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Aus dem Gemeinderat vom 15.02.2012

Aus dem Gemeinderat
 
Bei der Gemeinderatssitzung am vorletzten Mittwoch ging es erneut um den Bebauungsplan „Tongrube Unterfeld“. Weitere Themen waren die Teilumrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik, die Vergabe der Architekturleistungen zur Sanierung der kleinen Mannaberghalle sowie die Annahme von Spenden. Die Zuhörer hatten dieses mal keine Fragen an das Gremium.
 

Bebauungsplan „Tongrube Unterfeld“

 
Wie bereits aus der letzten Sitzung berichtet, ist für die „Tongrube Unterfeld“ eine Mischnutzung vorgesehen. So soll auf der aufgefüllten Fläche eine Photovoltaikanlage entstehen. Auf der übrigen Fläche sollen wie bisher paläontologische Grabungen möglich sein. Da die weitere Verringerung der Einspeisevergütung für Strom um bis zu 30 % angekündigt wurde, sollte die Photovoltaikanlage bis zum 01.07.2012 in Betrieb gehen. Auf Grund der Witterungsverhältnisse in den vergangenen Wochen konnten die Oberflächen noch nicht endgültig hergestellt werden, so dass die Vermessung dieser Flächen als Grundlage für den Bebauungsplanentwurf und den Entwurf des Grünordnungsplans mit Umweltbericht noch nicht angefertigt werden konnten. Die Verwaltung schlug daher vor, die ursprünglich vorgesehene Beschlussfassung zur Offenlage des Entwurfs auf die Sitzung am 21.03.2012 zu vertagen, womit das Ratsgremium auch einverstanden war.
 
Wie Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner weiter erläuterte, liegt das Tongrubengelände laut Stellungnahmen der Behörden in einem regionalen Grünzug des Regionalplanes mit dem Vorrang für die Rohstoffsicherung. Da die Photovoltaikanlage der Energieversorgung dient und keine reine landwirtschaftliche Fläche gebildet wird, wie dies im Rekultivierungsplan vorgesehen ist, der mit der Regionalplanung abgestimmt wurde, weicht die Nutzung von den Zielen des Regionalplanes ab. Da die Freiflächenphotovoltaikanlage mit 6,8 ha entgegen erster Einschätzung des Verbandes der Region Rhein-Neckar als raumbedeutsames Vorhaben einzustufen ist, wird vom Regierungspräsidium ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren gefordert. Ein Vorhaben ist raumbedeutsam, wenn infolge seiner Größe oder der von ihm ausgehenden Emissionen Auswirkungen zu erwarten sind, die über den unmittelbaren Nahbereich hinausgehen. Trotz den Versuchen der Verwaltung, die Photovoltaikfläche als nicht raumbedeutsam zu bewerten, besteht das Regierungspräsidium aus formellen Gründen auf der Durchführung dieses Verfahrens, da bei vergleichbaren Anlagen in Heidelberg, Walldürn und Nußloch diese ebenso verlangt wurden. Die Ratsmitglieder bedauerten zwar diese Haltung des Regierungspräsidiums, die den ursprünglichen Zeitplan zunichte machen dürfte, stimmten dem Verfahren aber wohl oder übel zu. Mit der Durchführung des Zielabweichungsverfahrens wurde das Architekturbüro Sternemann und Glup beauftragt, das bereits mit der 12. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes und mit dem Bebauungsplanverfahren befasst ist.
 

Teilumrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik
 
Die Umweltbeauftragte des Gemeindeverwaltungsverbands Dr. Brigitta Martens-Aly erinnerte daran, dass der Gemeinderat bereits bei seiner Klausur 2011 dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt sei, eine partielle Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik 2012 in Angriff zu nehmen. Ausschlag gebend waren dabei sowohl wirtschaftliche Gesichtspunkte, als auch der Klimaschutz-gedanke. Es wurde daher ein Angebot bei der EnBW eingeholt. Dabei haben sich allerdings einige Differenzierungen und Veränderungen gegenüber den ursprünglich angenommenen Eckdaten ergeben:
 

  • Von der Möglichkeit, bei 133 Lampen nur das Leuchtmittel zu tauschen, wurde aufgrund des Alters der Lampenköpfe und qualitativer Bedenken gegenüber den einzeln verfügbaren Leuchtmitteln abgeraten. Die EnBW bietet nur den Tausch des gesamten Lampenkopfs an, was jedoch auch entsprechend teurer ist.
  • Nur bei ca. 60% der Lichtpunkte ist es nach Aussage des Anbieters möglich, die Systemleistung von 80 auf 20 Watt zu reduzieren. Um den seit 2006 gültigen DIN-Ausleuchtungsstandard zu erreichen, sind stellenweise auch Lampen mit höherer Lichtleistung erforderlich, die von 158 Watt Ausgangsleistung je nach Standort auf 45, 57 und 80 Watt gebracht werden können. Je höher allerdings die Leistung, umso teurer sind die neuen Lampenköpfe.
  • Im Angebot wird auch die Möglichkeit eröffnet, durch Einbau eines Moduls zur nächtlichen Leistungsreduzierung von Verbrauch und Helligkeit in den tiefen Nachtstunden („Lumistep“), weitere 20% Strom zu sparen. Die Mehrkosten betragen 35,- € netto je Lichtpunkt.
  • der Fördersatz des Bundesprogramms wurde von 40% auf 25% reduziert. Dies war zum Zeitpunkt der Klausur im Oktober 2011 noch nicht bekannt.

 
Mit diesen geänderten Rahmenbedingungen, so die Umweltbeauftragte, muss die Wirtschaftlichkeit einer Umrüstung neu beurteilt werden. Die Verwaltung empfiehlt daher, 2012 diejenigen Leuchten auszutauschen, bei denen – unter Berücksichtigung von Mehrwertsteuer und 25% Zuschuss – eine Amortisationszeit von 8 Jahren (bei gegenwärtigen Strompreisen) erreicht wird. Dies trifft schwerpunktmäßig für die insgesamt 198 Lichtpunkte zu, die gegenwärtig mit Minikoffern ausgestattet sind. Zwei Modelle werden hierfür als LED angeboten. Sie sind nach Auskunft des Anbieters technisch ebenbürtig und unterscheiden sich ausschließlich im Design. Die Preisdifferenz für die 198 Lichtpunkte beträgt 9.400,- €. Dem Gemeinderat wurden Muster der beiden Typen vorgelegt, damit sich die Räte selbst ein Bild machen konnten. Der Haushaltsansatz erlaubt darüber hinaus eine Umrüstung der gesamten Letzenbergstraße. Die Kosten für die Umrüstung dieses Straßenzugs betragen nach dem Angebot 30.428,- €. Zusammen entstehen für die beiden vorgeschlagenen Maßnahmen je nach ausgewähltem Typ für die Minikoffer Kosten in Höhe von 152.928,- € bzw. 143.528,- €. Hiervon sind noch 25% Zuschuss abzuziehen, dann verbleiben 114.590,- € bzw. 107.646,- € an Kosten zu tragen. Die jährliche Einsparung an Strom beträgt bei Umsetzung dieser Maßnahme rund 56.000 kWh pro Jahr, das entspricht 28 Tonnen CO2 bzw. rund 12.000,- €. Durch Verzicht auf die nächtliche Leistungsreduzierung fallen bei der Umrüstung rund 9.000,- € Kosten weniger an, die jährliche Stromeinsparung beträgt dann rund 52.000 kWh pro Jahr, entsprechend 26 Tonnen CO2 jährlich bzw. rund 11.000,- € Stromkosten jährlich. Für die verbleibenden Standorte, insbesondere die Pilzlampen empfahl Frau Dr. Martens-Aly, die technische und preisliche Entwicklung abzuwarten. Stadtrat Clemens Bellemann, der die Stellungnahme der CDU-Fraktion abgab, bedauerte zwar die Kürzung des Zuschusses, sprach sich aber dennoch für die Umrüstung aus. Sowohl die wirtschaftlichen Gesichtspunkte, als auch der verringerte CO2 -Ausstoß sprächen eindeutig dafür. Nach Auffassung seiner Fraktion sollte auf den „Lumistep“ verzichtet werden. Ganz wichtig sei auch, dass der Haushaltsansatz nicht überschritten wird. Er erwartet nicht, dass der Preis für die LED-Technik so weit fällt, dass dadurch ein entfallender Zuschuss kompensiert werden kann. Für die Freien Wähler, für die Stadtrat Rolf Becker sprach, ist der wirtschaftliche und ökologische Einspareffekt nicht so groß, dass dafür weitere Schulden gemacht werden dürften. Die Maßnahme sollte daher geschoben werden. Gespalten war die SPD-Fraktion: Während sich deren Vorsitzende Stadträtin Christiane Hütt-Berger mit ähnlichen Argumenten wie die CDU für die Umsetzung der Maßnahme aussprach, waren die übrigen Fraktionsmitglieder wie auch Stadtrat Achim Artmann dagegen. Die anschließende Abstimmung ergab letztlich zehn Stimmen für die Umsetzung der Maßnahme. Neun Ratsmitglieder waren dagegen, eines enthielt sich der Stimme. Mit einer Mehrheit von elf Stimmen setzte sich der Lampentyp „Mini Iridium“ durch. Mehrheiten gab es auch für die Einbeziehung der Letzenbergstraße und für die Ablehnung des „Lumisteps“. Einstimmig wurde hingegen beschlossen, den entsprechenden Zuschussantrag zu stellen.
 

Sanierung der kleinen Mannaberghalle – Auftragsvergabe für die             Architekturleistungen
 
Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner erläuterte, dass für die Planungen zum Umbau und zur Sanierung der kleinen Mannaberghalle sowohl ein Architekt beauftragt werden muss, als auch entsprechende Fachplaner beispielsweise für Statik, technische Ausrüstung, Bauphysik und Raumakustik erforderlich sind. Dem Abschluss eines Architekten-/Ingenieurvertrags geht eine Vergabe- bzw. Verhandlungsphase voraus. Bei der Vergabe von solchen freiberuflichen Leistungen ist zu unterscheiden zwischen Vergaben ab dem EG-Schwellenwert (> 193.000 € netto) und Vergaben unterhalb dem EG-Schwellenwert. Bei beabsichtigten Auftragsvergaben ab dem EG-Schwellenwert dürfen Architekten-/ Ingenieurleistungen erst nach vorheriger Durchführung eines Vergabeverfahrens nach Bestimmungen der VOF vergeben werden. Bei Vergaben unterhalb dieses Schwellenwertes dürfen Architekten-/Ingenieurleistungen nach § 31 Abs. 1 GemHVO noch freihändig vergeben werden. Beim Umbau und der Sanierung der kleinen Mannaberghalle ist derzeit von geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 2,2 Mio. € brutto (inkl. sämtlicher Nebenkosten) auszugehen. Der o.g. Schwellenwert wäre, maximal ausgehend von Honorarzone 4, erst bei Gesamtbaukosten in Höhe von 1,9 Mio. € netto (ohne Nebenkosten) erreicht. Da Nebenkosten keine anrechenbaren Kosten darstellen, ist auch aufgrund des Honorars nach HOAI 2009 noch eine Vergabe unterhalb des Schwellenwertes zulässig.
 
Bei der letzten Sitzung der Baukommission am 11.01.2012 wurden verschiedene Möglichkeiten wie die freihändige Direktvergabe, die freihändige Mehrfachbeauf-tragung (Planungsgutachten) sowie das freihändige Bewerbungsverfahren erörtert.
Die Mitglieder verständigten sich darauf, nicht wie beim Kinderhaus Märzwiesen einen Wettbewerb durchzuführen. Stattdessen wurde die Verwaltung gebeten, anhand entsprechender Referenzen einen Planer aus der näheren Umgebung, bzgl. der Bauüberwachung ggf. sogar mit örtlichem Bezug, für die Erbringung der Architektenleistungen vorzuschlagen. Die Architektengemeinschaft ap88 aus Heidelberg plante in jüngster Vergangenheit ein vergleichbares Projekt in Bammental. Hierbei handelt es sich um ein Multifunktionsgebäude mit den Nutzungsmöglichkeiten einer Mensa und eines Veranstaltungshauses. Für die Objektüberwachung/Bauüberwachung sowie die Objektbetreuung und Dokumen-tation wäre es nach Ansicht der Verwaltung von Vorteil, diese an einen Architekten mit Bezug zu Rauenberg zu vergeben. Die Verwaltung schlug daher vor, die Architektenleistungen für die Sanierung der kleinen Mannaberghalle von Leistungsphase 1 – 5 gem. Teil 3 §§ 32 ff. HOAI an die Architektengemeinschaft ap88 aus Heidelberg und die Leistungsphasen 6 bis 9 an das Architekturbüro Herb Architekten aus Nußloch zu vergeben. Diesem Vorschlag stimmte das Gremium zwar einstimmig zu, allerdings bat man darum, dass die Verwaltung die Architektenverträge so gestaltet, dass beide Auftragnehmer in den jeweiligen Leistungsphasen des anderen beteiligt sind.
 

Annahme von Spenden
 
Einstimmig wurde beschlossen, das Spendenangebot der Gärtnerei Fellhauer, Rauenberg über 1.650,- € für Bäume, die auf dem Parkplatz Hauptstr. 17/19 gepflanzt wurden, anzunehmen.
 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
 
Bei der nichtöffentlichen Sitzung am 18.01.2012 wurde Frau Nina Burkard als Nachfolgerin von Herrn Jens Spanberger zur stellvertretenden Hauptamtsleiterin und Ordnungsamtsleiterin gewählt. Frau Burkard hat am 01.02.2012 ihre Tätigkeit bei der Stadt aufgenommen. Hierüber wurde bereits in der letzten Rundschau berichtet.
 
Ein weiterer Beschluss wurde in der nichtöffentlichen Sitzung zur Stadtkernsanierung gefasst.
 

Verschiedenes
 
Die Oldtimer-Rallye „Heidelberg Historic“ macht auch 2012 in Rauenberg Station: Die Fahrzeuge, die am Morgen des 13.07.2012 beim Technikmuseum in Speyer starten, werden um gegen 14 Uhr auf dem Rathaus-/Kirchplatz erwartet. Ein entsprechendes Rahmenprogramm wird auch in diesem Jahr die Veranstaltung zusätzlich aufwerten. Hieran beteiligt sich insbesondere auch der Musikverein 1912 Rauenberg, der an diesem Wochenende dann auch sein 100-jähriges Jubiläum –voraussichtlich auf dem Rathaus-/Kirchplatz- feiern wird.
 
Anfragen der Stadträte betrafen dieses Mal die Verkehrssituation in der Rotenberger Straße und der Dielheimer Straße. Außerdem wurde die Verwaltung gebeten, sich um ein abgestelltes Fahrzeug in der Talstraße und um Straßenschäden in der Letzenbergstraße, den Stockswiesen und der Straße „Zum Rittersberg“ zu kümmern. Die Überprüfung bzw. Erledigung sagte Bürgermeister Frank Broghammer zu.

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