt werden. Die weiteren Schritte, die die Bauüberwachung betreffen, sollen hingegen erst in Auftrag gegeben werden, wenn der Gemeinderat auch im Hinblick auf die Zuschusssituation die endgültige Freigabe des Projektes erteilt hat. Die Baukommission empfahl dem Gemeinderat einstimmig, folgende Fachplaner mit den Leistungsphasen 6 und 7 zu beauftragen:
 

  • Gruninger + Schrüfer aus Wiesloch
  • Ingenieurbüro für Versorgungstechnik aus Heidelberg
  • Schneider Beratende Ingenieure aus Walldorf
  • VTechnik aus Gaggenau
  • Rekowski + Partner aus Weinheim
  • Spang.Fischer.Natzschka aus Walldorf

 
Der Vertrag für das Architekturbüro „herb architekten“ aus Nussloch sollte für die Leistungsphasen 6 und 7 ebenfalls verlängert werden
 
Um die Zuschüsse aus der Stadtkernsanierung zu erhalten, muss ein entsprechender Bauzeitenplan bzw. in diesem Fall darüber hinaus ein „Meilensteinplan“ erstellt werden, um die einzelnen Schritte fristgerecht in die Wege leiten zu können. Dieser Meilensteinplan sieht vor, dass neben den zu erbringenden Planungsleistungen auch Ausschreibungen in die Wege geleitet werden, obwohl für die beantragten Zuschüsse aus dem Ausgleichstock noch keine Bescheide vorliegen.
 
Um das Gebäude noch vor dem Winter 2013 / 2014 für den Innenausbau „dicht“ zu bekommen, ist es zwingend erforderlich noch Mitte August 2013 mit dem Rückbau zu beginnen. Aus diesem Grund schlug die Verwaltung vor, sie zu ermächtigen die Leistungen für den Rückbau öffentlich auszuschreiben, damit in der Sondersitzung des Gemeinderates am 24.07.2013 auch über die Auftragsvergabe entschieden werden kann. Die Kosten für dieses Gewerk werden auf rd. 227.500,- € brutto geschätzt. Nach kurzer Diskussion, bei der es noch einmal um die Trennsysteme für eine flexible Nutzung der Halle ging, stimmte das Gremium mehrheitlich diesem Verwaltungsvorschlag zu.
 

Entwidmung von öffentlichen Verkehrsflächen nach dem Straßengesetz
 
Da ein Privatgrundstück im Neubaugebiet „Märzwiesen“ zulässigerweise über eine öffentliche Stellplatzfläche erschlossen wird, muss diese Fläche formell entwidmet, also dem öffentlichen Gebrauch entzogen werden. Das dafür erforderliche Anhörungsverfahren wurde bereits durchgeführt. Einwendungen wurden dabei nicht geltend gemacht. Der Gemeinderat gab ein einstimmiges Votum ab.
 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
 
Bei der letzten nichtöffentlichen Sitzung wurden Beschlüsse zum Verkauf eines städtischen Grundstücks, zum Abschluss einer sanierungsrechtlichen Vereinbarung, zum Verfahren der Hauptsatzungsänderung und zum Erlass einer Forderung gefasst.
 

Verschiedenes
 
Bürgermeister Frank Broghammer lobte die Rauenberger Feuerwehr für ihr vorbildliches Engagement nach dem verheerenden Hochwasser im niederbayerischen Landkreis Deggendorf. Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer hatten, unterstützt von ihrem Förderverein, dem Rauenberger Bauhof, Mitarbeiterinnen des Rathauses, verschiedenen Firmen, Einrichtungen und Privatpersonen, eine Hilfsgütersammlung organisiert und die gesammelten Hilfsgüter nach Bayern transportiert. Außerdem war ein Helferteam mit zwei Fahrzeugen über mehrere Tage vor Ort im Hochwassereinsatz. Über beide Aktionen wird noch in der Rundschau und der RNZ berichtet werden.
 
Die starken Regenfälle in unserer Region nahm Stadtrat Walter Kloé zum Anlass auf verschiedene Sachverhalte hinzuweisen (Hochwasserrückhaltung „Käsklinge“, Wege im Bereich Tongrube „Unterfeld“, Reinigung der Gräben). Die Verwaltung sicherte eine Überprüfung zu.
 

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