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Aus dem Gemeinderat vom 20.04.2011

Mit zwei Ausführungsplanungen, einem Verkehrskonzept, einer behindertengerechten Toilette, dem Ausgleich von Gebührenüber- und unterdeckungen beim Eigenbetrieb sowie der Annahme einer Spende musste sich der Gemeinderat in der Karwoche befassen. Nachdem die Zuhörer unter Tagesordnungspunkt 1 keine Fragen an das Gremium hatten, konnte Bürgermeister Frank Broghammer Tagesordnungspunkt 2 aufrufen.

Ausführungsplanung, Rosenstraße Malschenberg

Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner stellte die Planungen im Detail vor (auf die bisherige Berichterstattung kann an dieser Stelle verwiesen werden). Wie er weiter ausführte, waren in der Sitzung des Ortschaftsrats Malschenberg im Februar folgende Punkte der Gesamtmaßnahme thematisiert worden:

1. Die Überprüfung der Parksituation in der gesamten Friedhofstraße;
2. Pro und contra zu geplanten Baumpflanzungen und Pflanzinseln;
3. Den parallel zur Rosenstraße verlaufenden Feldweg als Umleitungsstrecke und vorübergehende Parkmöglichkeit für PKW zu nutzen;
4. Pro und contra zu den geplanten Pflasterflächen;
5. Anfahrbarkeit der Straßen „Am Äckerle“ und „Am Brunnenberg“ durch Rettungs-, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge dauerhaft zu gewährleisten;
6. Die Überprüfung der Scheitelpunkte im öffentlichen Straßenraum hinsichtlich der Oberflächenentwässerung;
7. Verbindungsweg verlängerte Friedhofstraße nur für Busverkehr freigeben bzw. ganz für den allgemeinen Fahrzeugverkehr sperren;
8. Friedhofstraße sollte nicht mehr als Durchgangsstraße dienen und Geschwindigkeiten durch bauliche Veränderungen reduziert werden;
9. Entschärfung der Parksituation in der Apolloniastraße bei der Bäckerei Leyer.

Die Planung der Rosenstraße war in diesem Hinblick nur von den Anregungen unter 2. und 6. betroffen. Während die Überprüfung der Scheitelpunkte zur reinen Planungsleistung gehört, sollten mit den betroffenen Grundstückseigentümern Gespräche über die geplanten Baumstandorte geführt werden. Die Standorte hat die Verwaltung nach Überprüfung vor Ort nochmals geringfügig verschoben bzw. in einem Fall auf die gegenüberliegende Straßenseite verlegt, um auch gegenüberliegende Grundstückszufahrten oder die örtlichen Verkehrsverhältnisse zu berücksichtigen. Von den insgesamt fünf betroffenen Eigentümern nahmen lediglich drei das Erörterungsgespräch wahr. Gegen die von der Verwaltung vorgeschlagenen Standorte wurden ausschließlich Bedenken wegen des im Herbst anfallenden Laubs und in einem Fall der Wegfall einer Parkmöglichkeit vorgetragen. Weitere für eine Verlegung oder den Wegfall der Baumscheiben relevanten Anregungen gingen nicht ein. Die vorgetragenen Gründe sind nach Ansicht der Bauverwaltung im Hinblick auf eine zukunftsorientierte Planung keine ausreichenden Gründe für den Wegfall von Baumstandorten, welche daher beibehalten werden sollten. 

Neben den bisher geplanten Standorten hat eine Eigentümerin weitere Standorte für Baumpflanzungen in der Rosenstraße angeregt. Der Ortschaftsrat empfahl daher in seiner Sitzung im April, dass in den beiden Stichwegen der östlichen Rosenstraße jeweils ein weiterer Baumstandort untergebracht werden sollte. Analog zur Römerstraße schlug die Verwaltung vor, die Baumscheiben mit Rotdorn zu bepflanzen. Diese pflegeleichte Baumart ist als „Straßenbaum“ sehr geeignet und hat sich in der Vergangenheit bereits bewährt. Er zeichnet sich durch dichte karmesinrote Blüten und kleine drei- bis fünflappige Blätter aus. Der Rotdorn ist extrem frosthart, stadtklimafest und zählt mit einer Gesamthöhe von vier bis maximal acht Meter zu den mittelkronigen Baumarten. Allerdings bat der Ortschaftsrat um Alternativen hierzu. Denkbar wäre demnach auch die Bepflanzung mit der Elsbeere oder fruchtlosen Maulbeerbäumen entsprechend der Bepflanzung im Bereich des Parkplatzes Wieslocher Straße (Elsbeere) oder am Kreuzungsbereich St. Michael-Straße/ Wieslocher Straße (Maulbeere fruchtlos oder Weiße Maulbeere) denkbar. Als weitere Baumarten wurden von der Umweltbeauftragten des Gemeindeverwaltungsverbands, Dr. Brigitta Martens-Aly, noch vorgeschlagen: 

• Zierapfel - Malus floribunda: schöner Blütenaspekt, sehr kleinkronig; essbare, sehr kleine Früchte
• Feldahorn – Acer campestre: mittelgroßer heimischer Baum
• Hainbuche- Carpinus betulus: reiches Formensortiment, heimischer Baum
• Blumenesche – Fraxinus ornus: Bsp. Talstraße, hübscher Baum, 5-10 m hoch
• Weiße Maulbeere – Morus alba: 10-15 m, breit ausladende Zweige, sehr schönes Laub
• Mandel – Prunus dulcis z. B. „Perle der Weinstraße“: sehr kleinkronig, schöne frühe Blüte
• Mispel – Mespilus germanica: sehr kleinkronig, breit ausladend, hübsche Blüte

Ansonsten wurde die bisherige Planung beibehalten, die neben den Baumquartieren aus Gründen der Barrierefreiheit auch den niveaugleichen Ausbau und partielle Fahrbahnunterbrechungen durch Pflasterflächen enthält. Die Gesamtkosten für die Kanalbauarbeiten inkl. Ingenieurhonorar werden auf 692.700 € geschätzt, für die Gesamtkosten für die Straßenbauarbeiten inkl. Ingenieurhonorar sind brutto 686.000 € veranschlagt. Stadtrat Wolfgang Mayer nahm in seiner Eigenschaft als 2. stellvertretender Ortsvorsteher zu den Planungen Stellung und teilte das Ergebnis der Beratungen im Ortschaftsrat Malschenberg mit. Nach kurzer Aussprache stimmte der Gemeinderat der vorliegenden Planung zu und ermächtigte die Verwaltung, die Kanal- und Straßenbauarbeiten für den Abschnitt „Rosenstraße“ beschränkt nach VOB auszuschreiben.

Ausführungsplanung Parkplatz Hauptstr. 17/19

Nach Beratung in den maßgebenden Gremien ist geplant, den Platz mit einer asphaltierten Fahrspur, vergleichbar mit dem erst vor kurzem angelegten Parkplatz in der Wieslocher Straße, anzulegen. Die seitlich angelegten Muldenrinnen entwässern die Fläche in den Kanal in der Hauptstraße. Für die Stellplätze war die Ausführung eines Läuferverbandes mit Betonsteinpflaster mit den Maßen 24x18x14 cm im Farbton wie die Gehwegbereiche der Wieslocher Straße zwischen St.-Michael-Straße und Schulstraße mit einem gelben Farbton vorgeschlagen. Alternativ hierzu wäre die Ausführung der Stellplätze mit einem grauen Farbton des gleichen Pflastertyps denkbar. Beim Entwurf hat die Verwaltung aufgrund der unterschiedlichen Nutzungen die Verwendung von großfugigem Pflaster vermieden. Der Behindertenparkplatz im vorderen Bereich zwischen den Baumstandorten wurde auf die westliche Seite zum Anwesen Hauptstraße 15 verlegt. Die Fahrradabstellplätze werden nun auf der östlichen Seite zum Anwesen Hauptstraße 21 ausgewiesen. Ein mit diesen Eigentümern abgestimmter Durchgangsbereich von ca. 2 m Breite soll im Anschluss an die Gabione entstehen, die den Platz zur Hauptstraße hin abschließt. Für die Beleuchtung des Platzes sind neben den Bodenstrahlern unter den Bäumen und an den Gabionen zwei Kandelaber entsprechend der Beleuchtung des Parkplatzes Wieslocher Straße auf der östlichen Seite vorgesehen.

Als Bepflanzung ist im hinteren Bereich eine Elsbeere und im vorderen Bereich die Pflanzung von vier Kugelkirschen vorgesehen. Alternative Bepflanzungen wären entsprechend der Planung in der Rosenstraße (siehe oben) ebenfalls umsetzbar, die Verwaltung schlägt jedoch aufgrund der klaren Gliederung des Parkplatzes die Kugelkirsche für die Bepflanzung vor. An der hinteren östlichen Grundstücksgrenze soll mit einer lediglich 11 cm starken Gabione der zugesagte Sichtschutz zum Anwesen Hauptstraße 21 geschaffen und die nördliche Grundstücksgrenze mit einem einfachen Staketenzaun zu dem dahinterliegenden Grundstücksteil abgegrenzt werden. Die Abgrenzung zur Hauptstraße erfolgt durch zwei Gabionenwände mit einer Gesamthöhe von 2 m. Für den Bereich zwischen der Hauptstraße und den Gabionen wird vorgeschlagen, im Bauhof bereits vorhandene Natursteinpflaster aus der Maßnahme „Wieslocher Straße“ zu verwenden. Alternativ hierzu wäre eine Ausführung mit den beiden oben genannten Pflastervarianten möglich. Darüber hinaus soll vor der westlichen Gabione eine Sitzgelegenheit mittels eines Sitzblocks aus Naturstein entstehen. Für die Maßnahme stehen im diesjährigen Haushalt 200.000 € zur Verfügung. Die Kostenberechnung des Büros Spang.Fischer.Natzschka geht derzeit von Kosten in Höhe von 200.202 € brutto inkl. Ingenieurhonorar aus. Den Erläuterungen von Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner schloss sich eine längere Aussprache an. Dabei war den Ratsmitgliedern nicht nur die gefällige Gestaltung dieses Platzes in zentraler Lage wichtig, sondern auch die praktische Nutzung der öffentlichen Fläche nicht nur das ganze Jahr über, sondern auch an Kerwe. So wurde gefragt, wie es sich verhält, wenn für Kerwestände und Fahrgeschäfte Erdanker angebracht werden müssten. Ein weiteres Thema sind mögliche Verschmutzungen der Fläche durch abgestellte Fahrzeuge oder Friteusen an der Kerwe. Dem Schutz der Flächen muss auch bei der Auswahl der Bäume Rechnung getragen werden. Denn diese sollten möglichst keine Früchte tragen. Die Diskussion machte deutlich, dass es allen beteiligten darum geht, hier einen schönen und zweckmäßigen Ort zu schaffen, um den Stadtkern deutlich aufzuwerten. Bürgermeister Frank Broghammer freute sich, dass letztlich in allen Punkten Konsens erzielt werden konnte. Der Beschluss sieht folgendermaßen aus: Die Fahrspur auf dem Platz wird asphaltiert wie beim Parkplatz in der Wieslocher Straße. Die Stellplätze werden mit gelbem Pflaster ausgeführt, die Abgrenzung der Stellplätze erfolgt mit grauem Pflaster. Im vorderen Bereich zwischen der Hauptstraße und den Gabionen wird vorhandenes Natursteinpflaster aus der Maßnahme „Wieslocher Straße“ eingebaut. Sofern keine fruchtlosen Kugelkirschen gepflanzt werden können, werden Maulbeer-Bäume (ebenfalls fruchtlos) gepflanzt. Anstatt der vorgeschlagenen Sitzblöcke werden Sitzbänke aufgestellt.


Verkehrskonzept Rotenberger Straße und Kreuzung Wieslocher Straße/Hauptstraße

Ordnungsamtleiter Jens Spanberger erläuterte diesen Tagesordnungspunkt: Demnach hatte sich nach der Öffnung der Wieslocher Straße im Juli 2010 in der Rotenberger Straße eine Bürgerinitiative gebildet, die sich für verkehrsberuhigende Maßnahmen in ihrer Straße aussprach. Daraufhin fand im September eine Verkehrstagfahrt statt, bei der den Anwohnern die Erstellung eines Verkehrskonzepts zugesagt wurde. Außerdem hob die Straßenverkehrsbehörde die Vorfahrts-berechtigung der Rotenberger Straße auf und führte eine Rechts-vor-Links-Regelung ein. Das bis zu diesem Zeitpunkt vorhandene LKW-Durchfahrtsverbot hob die Straßenverkehrsbehörde ebenfalls auf. Am 19.10.2010 überreichte die Bürgerinitiative der Stadtverwaltung eine Unterschriftenliste, welche nochmals die Forderung nach verkehrsberuhigenden Maßnahmen bestärkte. Zusätzlich reichte ein Anwohner der Rotenberger Straße am 20.11.2010 einen Petitionsantrag beim Landtag von Baden-Württemberg ein, welcher sich mit der verkehrsrechtlichen Situation sowie mit der von der Straßenverkehrsbehörde angeordneten Aufhebung des LKW-Durchfahrtsverbots beschäftigt. Eine Entscheidung darüber liegt derzeit weder dem Antragsteller, noch der Straßenverkehrsbehörde, noch der Stadtverwaltung vor. Dies hat zur Folge, dass bis zur Entscheidung über diesen Petitionsantrag, alle verkehrsrechtlichen Entscheidungen, die in der Rotenberger Straße getroffen werden, unter Vorbehalt stehen. Am 16.02.2011 fand mit den Anwohnern sowie den Fachbehörden eine weitere Verkehrstagfahrt statt, bei welcher das Verkehrskonzept besprochen wurde. Da mit den Anwohnern kein Konsens über das vorgestellte Verkehrskonzept erzielt werden konnte, hat die Stadtverwaltung eine entsprechende Umfrage durchgeführt. Insgesamt wurden 58 Fragebögen an die betroffenen Haushalte versendet. Davon kamen 47 Fragebögen zurück, was einer Beteiligung von rund 81 % entspricht. Die Auswertung ergab, dass rund 55 % der Befragten die Einrichtung von Parkflächen im Bereich der Rotenberger Straße Haus Nr. 1 - 3 als sinnvoll und notwendig erachten. Die Aufstellung von Pflanzkübeln in der Rotenberger Straße wird dagegen von rund 60 % der Befragten abgelehnt. Etwa 53 % der Befragten sehen in der Aufstellung von Pflanzkübeln sogar eine Gefährdung für den Straßenverkehr, insbesondere für Fußgänger und Radfahrer. In zahlreichen Rücksendungen haben die Befragten angeregt, die Fahrbahnbreite im Ortseingangsbereich der Rotenberger Straße so zu verengen, dass die Verkehrsteilnehmer ihre gefahrene Geschwindigkeit bereits an dieser Stelle deutlich reduzieren müssen. Nach den Worten von Jens Spanberger schlägt die Verwaltung daher unter Vorbehalt der Entscheidung über den Petitionsantrag vor, im Bereich der Rotenberger Straße bei den Anwesen Haus Nr. 1 – 3 zwei Kurzzeitparkplätze sowie im Bereich der Rotenberger Straße beim Anwesen Malschenberger Straße Haus Nr. 1 einen Kurzzeitparkplatz einzurichten. Die Zeitbegrenzung soll täglich zwischen 6.00 Uhr und 18.00 Uhr jeweils 30 Minuten betragen. Weiterhin wird vorgeschlagen, dass im Bereich des Ortseingangsschildes Rotenberger Straße eine Verengung der Fahrbahnbreite mittels zwei Pflanzkübeln geschaffen werden soll. Von der Aufstellung weiterer Pflanzkübel innerhalb der Rotenberger Straße soll hingegen abgesehen werden. Die notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 2.000 € für die Durchführung der Bodenmarkierungen sowie für die Beschaffung von zwei Pflanzkübeln und den erforderlichen Verkehrszeichen werden entsprechend bereitgestellt.

Neben der Rotenberger Straße wurde bei der Verkehrstagfahrt am 16.02.2011 auch die Wieslocher Straße sowie die Hauptstraße verkehrsrechtlich begutachtet. Aufgrund der Aufhebung der Vorfahrtsberechtigung der Rotenberger Straße wurde von der Straßenverkehrsbehörde nun angeordnet, die Vorfahrtberechtigung in der Wieslocher Straße ebenfalls aufzuheben und eine Rechts-vor-Links-Regelung einzuführen. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, dass die Verkehrsteilnehmer eine nachvollziehbare und schlüssige Verkehrsregelung vorfinden. Diese Anordnung betrifft die Kreuzungsbereiche Wieslocher Straße/ Hauptstraße sowie Wieslocher Straße/ St.-Michael-Straße. Zusätzlich soll die Beschilderung des verkehrsberuhigten Bereichs in der Wieslocher Straße nochmals überarbeitet und deutlicher hervorgehoben werden. Hierzu sollen größere Verkehrszeichen aufgestellt und eine Haltelinie im Einmündungsbereich Wieslocher Straße/ Schulstraße markiert werden. Im Rahmen des Petitionsantrages hat das Regierungspräsidium Karlsruhe auch die Hauptstraße verkehrsrechtlich überprüft. Dabei wurde die vorhandene Tempozone 20 bemängelt, welche den Charakter eines Geschäftsbereiches mit entsprechenden Querungen von Fußgängern nicht mehr aufweist. Daraufhin hat die Straßenverkehrsbehörde die Umwandlung der Tempozone 20 in eine Tempozone 30 angeordnet. Diese Maßnahme soll ebenso zu einer schlüssigen und nachvollziehbaren Verkehrsregelung im Stadtgebiet beitragen.

Während der Gemeinderat der Anordnung der Kurzzeitparkplätzen bei den Anwesen Rotenberger Straße 1 bis 3 und Malschenberger Straße 1 zustimmte und die Anordnungen der Verkehrsbehörde bzw. des Regierungspräsidiums zur Kenntnis nahm, sieht man bei den anderen Punkten noch deutlichen Klärungsbedarf. Insbesondere soll auch der Ausgang des Petitionsverfahrens, das schlimmstenfalls getroffene Maßnahmen wieder revidieren könnte, abgewartet werden.

Behindertengerechte Toilette für die Kleine Mannaberghalle auf Antrag der Freien Wähler

Die Fraktion der Freien Wähler hatte schriftlich beantragt, dass in der kleinen Mannaberghalle bis zu deren Umbau übergangsweise eine behindertengerechte Toilettenanlage eingebaut wird. Die Fraktion befürchtet nämlich, dass der Umbau der Halle aufgrund der aktuellen Finanzlage der Stadt weiter verschoben wird. Nach einer Überprüfung seitens der Verwaltung bestünde die Möglichkeit, die ehemalige Lehrerumkleidekabine im Bereich der Garderobe unmittelbar am Zugang zur Sporthalle zu diesem Zweck umzunutzen. Die Kosten für den Umbau des WC’s einschließlich der erforderlichen Haltegriffe belaufen sich nach einem vorliegendem Angebot auf brutto 1.400,-- €. Hierin noch nicht enthalten sind allerdings die Kosten für eine Signalisierung in Notfällen und die Türbeschläge. Nach kurzer Aussprache einigte sich das Gremium darauf, zunächst zu prüfen, ob nicht eine vorhandene Toilette im Erdgeschoss bis zum Umbau der Halle mit einfachen Einbauten als behindertengerechte Toilette umgerüstet werden kann.

Ausgleich von Gebührenüber- und -unterdeckungen aus Vorjahren beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

Stadtkämmerer Thomas Dewald erklärte, dass bis zum 31.12.2007 eine Abwassergebühr in Höhe von 2,69 € pro Kubikmeter Abwasser von den Gebührenpflichtigen erhoben wurde. Bei den gebührenrechtlichen Abschlüssen ergaben sich durch diese Benutzungsgebühr aufsummierte Gebührenüberschüsse beim Eigenbetrieb Abwasser von zusammen 453.724,90 €. Diese Gebührenüber-schüsse wurden zumindest teilweise durch die reduzierte Gebühr ab dem 1.1.2008 in Höhe von 2,40 € pro Kubikmeter Abwasser einkalkuliert und an die Gebührenzahler wieder zurückgegeben. Insgesamt entstanden in den Jahren 2008 und 2009 gebührenrechtliche Unterdeckungen von zusammen 179.913,77 €, die jedoch explizit per Gemeinderatsbeschluss mit den Gewinnvorträgen aus Vorjahren zu verrechnen sind. Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg hat bei der derzeitigen überörtlichen Finanzprüfung festgestellt, dass dieser formale und eigenständige Beschluss bei der Beschlussfassung der beiden Jahresabschlüsse unterblieben ist.

Dieser Beschluss sollte daher auf Empfehlung der GPA nachgeholt werden. Der verbleibende, gebührenrechtliche Gewinnvortrag zum 1.1.2010 beläuft sich auf 273.804,30 €. Dieser sollte mit den noch zu kalkulierenden Gebühren auf Grundlage der gesplitteten Abwassergebühr in die Jahre 2010 und 2011 gebührenmindernd mit eingestellt werden, so dass dann ab dem Jahr 2012 wieder kostenechte Gebühren erhoben werden können. Dies ist jedoch bei der Beschlussfassung zur gebührenrechtlichen Satzungsregelung der Jahre 2010 und 2011 nochmals ausdrücklich zu beschließen. Ohne Aussprache erteilte das Gremium dem Verwaltungsvorschlag seine Zustimmung.

Annahme von Spenden

Auch bei diesem Tagesordnungspunkt gab es keinerlei Diskussionen. Der Gemeinderat stimmte der Annahme einer Spende in Höhe von 1.000 € von der Volksbank Kraichgau Wiesloch-Sinsheim eG. an die Jugendfeuerwehr Rotenberg zu.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

In der nichtöffentlichen Sitzung am 23.03.2011 wurden Beschlüsse zu Energielieferungsverträgen für Strom und Gas sowie zu einem Ehrungsantrag gefasst.

Verschiedenes

Die Gemeinderatssitzung am 18. Mai 2011 findet im Bürgerhaus in Rotenberg statt. In diesem Zusammenhang wies der Bürgermeister auch darauf hin, dass die „Sängerklause“ einen neuen Pächter hat.

Mit dem „Apterodon rauenbergensis“ hat der Name „Rauenberg“ im Zusammenhang mit den Funden in der Grube „Unterfeld“ Einzug in die Fachliteratur gehalten.

Die neuen Sitzbänke in den „Märzwiesen“ entlang des Angelbachs werden derzeit aufgrund eines Materialfehlers abgeschliffen und neu gestrichen. Der Stadt entstehen aufgrund der Gewährleistung keine Kosten.

Bürgermeister Frank Broghammer sieht bezüglich der in Altwiesloch geplanten „Pförtnerampel“ derzeit keinen Handlungsbedarf für Rauenberg. Vielmehr soll zunächst die Probephase und deren Auswirkungen abgewartet werden.

Am „Facebook-Auftritt“ der Stadt wird gerade gearbeitet.

Weitere Informationen

Kontakt

Stadtverwaltung Rauenberg
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