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Information für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zur anstehenden Europawahl

Vom 6. bis 9. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 9. Juni 2024.

Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedsstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland bedarf es der Eintragung in das Wählerverzeichnis der deutschen Wohnsitz-Gemeinde. Sofern diese Eintragung einmal erfolgt ist, erhalten die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger für künftige Europawahlen automatisch eine Wahlbenachrichtigung.

Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag) im Rathaus Östringen, Bürgerbüro (Zimmer Nr. 101.1 oder Zimmer Nr. 102), Am Kirchberg 19 in 76684 Östringen, gestellt werden. Wir bitten um Beachtung der allgemeinen Öffnungszeiten des Bürgerbüros sowie der Postlaufzeiten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin oder auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

Formular:
Antrag für Unionsbürgerinnen und -bürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl mit Merkblatt

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