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Stadtentwicklung & Sanierungsgebiete

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Kontakt

Frau Freudensprung
Stadtbauamt
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Telefonnummer: 06222 619-36
Faxnummer: 06222 619-39
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STEG Stadtentwicklung GmbH
Herr Nüßgen
Projektleiter/Abteilung Stadterneuerung
Bahnhofstraße 7
74072 Heilbronn
Telefonnummer: 07131 9640-15
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Stadtentwicklung Rauenberg 2035

Sanierungsgebiete

Förderinformation zum Sanierungsgebiet „Alter Ortskern Rotenberg“ - es geht noch weiter!

Die städtebauliche Erneuerung ist eine langfristige Aufgabe der Stadt, die zum Ziel hat, insbesondere die Ortskerne zu erhalten sowie attraktiv und zukunftsfähig zu gestalten. Um Schritt für Schritt eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen, besteht in der Stadt Rauenberg – Ortsteil Rotenberg seit 2014 ein Sanierungsgebiet „Alter Ortskern Rotenberg“.

Mit Bescheid vom 23. Mai 2025 wurde der Bewilligungszeitraum des Sanierungsprogrammes bis zum 30. April 2027 verlängert und die bisher bewilligte Förderrahmen von 3.166.667 Euro € auf 3.666.667 Euro aufgestockt.

Der Förderrahmen tragen Land und Bund zu 60% und die Gemeinde zu 40%. Die Aufstockung bedeutet also eine Erhöhung des Zuwendungsbetrages von Land und Bund um 300.000 Euro auf 2.200.000 Euro.

Das Zusammenwirken von öffentlichen und privaten Sanierungsmaßnahmen ist von großer Bedeutung und trägt zu einer nachhaltigen Aufwertung des Ortskernes bei. Das Gelingen der Ortskernsanierung hängt in wesentlichem Maße auch von der Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger ab.

Zusammen mit Ihnen, den Eigentümerinnen und Eigentümern privater Wohnhäuser, arbeiten wir bereits seit dem Jahr 2014 daran, den Ortskern in Rotenberg weiter aufzuwerten. Durch die Fördermittel, die der Stadt Rauenberg aus der Städtebauförderung zur Verfügung stehen, haben wir sehr gute Voraussetzungen, Sie dabei zu unterstützen. Ziel ist es, den Ortskern in Rotenberg weiter aufzuwerten. Darüber hinaus soll der Gebäude- und Wohnungsbestand unter Wahrung ortstypischer und prägender Gestaltungselemente den aktuellen energetischen Anforderungen angepasst werden.
Ein weiterer Schwerpunkt nach der bereits abgeschlossenen Sanierung der Schloßstraße wird die nun anstehende Sanierung der Weinbergstraße und der Stichstraße Hofäcker sein.

Nachfolgend möchten wir Sie über Ihre Möglichkeiten als Eigentümer informieren:

Förderung und Zuschüsse

Gerne können sich modernisierungswillige Haus- bzw. Wohnungseigentümer bezüglich einer möglichen Bezuschussung ihrer geplanten Maßnahmen an das Bauamt wenden.

Gefördert werden:

  • Umfassende Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Förderrahmens mit bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, jedoch maximal bis 35.000 Euro.
  • Gebäudeabbrüche, sofern diese im Zusammenhang mit der Neuerrichtung eines Gebäudes stehen. Auf der Grundlage des günstigsten von drei Angeboten kann ein Abbruch in voller Höhe bis maximal 35.000 Euro erstattet werden.
  • Private Abbrüche ohne Nachfolgebebauung können zu maximal 50 % gefördert werden.

Voraussetzungen:

  •     Das Gebäude befindet sich im Sanierungsgebiet.
  •     Die Durchführung der Maßnahmen hat noch nicht begonnen.
  •     Die durchzuführenden Maßnahmen sind im Vorfeld in Absprache mit der Sanierungsbehörde abzustimmen.
  •     Mit der Sanierungsbehörde wurde ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.
  •     Die Gesamtkosten der Maßnahme sollten nicht mehr als 70 % eines vergleichbaren Neubaus betragen.
  •     Die Maßnahme ist wirtschaftlich vertretbar und entspricht den Sanierungszielen.

Steuerliche Abschreibung / Nullsummenförderung:

Zusätzlich zur Sanierungsförderung gibt es für private Eigentümer die Möglichkeit, für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen die erhöhte steuerliche Abschreibung gem. §§ 7h, 10f EstG in Anspruch nehmen zu können. Hierfür stellt die Stadt nach Abschluss der Maßnahme auf Antrag eine steuerliche Bescheinigung aus. Eine vertragliche Vereinbarung der durchzuführenden Arbeiten ist auch hier unbedingt vorab notwendig. Rückfragen hierzu kann auch Ihr Steuerberater oder das Finanzamt beantworten.

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