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Aus dem Gemeinderat vom 18.07.2012

Aus dem Gemeinderat
 
Am vergangenen Mittwoch fand die letzte Gemeinderatsitzung vor der Sommerpause statt. Eine umfangreiche Tagesordnung erwartete die Stadträtinnen und Stadträte. So ging es um den Einsatz eines „Mobilen Jugendhilfeteams“, um den Einheitlichen Regionalplan, um die Erschließung der Oberen Schloßstraße und um den Umbau des Aufzugs im Rathaus. Weitere Themen waren die Prüfberichte der GPA, die Gründung einer Gemeinwohlstiftung, die Ausbildungsplätze der Stadt für 2013 sowie die Annahme von Spenden. Auf die September-Sitzung vertagt wurde hingegen der Antrag der Musikschule auf eine höhere Bezuschussung. Hier sollen zunächst in einem Gespräch zwischen den Fraktionsvorsitzenden, den Verantwortlichen der Musikschule und der Verwaltung noch offene Fragen abschließend geklärt werden.
 

Mobiles Jugendhilfeteam
 
Wie Hauptamtsleiter Ludwig Sauer feststellte, gibt es leider immer wieder Beschwerden aus der Bevölkerung über abendliche und nächtliche Ruhestörungen durch Jugendliche. Häufiger kommt es dabei auch zu Verunreinigungen und Sachbeschädigungen. Die Beseitigung von leeren Flaschen und anderem Unrat dieser abendlichen Treffen erfordert bei den Mitarbeitern des Bauhofs und dem Hausmeister der Schule einen erheblichen Zeitaufwand, ganz abgesehen von den übrigen Kosten und der Beeinträchtigung der Nachbarschaft. Neuralgische Punkte sind die Schulhöfe der Mannabergschule und der Brunnenbergschule, der Rathaus-/Kirchplatz, der alte Kirchplatz in Malschenberg, der Bereich vor der Apotheke sowie ein Teil der Spielplätze. Wegen dieser Problematik hat das Ordnungsamt bereits Gespräche mit den zuständigen Beamten des Polizeipostens Mühlhausen und des Polizeireviers Wiesloch geführt. Zwar besteht hier grundsätzliche Bereitschaft, bei Anrufen aus der Bevölkerung den nächtlichen Ruhestörungen nachzugehen, je nach sonstiger Einsatzlage kommt es allerdings häufig vor, dass nicht sofort ein Streifenwagen kommen kann. Allein die zeitliche Verzögerung führt dann aber oftmals dazu, dass die Jugendlichen nicht mehr angetroffen werden. Ebenso wurde festgestellt, dass die Schutzpolizei bei der sozialen Problematik durch die Mittel, die ihr zur Verfügung stehen (Platzverweise), keinen oder nur kurzfristigen Erfolg hat. Auch die Kontaktaufnahme des Ordnungsamts mit den Jugendlichen, um die vorgenannte Problematik zu erörtern, war in der Vergangenheit nicht sehr erfolgreich. Um eine schnelle und nachhaltige Lösung der sozialen Konflikte im öffentlichen Raum zu erreichen, ist ein rasches und gezieltes Eingreifen mit Mitteln der Jugendhilfe erforderlich.
 
In unserem Raum bietet der Verein „Postillion e.V“, der in Rauenberg bereits einen Schülerhort, eine Krippe sowie den Jugendtreff betreibt, solch eine Jugendhilfe in Form eines „Mobilen Krisenteams“ an. Die Gemeinden Sandhausen und Nußloch haben ein derartiges Team schon längere Zeit im Einsatz und haben rundweg positive Erfahrungen gemacht. Die Leistungen dieses Teams sind dabei Folgende:
 
- zwei Sozialpädagogen/-innen sind freitags und samstags zwischen 21.00 und 02.00
  Uhr in ständiger Einsatzbereitschaft
 
- Aufsuchen erkannter Problembereiche/Brennpunkte, um frühzeitig Kontakt zur
  „Szene“ zu bekommen
 
- Schlichtungsgespräche vor Ort
 
- Anforderung des Teams durch die Bürger über Mobiltelefon oder Polizeinotruf
 
- Direkte Moderation zwischen den Betroffenen (Anwohner/Jugendliche)
 
- Weitervermittlung zu bestehenden Institutionen ggf. mit Unterstützung durch die
  Polizei
 
- Moderation bei Konflikten in enger Aufgabenabstimmung mit Polizei, Jugendamt,
  Kommune
 
- Beratung der Jugendlichen vor Ort (Hilfestellung bei der individuellen Gestaltung
  der Lebensbiografie)
 
- Schaffung von Treffmöglichkeiten für Cliquen ggf. Nachbetreuung durch mobile
  Jugendarbeit
 
Da die Nachbargemeinde Dielheim ähnliche Probleme hat, würde sich eine Kooperation mit Dielheim für den Einsatz des Krisenteams anbieten. In Dielheim wurde bereits ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss gefasst. Nach einem Angebot des Vereins „Postillion e.V.“ würden die monatlichen Kosten für den Einsatz des obigen Krisenteams 1.307,75 € pro Gemeinde betragen. Der Ausschuss für Jugend-, Schule-, Sport- und Kultur hat sich in seiner Sitzung mit diesem Thema befasst und die Empfehlung ausgesprochen, dieses Angebot über die Sommermonate zu testen. Nach Vorliegen der Erfahrungsberichte soll dann über die weitere Vorgehensweise im kommenden Jahr diskutiert werden. Die Sprecherin und Sprecher der drei Fraktionen begrüßen den Einsatz dieses Teams und gaben grünes Licht für die Beauftragung des „Postillion e.V.“ sowie für die Freigabe der überplanmäßigen Haushaltsmittel, gedeckelt allerdings auf 4.000,- €.
 

Stellungnahme zum "Einheitlichen Regionalplan 2020"

Bereits im Jahr 2007 hat der Verband Region Rhein-Neckar damit begonnen, zur Raumordnung und Weiterentwicklung der Rhein-Neckar-Region einen „Einheitlichen Regionalplan 2020“ aufzustellen. Zu diesem Zweck wurden die jeweiligen Gemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgefordert, dem Verband ihre Vorstellungen bzw. Planungen zu Siedlungsentwicklungen bis 2020 mitzuteilen. Gemeinsam mit dem Planungsbüro Sternemann & Glup erarbeitete die Verwaltung im Jahr 2008 für die einzelnen Stadtteile neben den vorhandenen Potentialen auch mögliche Neuausweisungen von Wohnbau- und Gewerbeflächen für das gesamte Stadtgebiet, die entweder ausschließlich im Regionalplan und / oder auch in der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) Niederschlag fanden. Mit Schreiben vom 31.05.2012 wurden die Kommunen nun im Rahmen der Anhörung nach § 10 Abs. 1 Landesplanungsgesetzes (LPlG) Rheinland-Pfalz zur Stellungnahme aufgefordert. Laut Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner sollten in dieser Stellungnahme folgende Punkte vorgebracht werden:
 

  • Nach der Raumstrukturkarte liegt die Stadt Rauenberg nur an einer großen Entwicklungsachse und zwar an der A5. Dies entspricht aber nicht ganz der Realität, da die Stadt Rauenberg sich an zwei großen Entwicklungsachsen befindet, der A5 und der A6. Die Ergänzung dieser zweiten Entwicklungsachse in der Raumstrukturkarte wird beantragt.
  • Es wird beantragt, die Ausgangswerte und Prognosen der Einwohnerzahlen für Rauenberg aufgrund der deutlich besseren Entwicklung zu aktualisieren. Es ist zu prüfen, inwieweit auf dieser Basis die Wohnbauflächen ebenfalls aktualisiert werden müssen.
  • Die Ausweisung als „Siedlungsbereich für Gewerbe“ wird beantragt. Der Anhang zum Textteil, als auch die Raumstrukturkarte ist entsprechend zu ergänzen. Dies wird insbesondere auch für das im Folgenden thematisierte Gewerbegebiet „Hohenstein –  Schanzenäcker“ für sehr wichtig erachtet.
  • Es wird beantragt, die Planfläche des Gewerbegebietes „Hechtwasser“ bis auf eine Restfläche von ca. 1 Hektar aus dem Regionalplan herauszunehmen und dafür die Planungsfläche für das künftige Gewerbegebiet im Bereich „Hohenstein – Schanzenäcker“ entsprechend dem Entwurf des Büros Sternemann & Glup vom November 2011 / Juni 2012 zu erweitern.
  • Diskutiert wurde darüber, ob nahe der Tongrube „Unterfeld“ in den Gewannen „Kleeberg“ und „Kohlplatt“ tatsächlich ein Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung in einer Größe von 35 Hektar vorgehalten werden soll, wie es der Regionalplan vorsieht. Die Ratsmitglieder sehen bei dieser Ausweisung aber letztlich kein Problem, da man sich dadurch „nichts vergeben“ würde. Ob dort irgendwann einmal Ton abgebaut werde und dadurch Ackerflächen verloren gingen, hänge von vielen anderen Faktoren ab.
  • Die Aufnahme der regionalen Radwegverbindung zwischen B 3 (Abfahrt Malschenberg) und der Trasse Angelbachtal – Mühlhausen – Rauenberg – Wiesloch wird beantragt. In diesem Zusammenhang ist bei der Straßenbauverwaltung nachzufragen, ob bei den derzeit durchgeführten Bauarbeiten an der Einmündung der K 4166 in die B 3 eine Radwegquerung vorgesehen ist.
  • Der Regionalverband ist auf die Abweichungen der Siedlungs- und Gewerbeflächen zwischen Raumnutzungskarte und Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt zum Landschaftsrahmenplan hinzuweisen und wird um Anpassung der Plangrundlagen des Landschaftsrahmenplanes an den Regionalplan gebeten.
  • Die Ausweisung von Teilflächen als Landschaftstyp „Kulturlandschaft mit Weinbau“ beantragt.
  • Die K 4170 zwischen Rauenberg und Dielheim soll als regionale Straßenverkehrsachse in die funktionale Straßennetzkarte aufgenommen werden (Antrag von Stadtrat Walter Kloé).
  • Es ist eine bessere Vernetzung, insbesondere im Bereich des ÖPNV mit der Regionalplanung des Regionalverbands Karlsruhe-Land anzustreben (Antrag von Stadträtin Christiane Hütt-Berger).

 
Auf die Frage von Stadträtin Christa Albrecht, inwieweit die Stellungnahmen der Stadt und des Gemeindeverwaltungsverbands für den Regionalverband bindend seien, antwortete der Bürgermeister, dass man dem Verband Region Rhein-Neckar nichts „befehlen“ könne. Aufgrund von Gesprächen mit den Verantwortlichen im Vorfeld sei man aber guter Dinge, dass die Anregungen aufgegriffen werden. Die Beschlüsse zu den oben genannten Punkten erfolgten einstimmig.
 

Auftragsvergabe „Erschließung Obere Schloßstraße, Rotenberg“


Für die Erschließung der „Oberen Schloßstraße“ im Ortsteil Rotenberg wurden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung Angebote für Kanalisation, Wasserver-sorgung und Verkehrsanlagen eingeholt. Für diese Arbeiten wurden sechs Firmen zu einer Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Submission am 11.07.2012 wurden allerdings nur zwei Angebote abgegeben.
 
Das geprüfte Submissionsergebnis stellt sich nach den Worten von Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner jeweils in Bruttobeträgen wie folgt dar:
 
HLT Baugesellschaft mbH, Neckargerach                                                       64.158,08 €
Hauck Baugesellschaft mbH, Waibstadt                                                                      66.585,33 €


Für die Erschließungsarbeiten wurde gemäß Kostenberechnung im Haushalt 2012 ein Bruttobetrag in Höhe von 65.000,- € inkl. Ingenieurhonorar (ca. 10.000,- €) angesetzt. In der Ausschreibung sind auch die Arbeiten für die Wasserversorgung enthalten, welche durch den ZWL Malsch selbst beauftragt und nach tatsächlichem Aufwand der Stadt Rauenberg wiederum in Rechnung gestellt werden. Das bedeutet, dass die Auftragssumme der Stadt Rauenberg um den Anteil des ZWL in Höhe von 10.449,81€ zu reduzieren ist. Dies führt dazu, dass aktuell der Kostenrahmen des Haushalts 2012 eingehalten wäre, es jedoch je nach Abrechnungsergebnis zu einer Überschreitung kommen kann. Dem Vorschlag, die Firma HLT Baugesellschaft mbH aus Neckargerach mit den Tiefbauarbeiten zum Bruttoangebotspreis von 53.708,27 € zu beauftragen und überplanmäßige Ausgaben nach tatsächlichem Aufwand, maximal jedoch ein Betrag von 12.000,- €, zu genehmigen, wurde einstimmig entsprochen.
 

Aufzugerneuerung Rathaus Rauenberg


Gemäß der Bestimmungen der Aufzugsverordnung wurde am 13.10.2009 eine sicherheitstechnische Prüfung des Aufzuges im Rathaus Rauenberg durchgeführt. Bei dieser Prüfung wurde festgestellt, dass mehrere Anforderungen nach der Betriebssicherheitsverordnung nicht erfüllt sind. Auch kam es im Frühjahr/Sommer 2011 zu mehreren Störungen bei der Türschließung und damit verbunden zu Sachschäden. Ein weiterer Aufschub der anstehenden Systemanpassung ist aus (versicherungs-) rechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Über dieses Thema, insbesondere über mehrere mögliche Varianten, wurde im Rahmen der letztjährigen Klausurtagung, im Stadtkernsanierungsausschuss und den Haushaltsberatungen diskutiert. Es wurde dann beschlossen, im Haushaltsjahr 2012 Finanzmittel in Höhe von 125.000,- € für folgende Variante bereitzustellen.
 
Neuer Fahrstuhl mit 6. Haltestelle zur zusätzlichen Erschließung des Dachgeschosses.
 
Grundpreis                                                                                                             61.725,00 €
Staubschutzwände                                                                                                   350,00 €
Dazu kommen noch Umbaukosten im Dachgeschoss
Deckendurchbruch, Technikraum, Dach) von ca.                                         25.000,00 €
Ingenieurhonorar                                                                                                  16.500,00 €
Gesamtpreis netto                                                                                            103.575,00 €
Gesamtpreis brutto                                                                                          123.254,25 €
 
Mit der Planung und Überwachung der Bauausführung wurde das Ingenieurbüro Schneider, beratende Ingenieure aus Walldorf beauftragt und die Leistungen zur Lieferung und zum Einbau eines entsprechenden Fahrstuhles aufgrund der Dringlichkeit mittlerweile beschränkt ausgeschrieben. Insgesamt wurden sechs Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Zur Submission am 11.07.2012 wurden zwei Angebote abgegeben.
 
Das mittlerweile geprüfte Submissionsergebnis sieht wie folgt aus:                    
                                                                                                                                 Brutto
Haushahn GmbH & Co. KG, Stuttgart                                                              61.121,84 €
M. Schmitt + Sohn GmbH & Co. KG, Ludwigshafen                                      65.964,08 €
 
Für die Aufzugsanlage wurde in der Kostenberechnung ein Bruttobetrag in Höhe von 73.452,75 € angesetzt. Die Wartung der Aufzugsanlage wurde hierbei nicht berücksichtigt, weshalb in den oben genannten Submissionsergebnissen die jeweiligen Wartungskosten abgezogen wurden.
 
Es wird vorgeschlagen die Firma C. Haushahn GmbH & Co. KG aus Stuttgart mit der Ausführung der Aufzugsanlage für das Rathaus Rauenberg zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 61.121,84 € zu beauftragen. Diesem Verwaltungsvorschlag wurde einstimmig entsprochen. Dem Beschluss vorausgegangen war eine kurze Diskussion über die Höhe des als recht hoch empfundenen Ingenieurshonorars. Wie Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner erklärte, sei die öffentliche Hand allerdings an die HOAI gebunden und könne keine Verhandlungen führen. Das beauftragte Büro habe allerdings von sich aus die niedrigste Tarifzone gewählt und habe auch auf den Umbauzuschlag verzichtet. Künftig sollen die Tarifzone und die Anrechnung bzw. Nichtanrechung des Umbauzuschlags in der Vorlage genannt werden.
 

Prüfung durch die GPA
 
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) führte vom 21.02.2011 bis 20.04.2011 sowie am 20.10.2011 eine allgemeine Finanzprüfung einschließlich des Personalwesens der Stadt Rauenberg und des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung“ für die Jahre 2006 bis 2009 durch. Dabei führte die Prüfung einzelner Verwaltungsbereiche teilweise zu Beanstandungen, die allerdings meist formeller Natur waren bzw. auf die Einführung der kommunalen Doppik zurückzuführen sind. Als Pilotgemeinde habe man eben nicht auf Erfahrungswerte anderer zurückgreifen können. Teilweise wurden auch zunächst vereinbarte Vorgehensweisen und Zugeständnisse in diesem völlig neuen Bereich im Nachhinein in Frage gestellt. Im Kassenwesen wurden in Einzelfällen noch ausstehende Forderungen, die Ermittlung von Säumniszuschlägen sowie eine noch fehlende Dienstanweisung beanstandet. Auch im Haushalts- und Rechnungswesen ist noch eine Dienstanweisung zur Anordnungs- und Bewirtschaftungsbefugnis zu erstellen. Im Personalwesen wurde festgestellt, dass im Bereich des Bauamts, des Bauhofs und der Kindergärten noch Stellenbewertungen zu erstellen sind. Teilweise wurden festgestellte Mängel noch während der laufenden Prüfung korrigiert. Zum Teil stehen allerdings die Erledigungen noch aus, weswegen auch bei der GPA eine Fristverlängerung beantragt wird. Die Bauausgaben der Jahre 2005 bis 2009 hat die GPA ebenfalls überprüft. Beanstandet wurden dabei Überzahlungen an Baufirmen. Diese wurden zwar durch fehlerhafte Prüfungen der beauftragten Architektur- bzw. Ingenieurbüros verursacht, allerdings sind die Rückzahlungsansprüche zwischenzeitlich verjährt. Der Vorgang wird nun bei der Eigenschadenversicherung eingereicht werden. Die Sprecherin und Sprecher der Fraktionen schätzen den offenen Umgang der Verwaltung mit den Beanstandungen, die in der Summe als nicht gravierend angesehen werden. So habe es gleich nach Abschluss des ersten Prüfungsblocks ein klärendes Gespräch mit den Vertretern der GPA und der Kommunalaufsicht gegeben. Der Verwaltung, die trotz personeller Engpässe zahlreiche Projekte habe realisieren müssen, sprachen die Ratsmitglieder abschließend ihr vollstes Vertrauen aus und bedankten sich mit einem Applaus.
 

Gemeinwohlstiftung Rauenberg

Bei diesem Tagesordnungspunkt erteilte der Bürgermeister Stadtkämmerer Thomas Dewald das Wort. Der Kämmerer hatte sich in den vergangenen Wochen trotz vieler anderer Aufgaben ausgiebig in dieses schwierige Thema eingearbeitet. Er erinnerte an den Werdegang dieser Stiftung. Demnach hat Herr Siegbert Moraw von der Sparkasse Heidelberg erstmals während der Klausurtagung des Gemeinderats im vergangenen Oktober über eine Stiftungsgründung referiert. Hintergrund war das an die Verwaltung herangetragene Angebot von Herrn Hans Menges, Frauenweilerstr. 1, Rauenberg einen Teil seines Vermögens in eine kommunale, gemeinnützige Stiftung einzubringen. In mehreren Besprechungen und Sitzungen mit Herrn Menges, dessen Rechtsanwalt, der Stiftungsbehörde (Landratsamt Rhein-Neckar) und dem Finanzamt Sinsheim (Gemeinnützigkeit) hatte man sich auf die Gründung einer kommunalen Stiftung mit dem Namen „Gemeinwohlstiftung Rauenberg“ verständigt.
Um weitere Zustiftungen zu ermöglichen, wurde in enger Abstimmung mit Herrn Menges darauf verzichtet, dessen Namen in die Stiftungsbezeichnung mit einzubringen. Lediglich in der Präambel wird auf das Angebot und die Initiative von Herrn Menges Bezug genommen. Herr Menges hat sich bereit erklärt, in einem ersten Schritt die zur Stiftungsgründung zwingend notwendigen Mittel in Höhe von 100.000,- € als Stiftungsgrundstock und weitere 10.000,- € zur satzungsmäßigen Ausschüttung in den ersten Jahren zur Verfügung zu stellen. Der Betrag wurde zum 04.07.2012 an die Stadtkasse treuhänderisch überwiesen. Der Finanz-, Personal- und Betriebsausschuss, in dem die Stiftungsgründung vorberaten wurde, hatte die einstimmige Empfehlung an den Gemeinderat abgegeben, die nachfolgenden Beschlüsse, die aus formellen Gründen erforderlich sind, entsprechend zu fassen. Dieser Empfehlung wurde auch einstimmig entsprochen.
 
1. Es besteht somit die grundsätzliche Bereitschaft, eine kommunale Stiftung zu gründen.
 
2. Da die Gründung einer solchen kommunalen und gemeinnützigen Stiftung nur möglich ist, wenn zum Zeitpunkt der Stiftungsgründung ausreichend finanzielle  Mittel als Stiftungsgrundstock vorhanden sind, war es notwendig, diese ausreichenden Mittel seitens der Stadt zu beschaffen. Herr Menges hat sich bereiterklärt, die zu Stiftungsgründung notwendigen Mittel bereitzustellen, und hat für Zwecke des Stiftungsgrundstockes bereits 100.000 € an die Stadt zweckgebunden gespendet. Zudem hat Herr Menges weitere 10.000 € zur satzungsgemäßen Mittelverwendung (Ausschüttung) gespendet. Diese beiden Spenden wurden nunmehr vom Gemeinderat förmlich angenommen.
 

  1. Weiter hatte der Gemeinderat über das Stiftungsgeschäft zu entscheiden. Dabei wurde die Stiftung durch den getroffenen Beschluss eingerichtet und mit dem o.g. Grundstock ausgestattet.

 

  1. 2.   Die Stiftungssatzung, die grundsätzliche Regelungen für die Stiftung enthält, wurde in der vorliegenden Fassung beschlossen.  Der Entwurf war im Vorfeld mit der Stiftungsbehörde (LRA Rhein-Neckar), dem Finanzamt Sinsheim, Herrn Menges und dessen Rechtsbeistand abgestimmt worden. Für diese nunmehr Beschlossene Satzung hatten die beteiligten Behörden die Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid) und die behördliche Anerkennung in Aussicht gestellt.

 

  1. Damit die nun gegründete kommunale Stiftung auch handlungsfähig ist, mussten entsprechend der Regelungen des § 10 der Satzung die Kuratoriumsmitglieder aus der Mitte des Gemeinderates bestellt werden. Es waren mindestens vier, höchstens jedoch sieben Gemeinderäte/innen (einschließlich des Bürgermeisters) zu benennen und vom Gemeinderat zu wählen. Bei der Sitzung des Finanz-, Personal- und Betriebsausschusses hatte sich das Gremium auf sechs Mitglieder aus der Mitte des Gemeinderats geeinigt. Die Fraktionen hatten zwischenzeitlich auch ihre Mitglieder zur Besetzung des Kuratoriums vorgeschlagen.

 
Die Stiftungsorgane setzen sich wie folgt zusammen:
 
Vorstand   Fachbediensteter
(§7)            für das Finanzwesen           Thomas Dewald            Ulrike Beigel
 
Kuratorium                                                Mitglieder:                      Vertreter:
(§10)          Amtierender Bürgermeister Frank Broghammer       Günter Hemmerich
                   Gemeinderat/in 1                  Günter Hemmerich       Irmgard Kyek
                   Gemeinderat/in 2                  Walter Kloé                     Lieselotte Honeck
                   Gemeinderat/in 3                  Christian Kollenz           Clemens Bellemann
                   Gemeinderat/in 4                  Rolf Becker                     Achim Artmann
                   Gemeinderat/in 5                  Hermann Brand             Theodor Hess
                   Gemeinderat/in 6                  Christiane Hütt-Berger   Elke Uhrig
 
Betont wurde dabei, dass die Tätigkeit im Kuratorium eine rein ehrenamtliche Funktion ohne Aufwandsentschädigung ist.
 

Ausbildungsplätze 2013
 
Die Ausbildung von Nachwuchskräften genießt bei der Stadt Rauenberg nach den Worten von Hauptamtsleiter Ludwig Sauer einen sehr hohen Stellenwert. Damit will die Weinstadt einerseits jungen Leuten eine interessante Ausbildungsalternative bieten und andererseits auch ihren Mitarbeiternachwuchs mittel- und langfristig sichern. Jedes Jahr werden daher sowohl in der Verwaltung, als auch in den beiden städtischen Kindergärten Ausbildungsplätze angeboten. Am 03.09.2012 werden in der Verwaltung zwei Auszubildende zur Verwaltungsfachangestellten sowie ein Auszubildender im gehobenen Verwaltungsdienst den Dienst antreten. In den Kindergärten sind es drei Anerkennungspraktikantinnen, die nach der bisherigen Ausbildung das letzte Ausbildungsjahr vor der staatlichen Anerkennung absolvieren werden. Als Novum werden darüber hinaus zwei junge Damen nach der neuen praxisintegrierten Ausbildung in den Erzieherinnenberuf einsteigen. Der Gemeinde-rat trägt das Engagement der Verwaltung in diesem Bereich gerne mit und beschloss einstimmig, auch im nächsten Jahr zwei Ausbildungsplätze in der Verwaltung (Verwaltungsfachangestellte/r sowie gehobener Dienst) und in den Kindergärten (drei Anerkennungspraktika) zur Verfügung zu stellen.
 

Annahme von Spenden
 
Im Zeitraum vom 01.04.2012 bis zum 30.06.2012 ist eine Geldspende in Höhe von 400,00 € sowie eine Sachspende im Wert von 41,65 € eingegangen. Eine Aufstellung über diese Einzelspenden lag den Gemeinderäten vor, die dazu auch ihre Zustimmung erteilten.
 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

 
Bei der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 20.06.2012 wurde ein Tetrafunk-Moratorium mehrheitlich abgelehnt.
 

Verschiedenes
 
Bürgermeister Frank Broghammer informierte zu folgenden Themen:
 
Wie bereits angekündigt kommt die RNF-Sommertour am 09.08.2012 auf den Rathaus- und Kirchplatz. Der Bürgermeister hofft sowohl bei den Programmbei-trägen, als auch bei den Zuschauern auf eine große Resonanz, damit Rauenberg beim Wettstreit unter den beteiligten Gemeinden möglichst gut abschneidet. Besprechungen mit den Vereinen fanden bereits statt, wobei um originelle Programmbeiträge gebeten wurde.
 
Das neue Pflegeheim „Haus Melchior“ in der Schönbornstraße wird am 01.08.2012 in Betrieb gehen. Die offizielle Einweihung wird am 25.10.2012 stattfinden. Für interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger bestand bereits an zwei Sonntagen die Möglichkeit, die Einrichtung zu besichtigen.
 
Seitens der Freien Wähler kam der Vorschlag, den Wasserspielplatz in den „Märzwiesen“ mit einem Sonnensegel zu versehen. Dies dürfte nach Einschätzung des Bürgermeisters allerdings schwierig sein, weil ein Sonnensegel entsprechend betreut werden müsste. So muss es bei drohendem Sturm und Unwetter eingefahren werden. Die Verwaltung will das Anliegen aber prüfen.

Weitere Informationen

Kontakt

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Wieslocher Straße 21
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Fon: 06222 619-0
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