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Nutrias im Waldangelbach

Erstelldatum31.07.2026

Im Waldangelbach werden vermehrt Nutrias (Myocastor coypus) beobachtet. Die Tiere wirken auf den ersten Blick harmlos, zutraulich oder niedlich. Genau dieser Umstand macht den sachlichen Umgang mit ihnen jedoch schwierig.

Rechtlicher Hintergrund und massive Schäden

Die Nutria ist keine heimische Tierart. Sie stammt ursprünglich aus Südamerika und ist als invasive Art auf der amtlichen Managementliste naturschutzfachlicher Invasivitätsbewertungen des Bundesamts für Naturschutz geführt. Daher müssen Maßnahmen zur Schadensminimierung und Populationskontrolle ergriffen werden.

Besonders kritisch sind die Schäden für die Gewässerökologie und Infrastruktur. Nutrias bauen weit verzweigte Wohnhöhlen und Röhrensysteme direkt in die Uferböschungen. Diese Baue haben oft mehrere Gänge. Die Eingänge liegen meistens knapp unter der Wasseroberfläche, während die eigentlichen Wohn- und Schlafkessel trocken im Inneren des Ufers liegen. Von außen sieht man oft nur ein kleines Loch. Dies kann jedoch zu instabilen Uferkanten, Erosion, schweren Uferabbrüchen und in der Folge zu extrem teuren Sanierungsmaßnahmen führen. Außerdem schädigt die Fraßtätigkeit die Unterwasser- und Ufervegetation, eine hohe Bestandsdichte führt zum Rückgang gefährdeter und geschützter Arten, z.B. der Gelben Schwertlilie oder der Gelben Teichrose.

Zudem ist zu beachten, dass Nutrias nachweislich auch Krankheitserreger wie Leptospiren oder Toxoplasmose-Erreger übertragen können. Auch wenn die Häufigkeit einer solchen Übertragung im Alltag gering ist, stellt dies ein weiteres Risiko für die öffentliche Gesundheit und für Haustiere dar.

Strikte Bitte: Fütterungsverbot einhalten

Die Stadt Rauenberg bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich: Bitte füttern Sie keine Nutrias. Das Ausbringen von Brot, Gemüse oder Essensresten hilft den Tieren nicht. Es macht sie lediglich krank, zutraulich, bindet sie dauerhaft an den Standort und begünstigt eine unkontrollierte Vermehrung, die die öffentliche Sicherheit gefährdet.

Rückendeckung für die örtliche Jägerschaft

Eine Bestandsregulierung darf ausschließlich rechtssicher und fachkundig erfolgen. Die Stadt stimmt sich hierzu eng mit den zuständigen Stellen und der örtlichen Jägerschaft ab. Privatinitiativen, das Aufstellen eigener Fallen oder das Einfangen der Tiere sind strikt untersagt. Wer hier eigenmächtig handelt, verstößt gegen mehrere Gesetze: das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz, das Strafgesetzbuch, das Bundesnaturschutzgesetz und das Tierschutzgesetz.

Die Stadt Rauenberg dankt den örtlichen Jägerinnen und Jägern ausdrücklich für ihren Einsatz bei ihrer naturschutzfachlich notwendigen Arbeit zur Regulierung von Tierbeständen. Die Stadt bittet daher darum, die Arbeit der zuständigen Jägerschaft sachlich zu respektieren.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung zum Schutz unserer heimischen Gewässer!

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