Weinstadt Rauenberg

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Aus dem Gemeinderat vom 15.05.2013

Dem Gemeinderat lag am vergangenen Mittwoch eine umfangreiche Tagesordnung mit einer Fülle kommunalpolitischer Themen vor. Den Jahresberichten von Feuerwehr und Seniorenbeauftragten folgte das Thema Werkrealschule bevor es mit Hochwasserschutz und Bauwesen weiterging. Schließlich waren noch die Sachthemen für die Bürgerversammlung am 12.06.2013 festzulegen und über die Neuaufnahme von Darlehen zu entscheiden. Die Zuhörer hatten dieses Mal keine Fragen an das Gremium.
 

Jahresbericht der Feuerwehr 2012
 
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte der Bürgermeister den Gesamtkommandanten Rainer Stephan begrüßen. Nach dessen Worten wurde die Gesamtfeuerwehr Rauenberg im Jahr 2012 zu insgesamt 47 Feuerwehreinsätzen gerufen. Diese gliedern sich in 66 % technische Hilfeleistungen, 24 % Brandeinsätze, 6% Gefahrguteinsätze sowie 4% Brandmeldealarme. Neben den Feuerwehreinsätzen wurde die Gesamtfeuerwehr zu insgesamt 24 städtischen und kirchlichen Veranstaltungen sowie bei Vereinsfeierlichkeiten herangezogen, um den Brandschutz bei diesen Veranstaltungen sicherzustellen (Feuersicherheitswachdienst). Um den geforderten hohen Ausbildungsstand der insgesamt 100 aktiven Feuerwehrangehörigen ständig gewährleisten zu können, wurden 2012 mehrere gemeinsame Übungen sowie über 70 Übungen innerhalb der jeweiligen Feuerwehrabteilungen durchgeführt. Weiterhin besuchten mehrere Feuerwehrangehörige verschiedene feuerwehrspezifische Ausbildungslehrgänge, wie beispielsweise die Grund- und Sprechfunkausbildung, die Ausbildung zum Maschinisten, die Ausbildung zum Gerätewart sowie Lehrgänge für Kommandanten an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg. Im vergangenen Jahr wurden auch wieder Brandschutzschulungen in den Schulen sowie in den Kindergärten durchgeführt und seit kurzem werden auch die Mitarbeiter im Pflegeheim „Haus Melchior“ für den Notfall geschult. Einige Feuerwehrleute wurden aufgrund ihrer Leistungen befördert. Ehrungen vom Kreisfeuerwehrverband und des Deutschen Feuerwehrverbands wurden ebenfalls vorgenommen. Darüber hinaus wurde langjähriges Engagement mit der Stadtmedaille in Bronze und Gold gewürdigt. Der Großeinsatz bei der Fa. Creaton war zwar schon im laufenden und nicht im Berichtsjahr, dennoch ging der Gesamtkommandant auf Wunsch des Bürgermeisters auch auf dieses Schadensereignis ein: Der rasend schnellen Brandausbreitung über das Förderband, das wie eine Zündschnur wirkte – die Kaminwirkung in der Straßenüberführung und der starke Wind taten ein übriges – standen die Wehrleute, die zudem noch mit Wassermangel zu kämpfen hatten, zunächst fast machtlos gegenüber. Erst die Alarmierung massiver Feuerwehrkräfte aus dem gesamten südlichen Rhein-Neckar-Kreis sowie aus den angrenzenden Gemeinden des Landkreises Karlsruhe führte dazu, dass Löschwasser in ausreichender Menge herangeschafft und die Flammen gestoppt werden konnten, bevor sie die Produktionshallen erfassten. Die Sprecher aller Fraktionen zollten den Feuerwehrleuten Respekt und Anerkennung für ihr großes Engagement nicht nur bei diesem Großeinsatz.
 

Jahresbilanz des Seniorenbeauftragten in Rauenberg

 
Seit dem 01.01.2010 ist Herr Dieter Fendesack ehrenamtlicher Seniorenbeauftragter der Stadt. Dass die Entscheidung, ihn in dieses wichtige Amt zu berufen, goldrichtig war, wurde einmal mehr in dieser Gemeinderatssitzung deutlich. Mit größtem Engagement bringt sich Herr Fendesack in dieses Amt ein und ist nicht nur in seinen monatlichen Sprechstunden im Rathaus gefragter Ansprechpartner für die Senioren. Themen sind dabei unter anderem Patientenverfügungen, Betreuungen oder die Grundsicherung im Alter. Herr Fendesack hilft, die erforderlichen Anträge zu stellen, vermittelt oder stellt wichtige Kontakte her. Erfolgreich wurden bereits Informationsveranstaltungen zu aktuellen Fragen der Senioren mit kompetenten Rednern durchgeführt. Auch die Bilanz des ersten Seniorentags am 16.09.2012 mit rund 100 Besuchern kann sich sehen lassen, sodass auch 2013 eine derartige Veranstaltung geplant ist. Termin ist voraussichtlich der 29.09.2013. Herr Fendesack hat mittlerweile ein umfassendes Netzwerk knüpfen und ehrenamtliche Helferinnen und Helfer zur Mitarbeit motivieren können. Mit diesem engagierten Team können auch im Einzelfall Hilfen organisiert werden, die von den betroffenen Personen mit großer Dankbarkeit angenommen werden. So können beispielsweise blinde Mitbürgerinnen und Mitbürger verstärkt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Die Dankbarkeit dieser Menschen ist für Herrn Fendesack Ansporn genug, seine erfolgreiche Arbeit fortzusetzen. Die Unterstützung, die er aus der Bevölkerung erhält, sei phänomenal. Einhelliges Lob über alle Fraktionsgrenzen hinweg war ihm daher sicher. Als ganz kleines Zeichen des Dankes überreichte ihm der Bürgermeister einen „flüssigen Blumenstrauß“. Für das Gremium war es auch keine Frage, dass die rührige Arbeit des Seniorenbeauftragten fortgesetzt wird.
 

Aufgabe der Außenstelle der Werkrealschule in Rauenberg –

Anstreben eines erweiterten Betreuungsangebots
 
Der Gemeindeverwaltungsverband Rauenberg (GVVR) betreibt als Schulträger seit dem Schuljahr 2010/2011 eine Werkrealschule. Als Stammschule wurde die Kraichgauschule in Mühlhausen für die Klassenstufen 5 bis 10 und die Mannabergschule als Außenstelle für die Klassenstufen 5 bis 7 bestimmt. Da die Anmeldungen für die Werkrealschule durch zurückgehende Kinderzahlen und erhöhte Übergangszahlen an weiterführende Schulen immer mehr abnehmen, ist der Weiterbestand der Außenstelle in Rauenberg aus wirtschaftlicher und pädagogischer Sicht fragwürdig. Zum laufenden Schuljahr 2012/2013 lagen 32 Anmeldungen für die Werkrealschule vor, wobei acht Anmeldungen aus Rauenberg zu verzeichnen waren. Aufgrund der Klassenteiler ist es schwierig, eine einzügige Außenstelle zu betreiben, da die zugewiesene Stundenzahl aufgrund der geringen Kinderzahl entsprechend niedrig ist. Auch entstehen Aufsichtsprobleme an den notwendigen Nachmittagsstunden in der Außenstelle Rauenberg. Ferner ist das „Pendeln“ des Lehrerkollegiums zwischen der Kraichgauschule und der Mannabergschule nicht unproblematisch. Daher schlugen die Schulleitungen vor, die Außenstelle in Rauenberg zum Schuljahr 2014/2015 aufzulösen. Schon ab dem Schuljahr 2013/2014 sollten die 5. Klassen in Mühlhausen aufgenommen werden. Der Gemeinderat stimmte letztlich diesem Vorschlag wie auch dem Übergang der Schulträgerschaft vom GVVR auf die Gemeinde Mühlhausen zu.
 
Im Jugend-, Schul-, Sport- und Kulturausschuss war bereits über die Zukunft der Mannabergschule im Hinblick auf eine mögliche Auflösung der Außenstelle der Werkrealschule sowie die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule oder Ganztagesgrundschule bzw. eines erweiterten Betreuungsangebots diskutiert worden. Während derzeit kein Bedarf für eine Gemeinschaftsschule gesehen wird, soll eine erweiterte Betreuung angeboten werden, um die guten Betreuungsangebote der Kindergärten möglichst lückenlos fortsetzen zu können und den Schulstandort attraktiv zu gestalten. Wie dieses Angebot letztlich aussehen wird, kann allerdings noch nicht abschließend entschieden werden. Die Schulleitung hat hierzu bereits eine Grundlagenerhebung durchgeführt und Konzepte entwickelt, über die in nächster Zeit zu beraten sein wird.
 
Während sich das Gremium einig war, dass ein Weiterbestand der Außenstelle der Werkrealschule unter diesen Umständen keinen Sinn macht und auch der Übergang der Schulträgerschaft auf die Gemeinde Mühlhausen keine Nachteile mit sich bringt, entwickelte sich eine Diskussion über die Weiterentwicklung der Mannabergschule. Einige Ratsmitglieder sehen die Landesregierung in der Pflicht, verlässliche Aussagen zu treffen, wie es mit Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen und dem Schulsystem überhaupt weitergehen soll. Für Rauenberg selbst soll die Mannabergschule Zahlen auf den Tisch legen, um über eine Ganztagesgrundsschule oder ein erweitertes Betreuungsangebot entscheiden zu können. In Malschenberg läuft derzeit eine Umfrage mit gleicher Zielrichtung.
 

Planungsergänzung "Hochwasserschutz Angelbach", 2. Bauabschnitt

 
Nachdem der 1. Teilabschnitt der gewässerbegleitenden Maßnahme „Hochwasser-schutz am Angelbach“ für den Bereich zwischen Schönbornstraße und den Anwesen Bieggasse 2 und 4 abgeschlossen war, beschäftigte sich der Abwasser- und Hochwasserschutzverband Wiesloch (AHW) und die Stadtverwaltung mit dem 2. Bauabschnitt bachaufwärts zwischen dem Anwesen Bieggasse 4 und der Weggabelung im Anschluss an den Tierpark Rauenberg, sowie in der Ortsrandlage Rotenberg zwischen dem Bereich Heiligenwiesen und „Käsermühle“. Nach der Zustimmung des Gemeinderates wurden im Jahr 2010 die wasserrechtlichen Verfahren eingeleitet. Die Untere Wasserrechtsbehörde erteilte am 20.11.2012 die Genehmigung für den Abschnitt bis zum Hundeplatz. Der Zuschussbescheid des Regierungspräsidiums über 1.374.000 € erging am 18.12.2012. Der ursprüngliche Planentwurf wurde nach dem Abbruch des Anwesens Bieggasse 18 um die Zugangsmöglichkeit zum Bach für Pflegegänge und Unterhaltungsmaßnahmen ergänzt. Darüber hinaus gab es mangels Kooperationsbereitschaft privater Grundstückseigentümer geringfügige Änderungen im Bereich des Geh- und Radweges am Tierpark.
 
Im Rahmen der Stellungnahmen der Fachbehörden wurde nun nachträglich die Veränderung der bestehenden Gewässerrampe im Bereich der Fußgängerbrücke gefordert. Diese ist im Interesse der aquatischen Durchgängigkeit – anders als es in der bisherigen Planung vorgesehen war – mit einem Gefälle von 1:25 bis 1:30 flacher zu gestalten. Die Veränderung der Sohlrampe, einhergehend mit einer Verbreiterung auf 6,20 m, bedingt auch Veränderungen im Bereich der Widerlager der bestehenden Holzbrücke. Ein Erhalt der 25 Jahre alten Holzkonstruktion ist aufgrund der erforderlichen Verbreiterung und auch im Hinblick auf den aktuellen, durch permanente Feuchtigkeit verursachten Zustand nicht sinnvoll. Die zusätzlichen Kosten werden auf 125.000 € (Rampe 22.000 €; Brücke 103.000 €) geschätzt, wobei die Brücke aufgrund des anzurechnenden Restwertes (Abschreibungszeitraum 50 Jahre) mit maximal ca. 50 %, die Rampe mit maximal 70 % bezuschusst werden kann. Darüber hinaus wurden vom AHW Maßnahmen für die Wiederherstellung und Angleichung der Straßenoberfläche in der Bieggasse und dem Radwegteilstück zwischen Tierpark und der Gabelung am Hundeplatz angemeldet und der Austausch eines bisher nicht bekannten Düker unter dem Bachbett auf Höhe des Grundstückes Rotenberger Straße 47 nebst Anpassung eines Auslaufbauwerkes vorgesehen.
 
Diese Ergänzungen führen zu Mehrkosten von rd. 238.000 € und sind im Hinblick auf die aktuellen Vorgaben des Wasserrechts und der Gewässerökologie unumgänglich bzw. als bezuschusste Maßnahmen für die Stadt Rauenberg auch sinnvoll, da diese (z.B. Brückensanierung und Austausch Düker) ansonsten in nächster Zukunft ohne entsprechende Zuwendungen ohnehin hätten angegangen werden müssen. Für den Bereich zwischen dem Anwesen Bieggasse 4 und der Weggabelung im Anschluss an den Tierpark Rauenberg werden somit Kosten in Höhe von rund 1,6 Mio. € und für den Abschnitt in der Ortslage Rotenberg nach wie vor Kosten in Höhe von rund 300.000 € genannt. Die Maßnahme kann mit maximal 70% bezuschusst werden. Für das planerisch dargestellte Brückenbauwerk oberhalb der rauen Sohlrampe muss seitens der Stadt Rauenberg das Einvernehmen nach dem Wassergesetz (WG) beim Landratsamt beantragt werden. Auf Vorgabe der unteren Wasserbehörde ist das Einvernehmen separat durch die Stadt Rauenberg zu beantragen. Fragen der Ratsmitglieder bezogen sich auf die Ausführung der Brücke, die Notwendigkeit des Dükers und die finanzielle Abwicklung der Maßnahme. Zwar hätte man sich die erheblichen Mehrkosten gerne erspart, aber „wer A sagt müsse auch B sagen“, so die Meinung einiger Ratsmitglieder. Es sei besser, notwendige Maßnahmen gleich anzugehen und einen Zuschuss in Anspruch zu nehmen, als diese in nächster Zeit ohne Zuschuss durchführen zu müssen. Der Rat erteilte daher ein einstimmiges Votum. Der Zuschussantrag wird nun in entsprechender Höhe vom AHW beim Regierungspräsidium Karlsruhe gestellt.
 

Straßensanierungs- und Gestaltungskonzept für den Bereich Hauptstr. 1 bis 19

 
Der Straßenabschnitt zwischen der Hauptstraße 1 a und 19 ist bereits seit längerer Zeit in einem derart desolaten Zustand, dass regelmäßige Ausbesserungsarbeiten bei den Pflasterflächen notwendig sind. Neben dem baulichen Zustand wurden im Rahmen einer Verkehrstagefahrt aber auch die verkehrsrechtlichen Zustände in der Hauptstraße moniert, u.a. die unterschiedlichen Markierungen, die teilweise unzulässig sind und zu Irritationen der Verkehrsteilnehmer und Anwohner führen können. Im Rahmen der letztjährigen Klausurtagung des Gemeinderats wurde die Maßnahme mit einer Priorität für die Jahre 2013/2014 vorgesehen. Nachdem für die Planung der Maßnahme entsprechende Haushaltsmittel im Jahr 2013 bereitgestellt wurden, erfolgte mittlerweile die Vermessung des gesamten Areals als Basis für die weitere Planung. Das Büro Spang.Fischer.Natzschka erarbeitete erste Vorentwürfe, die im Rahmen der Sitzung des Sanierungsausschusses diskutiert wurden. Dabei wurde der Wunsch geäußert, den Platz vor dem Pfarrzentrum unter Einbeziehung der Hauptstraße großzügiger zu gestalten. Es sollte weiterhin die Möglichkeit bestehen, den Platz auch für Veranstaltungen zu nutzen. Der aktuelle Entwurf sah vor, dass der südliche Gehweg des Teilstückes zwischen Wieslocher Straße und Alter Kirchgasse teilweise über private Grundstücksflächen verläuft, da die Wohnhäuser nicht auf der Grenze errichtet wurden. Diese Möglichkeit bedarf allerdings noch der Abstimmung mit den betroffenen Eigentümern. Sollte es diesbezüglich nicht zu einer Einigung kommen, müssten die derzeit dort vorgesehenen Stellplätze zugunsten des Gehweges entfallen.
 
Der Platzbereich soll nach aktuellem Entwurf, den Planer Friedhelm Natzschka den Anwesenden vorstellte, mit Naturstein als Segmentbogenpflaster ausgebaut und bis auf einen größeren Baum aus Gründen der Flexibilität mittels Pflanzkübeln „begrünt“ werden. Die an den Platz anschließenden Straßenflächen sollen asphaltiert und die Gehwegflächen mit Betonsteinpflaster ausgebaut werden. Die Entwässerung soll über eine Mittelrinne erfolgen, für die bereits im Rahmen der Tiefbaumaßnahme an der Wieslocher Straße das Gefälle entsprechend gedreht wurde. Die aktuelle Kostenschätzung des Büros Spang.Fischer.Natzschka geht von reinen Baukosten in Höhe von rund 600.000 € aus. Der Ausbau des Platzes mit Betonsteinpflaster würde lediglich zu einer Kostenreduktion von rd. 22.000 € führen. Sofern keine Bordabtrennungen der Gehwege zu den Parkplätzen vorgenommen werden und der Bereich vor dem Pfarrzentrum nicht mit Großplatten, sondern mit Pflaster ausgeführt wird, führt dies zu einer weiteren Kostenminderung von rund 10.000 €.
 
Die erste Überprüfung der Kanäle im Rahmen der Eigenkontrolle ergab für den überplanten Teilabschnitt, dass die Haltungen schwere bis sehr schwere Schäden aufweisen. Ob sich diese jeweils über die gesamten Haltungen erstrecken, oder nur größere Teilbereiche betroffen sind, ist neben der noch ausstehenden hydraulischen Berechnung mittels Kamerabefahrungen zu klären. Ungeachtet dessen befinden sich zumindest Teilstrecken in einem Zustand, der eines Austauschs oder – sofern bei der Schwere der Schäden überhaupt noch möglich – einer Sanierung bedarf. Hierfür liegen derzeit noch keine Kostenschätzungen vor. Der für die Wasserversorgung verantwortliche Zweckverband Letzenberggruppe hat in einem Vorgespräch bereits mitgeteilt, dass auch aus deren Sicht der Ausbau dringend geboten ist, da aufgrund des Alters der immer noch ersten Wasserleitung in diesem Bereich jederzeit mit größeren Schäden gerechnet wird und daher ein Austausch zwingend geboten ist.
 
Die Ratsmitglieder begrüßten die vorgestellte Planung. Durch diese würden nicht nur die dargestellten Missstände beseitigt, sondern der Bereich würde ganz erheblich aufgewertet und würde die bisherigen Sanierungsmaßnahmen im Stadtkern sinnvoll abrunden. Dem Einwand von Christa Albrecht, wonach die Bäume erhalten werden sollten, widersprach Friedhelm Natzschka, in dem er darauf hinwies, dass Bäume ein entsprechendes Umfeld benötigen, um gedeihen zu können. Im „ländlichen Innerortsbereich“ seien sie daher eher unüblich. So sehr die Stadträtinnen und Stadträte die Planungen auch lobten, hatten sie aber auch Bedenken wegen der erheblichen Kosten. In Anbetracht der übrigen Maßnahmen, wie Sanierung der kleinen Mannaberghalle oder Sanierung der Friedhofstraße und des alten Kirchplatzes in Malschenberg, könne man sich diese Investition nicht leisten. Der Bürgermeister setzte dem noch einmal den sanierungsbedürftigen Zustand der Kanäle und des Pflasters, die verkehrsrechtliche Problematik, aber auch die Zuschussmöglichkeit entgegen. Letztlich einigte man sich darauf, dass zur Feststellung der dringenden Notwendigkeit dieser Maßnahme der Zustand der Kanäle umgehend durch eine Kamerabefahrung geprüft werden sollte. Außerdem sollte in einer anzuberaumenden Sitzung des Stadtkernsanierungsausschusses die aktuelle Verfügbarkeit der Stadtkernsanierungsmittel dargestellt werden. Detailfragen zur Planung könnten in dieser Sitzung ebenfalls erörtert werden. Der Verweis an den Ausschuss erfolgte bei einer Gegenstimme.
 

Bebauungsplan Langenäcker, Teil 1- 2. Änderung" – Satzungsbeschluss

 
Der Gemeinderat hatte im Dezember die Aufhebung des bisherigen Bebauungsplans Langenäcker, Teil 1 beschlossen. Die erforderlichen Beschlüsse wurden bekannt gemacht und der Planentwurf öffentlich ausgelegt. Während der Offenlage wurden keine Stellungnahmen dazu abgegeben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange machten ebenfalls keine Bedenken oder Anregungen geltend. Der Gemeinderat fasste nun den hierfür erforderlichen Satzungsbeschluss.
 

Baugesuch St. Michael-Str. 25

 
Der Bauherr beantragte den Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern mit insgesamt 12 Wohneinheiten mit Tiefgarage und Stellplätzen. Maßgebend ist der Bebauungsplan „Nordwestliche Ortserweiterung Rauenberg, 1. Änderung“. Das als reines Wohngebäude beantragte Vorhaben befindet sich auf einem Grundstück, für das der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes als Art der Nutzung ein Mischgebiet ausweist. Darüber hinaus überschreiten zwei Balkone die rückwärtige Baugrenze, die Tiefgaragenzufahrt befindet sich teilweise in den Abstandsflächen und beide Gebäude sollen mit Staffelgeschossen und Flachdächern ausgebildet werden, wofür jeweils entsprechende Befreiungen beantragt werden. Bei der Prüfung des Vorhabens durch die Bauverwaltung wurde allerdings festgestellt, dass der Bebauungsplan für das Baugrundstück fehlerhaft ist, da im schriftlichen Teil das Mischgebiet als Art der Nutzung nicht aufgeführt wurde. Dies führt nach Rücksprache mit der Baurechtsbehörde dazu, dass der Bebauungsplan für das Mischgebietsgrundstück funktionslos ist. Trotzdem sieht die Baurechtsbehörde auch vor diesem Hintergrund die Möglichkeit, das Vorhaben in vorliegender Form zu genehmigen.
 
Bisher wurde grundsätzlich darüber beraten und zunächst entschieden, bei der Baurechtsbehörde eine Fristverlängerung zur Abgabe der Stellungnahme der Stadt Rauenberg zu beantragen und das Vorhaben zum Zwecke einer Teiländerung des Bebauungsplanes „Nordwestliche Ortserweiterung Rauenberg, 1. Änderung“ im vereinfachten Verfahren nebst Erlass einer Veränderungssperre an den Gemeinderat zu verweisen. Diese Bebauungsplanänderung würde jedoch auch unter Vorgabe der aktuellen Baunutzungsverordnung zu keinerlei gravierenden Veränderungen des Bauvorhabens führen, da sich hierdurch lediglich eine Überschreitung der Grundflächenzahl von 76 m², verursacht durch Nebenanlagen (Zufahrten, Zuwegungen), ergeben würde. Diese könnte ohne weitere Einschränkungen vom Bauherrn kompensiert werden. Es wurde daher in einem Gespräch zwischen Bauherrn, Bürgermeister und Bauverwaltung vereinbart, dass die Planung dahingehend geändert wird, dass die Einfahrt der Tiefgarage auf der Ostseite von ursprünglich rund 4 m auf 3,50 m Breite reduziert und somit vom Nachbargrundstück abgerückt wird. Die auf der Ostseite durchgängige Stützwand wird im Bereich von Haus 2 aufgegeben und durch eine Böschung ersetzt. In gleichem Zug werden die Stellplätze östlich des Hauses 2 nach vorne zur St. Michael-Straße verlagert und die bisherige Zufahrt in einen Fußweg umgewandelt. Darüber hinaus wurde der Bauherr darum gebeten, sich mit den angrenzenden Grundstückseigentümern in Verbindung zu setzen, um in persönlichen Gesprächen möglichen weiteren Vorbehalten entgegenwirken zu können. Außerdem sollte in die Kaufverträge mit den künftigen (Mit-) Eigentümern ein Passus aufgenommen werden, der ausdrücklich auf den bestehenden Kindergarten und die damit zu erwartenden Geräuschemissionen hinweist. Der Gemeinderat lobte die Verwaltung dafür, dass sie bei den Verhandlungen mit dem Bauherrn eine verträgliche Lösung erzielt habe, und stimmte dem Bauantrag auf der Grundlage der geänderten Pläne zu. Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans wird zu einem späteren Zeitpunkt, losgelöst von dieser Entscheidung, in die Wege geleitet werden. Dies ist dem Gemeinderat sehr wichtig.
 

Festlegung der Sachthemen für die Bürgerversammlung am 12.06.2013
Der Gemeinderat hatte bereits im Januar beschlossen, dass am 12.06.2013 um 18.00 Uhr in der kleinen Mannaberghalle eine Bürgerversammlung durchgeführt wird. Nun beschloss das Gremium nach kurzer Diskussion, dass folgende Themen mit den Bürgern erörtert werden:
 

  • Kleine Mannaberghalle
  • Alter Kirchplatz in Malschenberg
  • Hochwasserschutz, 2. Bauabschnitt mit Bieggasse und 3. Bauabschnitt
  • Regenüberlaufbecken in Malschenberg (Kurzinfo, soweit dies der Verfahrensstand zulässt)
  • Kinder/Jugend (auch mit Kinderkrippe Alte Post und Waldkindergarten verknüpfbar)
  • Information zur Stadtkernsanierung Rotenberg
  • Rebflurbereinigung
  • Bürgeranfragen

 

Neuaufnahme von Darlehen
 
Der Gemeinderat hatte die Verwaltung im Januar ermächtigt, ein langfristiges Darlehen in Höhe von 300.000 € für den Kernhaushalt aus der Kreditermächtigung des Jahres 2012 aufzunehmen. Dieses Darlehen wurden nun zu folgenden Konditionen bei der L-Bank aus dem „Infrastrukturprogramm Kommune“ aufgenommen: 1,27 % nominal, 10 Jahre Zinsfestschreibung, 30 Jahre Laufzeit, 1 tilgungsfreies Jahr.
 
Zur Finanzierung der Investitionen wurde in die Haushaltssatzung des Kernhaushaltes für das Jahr 2013 eine Kreditermächtigung in Höhe von 1.100.000 € aufgenommen. Ferner wurde zur Finanzierung der Investitionen in den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung für das Jahr 2013 eine Kreditermächtigung in Höhe von 506.700 € eingestellt. Der Gemeinderat erteilte seine Zustimmung, dass die Verwaltung nun auf Grundlage dieser Ermächtigungen bei Banken und Bausparkassen Kreditangebote einholen und die Kredite aufnehmen wird. Die Verwaltung wird dann jeweils über das Ergebnis der Darlehensaufnahmen berichten.

 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

 
Bei der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 17.04.2013 wurden Beschlüsse zur Stadtkernsanierung, zu den Themen der Bürgerversammlung und zu einer städtischen Ehrung gefasst.
 

Verschiedenes
 
Leider kann der Brunnen vor dem Rathaus aufgrund eines technischen Defekts immer noch nicht in Betrieb gehen. Da ein Rechtsstreit mit erheblichen Kosten droht, kommt derzeit auch keine Notreparatur in Frage, durch die sich die Rechtsposition der Stadt verschlechtern würde.
 
Das SEPA-Verfahren („Single Euro Payments Area“ - Projekt eines europaweiten, einheitlichen Zahlungsraums) bringt einen deutlichen Mehraufwand beim Bankeinzugsverfahren mit sich. Dies hat nicht nur auf Firmen und Verwaltungen erhebliche Auswirkungen, sondern auch für die Vereine. Der Bürgermeister hat bei der Volksbank Kraichgau eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema für die Vereine angeregt.
 
Von Seiten der Ratsmitglieder wurden die schlechte Internetverbindung östlich der Letzenbergstraße in Malschenberg sowie der sanierungsbedürftige Gehweg in der Schönbornstraße bei der dortigen Gärtnerei bemängelt. Beiden Themen wird sich die Verwaltung annehmen. Auf entsprechende Anfrage erklärte die Verwaltung, dass für zwei größere Bauplätze in der Straße „Am Herrenwäldle“ Käufer gesucht würden.
 

Weitere Informationen

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