Weinstadt Rauenberg

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Beantragung von Briefwahlunterlagen

Die Wahlscheine für die Europawahl und / oder Kommunalwahlen erhalten Sie, wenn Sie den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Antrag unterschrieben an die Stadtverwaltung einreichen.

Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Der Antragssteller muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Für die Beantragung der zur Ausübung der Briefwahl notwendigen Unterlagen steht Ihnen ebenfalls ein Online-Formular zur Verfügung. In das Antragsformular müssen Sie die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung eintragen. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann an die von Ihnen angegebene Adresse zugestellt.

Noch schneller und einfacher kann/können der/die Wahlschein/e mit den Briefwahlunterlagen über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Der QR-Code kann mit dem Smartphone oder Tablet eingescannt werden, danach erfolgt eine Weiterleitung auf das mit Ihren Wählerdaten vorausgefüllte Antragsformular. Es ist dann lediglich noch das Geburtsdatum (und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift) einzutragen.

Eine telefonische Antragsstellung der Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen ist unzulässig.

Die Wahlbenachrichtigungen wurden Ende April 2024 an alle Wahlberechtigten der Stadt Rauenberg versandt.

Sofern Ihnen noch keine Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde, können Sie sich beim Bürgerbüro des Rathauses Rauenberg unter der Telefonnummer 06222 / 619-0 oder via E-Mail an buergerservice(@)rauenberg.de melden.
 

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