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Aus dem Gemeinderat vom 20.06.2012

Aus dem Gemeinderat
 
Nicht ganz so umfangreich wie beim letzten Mal war die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am vergangenen Mittwoch. Dennoch galt es über wichtige Themen wie die Umgestaltung des Rotenberger Friedhofs, den Umbau der kleinen Mannaberghalle sowie eine sogenannte Nullsummenvereinbarung bei der Stadtkernsanierung zu beraten und zu beschließen. Außerdem informierten Bürgermeister und Verwaltung noch über weitere Themen. Aus den Reihen der Zuhörerinnen und Zuhörer kam erst einmal der Dank, dass ein seit längerer Zeit abgestellter Anhänger entfernt wurde. Auf eine entsprechende Anfrage erklärte der Bürgermeister, dass aufgrund eines Maschinenausfalls beim Bauhof Mäharbeiten derzeit nur in begrenztem Umfang möglich sind und der Mähplan daher in Verzug geraten ist.

 

Umgestaltung des Friedhofs Rotenberg, 2. Bauabschnitt

 
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte der Bürgermeister den beauftragten Garten- und Landschaftsarchitekten Friedhelm Natzschka begrüßen. Außerdem erläuterte Rotenbergs Ortsvorsteher Norbert Menges das Bauvorhaben, über das sich der Ortschaftsrat Rotenberg bereits sehr viele Gedanken gemacht hat. So hatte der Ortschaftsrat im Rahmen der Haushaltsberatungen 2010 empfohlen, für die Neugestaltung des Rotenberger Friedhofes Haushaltsmittel für eine Planungsrate einzustellen. Nach Inkrafttreten des Haushaltsplanes 2010 wurde das Planungsbüro Spang.Fischer.Natzschka aus Walldorf beauftragt, eine Vorplanung für eine zukunftsorientierte Friedhofsgestaltung zu erarbeiten. Die Planentwürfe wurden dem Ortschaftsrat Rotenberg zur weiteren Beratung vorgelegt. Mittlerweile wurden die Arbeiten zum 1. Bauabschnitt, der im Wesentlichen Arbeiten im Friedhof selbst beinhaltete, nahezu abgeschlossen.
 
Als 2. Bauabschnitt ist gemäß Verwaltungsvorschlag und Beschlusslage die Sanierung und Neugestaltung der Friedhofsauffahrt vorgesehen. Die Prioritätenliste der letztjährigen Klausurtagung sieht für den 2. Bauabschnitt die Haushaltsjahre 2012 / 2013 vor. Da in diesem Jahr die Haushaltsmittel für die Fertigstellung des 1. Bauabschnitts bereitgestellt wurden, kann mit dem 2. Bauabschnitt frühestens 2013 begonnen werden. Die notwendigen Entscheidungen für diese Maßnahme sind jedoch bereits in diesem Jahr zu treffen. Der Ortschaftsrat Rotenberg hat in seiner Sitzung am 26.04.2012 über den Vorentwurf des 2. Bauabschnitts beraten. Dabei wurde die Empfehlung ausgesprochen, dem Vorentwurf ohne die derzeit geplante Torschiebeanlage zuzustimmen. Anhand einer Präsentation erläuterte Herr Natzschka die vorgesehene Gestaltung der Auffahrt sowie des Zugangsbereichs. Für die Wiederherstellung der Auffahrt als 2. Bauabschnitt geht die bisherige Kostenberechnung aus dem Jahr 2011 von einem Betrag in Höhe von rund 200.000,- € Brutto inklusive Nebenkosten aus. Die gefällige Gestaltung der Auffahrt wurde von den Ratsmitgliedern begrüßt, allerdings wurde gefragt, weswegen auf einen Handlauf verzichtet würde. Dies würde, so der Ortsvorsteher, keinen Sinn machen, da auf der einen Seite der Auffahrt die Stützmauer in Form von Sitzstufen realisiert wird und auf der anderen Seite der Handlauf den regelmäßigen Mäharbeiten im Weg stünde. Der Ortsvorsteher betonte dabei noch einmal, dass bei dem fußläufigen Zugang zum Friedhof – dem eigentlichen Hauptzugang – gleich zwei Handläufe vorhanden sind. Eine andere Frage bezog sich auf den schmalen Grünstreifen neben der Auffahrt. Die Bedenken, dass dieser Grünstreifen ständig überfahren würde, bestünden nur anfangs, da recht bald die Hecke bis zur befestigten Fläche herauswachsen würde. Bei den Bauarbeiten würde ferner auch ein Leerrohr verlegt, so dass die vorhandene Toilette künftig an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden kann und die Kosten für die regelmäßige Entleerung der Grube eingespart werden können. Der Gemeinderat erteilte dem Konzept, der weiteren Beauftragung des Planungsbüros sowie dem Haushaltsansatz für 2013 seine einstimmige Zustimmung.
 

Projekt “Kleine Mannaberghalle” – Verabschiedung Bedarfsplanung mit Raum- und Funktionsprogramm
 
Nach einführenden Worten des Bürgermeisters, der noch einmal die besondere Bedeutung des Projekts für die Vereine und die Bevölkerung hervorhob und den engen Zeitrahmen bedingt durch das auslaufende Sanierungsprogramm begründete, hatte der Projektleiter das Wort. Alfred Tomaschko von der LBBW Immobilien Development GmbH erläuterte das Projekt mit Hilfe einer Präsentation. Nach seinen Worten beschäftigt sich die Baukommission des Gemeinderats bereits seit Ende Juli 2011 mit einem möglichen Umbau und Modernisierungsmaßnahmen für diese Halle. Das Areal, auf dem sich das Gebäude aus dem Jahre 1969 befindet, wurde bei der letzten Erweiterung des Sanierungsgebietes „Alter Stadtkern“ in dessen Abgrenzung aufgenommen. Da an dem Gebäude bislang lediglich Instandsetzungsarbeiten durchgeführt wurden, ist nicht nur der bauphysikalische Standard der Halle über 40 Jahre alt. Im Rahmen der konstituierenden Sitzung der Baukommission konnte nach einer Vorbesichtigung durch das Architekturbüro Gruninger und Schrüfer festgestellt werden, dass die Grundsubstanz der Halle in gutem Zustand ist und einen Abbruch nicht rechtfertigen würde. Daneben würde man bei einem Abriss mit Neubau auf die recht hohen Landeszuschüsse aus dem Sanierungsprogramm verzichten. Auf dieser Basis wurde in insgesamt sechs Sitzungen festgelegt, welche Funktionen das Gebäude in Zukunft erfüllen soll und welcher Bedarf seitens der Nutzer (Stadt, Vereine etc.) besteht. Die darauf aufbauend erarbeitete Bedarfsplanung mit Raum- und Funktionsprogramm dient als Grundlage an die Planer und Fachplaner sowie Verwaltung und Gemeinderat. Ziel war es, schrittweise gemeinsam mit der LBBW Immobilien Development GmbH, den hauptbetroffenen Vereinen Musikverein, Sängerbund, Liederkranz und Fanfarencorps sowie unter Beachtung von Normen und Gesetzen (z.B. LBO, Versammlungsstättenverordnung etc.) diese Vorgaben auszuarbeiten.
 
Die bisherige Aufteilung in EG und UG soll nach dieser Bedarfsplanung beibehalten werden. Die Möglichkeit einer Aufstockung des Gebäudes wurde nach ersten Überlegungen nicht weiterverfolgt. Die Halle soll künftig als reine Kulturhalle genutzt und auf die bisherige Nutzung als (Schul-) Turnhalle verzichtet werden. Demnach sollen im EG weiterhin der Saal mit Bühne und den zugehörigen Nutzungen wie bspw. Stuhllager, Garderobe, Foyer, Sanitärbereiche etc. untergebracht sein. Im UG soll neben einem gemeinsamen Übungsraum für Sängerbund, Liederkranz und Fanfarencorps Räume für Lager und Besprechungsmöglichkeiten der Vereine geschaffen werden. Lediglich für den Musikverein ist aufgrund der Fülle an Übungseinheiten ein „Timesharing“ des vorgenannten Übungsraumes mit den anderen Nutzern nicht möglich. Trotzdem besteht durch diese Konstellation die Möglichkeit, weiterhin einen „Wirtschaftsraum“ und einen Vereinsraum ohne derzeitige Nutzungsbindung unterzubringen. Das Untergeschoss des Kindergartens „Seepferdchen“ soll in Teilen mitgenutzt werden (z.B. Heizung; Lüftung), stellt jedoch derzeit aufgrund der Lagerung von Exponaten des Winzermuseums eine besondere Herausforderung dar, die es vor einem möglichen Baubeginn noch zu lösen gilt.
 
Im Rahmen der Entwicklung der Bedarfsplanung und des Nutzungskonzeptes wurde auch an der Ausarbeitung von Vorgaben und Qualitätsstufen in Anlehnung an die DIN 18205 gearbeitet. Diese Festlegung dient neben dem Vorgenannten ebenfalls als Grundlage an die Planer, den Gemeinderat und die Verwaltung. Hierbei legte sich die Baukommission aufgrund der Empfehlung der Verwaltung auf einen mittleren Standard fest. Ergänzend schlägt die Verwaltung auf Basis erster Schätzungen aus dem Jahr 2011 eine Kostenvorgabe von 2,2 Mio. € vor. Eine längere Diskussion ergab sich aus der vorgesehenen Nutzung als reine Kulturhalle, insbesondere ob in einer derartigen Halle dann noch Gymnastik oder einfache Sportübungen ohne Ballspiele zulässig sind. „Wehret den Anfängen“ war eines der Gegenargumente, da zu befürchten sei, dass der „Weg vom Gymnastikball zum Fuß- oder Handball nicht weit sei“. Ein gewichtiges Argument, dass gegen eine Sportnutzung der Halle spricht, ist die Tatsache, dass es für eine Sporthalle keine Zuschüsse aus den Stadtkernsanierungsmitteln gibt. Auch ist ein Großteil des Rats der Meinung, dass für die sportliche Betätigung die große Mannaberghalle ausreicht, insbesondere wenn die Halle konsequenter in ihre drei Segmente aufgeteilt wird. Letztlich setzte sich ein Antrag von Stadträtin Christiane Hütt-Berger durch, wonach alle Sport treibenden Vereine, welche die kleine Mannaberghalle bisher nutzen, von der Verwaltung angeschrieben werden, um künftige alternative Nutzungsmöglichkeiten zu erörtern und ein gleichwertiges Angebot zu machen. Der Bedarfsplanung mit Raum- und Funktionsprogramm wurde bei einer Gegenstimme das Plazet erteilt.
 

Nullsummenvereinbarungen mit Grundstückseigentümern zur Modernisierung und Instandsetzung ihrer Gebäude

 
Unabhängig von der gemeindlichen Festlegung, wonach für private Modernisierungsmaßnahmen nunmehr keine Fördermittel aus der Stadtkernsanierung mehr gewährt werden können, besteht nach § 7 h Einkommensteuergesetz während der restlichen Laufzeit der Sanierung die Möglichkeit, die Kosten privater Modernisierungs- und Instandsetzungsvorhaben steuerlich abzuschreiben. Die Abschreibung beläuft sich auf 12 Jahre mit einem Zinssatz von 9% bzw. 7%.
 
Voraussetzung für die Beantragung und Gewährung der steuerlichen Abschreibung durch die Finanzbehörde ist:
 
-           Das zu erneuernde Gebäude muss im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Alter Stadtkern" Rauenberg liegen;
-           bei den Arbeiten muss es sich um Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen handeln;
-           das Vorhaben muss mit den Zielen der Sanierung vereinbar sein;
-           vor Beginn, Durchführung und Vergabe der Arbeiten etwa an Architekten oder Handwerker muss eine Erneuerungsvereinbarung zwischen der Stadt Rauenberg und dem Eigentümer abgeschlossen sein;
-           und die Maßnahme muss nach deren Durchführung durch den Eigentümer formal abgeschlossen und seitens der Stadt/ STEG abgerechnet sein.
 
Die sich aus der Abrechnung ergebenden Erneuerungskosten bilden dann nach der Bescheinigung durch die Stadt die Grundlage der steuerlichen Abschreibung. Die STEG bietet an, die Voraussetzungen zu prüfen und sog. Nullsummenvereinbarungen auszuarbeiten. Das Honorar beträgt je nach Aufwand 2.000,- bis 6.000,- €. Nachdem sich der Sanierungsausschuss bereits für diese Vorgehensweise, durch die man sich weitere wichtige Impulse bei der Sanierung erhofft, einstimmig ausgesprochen hatte, folgte der Gemeinderat dieser Empfehlung ebenfalls einstimmig.
 

Ergebnis der Darlehensaufnahmen

 
Stadtkämmerer Thomas Dewald berichtete über die Kreditaufnahme, die das Gremium bei der letzten Gemeinderatssitzung beschlossen hatte. Demnach wurden die beiden Darlehen zu folgenden Konditionen bei der L-Bank (Infrastrukturprogramm Kommune) aufgenommen:
 

  • 750.000 €             Kernhaushalt        1,76% nominal

                                                                10 Jahre Zinsfestschreibung
                                                                30 Jahre Laufzeit
                                                                1 tilgungsfreies Jahr
 

  • 500.000 €             EigB Abwasser      1,76% nominal

                                                                10 Jahre Zinsfestschreibung
                                                                30 Jahre Laufzeit
                                                                5 tilgungsfreie Jahre
 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
 
Bei der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 23.05.2012 wurden Beschlüsse in einer Grundstückangelegenheit, zum Abschluss eines Erbpachtvertrags, zum Abschluss einer Vereinbarung im Rahmen der Stadtkernsanierung, in Personalangelegenheiten sowie zu einer Ehrung gefasst.
 

Verschiedenes
 
Bürgermeister Frank Broghammer gab folgende Informationen bekannt:
 
Die kürzlich von der Schutz- und Kriminalpolizei vorgelegte Jahresstatistik bescheinigt der Stadt eine sehr gute Sicherheitslage, was wiederum zu einer hohen Wohnqualität beiträgt. So musste sich die Kriminalpolizei nur mit fünf schwereren Fällen beschäftigten. Dennoch sei die Schließung der Kriminalaußenstelle in Wiesloch nicht vertretbar, da gerade auch die Präsenz und Kriminalprävention der Kripo dieses hohe Sicherheitsniveau ermöglicht habe, so der Bürgermeister. Sein Dank galt aber auch der Schutzpolizei in Wiesloch und Mühlhausen, deren gute Arbeit und Unterstützung dazu beitrage, dass sich die Bürger in Rauenberg und seinen Stadtteilen sicher fühlen könnten.
 
Erfreulich ist, dass es auch im neuen Schuljahr eine 5. Klasse der Werkrealschule an der Mannabergschule geben wird. Nach dem Wegfall der verpflichtenden Grundschulempfehlung sah es zunächst so aus, dass es an der Außenstelle der Werkrealschule Mühlhausen in Rauenberg diese Klassenstufe nicht gäbe.
 
Der Rauenberger Weihnachtsmarkt wird auch in diesem Jahr wieder auf dem Platz beim Pfarrzentrum stattfinden. Allerdings wird an beiden Tagen eine Umfrage durchgeführt werden, bei der die Bürger über die Beibehaltung des bisherigen Standorts oder die Verlegung auf den Rathaus-/Kirchplatz abstimmen können. Der Bürgermeister hofft dabei auf eine gute Beteiligung, damit die Entscheidung dann auf breiten Schultern ruht.
 
Im besten Fall wird sich der Kaufpreis für die ehemalige Tongrube „Unterfeld“ schon nach 5 Jahren durch die Photovoltaiknutzung (Erbpachtzins und Einspeisungsverfügung) amortisiert haben. Spätestens nach 8 Jahren ist dies durch die reine Pachthöhe jedoch garantiert.
 
Wie bei der letzten Sitzung bereits berichtet, hat der Bürgermeister beim Besuch des Ministerpräsidenten im Rhein-Neckar-Kreis diesen auf die unselige Maßgabe seiner Verwaltung, Kreiselskulpturen wegen Verkehrsgefährdung zu entfernen, hingewiesen. In Rauenberg wäre hiervon der Kreisel am Ortsausgang nach Malschenberg betroffen. Selbst die schönen Trockenmauern müssten dort so angepasst werden, dass sie nicht mehr zur Geltung kämen. Mittlerweile hat auch die Deutsche Presseagentur diesen „Schildbürgerstreich“ aufgegriffen. Der Bürgermeister will alle rechtlichen Schritte gegen eine Entfernung der Skulptur einleiten. Die Ratsmitglieder sicherten ihre volle Unterstützung dabei zu.
 
Die Oldtimer-Rallye „Heidelberg Historic“ macht auch 2012 in Rauenberg Station: Die Fahrzeuge, die am Morgen des 13.07.2012 beim Technikmuseum in Speyer starten, werden gegen 14.15 Uhr auf dem Rathaus-/Kirchplatz erwartet. Ein entsprechendes Rahmenprogramm wird auch in diesem Jahr die Veranstaltung zusätzlich aufwerten. Daran beteiligt sich auch der Musikverein 1912 Rauenberg, der an diesem Wochenende sein 100-jähriges Jubiläum auf dem Rathaus-/Kirchplatz- feiern wird. In diesem Jahr wird auch der bekannte Fernsehkoch Horst Lichter mit einem 1945-er Bentley die Weinstadt beehren.
 
Die RNF-Sommertour kommt am 09.08.2012 auf den Rathaus- und Kirchplatz. Der Bürgermeister hofft sowohl bei den Programmbeiträgen, als auch bei den Zuschauern auf eine große Resonanz, damit Rauenberg beim Wettstreit unter den beteiligten Gemeinden möglichst gut abschneidet. Eine Besprechung mit den Vereinen fand bereits statt, wobei um originelle Programmbeiträge gebeten wurde.
 
Die jüngsten Geschwindigkeitsmessungen in der Wieslocher Straße im Bereich des Rathaus- und Kirchplatzes ergaben im Zeitraum vom 03.05. bis 12.06.2012 eine durchschnittliche Geschwindigkeit von 20,5 km/h. 85 % der gemessenen Fahrzeuge fuhren unter 28 km/h und die schnellsten waren mit 69 km/h unterwegs, was er sehr rügte. Er bat die Autofahrer sich noch disziplinierter an diese fußgänger- und kinderfreundliche Regelung zu halten.
 
Von den Ratsmitgliedern wurden verschiedene Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen, das verbotswidrige Parken auf dem Rathaus-/Kirchplatz und die zunehmen Obstdiebstähle angesprochen. Während bei Letzterem ohne die Einstellung eines Feldhüters kaum Abhilfe möglich sein dürfte, sicherte die Verwaltung in den anderen genannten Fällen eine Überprüfung zu.
 

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