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Aus dem Gemeinderat vom 20.07.2011

Auch in der letzten Sitzung vor den Sommerferien standen auf der Tagesordnung des Gemeinderats wieder wichtige Punkte. So galt es, über die Aufhebung des Bebauungsplans und der Umlegung für das Gewerbegebiet „Hechtwasser“ sowie über die Erschließung des Gewerbegebiets „Langwiesen“ zu beraten. Im Anschluss daran standen die Gebühren der Schülerbetreuung im Mittelpunkt, bevor man sich mit einem neuen Straßenbeleuchtungsvertrag befasste.

Fragen der Einwohner

 Ein Bürger erkundigte sich danach, welche Maßnahmen die Stadtverwaltung zur Geschwindigkeitskontrolle und zur Entschärfung der Parksituation in der Wieslocher Straße treffen wird. Bürgermeister Frank Broghammer informierte darüber, dass Geschwindigkeitskontrollen Aufgaben des Landratsamtes sind und die Stadt außer der Beantragung selbst darauf keinen Einfluss hat. Weiterhin führte er aus, dass der gemeindliche Vollzugsbeamte die Parksituation derzeit schon regelmäßig kontrolliert.
 

Aufhebung des Bebauungsplan- und des Umlegungsverfahrens

„Hechtwasser“
 
Im Jahr 2004 hatte der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet „Hechtwasser“ beschlossen. Nach einer längeren Unterbrechung wurde 2009 der Anordnungsbeschluss für das Umlegungsverfahren „Hechtwasser“ gefasst und der Umlegungsausschuss gebildet. Auf Grundlage eines im Januar 2010 getroffenen Beschlusses wurde die EnBW mit der Erschließungs- und Projektträgerschaft sowie der Abwicklung der Bodenordnung beauftragt. Im Rahmen der weiteren Planung trat die EnBW dann an die Stadt heran und schlug vor, das Plangebiet aufgrund günstigerer Kostenverteilung in Richtung Westen zu erweitern. Im Rahmen einer Sondersitzung des Gemeinderates wurde dieser Sachverhalt sowie der komplette Fortgang des Bebauungsplanverfahrens erörtert und in Frage gestellt, da weitere Kosten abzusehen waren. Mehrheitlich wurde bei dieser Sitzung beschlossen, das gesamte Projekt zu beenden sowie die entsprechenden Aufhebungsbeschlüsse zu fassen. Nachdem Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner auf die bisher angefallenen Kosten eingegangen war, nahm Stadtrat Walter Kloé zu den Beweggründen aus der Sicht des Gemeinderats Stellung. Demnach war die Aufstellung des Bebauungsplans kein Fehler, sondern vielmehr der Realisierung der Abfahrtsspange zur B 39 geschuldet. Den Verzicht auf dieses Gewerbegebiet müsste der Regionalverband seines Erachtens bei der Ausweisung des geplanten Gewerbegebiets „Hohenstein/Schanzenäcker“ berücksichtigen. Bürgermeister Frank Broghammer hat den Regionalverband diesbezüglich auch schon angeschrieben. Das Gremium beschloss einstimmig, das Projekt Gewerbegebiet „Hechtwasser“ vorzeitig zu beenden.

Erschließung Gewerbegebiet „Langwiesen“

Auf Grundlage des Bebauungsplanes und der vom Tankstellengelände zur Verfügung gestellten Verkehrsfläche hat das Büro Wald & Corbe die Ausführungsplanung mit einer Straßenbreite von zunächst 4 m erarbeitet. Die Kostenberechnung sieht hierfür für die Straßenbauarbeiten 56.000,-- €  Brutto und für die Kanalbauarbeiten 40.000,-- € Brutto zuzüglich Baunebenkosten vor. Bereits im Vorfeld wurde versucht, mit dem Grundstückseigentümer des nördlich der Erschließungsstraße gelegenen Grundstücks eine Einigung herbeizuführen, um einen Ausbau der Straße mit einer Breite von 6,50 m zu erreichen. Hintergrund ist, dass bei einem jetzigen Ausbau mit lediglich 4 m Straßenbreite zu einem späteren Zeitpunkt weitere 2,50 m Straße angestückt werden müssen, um einen vollwertigen Begegnungsverkehr für LKW zu erhalten. Dieses Anstücken ist allerdings nach den Ausführungen von Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner äußerst problematisch, da eine derartige Erweiterung eine Längsfuge in der Bitumentragschicht und die nachträgliche Aufschüttung des Untergrundes bedingt. Bei der Aufschüttung könnte es dann durch die unterschiedlichen Verdichtungen zu einer Absenkung des Belags kommen. Darüber hinaus ergeben sich durch unterschiedliche Ausbauzeitpunkte jeweils auch unterschiedliche Gewährleistungszeiträume und verschiedene ausführende Unternehmen. Diese Schwachpunkte würden bei einem einheitlichen Ausbau entfallen und zudem könnte bereits jetzt der Begegnungsverkehr sichergestellt werden. Leider kam es zunächst zu keiner Einigung mit dem betroffenen Eigentümer. Nach erneuter Kontaktaufnahme durch Stadtrat Rolf Becker signalisierte der Eigentümer jedoch zwischenzeitlich Bereitschaft, einen Grundstücksteil für den Ausbau der Straße auf 6,50 m zur Verfügung zu stellen und die Inanspruchnahme auch dinglich sichern zu lassen. Die mit dieser Option angepasste Kostenschätzung veranschlagt für die Straßenbauarbeiten Kosten in Höhe von rd. 81.000,-- € Brutto und für die Kanalbauarbeiten in Höhe von 36.000,-- € Brutto zuzüglich Baunebenkosten. Auf dieser Basis kann die Ausschreibung und Vergabe der Tiefbauarbeiten nach wie vor im Rahmen einer freihändigen Vergabe erfolgen.
 
Wie Thomas Glasbrenner weiter betonte, ist eine gemeinsame Ausschreibung und Vergabe mit dem Generalunternehmer der Tiefbauarbeiten für die Tankstelle vergaberechtlich nicht möglich. Da jedoch der Generalunternehmer üblicher Weise regionale Firmen mit den Tiefbauarbeiten beauftragt, wurden diesem für seine Gewerke Firmen zur Beteiligung empfohlen, die aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auch an Ausschreibungsverfahren der Stadt Rauenberg beteiligt wurden. Diese werden ebenfalls an der Ausschreibung der Stadt, des ZWL für die Wasserversorgung und seitens der UBG für die Anbindung an die Kreisstraße beteiligt, so dass durch den Synergieeffekt der Ausführung durch eine Firma wirtschaftliche Angebote zu erwarten sind. Da der Notartermin für die oben genannte dingliche Sicherung der Grundstücksnutzung noch nicht stattfinden konnte, bat die Verwaltung den Gemeinderat, sie vorsorglich zum Ausbau beider Varianten zu ermächtigen. Dies bietet den Vorteil, dass ohne erneute Beschlussfassung auf das Ergebnis des Notartermins reagiert werden kann und die jeweilige Ausbaubreite ausgeschrieben und im Rahmen der Kostenberechnung vergeben werden kann. Der Betreiber möchte die Tankstelle nach dreimonatiger Bauzeit Anfang November eröffnen, so dass mit den Erschließungsarbeiten Anfang September begonnen werden muss. Der Gemeinderat stimmte der alternativen Ausführungsplanung mit
4 m bzw. 6,50 m zu und ermächtigte die Verwaltung zur Ausschreibung in Form der freihändigen Vergabe. Die Verwaltung darf die Arbeiten bei Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens an den günstigsten Bieter vergeben.

 

Gebührenhöhe für die Schulkindbetreuung
 
Nach den Worten von Stadtkämmerer Thomas Dewald werden seit dem 1. Januar 2010 die Elternentgelte für die Schülerbetreuung (verlässliche Grundschule, flexible Nachmittagsbetreuung und Ferienbetreuung) ebenfalls nach dem sogenannten „Württemberger Modell“ erhoben. Demnach werden bei der Gebührenbemessung die Kinder unter 18 Jahren eines Haushaltes gebührenmindernd berücksichtigt. Im vorläufigen Jahresergebnis 2010 wird für diese Betreuungsformen insgesamt ein Defizit von 94.641,92 € ausgewiesen. Im Haushalt 2011 beläuft sich dieses Defizit auf 100.260,-- €. Der Finanz-, Personal- und Betriebsauschuss hat sich nach eingehender Beratung in seiner Sitzung am 13.07.2011 dafür ausgesprochen, die Elternentgelte in Anbetracht der Haushaltslage und der notwendigen Haushalts-konsolidierungsmaßnahmen ab dem 01.09.2011 wie folgt anzuheben:
 
Verlässliche Grundschule           54,00 €/Monat      1-Kind-Familie
                                                  46,00 €/Monat      2-Kind-Familie
                                                  36,00 €/Monat      3-Kind-Familie
                                                  23,00 €/Monat      4-Kind-Familie
 
Flexible                                      17,00 €/Monat u. Betreuungstag      1-Kind-Familie
Nachmittagsbetreuung              12,50 €/Monat u. Betreuungstag      2-Kind-Familie
                                                   10,00 €/Monat u. Betreuungstag      3-Kind-Familie
                                                    7,00 €/Monat u. Betreuungstag      4-Kind-Familie
 
Ferienbetreuung                        17,00 €/Betreuungstag      1-Kind-Familie
                                                   12,50 €/Betreuungstag      2-Kind-Familie
                                                   10,00 €/Betreuungstag      3-Kind-Familie
                                                     7,00 €/Betreuungstag      4-Kind-Familie
 
Der Gemeinderat stimmte dieser Anhebung der Gebühren einstimmig zu. Zuvor diskutierte das Gremium allerdings noch über die flexible Nachmittagsbetreuung, die hauptsächlich in Rauenberg nur sehr schlecht angenommen wird (derzeit sind für das nächste Schuljahr nur 2 Kinder für Donnerstag angemeldet). Sollte sich die Anmeldesituation nicht verbessern, muss über den Bestand dieses Angebots nachgedacht werden.
 

Abschluss eines Straßenbeleuchtungsvertrages

 
Bereits im Oktober letzten Jahres war der Gemeinderat über das Ablaufen des Straßenbeleuchtungsvertrages zum 31.07.2011 und der daraus resultierenden Konsequenzen informiert worden. Diesen Vertrag hatte die Stadt Rauenberg mit der heutigen EnBW (damals Badenwerk AG) am 14.08.1991 abgeschlossen. Nach dem 31.07.2011 gehen die Straßenbeleuchtungsanlagen zwar unentgeltlich in das Eigentum der Stadt über, ab diesem Zeitpunkt wird dann allerdings auch die volle Unterhaltungspflicht der Straßenbeleuchtungsanlagen einschließlich der Leitungen und der Schaltanlagen auf die Stadt übergehen.
 
Nun wurde mit der EnBW über einen Folgevertrag verhandelt. Danach ergeben sich laut Stadtkämmerer Thomas Dewald zwei mögliche Varianten.
 

  • Straßenbeleuchtungsvertrag „BASIC“

Hier übernimmt die EnBW die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflicht der Straßenbeleuchtungsanlagen, des Leitungsnetzes und der Schaltanlagen wie bisher auch. Der Austausch defekter Leuchtmittel obliegt der Stadt.
Aufwendungen: 11,70 € netto/Lichtpunkt bei derzeit 1.223 Lichtpunkten = 14.309 € netto p.a. .
 

  • Straßenbeleuchtungsvertrag „COMFORT“

Hier übernimmt die EnBW die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflicht der Straßenbeleuchtungsanlagen, des Leitungsnetzes und der Schaltanlagen wie bisher auch. Auch der Austausch defekter Leuchtmittel wird durch die EnBW vorgenommen.
Aufwendungen: 17,90 € netto/Lichtpunkt bei derzeit 1.233 Lichtpunkten = 21.891 € netto p.a..
 
Aus Kostengründen hat sich der Finanz-, Personal- und Betriebsauschuss in seiner Sitzung am 13.07.2011 auf Empfehlung der Verwaltung einstimmig für die „BASIC-Variante“ ausgesprochen. Der Vertrag sollte eine Laufzeit bis 31.12.2014 haben, da zu diesem Zeitpunkt auch der Kommunalvertrag über die Stromlieferung ausläuft. Diese Vertaktung ermöglicht dann auch eine Ausschreibung des Produktes „Licht“ (Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen einschließlich der Stromlieferung). Nach kurzer Aussprache erteilte auch der Gemeinderat dem Abschluss des Straßenbeleuchtungsvertrags „BASIC“ ein einstimmiges Votum.

 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

 
Bei der Sitzung am 22.06.2011 wurde der Erwerb eines Grundstücks beschlossen.

 

Verschiedenes

 
Bürgermeister Frank Broghammer gab bekannt, dass das Justizministerium als Termin für die Auslagerung des Grundbuchamts das Jahr 2016 vorsieht. Die Grundakten werden ab diesem Zeitpunkt im zentralen Grundbuchamt in Mannheim geführt.
Dabei freute es ihn besonders, dass damit der ursprünglich vorgesehene Standort Tauber Bischofsheim vermieden werden konnte. Gleichzeitig hofft er, dass bis zu diesem Zeitpunkt die geplante Rebflurbereinigung abgeschlossen werden kann.

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