Weinstadt Rauenberg

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Aus dem Gemeinderat vom 20.11.2013

 
Dem Gemeinderat lag am vergangenen Mittwoch eine umfangreiche Tagesordnung mit einer Fülle kommunalpolitischer Themen vor. Die Einbringung des Haushalts- sowie des Wirtschaftsplans für den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung“ für das kommende Jahr standen im Mittelpunkt der letzten Gemeinderatssitzung. Zuvor ging es neben Entscheidungen zu Baumaßnahmen noch um die Sanierung der Hauptstraße. Weiter standen Änderungen von Satzungen, die Aufnahme von Darlehen sowie die Verpflichtungserklärung der Stadt zur Rebflurbereinigung an.
 
Aus den Reihen der Zuhörer bat eine Zuhörerin den Gemeinderat bei der Entscheidung über die Sanierung der Hauptstraße die Gewerbetreibende zu berücksichtigen. Diese müssten bei einer positiven Entscheidung für die Sanierung Einbußen durch die Sperrung verkraften.
 

Rebflurbereinigung „Mannaberg/ Baufel“ –

Verpflichtungserklärung der Stadt Rauenberg
 
Bürgermeister Frank Broghammer begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Schlesinger und Herr Wengert vom Amt für Flurneuordnung des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis.
 
Herr Schlesinger beleuchtete nochmals die bisherigen Planungen. Das Projekt habe eine sehr lange Vorgeschichte und umso wichtiger sei es nun, dass Projekt anzugehen. Die Stadt würde mit den heutigen Beschlüssen den Grundstein für die Rebflurbereinigung legen.
 
Weiter führte Herr Schlesinger aus, dass die Landesregierung in der Flurneuordnung ein Instrument zur Verwirklichung ökologischer Ziele im Einklang mit kommunalen sowie land- und forstwirtschaftlichen Belangen sähe. In Flurneuordnungsverfahren, die vorrangig das Ziel der Agrarstrukturverbesserung verfolgen, sei zwingend ein ökologischer Mehrwert zu erbringen. Ökologischer Mehrwert sei die Summe aller ökologischen Maßnahmen und Leistungen, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Eingriffsausgleich hinausgehen. Im Vordergrund stünden dabei Maßnahmen im Bereich Biotopverbund, Generalwildwegeplan, Gewässerschutz sowie Arten- und Biotopschutz. Eine erste Festlegung über Art und Ausmaß des ökologischen Mehrwerts sollte unter Einbindung der Flurneuordnungsgemeinden, des amtlichen und privaten Naturschutzes, der unteren Landwirtschaftsbehörde und der unteren Wasserbehörde auf Grundlage der Ergebnisse der Ökologischen Voruntersuchung bei der Aufstellung der Allgemeinen Leitsätze des Flurneuordnungsverfahrens erfolgen.
 
Die Umsetzung der Maßnahmen zur Erreichung eines ökologischen Mehrwertes sollte in erster Linie durch freiwillige Leistungen der Teilnehmer und / oder der Gemeinde und / oder anderer Träger erfolgen. Um bereits vor Aufnahme des Flurneuordnungsverfahrens ins Arbeitsprogramm die Erreichung eines ökologischen Mehrwerts zu garantieren, müsste sich die Gemeinde verpflichten, 1 % der Verfahrensfläche aus ihrer Einlage bzw. durch Zukauf in der Flurneuordnung für ökologische Zwecke bereitzustellen.
Die Gemeinde übernähme damit eine Bürgschaft, die im Flurneuordnungsverfahren durch die Verfahrensteilnehmer oder durch andere Träger mit entsprechender Flächenbereitstellung oder mit abgestimmten Naturschutzprojekten, ggf. auch mit geringerem Flächenbedarf, abgelöst werden sollte. Im äußersten Fall wäre der ökologische Mehrwert über einen Landabzug zu Lasten der Teilnehmer von bis zu maximal 1 % der Verfahrensfläche in der Flurneuordnung realisiert.
 
Weiter führte Herr Schlesinger aus, das sich die Stadt Rauenberg verpflichte, im Rahmen der Flurbereinigung nach § 42 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG), dass ihr die später im Flurbereinigungsplan auf dem Gemeindegebiet ausgewiesenen gemeinschaftlichen Anlagen (insbesondere Wassergräben, Rohrleitungen, Entwässerungseinrichtungen und Anlagen, die dem Boden-, Klima- und Naturschutz sowie der Landschaftspflege dienen) zum Eigentum zugeteilt würden.
 
Dies gelte auch für die öffentlichen Feld- und Waldwege. Die Stadt Rauenberg müsse für diese gemeinschaftlichen Anlagen die Verkehrssicherungspflicht und die Pflicht zur Unterhaltung, einschließlich der geplanten öffentlichen Feld- und Waldwege übernehmen. Dies diene zur dauerhaften Sicherstellung und Erhalt des Wegenetzes.
 
Ergänzend sei es laut Herrn Schlesinger notwendig, dass die Stadt Rauenberg die Vertretung der Teilnehmergemeinschaft und die Verwaltung ihrer Angelegenheiten übertragen würden (§ 151 FlurbG).
 
Der entsprechende Beschluss über die Erbringung des ökologischen Mehrwerts erging wie auch die übrigen notwendigen Beschlüsse ebenfalls einstimmig.
 
 

Änderung der Abwassersatzung
 
Stadtkämmerer Thomas Dewald erläuterte kurz den Sachverhalt. Durch das Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 11.03.2010 wurden die baden-württembergischen Gemeinden verpflichtet, rückwirkend zum 01.01.2010 die gesplittete Abwassergebühr einzuführen. Die Stadt hatte diese Einführung mit Erlass der Abwassersatzung am 14.12.2011 beschlossen. Die damals kalkulierten und zum 01.01.2010 festgelegten Gebührensätze von 1,90 €/m³ Schmutzwasser und 0,23 €/m² versiegelte Fläche (Niederschlagswassergebühr) hätten derzeit noch Gültigkeit.
 
Eine Neukalkulation der Abwassergebühren wurde nun aus zwei Gründen notwendig:
 

  1. Gewinnvortrag

Der Gewinnvortrag belaufe sich zum 31.12.2012 auf insgesamt 298.458,55 €. Dieser Gewinnvortrag werde mit einem Teilbetrag von 190.000 € gebührenmindernd mit einkalkuliert.

  1. Berechnung der versiegelten öffentlichen Flächen

Zwischenzeitlich wurden nach denselben Maßgaben wie bei den privaten Flächen auch die öffentlichen Verkehrsflächen berechnet. Im Ergebnis wurden die versiegelten öffentlichen Verkehrsflächen mit 318.263 m² festgestellt. Diese Flächen würden nun entsprechend veranlagt. Insgesamt belaufe sich die abflussrelevante Fläche nun auf 881.500 m². Mit dieser Veranlagung falle jedoch die Berechnung des Straßenentwässerungsanteils nach einem Annäherungsmodell weg.
 
Unter Berücksichtigung dieser beiden Faktoren ergäben sich nun Schmutzwassergebühren von 1,61 €/m³ (-0,29 €/m³) und Niederschlagswassergebühren von 0,39 €/m² (+0,16 €/m²) abflussrelevanter Fläche.
 
Der Gemeinderat beschloss auf Empfehlung des Finanz-, Personal- und Betriebsausschusses die „Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung)“ in der beigefügten Fassung einstimmig.
 
 

Neufassung der Vergnügungssteuersatzung
 
Die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Rauenberg vom 07.12.1988 sei aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.04.2005 nichtig. Laut diesem Urteil sei die Berechnung der Vergnügungssteuer nach der Stückzahl der Spielgeräte nicht weiter zulässig.
 
Die Verwaltung schlug vor, ab dem 01.01.2014 einen Steuersatz von 15 Prozent auf die elektronisch gezählte Bruttokasse eines jeden Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgerätes zu erheben. Dies sei auch nach Rücksprache mit dem Gemeindetag, der auch die Mustersatzung entsprechend ausgefertigt habe, unproblematisch. Derzeit seien 6 Automaten (5 mit Gewinnmöglichkeit) bei der Stadt Rauenberg gemeldet. Anhand von Erfahrungsberichten anderer Gemeinden gehe die Verwaltung davon aus, dass sich durch die Neufassung der Vergnügungssteuersatzung die Erträge von 2.600 € (Haushaltsansatz 2013) auf ca. 4.500 € (Haushaltsansatz 2014) erhöhen würden.
 
Der Satzungsänderung wurde einstimmig das Einverständnis erteilt.
 
 

Einbringung des Haushaltsplans 2014

 
Bürgermeister Frank Broghammer ging zu Beginn seiner Haushaltsrede kurz auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht ein. Die Landesregierung habe längst festgelegt, dass die Doppik nicht wieder aufgeweicht wird. Als wichtiges Thema befand Bürgermeister Frank Broghammer bei seiner Rede die Investitionen und deren Finanzierung. Mittlerweile sei Rauenberg ein Großinvestor geworden. Egal ob im Straßenbau, wie in der Dielheimer Straße, dem Brühl oder der Römerstraße, der Rosenstraße und aktuell der Friedhofstraße, dem Bau von Kindergarten und Krippenplätzen wie beim Kindergarten Märzwiesen oder der Förderung der „Alten Post“, dem Hochwasserschutz am Angelbach oder Kanalerweiterungen wie die markante Baustelle im Gewann „Frauenwiesen“. Sporthallensanierung in Malschenberg und Sportplatzentwicklung in Rauenberg waren hier ebenso markant, wie der Feuerwehrhausbau in Rotenberg. Auch die Stadtkernsanierung mit Investitionsfördermaßnahmen für unsere Bürger, Rathaus-/Kirchplatzerrichtung, Rathausteilsanierung, die Wieslocher Straße bis zur Kreuzung und die dortige Erweiterung des Kanalbaus. Ebenfalls sehr erwähnenswert sei hier der Erwerb von Grundstücken im Stadtkernsanierungsbereich, wie in der Wieslocher Straße und der Hauptstraße zur Schaffung von Parkplätzen im Stadtkern.
 
Die Finanzierung sei laut dem Stadtoberhaupt seit Jahren nicht unproblematisch, denn Rauenberg sei keine reiche Stadt. Die fremdkapitalfinanzierten Investitionen haben nun aber seit dem Start des Rathaus-/Kirchplatzes bis zu diesem Jahr 2013 bereits um 9 Mio. Euro zugenommen und werden nach der Haushaltsplanung 2014 auf 11,5 Mio. Euro ansteigen. Bürgermeister Frank Broghammer wies jedoch darauf hin, dass von der Gesamtverschuldung von 14,5 Mio. Euro alleine 4,5 Mio. Euro durch den Abwasser-Eigenbetrieb finanziert sind, die politisch ein besonders kleines Problem darstellen, da diese zu 100% durch die Abwassergebühren finanziert sind.
 
Dennoch wäre der Rauenberger Haushalt 2014 erstmals ausgeglichen, obwohl die Abschreibungen nach den Investitionen der Vergangenheit enorm nach oben gestiegen sind. Der Haushalt 2014 weißt nach allen Abzügen noch eine schwarze Null von + 109.250 € aus. Weiter ergänzte Bürgermeister Frank Broghammer, dass in der mittelfristigen Finanzplanung die Finanzkraft weiter steigen und die Verschuldung in den Jahren 2015-2017 um fast 2 Mio. € sinken wird. Er beteuerte, dass dies real gerechnet sei mit den brandaktuellen Zahlen der Einnahmen des Landes Baden Württembergs.
 
Deshalb bat Bürgermeister Frank Broghammer die Gemeinderäte um Mut für die geplanten Investitionen. Alle vorgestellten und zur Planung beauftragten Projekte seien finanzierbar und die Vergangenheit sollte gezeigt haben, dass alle bisherigen Investitionen richtig waren. Durch den hohen Ausgleichstock blieben nun noch Gelder im Topf der Stadtkernsanierung, die die Stadt für die Sanierung der Hauptstraße 1-25 nutzen sollte. Durch die positive Entwicklung des Haushaltes 2014 bis 2017 ist diese Maßnahme finanzierbar.
 
Als großes Problem der Zukunft sieht das Stadtoberhaupt den Straßenbau. Viele Kanäle müssen in den kommenden Jahren saniert werden. Da in der Vergangenheit dieser Sanierungsaufwand noch nicht entstanden ist, weil viele Straßen recht zeitgleich gebaut wurden oder die Kanäle und Wasserleitungen in den Straßen unterschiedliche technische Zustände vorweisen, kommt die Stadt  jetzt und in der Zukunft nicht mit einem Kilometer aus, wie z.B. die Dielheimer Straße oder aktuell die Straßen in Malschenberg zeigen.
 
Viele Straßen, vor allem in  Rotenberg wie auch in der Hauptstraße, sind oberflächlich zwar in Takt, aber der Kanal ist defekt oder der Kanal ist in Ordnung und die Straßenoberfläche in schlechtem Zustand. Diese recht ungewöhnliche Ausgangslage wird in Zukunft noch zu Problemen führen. Die Finanzierung der Straßensanierung bleibt bei den Kommunen. Hier spielt die Steuerkraft einer Gemeinde eine große Rolle.
 
Der Bürgermeister betonte, dass der Straßenbau und vor allem die Straßensanierung viele Gemeinden sowohl bei den Finanzen als auch bei der Arbeitskraft im Rathaus an die Grenzen bringen. Die Stadt Rauenberg sei hier aber auf einem guten Weg und man solle mit der Sanierung der Straßen systematisch fortfahren.
 
Weitere Investitionsmaßnahmen sind:
 

  1. Erweiterung der Kindergarten- und Krippenplätze
    1. Zuschuss für die Gestaltung des Außengeländes des kirchlichen Kindergarten Regenbogens
    2. Sanierung des Alten Kirchplatzes in Malschenberg sowie der angrenzende Tiefbau im Bereich der Friedhofstraße
    3. Hochwasserschutz

 
 
Zum Abschluss hoffe der Bürgermeister weiter, dass Rotenberg endlich in das Landessanierungsprogramm aufgenommen wird. Nach dieser langen Wartezeit hätte es der Stadtteil in jeder Hinsicht mehr als verdient.
 
Der Bürgermeister schloss seine Haushaltsrede mit einem Dank an Kämmerer Thomas Dewald und sein Team sowie an den Gemeinderat ab, der stets Weitsicht und Mut für notwendige Investitionen bewiesen habe.
 
Stadtkämmerer Thomas Dewald stellte die Eckdaten seines umfangreichen Zahlenwerks vor. Demnach schließt der Gesamtergebnishaushalt mit einem ordentlichen Ergebnis in Höhe von +109.250 €. Im Plan des laufenden Jahres stand an dieser Stelle noch ein ordentliches Ergebnis von +259.250  €. Anhand von Diagrammen stellte der Kämmerer die einzelnen Ertragsarten dar. Interessant war auch, wie sich die einzelnen Aufwendungen entwickelt haben. Im Gesamtfinanzhaushalt ergibt sich ein Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 1.043.600 €. Der Saldo aus Ein- und Auszahlungen der Investitionstätigkeit weist -5.105.650 € aus. Der Finanzierungsmittelfehlbetrag beläuft sich daher auf -4.062.050 €. Zur Finanzierung dieses Finanzierungsmittelfehlbetrages ist eine neben der Inanspruchnahme von vorhandener Liquidität in Höhe von rund 1.000.000 € auch eine Neuverschuldung von 2.900.000 € erforderlich. Somit wird sich der Stand langfristigen Verbindlichkeiten unter Einbeziehung der ordentlichen Tilgungen (360.000 €) zum 31.12.2014 auf voraussichtlich 10.023.000 € (1.207,59 € je Einwohner) erhöhen. .
 
Den Planentwurf verwies das Gremium nach kurzer Diskussion an den Finanz-, Personal- und Betriebsausschuss, der sich in der kommenden Woche zur Beratung trifft.
 
 

Einbringung des Wirtschaftsplans 2013 für den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung“
 
Der Stadtkämmerer erläuterte die Eckdaten des Zahlenwerks. Die Benutzungsgebühren werden sich voraussichtlich auf 873.950 € belaufen. Die Erträge und Aufwendungen des Erfolgsplans betragen insgesamt 1.182.950 €. Zur Finanzierung der investiven Auszahlungen sind neue Kredite in Höhe von 466.850 € notwendig. Der Schuldenstand zum 31.12.2014 beträgt dann 4.592.820,04 €.
Auch mit diesem Zahlenwerk wird sich in der nächsten Woche der zuständige Ausschuss ausgiebig beschäftigen.
 
 
 

Projekt „Kleine Mannaberghalle“ - Auftragsvergaben
 
Stadtrat Christian Kollenz war bei diesem Tagesordnungspunkt befangen, verließ den Sitzungstisch und nahm im Zuhörerraum Platz. Er hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt
 
Nach einer kurzen Einführung durch Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner wurden die Elektroinstallationsarbeiten (727.703,94 €), die Verglasungs-, Metallbau- und Beschlagsarbeiten (134.544,38 €), die Heizungsinstallationsarbeiten (102.447,04 €), die Raumlufttechnischen Anlagen (335.498,39 €) und die Sanitärinstallationen (128.470,14 €) bei jeweils 13 zu 5 Stimmen zu der in der Klammer genannten Bruttoangebotssumme vergeben.
 
 

Darlehensaufnahmen Kernhaushalt und Eigenbetrieb
 
Der Gemeinderat hatte die Verwaltung in der Sitzung am 15.05.2013 ermächtigt, Darlehensaufnahmen bis zu der in der Haushaltssatzung der Stadt und des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung genehmigten Höhe auf Grundlage noch einzuholender Konditionen vorzunehmen. Zur Finanzierung der Investitionsauszahlungen für das Haushaltsjahr 2013 seien nun Darlehen in Höhe von 800.000 € für den Kernhaushalt und 350.000 € für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung erforderlich. Diese Darlehen wurden bis zur Gemeinderatssitzung am 20.11.2013 aufgenommen. Der Gemeinderat wurde über die aktuellen Konditionen (12.11.2013) bei dem Förderprogramm „Kommune direkt“ der L-Bank von 1,87 % bei einer 30-jährigen Laufzeit mit 10-jähriger Zinsbindung informiert.
 
 

Straßensanierungs- und gestaltungskonzept für den Bereich

Hauptstraße 1 bis 25

 
Stadtrat Walter Kloe und Stadtrat Rolf Becker waren bei diesem Tagesordnungspunkt befangen, verließen den Sitzungstisch und nahmen im Zuhörerraum Platz. Sie haben an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.
 
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte der Bürgermeister den beauftragten Garten- und Landschaftsarchitekten Friedhelm Natzschka begrüßen. Er erläuterte, dass sich der Gemeinderat bereits in mehreren Sitzungen über dieses Thema ausgetauscht und diskutiert habe. Während die Planung als solche mehrheitlich positiv aufgenommen wurde, diskutierte der Sanierungsausschuss und der Gemeinderat bisher die Frage der Finanzierbarkeit kontrovers und beschloss im Rahmen der nichtöffentlichen Sondersitzung des Gemeinderates am 09.10.2013 deren Durchführung und die Freigabe der Haushaltsmittel der Stadt und der Fördermittel aus dem Landessanierungsprogramm.
 
Die Umsetzung der Maßnahme verursache lt. Berechnung des Planungsbüros Spang Fischer Natzschka vom 02.05.2013 reine Baukosten von rd. 600.000 € brutto je nach Ausführungsvariante. Hinzu kämen noch die Nebenkosten (z.B. Planungsleistungen, Vermessung, Baugrunderkundung) von geschätzt rd. 120.000 €, so dass von einem Gesamtvolumen von 720.000 € brutto auszugehen sei. In der derzeitigen Kosten- und Finanzierungsübersicht für die Stadtkernsanierung vom 03.07.2013 wurde daher für die Sanierungsmaßnahme Hauptstr. 1-25 ein Förderbetrag von 288.000 € veranschlagt. Dies würde dann einen reinen Landeszuschuss (60%) i.H.v. 172.800 € bedeuten, was bei einem Förderbetrag von max. 150 € / m² und einer Fläche von knapp 2.000 m² auch der maximalen Fördersumme des Landes von 180.000 € entspräche. Darüber hinaus beteilige sich der ZWL an den Kosten für die Wiederherstellung des Straßenaufbaus über deren Leitungsgraben i.H.v. rd. 17.000 €. Unter Berücksichtigung des o.g. Landeszuschusses verbleibe eine Finanzierungslücke von rd. 523.000 € die aus Eigenmitteln von der Stadt Rauenberg zu decken sei.
 
Stadtrat Hermann Brand, der für die Freien Wähler sprach, begrüßte dieses Projekt. Im Moment sei die Finanzsituation mit den niedrigen Zinsen optimal. Gespalten waren die anderen Fraktionen. Während sich SPD-Vorsitzende Stadträtin Christiane Hütt-Berger und CDU-Vorsitzender Christian Kollenz gegen die Umsetzung der Maßnahme aufgrund der angespannten Finanzlage der Stadt aussprachen, waren einige Fraktionsmitglieder dafür. Die anschließende Abstimmung ergab letztlich neun Stimmen für die Umsetzung der Maßnahme. Sieben Ratsmitglieder waren dagegen.
 
 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
 
Bei der Gemeinderatssitzung am 23.10.2012 wurden Beschlüsse über einen Bauzuschuss, über Ehrungen beim Vereinsehrenabend, verschiedenen Personalangelegenheiten sowie den Ankauf von zwei Grundstücken gefasst.
 
 

Verschiedenes
 
Bürgermeister Frank Broghammer gab die Veranstaltungen „Tag des offenen Schulhauses Rauenberg“ am 04.12.2013, „Adventsmarkt“ im Römergarten Rauenberg am 04.12.2013 und das Weihnachtsoratorium des Kirchenchors Rauenberg am 4. Advent in der Pfarrkirche Rauenberg bekannt.
 
Hauptamtsleiterin Nina Gellert ergänzte dies um die Einladung zum diesjährigen Weihnachtsmarkt auf dem Rathaus- und Kirchplatz. Dieser findet mit 23 Vereinen und Institutionen am 13.12. – 15.12.2013 statt.
 
Stadtrat Ludwig Schäffner fügte noch dazu, dass am 14.12.2013 auch in Malschenberg eine Veranstaltung sei.
 
Auf entsprechende Anfrage von Stadträtin Christa Albrecht erklärte Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner, dass die Beleuchtung auf dem Schulhof Rauenberg im Moment aus technischen Gründen nachts durchleuchtet.

Weitere Informationen

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