Weinstadt Rauenberg

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Aus dem Gemeinderat vom 23.11.2011

Aus dem Gemeinderat

 
 
Bei der Gemeinderatssitzung am letzten Mittwoch wurde Frau Stadträtin Liselotte Eisenlohr aus dem Gremium verabschiedet und als deren Nachfolgerin Frau Elke Uhrig aus Rotenberg verpflichtet. Die neue Stadträtin erwartete gleich eine umfangreiche Tagesordnung mit Punkten aus nahezu allen Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge: So ging es um den Forstwirtschaftsplan, Erschließungsbeiträge, den Flächennutzungsplan, die anstehende Volksabstimmung und um die Unterbringung von Fundtieren. Weitere Themen waren die Ferienbetreuung der Schüler sowie die Besetzung des Gutachterausschusses. Zunächst hatten aber die Zuhörer Gelegenheit, Fragen an den Bürgermeister und das Gremium zu stellen. Ein Bürger fragte nach der gesplitteten Abwassergebühr. Hinsichtlich der Antwort der Verwaltung kann auf die bisherigen Veröffentlichungen verwiesen werden.
 

Verabschiedung von Frau Stadträtin Liselotte Eisenlohr
 
Stadträtin Liselotte Eisenlohr war erstmals bei den Kommunalwahlen im Juni 2004 in den Gemeinderat gewählt worden. Bei den Kommunalwahlen im Juni 2009 wurde sie über den Wahlvorschlag der SPD erneut in den Gemeinderat gewählt. Nachdem sie ihren Hauptwohnsitz in Rauenberg aufgibt, verliert sie das Bürgerrecht und die Wählbarkeit für den Gemeinderat und muss somit aus dem Gremium ausscheiden. Bürgermeister Frank Broghammer würdigte ihre bisherige Mitarbeit im Rat und dessen Ausschüssen und dankte ihr mit einem Präsent für das gezeigte Engagement. Über die Verabschiedung sowie die Verpflichtung von Frau Elke Uhrig (s.u.) berichten wir in dieser Ausgabe der Rundschau gesondert.
 

Verpflichtung von Frau Elke Uhrig als Stadträtin
 
Als Ersatzperson für den Ausgleichssitz der SPD, den Stadträtin Eisenlohr bisher inne gehabt hatte, wurde Frau Elke Uhrig festgestellt. Frau Elke Uhrig rückt somit als Ersatzperson für diesen Ausgleichssitz nach. Der Wohnbezirk, für den sie aufgestellt war, ist dabei unerheblich. Nachdem der Gemeinderat keine Hinderungsgründe bei Frau Uhrig festgestellt hat, nahm Bürgermeister Frank Broghammer deren Verpflichtung vor.
 

Vorstellung des Tierheims Sinsheim durch den

Tierschutzverein Sinsheim und Umgebung e.V.
 
Seit 1993 besteht zwischen der Stadt Rauenberg und dem Tierschutzverein Sinsheim und Umgebung e.V. eine Vereinbarung, wonach Fundtiere aus Rauenberg im Tierheim Sinsheim aufgenommen werden. Seit Abschluss dieser Vereinbarung zahlt die Stadt Rauenberg unverändert eine jährliche Pauschale an den Tierschutzverein Sinsheim und Umgebung e.V. in Höhe von 818,06 € (ursprünglich 1.600,- DM). Nachdem dieser Betrag schon seit geraumer Zeit nicht mehr auskömmlich ist, ist der Verein an die Stadt herangetreten. Bei einem Besuch vor Ort konnte sich Bürgermeister Frank Broghammer ein Bild von der Arbeit des Tierheims machen. Er sprach dabei an die Tierheimleiterin Gabriele Strobel-Maus die Einladung aus, das Tierheim im Gemeinderat vorzustellen. Dieser Einladung kam Frau Strobel-Maus nunmehr nach und brachte den Ratsmitgliedern die Arbeit ihres Teams, die Unterbringungssituation sowie die Finanzierung der Einrichtung näher. Allgemein kann gesagt werden, dass die Tendenz, Tiere im Tierheim abzugeben bzw. schlimmstenfalls diese auszusetzen, steigt. Teilweise werden sogar eigene Haustiere als Fundtiere abgegeben, um Kosten zu sparen. Die Unterbringungs-möglichkeiten sind sehr eingeschränkt. Selbst Büroräume dienen zur Unterbringung der Tiere. Ein Problem, das aus den Reihen des Gemeinderats angesprochen wurde, ist die fehlende Information über die Aktivitäten des Tierheims. Dies hängt unter anderem damit zusammen, dass über das Tierheim fast ausschließlich in der Sinsheimer Ausgabe der Rhein-Neckar-Zeitung berichtet wird. Bürgermeister Frank Broghammer bedankte sich bei Frau Strobel-Maus für deren Ausführungen und sicherte ihr eine wohlwollende Prüfung des Antrags auf Erhöhung des Zuschusses zu.
 
 

Bestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses

beim Gemeindeverwaltungsverband Rauenberg
 
Beim Gemeindeverwaltungsverband Rauenberg ist ein Gutachterausschuss eingerichtet. Dieser Ausschuss ist insbesondere für die Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen zuständig. Nach den Worten von Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner endet die Amtszeit der bisherigen Gutachter am 29.02.2012. Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes wird am 28.11.2011 für die Dauer von vier Jahren den Gutachterausschuss neu bilden. Der Gutachterausschuss wird in der Besetzung mit dem Vorsitzenden und mindestens zwei weiteren Gutachtern tätig. Die Geschäftsstelle ist bei der Stadtverwaltung Rauenberg eingerichtet. Die anfallenden Aufgaben werden von Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner wahrgenommen.
 
Derzeit sind in den Ausschuss berufen:
 

  1. Gemeinde Malsch

1.1 Eugen Bös, 69254 Malsch, Goethestraße 3
1.2 Klaus Müller, 69254 Malsch, Unterer Jagdweg 2
 

  1. Gemeinde Mühlhausen

2.1 Paul Fuchs, 69242 Mühlhausen, Lessingstraße 12
2.2 Rudi Pfeifer, 69242 Mühlhausen, Goethestraße 12
2.3 Eberhard Reiß, 69242 Mühlhausen, Nelkenweg 3
2.4 Wolfgang Süfling, 69242 Mühlhausen, Lindenweg 19c
 
3. Stadt Rauenberg
3.1 Martin Bambach, 69231 Rauenberg, Eckertswiesen 61
3.2 Alfons Beigel, 69231 Rauenberg, Höfe am Sträßel 1
3.3 Wolfgang Rößler, 69231 Rauenberg, Burgweg 7
3.4 Sabine Sauer, 69231 Rauenberg, Hofäcker 20
 
Nachdem alle bisher berufenen Mitglieder bereit waren, erneut eine Berufung in den Ausschuss anzunehmen, stimmte der Gemeinderat dieser Besetzung einstimmig zu. Zuvor hatte Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner auf entsprechende Anfrage erklärt, dass eine Ausschreibung dieser Ehrenämter üblicherweise nicht erfolge.
 
 

Forstwirtschaftsplan 2012

 
Der Forstwirtschaftsplan 2012, den Forstrevierleiter Volker Böning präsentierte, besteht aus den Einzelplänen Nutzungsplan, Kulturplan (Kulturen, Forstschutz, Bestandspflege) sowie Voranschlag der Erträge und Aufwendungen. Das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises, Forstbezirk Kraichgau, hatte den Plan der Stadt mit der Bitte um Beschlussfassung nach § 51 Abs. 2 Landeswaldgesetz (LWaldG) übergeben. Den voraussichtlichen Aufwendungen von 29.050 € stehen Erträge von 26.400 € gegenüber, so dass sich ein Defizit von voraussichtlich 2.650 € ergibt. Größere Maßnahmen seien im Jahr 2012 nicht vorgesehen. Wie Herr Böning auf entsprechende Anfrage mitteilte, habe im laufenden Jahr kein Brennholz angeboten werden können. Der Beschluss erfolgte einstimmig.
 

Ferienbetreuung für Schülerinnen und Schüler
 
Wie Hauptamtsleiter Ludwig Sauer ausführte wird seit dem Jahr 2003 an der Mannabergschule für sechs Wochen im Jahr eine Ferienbetreuung für Kinder in der Altersgruppe der 1. – 4. Grundschulklasse angeboten. Es findet eine tägliche Betreuung von 7:30 – 13:30 Uhr in den Räumen der Kernzeitbetreuung der Mannabergschule Rauenberg statt. Die Finanzierung des Betreuungsangebotes erfolgt über Elternbeiträge. Seit 1. Januar 2010 ist die Zahl der Kinder unter 18 Jahren maßgebend, die im selben Haushalt leben. Seit 01.09.2011 gelten folgende Benutzungsgebühren: 1-Kind-Familien: 17,00 € je Betreuungstag; 2-Kind-Familien: 12,50 € je Betreuungstag; 3-Kind-Familien: 10,00 € je Betreuungstag; 4-Kind-Familien: 7,00 € je Betreuungstag. Die Schülerzahlen der Ferienbetreuung betrugen im Jahr 2011:
Osterferien (4 Tage):                         4 – 7 Teilnehmer täglich
Pfingstferien (4 Tage)                       6 – 8 Teilnehmer täglich
Sommerferien (1. Woche)                       7 Teilnehmer täglich
Sommerferien (2. Woche)             10 - 12 Teilnehmer täglich
Sommerferien (3. Woche)             11 - 15 Teilnehmer täglich
Sommerferien (4. Woche)              6 – 11 Teilnehmer täglich
Herbstferien (4 Tage)                      8 – 10 Teilnehmer täglich
Im Jahr 2011 wurde erstmals auch eine Ferienbetreuung für die Schulanfänger angeboten. Diese fand vom 12. – 16.09.2011 statt und wurde von 13 – 14 Schulanfängern genutzt. Da im Jahr 2012 die Ferien der Kindergärten in den letzten drei Wochen der Sommerferien stattfinden, ist allerdings fraglich, ob ein Bedarf für diese Betreuungsangebot besteht. Bei der Klausurtagung des Gemeinderats wurde darüber beraten, ob und in welchem Umfang dieses Angebot auch weiterhin aufrecht erhalten werden kann. Dabei sprach sich ein Großteil der Ratsmitglieder aus Kostengründen dagegen aus, dass die Betreuung im bisherigen Umfang ohne eine Mindestteilnehmerzahl durchgeführt wird. Derartige freiwillige Leistungen der Stadt dürften demnach nur bei möglichst hoher Kostendeckung vorgehalten werden. Die Allgemeinheit dürfe dazu nicht in Anspruch genommen werden. Laut Hauptamtsleiter Ludwig Sauer sollten nach Einschätzung der Betreuungskraft nicht mehr als 10 Teilnehmer von einer Kraft betreut werden. Dies sah das Gremium allerdings nicht so und beschloss einstimmig, dass die Betreuung in den Pfingst- und Sommerferien auf jeden Fall durchgeführt wird. In den Oster- und Herbstferien findet eine Betreuung nur statt, wenn mindestens 12 Teilnehmer angemeldet werden.
 
 

Antrag an den Gemeindeverwaltungsverband auf Teiländerung

des Flächennutzungsplanes, 12. Änderung
 
Die Stadt Rauenberg hat zwischenzeitlich die Tongrube „Unterfeld“ erworben. Bereits im Vorfeld dieses Erwerbs beschäftigte sich die Stadtverwaltung mit der künftigen Nutzung dieser Konversionsfläche. Neben der eigentumsrechtlichen Sicherung bestand im Gemeinderat auch Konsens über die bauleitplanerische Sicherung der paläontologischen Grabungsstelle in diesem Bereich. Für die übrige Fläche von rund 10 ha legt der Rahmenbetriebsplan (Rekultivierungsplanung) derzeit fest, dass die Flächen nach deren Wiederverfüllung landwirtschaftlich genutzt werden. Im Rahmen eines Gesprächstermins wurde unter anderem unter Abweichung von dem vorgenannten Rahmenbetriebsplan eine mögliche Folgenutzung als Mischnutzung für Landwirtschaft und Photovoltaik angesprochen. Im Rahmen weiterer Gesprächstermine mit der Baurechtsbehörde und dem Amt für Landwirtschaft und Naturschutz signalisierten die Fachbehörden, neben der landwirtschaftlichen auch einer photovoltaischen Nutzung positiv gegenüber zu stehen. Grundlage hierfür ist allerdings neben der Aufstellung eines Bebauungsplanes die vorausgehende Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der ehemaligen Tongrube „Unterfeld“. Um zügig die geänderte Ausweisung der Flächennutzung und darauf aufbauend den Bebauungsplan sowie die erforderlichen Baugenehmigungen zu erreichen, wird seitens der Stadt Rauenberg beantragt, dies nicht der allgemeinen Fortschreibung des Flächennutzungsplans – die derzeit auf „Eis liegt“ – zu unterwerfen, sondern in einem Teiländerungsverfahren abzuhandeln. Die Stadt wird somit beim Gemeindeverwaltungsverband einen Antrag auf 12. Teiländerung des Flächennutzungsplans nur für diesen Bereich beantragen. Der Entwurf für diese Änderung geht derzeit neben der Sondernutzung für Paläontologie von der größtmöglichen Ausweisung von Flächen für ein Sondergebiet Photovoltaik aus. Die Ausweisungen sind im laufenden Verfahren aufgrund der noch festzustellenden topographischen Verhältnisse in Abstimmung mit möglichen Investoren und den Fachbehörden an die jeweiligen Anregungen und Vorgaben anzupassen. Nach Klärung technischer Fragen erfolgte ein einstimmiger Beschluss.
 

Änderung der Erschließungsbeitragssatzung

 
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 20.06.2007 die Erschließungsbeitrags-satzung auf die rechtlichen Erfordernisse der Novellierung des Kommunalabgaben-gesetzes Baden-Württemberg (KAG) aus dem Jahre 2005 umgesetzt. In der seit dem 01.07.2007 gültigen Fassung der Erschließungsbeitragssatzung wurde in Anbetracht der noch ausstehenden Abrechnung der Sanierungsmaßnahme „Römerstraße“ der von der Stadt zu tragende gemeindeeigene Erschließungsanteil auf 10% festgesetzt. Damit werden die vom Beitragsschuldner zu tragenden Anteile entsprechend reduziert. Mittlerweile wurde nun durch eine Rechtsänderung im KAG festgelegt, dass der verbleibende, gemeindeeigene Erschließungsanteil zwingend 5% betragen muss. Diese und weitere redaktionelle Änderungen wurden in die neue Erschließungsbeitragssatzung mit eingearbeitet. Für die Abrechnung der Maßnahme „Römerstraße“ ist die bisherige Erschließungsbeitragssatzung mit dem gemeindeeigenen Anteil von 10% maßgebend. Nachdem Stadtkämmerer Thomas Dewald dem Gremium zu einzelnen Fragen Rede und Antwort gestanden hatte, wurde die Satzung einstimmig verabschiedet.
 
 

Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Baumaßnahme „Römerstraße“
 
Im Jahr 2006/2007 wurde die Römerstraße in Malschenberg erstmals endgültig hergestellt. Mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan entstand somit eine Erschließungsbeitragspflicht der Anlieger. In Zusammenarbeit mit der Allevo Kommunalberatung aus Obersulm wurde nun eine rechtssichere Abrechnung der Erschließungsbeiträge ausgearbeitet. Der Versand der rechtsmittelfähigen Erschließungsbeitragsbescheide wird zum 2.12.2011 erfolgen. Die Bescheide müssen aus rechtlichen Gründen noch in diesem Jahr zugestellt werden.
 

Zehrgeld für parlamentarische Wahlen und Volksabstimmungen
 
Bereits im Jahr 2005 hatte der Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass den ehrenamtlichen Helfern bei parlamentarischen Wahlen für ihre Tätigkeit am Wahltag ein Erfrischungsgeld- bzw. Zehrgeld in Höhe von 30,- € gewährt wird. Da im damaligen Beschluss „Volksabstimmungen“ nicht ausdrücklich genannt wurden, sollte dieser Beschluss aus formellen Gründen um diesen Begriff erweitert werden. Erstattet werden der Stadt vom Bund bzw. vom Land derzeit 21,- € je Wahl. Im Jahr 2005 waren es noch 16,- €. Wie Hauptamtsleiter Ludwig Sauer weiter mitteilte, wird in anderen Gemeinden teilweise die Anzahl der Stimmbezirke für die Volksabstimmung am 27.11.2011 im Gegensatz zu den parlamentarischen Wahlen reduziert, also die üblichen Wahlbezirke zusammengelegt. Nachdem im Rauenberg und Malschenberg erst 2009 die Anzahl der Wahlbezirke erhöht wurde und die Bürgerinnen und Bürger die neuen Wahlräume gut annehmen, wird auf eine Zusammenlegung verzichtet. Dies bedeutet, dass die Stimmbezirke für die Volksabstimmung den üblichen Wahlbezirken seit der Kommunalwahl 2009 entsprechen.
 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
 
Bei der nicht öffentlichen Sitzung am 19.10.2011 wurden Beschlüsse zu Ehrungen nach der städtischen Ehrenordnung sowie ein Beschluss in einer Personalan-gelegenheit gefasst.
 

Verschiedenes
 
Bürgermeister Frank Broghammer wies auf eine Information des Gemeindetags hin. Nach dieser Info gefährde der Mangel an Erzieherinnen die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Krippenplätze ab dem 01.07.2013. Es sei gut, dass die Stadt Rauenberg ihre Hausaufgaben in diesem Bereich gemacht habe.
 
Die neue Tankstelle in den Langwiesen wurde am 23.11.2011 eröffnet.
 
Stadträtin Christiane Hütt-Berger verlas eine Information des Staatsministeriums zur “Krippenoffensive” des Landes. Demnach beteiligen sich Kommunen und Eltern ab dem Jahr 2014 mit einem Kostenbeitrag in einer Größenordnung von 32 Prozent, das Land übernimmt die restlichen 68 Prozent. Darüberhinaus wurde vereinbart, dass sich das Land ab dem kommenden Jahr zu einem Drittel an den Kosten der Schulsozialarbeit bis zu einem Betrag von 15 Mio. € jährlich beteiligt. Im Rahmen des Paktes für Familien mit Kindern wurde festgelegt, dass das Land ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 den Kindergärten zusätzliche Mittel für Sprachförder-maßnahmen der 3 - 6 jährigen Kinder zur Verfügung stellt. Im Haushalt 2012 belaufen sich diese Mittel auf 11 Mio. €. Für eine Übergangsfrist in den Jahren 2012 und 2013 bleibt es bei der Festbetragsregelung. „Das Land übernimmt zusätzlich zu den bisher vereinbarten 129 Mio. € bzw. 152 Mio. € weitere 315 Mio. € bzw. 325 Mio. € und trägt somit mehr.
 
Stadtrat Theodor Hess bat das Bauamt um eine Überprüfung: Im Gewann “Wachent” wurde auf einem Grundstück eine große Menge Erde verfüllt und planiert.
 
Stadtrat Ludwig Schäffner hatte wiederholt wilde Müllablagerungen im Bereich der Tongrube “Unterfeld” festgestellt. Bürgermeister Frank Broghammer hofft, dass diese zurückgehen, da das geplante Photovoltaikfeld videoüberwacht wird.

Weitere Informationen

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