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Aus dem Gemeinderat vom 21.11.2012

Aus dem Gemeinderat

 
Die Einbringung des Haushalts- sowie des Wirtschaftsplans für den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung“ für das kommende Jahr standen im Mittelpunkt der letzten Gemeinderatssitzung. Zuvor ging es noch um eine höhere Bezuschussung der Musikschule, um die Aufwandsentschädigung für die Feuerwehr sowie die produktorientierte Haushaltsstruktur. Weitere Themen waren der Bebauungsplan „Langenäcker“ und die Straßenbeleuchtung. Aus den Reihen der Zuhörer gab es diesmal keine Fragen an Gemeinderat, Bürgermeister oder Verwaltung.
 

Antrag auf höhere Bezuschussung der Musikschule Rauenberg
 
Die Musikschule Rauenberg ist wegen einer Anhebung der städtischen Förderung an die Verwaltung herangetreten. Derzeit werden rund 20.000 € im Jahr als Zuwendung gewährt. Aus verschiedenen Gründen (u.a. Anpassung an die Förderbeträge der Nachbargemeinden; Qualitätssicherung) sollte der Förderbetrag nach Ansicht der Musikschule auf 50.000 € im Jahr angehoben werden. Im Vorfeld der Gemeinderatssitzung hatten bereits Beratungen in den städtischen Gremien sowie ein Gespräch mit der Musikschule stattgefunden, bei dem noch offene Fragen geklärt werden konnten. Der Gemeinderat hat sich dann bei seiner Klausur im Oktober nach ausgiebiger Beratung mehrheitlich dafür ausgesprochen, den Zuschuss auf 36.000 € anzuheben. Ein weitergehender Antrag auf höhere Bezuschussung in Höhe von 40.000 € war damals hingegen abgelehnt worden und wurde auch in dieser Sitzung noch einmal abschlägig beschieden. Dem Gemeinderat war allerdings in diesem Zusammenhang die Feststellung sehr wichtig, dass die gute Arbeit der Musikschule, insbesondere die musikalische Aus- und Weiterbildung von Kindern und Jugendlichen sowie ihr wichtiger Beitrag zum kulturellen Leben in Rauenberg anerkannt werden. Dennoch wurde um Verständnis gebeten, dass sämtliche freiwilligen Leistungen der Stadt und somit auch der Förderbetrag an die Musikschule in Anbetracht der angespannten Haushaltslage auf den Prüfstand gestellt und kritisch hinterfragt werden müssten. Bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung wurde der Zuschuss in Höhe von 36.000 € auf den Weg gebracht.
 

Änderung der Satzung über die Entschädigung von Angehörigen der

Freiwilligen Feuerwehr Rauenberg
 
Die Entschädigungen für die Funktionsträger der Feuerwehr wurden nach den Worten von Hauptamtsleiter Ludwig Sauer letztmals per Gemeinderatsbeschluss am 19.12.1996 festgelegt. Seit diesem Beschluss gab es keine Änderungen bei den Entschädigungsbeträgen. Nach Ansicht der Feuerwehrführung sollte daher eine Anhebung der Beträge vorgenommen werden. Außerdem sollten diese Beträge nicht per Beschluss festgelegt werden, sondern in der Feuerwehrentschädigungssatzung bestimmt werden. Durch die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen würde sich ein jährlicher Mehraufwand in Höhe von 1.335,45 € ergeben. Der Satzungsänderung wurde letztlich einstimmig das Plazet erteil. Zuvor war einem weitergehender Antrag der SPD-Fraktion, die Aufwandsentschädigung der Abteilungsjugendwarte auf 250 € im Jahr (anstatt 200 € wie im Verwaltungsvorschlag) anzuheben, nicht gefolgt worden.
 
 

Vorstellung der produktorientierten Haushaltsstruktur
 
Nach den Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung sind „die Teilhaushalte produktorientiert zu bilden. Sie können nach den vorgegebenen Produktbereichen oder nach der örtlichen Organisation gebildet werden.“ Zur Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht im Jahr 2006 fasste der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung damals den Beschluss, eine organisationsbezogene Haushaltsstruktur zu wählen, was zum damaligen Zeitpunkt und Rechtsstand die absolut richtige Entscheidung war. Jedoch haben sich im Laufe der Jahre, so Stadtkämmerer Thomas Dewald, erheblich Probleme u.a. bei der Zuordnung der Kostenstellen zu den Produktgruppen und Produkten ergeben. Ebenfalls macht die Umsetzung der Bewirtschaftungsbefugnisse bei einem organisationsbezogenen Haushalt ohne zusätzliche und sehr aufwändige Verrechnungen erhebliche Probleme. Insoweit sollte nun der Haushalt auch auf Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt produktorientiert erstellt werden. Dies hat zur Folge, dass die bisher organisatorisch ausgewiesenen Fachbereiche komplett wegfallen werden und aus den bisherigen 9 Teilhaushalten nun 13 Teilhaushalte werden. Für diese Änderung der Haushaltsstruktur ist nach § 4 der Gemeindehaushaltsverordnung ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich, der auch einstimmig erteilt wurde.
 

Einbringung des Haushaltsplans 2013

 
Bürgermeister Frank Broghammer ging zu Beginn seiner Haushaltsrede kurz auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht ein. Dieses wurde mittlerweile per Gesetz verbindlich eingeführt, allerdings mit langer Übergangsfrist. Der Rauenberger Haushalt 2013 selbst sieht im Gegensatz zu den Haushalten 2010 bis 2012 endlich deutlich besser aus, ja sogar noch etwas besser, als es vor einem halben Jahr noch anzunehmen war. Die Wirtschaftskraft Deutschlands, der Etat des Bundes wie auch der des Landes hat hervorragende Einnahmenentwicklungen gehabt. Und der Kreisumlagehebesatz, mit dem vor allem die Sozialkosten im Rhein-Neckar-Kreis finanziert werden müssen, kann aller Voraussicht nach gehalten werden.
 
An Investitionsmaßnahmen, die auch in die Zukunft wirken, nannte das Stadtoberhaupt an erster Stelle die kleine Mannaberghalle, die nun dringend saniert werden müsse, zumal Zuschusschancen wie das Landessanierungsprogramm oder der Ausgleichstock unbedingt genutzt werden müssten. Die Maßnahme dürfte mit brutto 4.100.000 € zu Buche schlagen, wovon die Zuschüsse dann abzuziehen wären. Da die Antragsfrist für den Ausgleichstock im Januar abläuft, herrscht erheblicher Zeitdruck. In diesem Zusammenhang zeigte der Bürgermeister kein Verständnis für Gemeinden, die Fördermittel zurückgeben, nur weil sie sich vor Krediten zur Finanzierung des Eigenanteils fürchten. Auch im Hinblick auf die derzeitigen Kommunalzinssätze zwischen 0,8% mit staatlicher Förderung bis zu 1,4% Normalzinssatz zu Kommunalkonditionen müssten notwendige Sanierungen an Gebäuden und Straßen jetzt angegangen werden. Ansonsten ist der Investitionsstau dann am größten, wenn die Zinsen wieder steigen und Bund und Land ihre Förderprogramme zurückfahren.
 
Die zweite wichtige Investitionsmaßnahme betrifft die Tiefbauarbeiten in Malschenberg. Die Arbeiten in der Rosenstraße konnten abgeschlossen werden. Mit der Fortsetzung in der Friedhofstraße bis zur Straße Am Hang und zur Apolloniastraße wurde begonnen. Die Notwendigkeit ergibt sich aus den topografischen und hydraulischen Verhältnissen und man könne nur froh sein, dass man immer gute Baupreise erzielt habe. Wermutstropfen ist allerdings die Sanierung der Apolloniamauer: Man habe dafür zwar einen ELR-Zuwendungsbescheid bekommen, doch der Eigenanteil ist gewaltig: Rund 800.000 € kostet nun bereits die Sanierung des Apolloniaplatzes und insbesondere die Rettung der alten Kirchmauer. Diese ist bekanntlich in einem statisch als gefährlich einzuschätzenden Zustand und lediglich mit Erdmaterial hinterfüllt. Der Ortschaftsrat und der Gemeinderat müssten nun baldigst alle Entscheidungen treffen, damit die Planung fertig ist, wenn der Tiefbau die Apolloniastraße erreicht. Gerade Malschenberg wird auch 2013 weiterhin im Mittelpunkt vieler Aktivitäten der Stadt Rauenberg stehen, denn sowohl der Radweg an der B 3 steht nach Angaben der Regierungspräsidentin 2013 im Durchführungsplan, als auch unsere Idee, in Malschenberg einen Waldkindergarten mit dem Postillion e.V. einzurichten. Auch hier gibt es einen zeitlichen Wettlauf, denn wer nicht zum 01. März eines Kalenderjahres den Betrieb startet, verwirkt die staatliche Fördersumme für dieses Jahr komplett.
 
In Rotenberg liegt der Schwerpunkt der Investitionen auf der Friedhofsanierung und –erweiterung, welche gute Fortschritte macht und mit dem Bau der sanierungsbedürftigen Auffahrt zum Abschluss gebracht wird. Und dann hoffe er, so der Bürgermeister weiter, dass Rotenberg endlich in das Landessanierungsprogramm aufgenommen wird. Nach dieser langen Wartezeit hätte es der Stadtteil in jeder Hinsicht mehr als verdient. Zum 50-jährigen Jubiläum der Schlossbergschule werden der Einrichtung weitere Sanierungsmittel zur Verfügung gestellt.
 
Weitere Investitionsmaßnahmen sind:
 

  1. der Umbau von Straßenleuchten mit einem Zuschuss des Bundes von 25 % zur Beseitigung der Quecksilberdampflampen,
  2. die Fortsetzung des Hochwasserschutzes mit dem AHW bachaufwärts bis zum Tierpark und
  3. der Einbau eines neuen und behindertengerechten Fahrstuhls im Rauenberger Rathaus, da der alte vom TÜV abgesprochen wurde.

 
Der Bürgermeister schloss seine Haushaltsrede mit einem Dank an Kämmerer Thomas Dewald und sein Team sowie an den Gemeinderat ab, der stets Weitsicht und Mut für notwendige Investitionen bewiesen habe.
 
Stadtkämmerer Thomas Dewald stellte die Eckdaten seines umfangreichen Zahlenwerks vor. Demnach schließt der Gesamtergebnishaushalt mit einem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 220.600 €. Im Plan des laufenden Jahres stand an dieser Stelle noch ein negativer Betrag in Höhe von 940.250 €. Anhand von Diagrammen stellte der Kämmerer die einzelnen Ertragsarten dar. Interessant war auch, wie sich die einzelnen Aufwendungen entwickelt haben. Um nur ein Beispiel zu nennen: Der Bereich „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“, welcher der Stadt sehr wichtig ist, erzeugt alleine Personalaufwendungen in Höhe von 1.416.100 €. Im Gesamtfinanzhaushalt ergibt sich ein „Cashflow“ in Höhe von 1.108.000 €, aber ein Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von – 1.822.500 €. Der Finanzierungsmittelfehlbetrag beläuft sich daher auf 714.500 €. Wichtig ist auch ein Blick auf die Entwicklung der langfristigen Schulden, die zum 31.12.2013 voraussichtlich 7.483.800 € (912,66 € je Einwohner) betragen werden.
 
Den Planentwurf verwies das Gremium ohne weitere Aussprache an den Finanz-, Personal- und Betriebsausschuss, der sich in der kommenden Woche zur Beratung trifft.
 

Einbringung des Wirtschaftsplans 2013 für den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung“
 
Der Stadtkämmerer erläuterte die Eckdaten des Zahlenwerks, wobei er die gute Nachricht gleich vorwegnahm: Die Gebühren, die seit 2010 konstant blieben, müssen auch im nächsten Jahr nicht erhöht werden! Die Umsatzerlöse werden sich voraussichtlich auf 721.500 € belaufen. Die Erträge und Aufwendungen des Erfolgsplans betragen insgesamt 1.151.850 €. Zur Finanzierung der investiven Auszahlungen sind neue Kredite in Höhe von 456.700 € notwendig. Der Schuldenstand zum 31.12.2013 beträgt dann 4.346.700 €, was einem Schuldenstand je Einwohner in Höhe von 530,09 € entspricht. Auch mit diesem Zahlenwerk wird sich in der nächsten Woche der zuständige Ausschuss ausgiebig beschäftigen.
 

Aufhebung des Bebauungsplans „Langenäcker, Teil 1 – 2. Änderung"
 
Am 23.03.2011 hatte der Gemeinderat den Satzungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans „Langenäcker Teil 1“ gefasst. Kurz vor Ablauf der Jahresfrist für die Beachtlichkeit von Verfahrens- und Formvorschriften hatte ein im Bebauungs-plangebiet befindlicher Grundstückseigentümer einen Normenkontrollantrag beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim gestellt. In der Begründung wurde auf die nicht sachgerechte Abwägung vorgetragener Einwendungen und auf die Nichtbeachtung des Gebotes der Konfliktbewältigung abgehoben. Nach eingehender Rechtsberatung schlug die Verwaltung vor, den Bebauungsplan „Innenentwicklung zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Langenäcker Teil 1“ aufzuheben und das Verfahren erneut durchzuführen, um einer Aufhebung des Bebauungsplanes durch den Verwaltungsgerichtshof zuvor zu kommen.
 
Zur künftigen Rechtslage trug Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner vor, dass die Grundstücke im räumlichen Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplanes  nach wie vor im überplanten Innenbereich liegen. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben richtet sich deshalb künftig nach dem Bebauungsplan „Langenäcker Teil 1“ vom 11.09.1991 und für die Grundstücke Flst. Nrn. 9660 bis 9663 nach dem Bebauungsplan „Langenäcker Teil 1, 1. Änderung“ vom 23.06.1993. Ohne das Abwägungsergebnis vorwegnehmen zu wollen, besteht die Intention, die bisherige Planungsabsicht der Stadt Rauenberg ohne weiteren Verzug weiterzuverfolgen und die bisher gewollten Nutzungen nach wie vor als Planungsziel zu verfolgen.
 
Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes „Langenäcker Teil 1, 2. Änderung“ ist ein Planungsschaden nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs zu erwarten, da den betroffenen Eigentümern die in der 2. Änderung eingeräumten Nutzungsmöglichkeiten entzogen werden. Es war daher unter Berücksichtigung der drohenden Aufhebung des Bebauungsplanes auch hinsichtlich des zu erwartenden Planungsschadens abzuwägen und über die Aufhebung zu beraten und zu entscheiden. Die Aufhebungsbeschlüsse erfolgten jeweils einstimmig.
 
 

Aufstellung des Bebauungsplans „Langenäcker, Teil 1 – 3. Änderung"

und Erlass einer Veränderungssperre

 
Auf die Ausführungen zum vorangegangen Tagesordnungspunkt kann an dieser Stelle verwiesen werden. Zur Begründung der Überplanung des Gebiets ist zu sagen, dass in der 2. Reihe der Malschenberger und Rotenberger Straße im Bereich des Bebauungsplangebietes „Langenäcker Teil 1“ mehrere Anfragen zur Umnutzung der Nebengebäude zu Wohnzwecken gestellt wurden, wovon eines bereits von der Baurechtsbehörde mit der Maßgabe genehmigt wurde, den Bebauungsplan dem Bedarf anzupassen. Wie in der Begründung aufgeführt wird, entspricht eine Umnutzung, soweit diese städtebaulich geordnet verläuft, dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden. Neben den geänderten gesetzlichen Grundlagen ergab sich der Anlass zur erneuten Aufstellung durch die Anfrage eines Bauherren für die Malschenberger Straße 19 und 21, welche die beantragten und teilweise bereits vollzogenen Umnutzungen in der Malschenberger Straße 3 und 11 sowie der Rotenberger Straße 22 ergänzt.
 
Das beschleunigte Verfahren kann als Änderung eines Bebauungsplans des Innenbereiches nach § 13 a BauGB durchgeführt werden, wenn es sich beispielsweise um eine Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung handelt, keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss und das Gebiet nicht in einem FFH- oder Vogelschutzgebiet liegt. Neben Erleichterungen bei der zweifachen Beteiligung der Öffentlichkeit, welche bei diesem Verfahren nur zum Teil angewendet werden sollen, entfallen bei diesem Verfahren die Teile der Umweltprüfung und des Umweltberichts, die Angaben, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und die zusammenfassende Erklärung. Ebenso ist ein Monitoring über die Einhaltung der Ausgleichsmaßnahmen für Umweltauswirkungen nicht erforderlich. Ein Ausgleich ist nicht erforderlich, da dieser vor der Aufstellung des Bebauungsplans als bereits erfolgt betrachtet wird. An Stelle der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit soll eine Beteiligung der Betroffenen durchgeführt werden.
 
Zur Sicherung der Bauleitplanung schlug die Verwaltung eine Veränderungssperre vor. Der entsprechende Satzungsbeschluss erging wie auch die übrigen notwendigen Beschlüsse ebenfalls einstimmig.
 

Auftragsvergabe LED-Straßenbeleuchtung
 
Die Arbeiten für die Teilumrüstung von Natriumdampflampen durch LED-Leuchten in den Stadtteilen Rauenberg und Malschenberg wurden öffentlich ausgeschrieben. Für diese Arbeiten holten drei Firmen die Ausschreibungsunterlagen ab. Zur Submission am 15.11.2012 wurden drei Angebote abgegeben. Das geprüfte Submissionsergebnis mit der entsprechenden Punktewertung sieht wie folgt aus:                                       
 
                                                                                                          Brutto             Punkte
EnBW Regional AG, Ettlingen                                                  134.653,26 €                        500
Hünig Kabel- und Leitungsbau GmbH, Wiesloch                      163.523,61 €                        435,8
GA Energieanlagenbau Süd GmbH, Ubstadt-Weiher               151.675,85 €                        462,2
 
Für die Arbeiten wurde in der Kostenberechnung und im laufenden Haushalt ein Bruttobetrag in Höhe 147.000 € angesetzt. Der Vergabevorschlag mit Wertung der Angebote (Ästhetik, Preis, Energieverbrauch, technische Werte) lag den Ratsmitgliedern vor. Die Wertung erfolgte über ein Punktesystem. Da alle Bewerber das ausgeschriebene Fabrikat angeboten hatten, gab in diesem Fall auch bei der Wertung über das Punktesystem ausschließlich der Preis den Ausschlag. In der Gemeinderatssitzung am 15.02.2012 wurde die Möglichkeit erörtert, durch den Einbau eines Moduls zur nächtlichen Leistungsreduzierung von Verbrauch und Helligkeit in den tiefen Nachtstunden („Lumistep“), weitere 20 % Strom zu sparen. Die Mehrkosten wurden mit rd. 42 € Brutto je Lichtpunkt insgesamt jedoch mit rd. 9.000 € beziffert. Der Gemeinderat entschied sich aber gegen den Einbau des Moduls „Lumistep“.
 
Dennoch wurde dieses Modul vorsorglich in der Ausschreibung in Form von Alternativpositionen ausgewiesen und angeboten. Das geprüfte Submissionsergebnis mit „Lumistep“ würde zu Mehrkosten von rund 5.500 € führen. Vor dem Hintergrund des Submissionsergebnisses und der reduzierten Mehrkosten gegenüber der ursprünglichen Schätzung wurde vorgeschlagen, die Möglichkeit des Einbaus des Moduls zur Leistungsreduzierung erneut zu diskutieren. Die jährliche Ersparnis liegt unter Annahme konstanter Strompreise bei rd. 1.000 €/a. wonach eine Amortisation schon nach sechs Jahren gewährleistet wäre. Aufgrund einer Garantiezeit von zehn Jahren für diese Beleuchtung wäre dies aus Sicht der Verwaltung risikofrei, umweltfreundlich und wirtschaftlich. Das geprüfte Submissionsergebnis der Alternativpositionen mit „Lumistep“ sieht demnach wie folgt aus:
 
                                                                                                                      Brutto            
EnBW Regional AG, Ettlingen                                                             140.085,61 €                       
Hünig Kabel- und Leitungsbau GmbH, Wiesloch                                 169.539,48 €                       
GA Energieanlagenbau Süd GmbH, Ubstadt-Weiher                          156.768,82 €                       
 
Dem Verwaltungsvorschlag, die EnBW Regional AG mit den Arbeiten zum Austausch von Quecksilberdampfleuchten gegen neue Leuchten mit LED-Technik zu beauftragen, folgte das Gremium einstimmig. Es wird das Modul „Lumistep“ eingebaut.
 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
 
Bei der Gemeinderatssitzung am 17.10.2012 wurden Beschlüsse zur Erweiterung des Jugendtreffs um die „Mobile Jugendarbeit“, zu einer Maßnahme im Rahmen der Stadtkernsanierung sowie in Personalangelegenheiten gefasst.
 

Verschiedenes
 
Lobende Worte fand der Bürgermeister für die Brunnenbergschule. Diese hatte bei einer sogenannten Fremdevaluation durch das Landesinstitut für Schulentwicklung 17 mal die Zielstufe erreicht und somit alle Qualitätskennzeichen erfüllt. 4 mal wurde sogar die Exzellenzstufe bescheinigt, also die Zielstufe sogar noch übertroffen!
 
Nach den Worten von Stadtrat Walter Kloé ist die Erweiterung des Winzermuseums um den „Alten Pferdestall“ sehr gut gelungen. Den fleißigen Helfern gebührt großer Dank. Gut wäre noch eine bessere Zugangsmöglichkeit. Seinen Vorschlag, am Ende der alten Kirchgasse einen Wendeplatz zu schaffen, hält der Bürgermeister für sinnvoll, allerdings sollte die Maßnahme in einem Gesamtkonzept realisiert werden.

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