Weinstadt Rauenberg

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Aus dem Gemeinderat vom 20.02.2013

Aus dem Gemeinderat
 
In der Gemeinderatssitzung am letzten Mittwoch war über das Ausscheiden von Stadtrat Günter Hemmerich aus dem Ratsgremium Ende März sowie über die Durchführung einer Bürgerversammlung am 12. Juni zu entscheiden. Weitere Tagesordnungspunkte waren der Bebauungsplan „Bangertweg“, die Entwidmung von öffentlichen Verkehrsflächen, die Friedhöfe in Rauenberg und Rotenberg sowie die Übernahme von Ausfallbürgschaften zu Gunsten des Postillion e.V. Aus den gut besetzten Zuschauerrängen meldete sich eine Bürgerin aus Rotenberg zu Wort und teilte mit, dass sie die Hälfte ihres Grundstücks in der „Baufel“ in einer Größenordnung von rund 10 ar zu Gunsten der neuen Rotenberger Kirchenglocken stiften wolle, wenn das Grundstück im Rahmen dieses Verfahrens ebenfalls Bauland würde. Der Bürgermeister sicherte ihr eine Prüfung zu.
 
 

Stadtrat Günter Hemmerich verlässt den Gemeinderat Ende März
 
Stadtrat Günter Hemmerich, der dem Gremium seit nahezu 42 Jahren ununterbrochen angehört, hat zum 31. März 2013 seinen Rückzug aus dem Gemeinderat angekündigt. Aufgrund der langen Dienstzeit und des Alters des verdienten Kommunalpolitikers ergab die Feststellung des wichtigen Grundes, den die Gemeindeordnung für diesen Fall vorsieht, ein einstimmiges Votum der Ratskolleginnen und -kollegen. Durch sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat endet auch sein Amt als erster Stellvertreter des Bürgermeisters. Bürgermeister Frank Broghammer betonte, dass es in dieser Sitzung nur um die Feststellung des Ausscheidungsgrundes ging. Die offizielle Verabschiedung findet selbstverständlich in angemessenem und gebührendem Rahmen statt.
 

Bürgerversammlung am 12. Juni 2013
 
Nach der Gemeindeordnung sollen wichtige Gemeindeangelegenheiten mit den Einwohnern erörtert werden. Zu diesem Zweck soll der Gemeinderat in der Regel einmal im Jahr, im Übrigen nach Bedarf eine Bürgerversammlung anberaumen. Mit einstimmigem Beschluss wurde als Termin zur Durchführung der Bürgerversammlung der 12. Juni 2013 festgesetzt. Die Versammlung soll um 18.00 Uhr in der kleinen Mannaberghalle beginnen. Die Themen werden in den nächsten Wochen von Bürgermeister, Ortsvorstehern, Gemeinderat und Verwaltung ausgearbeitet.
 

Bebauungsplanentwurf "Bangertweg" auf den Weg gebracht
 
Der nördliche Teil des Bangertweges liegt im Außenbereich unmittelbar an der Grenze zu bebauten Ortsteilen ohne Bebauungsplan. Er ist jedoch gemäß Flächennutzungsplan teilweise mit Wohnbauflächen überplant. Bereits 1987 hatte der Gemeinderat aufgrund einer Bauvoranfrage den Grundsatzbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für dieses Gebiet gefasst, um es städtebaulich zu ordnen. 1989 hatte das Gremium den ausgearbeiteten Planentwurf gebilligt und das Anhörungsverfahren gestartet. Aufgrund der Vielzahl der daraufhin eingegangenen Bedenken wurde im Dezember 1989 beschlossen, das Verfahren bis zur Änderung des Flächennutzungsplans zurückzustellen, da sich die betroffenen Grundstückseigentümer für eine Einbeziehung der gesamten Grundstücke aussprachen.
 
Im Zusammenhang mit der Aufstellung einer Abrundungssatzung für drei Grundstücke in diesem Bereich wurde die Verwaltung 2004 beauftragt, das Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage des Beschlusses von 1987 fortzusetzen und das Gebiet neu abzugrenzen. Noch im Jahr 2004 wurden Planentwürfe erarbeitet und eine Informationsveranstaltung sowie eine Umfrage bei den betroffenen Grundstückseigentümern durchgeführt. Diese Umfrage ergab, dass sich 23 Eigentümer für und 23 Eigentümer gegen das Bebauungsplanverfahren mit den Konsequenzen der Umlegung, Erschließung sowie Überplanung des Bestandes aussprachen. Dabei war ein Teil der Betroffenen nicht gegen die Bebauung an sich, sondern gegen die Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Dazu muss man wissen, dass für die erstmalige Herstellung der Burggrafensteige und des Bangertweges (rückwärtige Erschließung) auch von den Eigentümern bereits bebauter Grundstücke Erschließungsbeiträge zu zahlen wären. Aus Sicht der Verwaltung sollte in jedem Fall eine Überplanung des gesamten Bereiches stattfinden, um den zersiedelten Bestand städtebaulich zu ordnen und weitere Einzelfallentscheidungen zu vermeiden. Aus diesen Gründen, vor allem vor dem Hintergrund der erstmaligen Herstellung der Erschließungsstraßen und der Erhebung von Erschließungsbeiträgen, hatte der Gemeinderat entschieden, das Plangebiet um den kompletten Bereich der Burggrafensteige zu erweitern und das Bebauungsplanverfahren fortzuführen. In den Jahren 2005 bis 2007 war die frühzeitige Beteiligung der Bürger durchgeführt worden. Außerdem war das Umlegungsverfahren eingeleitet und die Offenlage beschlossen worden. Allerdings wurde das weitere Verfahren seither nicht weiterbetrieben, da zunächst das Umlegungsverfahren den Stand der Erörterungsgespräche erreicht haben sollte.
 
Aufgrund der Zeitspanne, die mittlerweile ohne weitere Verfahrensschritte vergangen ist, kann nach Rücksprache mit dem beauftragten Planungsbüro der bisherige Aufstellungsbeschluss zwar beibehalten werden, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit als erster Verfahrensschritt eines Bebauungsplanverfahrens sollte jedoch nochmals durchgeführt werden. Im Rahmen der letztjährigen Klausurtagung hatte der Gemeinderat die Problematik ausgiebig erörtert. Die Erschließung des Bangertweges erhielt dabei eine Priorisierung für die Jahre 2015 / 2016. Da diesem Verfahrensschritt ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorausgehen muss, wurde vorgeschlagen, das Verfahren wieder aufzugreifen. Demnach sollte auf der Basis des nur im Rechtsgrundlagenteil angepassten Planentwurfes von 2007 als erster Verfahrensschritt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erneut durchgeführt werden. Das Gremium stimmte diesem Beschlussvorschlag einstimmig zu. Zuvor hatten sich die Sprecher der Fraktionen in ihren Stellungnahmen mit deutlichen Worten für diese Maßnahme ausgesprochen. Sowohl die Verkehrssicherungspflicht der Stadt, als auch die städtebauliche Ordnung, aber auch die gesicherte Grundstücksentwässerung der Anwesen im oberen Bereich der Burggrafensteige erforderten dieses Planverfahren.
 

Öffentliche Verkehrsflächen beim „Stichlingweg 7“

und „In den Märzwiesen 13“ werden entwidmet
 
Da über die öffentlichen Parkplätze die genannten Privatgrundstücke zulässigerweise erschlossen werden, müssen diese Flächen formell entwidmet, also dem öffentlichen Gebrauch entzogen werden. Das dafür erforderliche Anhörungsverfahren wurde bereits durchgeführt, Einwendungen wurden dabei nicht geltend gemacht. Bevor der Gemeinderat sein einstimmiges Placet erteilte, wurde die Frage nach den Kosten und nach einem Schadensersatz gestellt. Wie Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner erklärte, müssten die Grundstückseigentümer allenfalls für eine Absenkung des Bordsteins aufkommen. Ein Schadensersatz gegenüber dem Planer wegen eines Fehlers im Bebauungsplan sei nicht gegeben.
 
 

Entwurfsplanung zum zweiten Bauabschnitt

des Friedhofs Rotenberg genehmigt
 
Nachdem der erste Bauabschnitt nahezu abgeschlossen ist, steht als zweiter Bauabschnitt die Sanierung und Neugestaltung der Friedhofsauffahrt an. Der Gemeinderat hatte im Juni letzten Jahres den Planentwurf auf Empfehlung des Ortschaftsrates gebilligt und im diesjährigen Haushaltsplan 200.000 € für diese Maßnahme zur Verfügung gestellt. Der Ortschaftsrat Rotenberg hatte sich in seiner Sitzung am 6. Februar grundsätzlich für den Planentwurf des Büros Spang.Fischer.Natzschka ausgesprochen. Als kritisch wurden jedoch die geplante Verwendung von chinesischem Granit und ein fehlender Handlauf auf der Hangseite der Auffahrt erachtet. Es wurde daher empfohlen, alternativ eine Mauervariante aus heimischem Naturstein in die Ausschreibung aufzunehmen und einen Handlauf vorzusehen.
 
Planer Friedhelm Natzschka stellt dem Gremium seinen Entwurf im Detail vor. Die Empfehlungen des Ortschaftsrats hatte er dabei berücksichtigt, wobei er eine Stützmauer aus rotem Odenwälder Sandstein vorschlug. Allerdings war es innerhalb des kurzen Zeitraums nicht möglich gewesen, verlässliche Preise für diese Alternative einzuholen. Er geht jedoch davon aus, dass diese Variante mit dem gewünschten Geländer aufgrund des aufwändigeren Aufbaus preislich der Variante in Granit gleich zu setzen sei. Ortsvorsteher Norbert Menges stellte die Überlegungen im Ortschaftsrat Rotenberg dar. Danach sollte allerdings gelbem Sandstein aus dem Kraichgau der Vorzug vor rotem aus dem Odenwald gegeben werden. In ihren Stellungnahmen stellten die Ratsmitglieder die Frage, ob die Mauer zur Straße hin so aufwändig gestaltet werden müsse und ob diese nicht sinnvoller im Rahmen der Sanierung der Rauenberger Straße realisiert werden sollte. Es wurde auch gefragt, ob nicht eine ganz andere Zufahrtsmöglichkeit besser wäre. Während diese Fragen zu keiner Änderung des Planentwurfs führten, wird der Vorschlag, den Kanalanschluss in Hangrichtung zu verschieben, aufgegriffen werden. Letztlich stimmte das Gremium dem vorgelegten Plan einstimmig zu. Für die Stützmauer wird allerdings ausschließlich gelber Sandstein ausgeschrieben. Der chinesische Granit ist damit endgültig vom Tisch.
 

Neues Grabfeld für Urnenerdgräber im Friedhof Rauenberg
 
Durch verhältnismäßig viele Urnenbestattungen in den letzten Wochen ist ein Bedarf an einer neuen Fläche für Urnenerdgräber entstanden. Der erforderliche Flächenbedarf kann nach entsprechender Prüfung der Verwaltung ohne größeren Aufwand gedeckt werden. Der vorgeschlagene Standort befindet sich unterhalb des Kriegerdenkmals zwischen der neuen Aussegnungshalle und der Malschenberger Straße, da dort der Boden recht felsig ist und sich an dieser Stelle Bestattungen mit Särgen als äußerst schwierig darstellen. Der Gemeinderat billigte diesen Verwaltungsvorschlag einstimmig und legte auch fest, dass die restlichen Gräber auf der vorhandenen Fläche für eine Nutzung als Urneneinzelgräber vorgesehen werden.
 
 

Ausfallbürgschaften zu Gunsten des "Postillion e.V." werden übernommen
 
Im März letzten Jahres hatte der Gemeinderat den Um- und Ausbau der Kinderkrippe „Alte Post“ durch den Postillion e.V. auf den Weg gebracht. Mit dem Betriebsführungsvertrag wurde der Eintragung von Grundschulden zur Finanzierung der Baumaßnahmen zugestimmt. Grundsätzlich darf eine Gemeinde nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung zwar keine Sicherheiten zu Gunsten von Dritten bestellen lassen, allerdings sind Ausnahmen möglich. Diese müssen jedoch von der Rechtsaufsichtbehörde genehmigt werden. Die erforderliche Genehmigung lehnte das Kommunalrechtsamt ab und stellte nur die Zustimmung zu einer Übernahme von Ausfallbürgschaften mit zeitlicher Bindung in Aussicht. Der Aufhebung des aktuellen Betriebsführungsvertrags und dem Abschluss eines geänderten stimmte der Gemeinderat ebenso einstimmig zu wie den vorliegenden Ausfallbürgschaften. Das Procedere war im Vorfeld mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt worden.
 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
 
In der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung wurden zwei Beschlüsse über die Stundung von Forderungen gefasst.
 

Verschiedenes
 
Als erster und wichtiger Schritt in die richtige Richtung kann die Einigung des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar und des Nachbarverbunds im Landkreis Karlsruhe gesehen werden, die Fahrkarten des jeweiligen anderen Verkehrsverbunds mit 50 % zu bezuschussen. Nach Ansicht des Bürgermeisters ist dies allerdings noch nicht der „große Wurf“, da beispielsweise das Jobticket ausgenommen ist. Ob die Vision eines landesweiten Verbunds je realisiert werden könne, sei sehr fraglich.
 
Mit dem Naturkundemuseum in Karlsruhe wurde eine Vereinbarung zur Weiterentwicklung der Grube „Unterfeld“ als paläontologische Grabungsstätte abgeschlossen. Damit wird die wissenschaftliche Nutzung der Grube rechtlich und faktisch gesichert.
 
Zu dem Akkordeon-Konzert des ACK Wiesloch „Bilder einer Ausstellung“ am Samstag, den 23. März um 19.30 Uhr im Pfarrzentrum Malschenberg lud der Bürgermeister herzlich ein.
 
Auf die Frage von Ortsvorsteher Hugo Seltenreich, wann das fehlende Teilstück des Radwegs entlang der B 3 gebaut würde, erklärte Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner, dass das Regierungspräsidium voraussichtlich im Mai damit beginnen wolle. Leider gab es seitens der Behörde keine Information zu den bereits vollzogenen Baumfällarbeiten im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme.
 
Derzeit gibt es keine Informationen, wann die Sperrung der B 3 zwischen der Abfahrt Malschenberg und der Uhlandshöhe aufgehoben wird. Ortsvorsteher Seltenreich bat dringend darum, auf eine bessere Ausschilderung der Umleitung hinzuwirken. So fehlt beim Abzweig der L 628 jeglicher Hinweis auf das Fernziel Bruchsal. Die Verwaltung sagte ihm zu, diesen Hinweis weiterzuleiten. Auch um die Verschmutzung der Wege im Zusammenhang mit den derzeit laufenden Baumfällarbeiten am Angelbach, um die Wildschweinplage im Bereich „Klinge“ und die Entwässerung des Feldwegs parallel zur B 3 wird sich die Verwaltung kümmern.
 

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