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Was ist mein Grundstück wert?

Bodenrichtwerte

Die städtebaulichen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 und 31.12.2020 mit den örtlichen Fachinformationen, können auf der Internetseite des Bodenrichtwertinformationssystems Baden-Württemberg BORIS-BW eingesehen werden.

Gutachterausschuss

Der Gutachterausschuss mit Sitz in Leimen nahm zum Januar 2021 seine Tätigkeit auf. Die Städte und Gemeinden Dielheim, Leimen, Malsch, Mühlhausen, Nußloch, Rauenberg, Sandhausen, St. Leon-Rot, Walldorf und Wiesloch haben am 13. November 2020 in Leimen diesen Zweckverband als Basis für den gemeinsamen Gutachterausschuss gegründet.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Zweckverbands Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis.

Weitere Informationen zur Grundsteuer finden Sie auf der Website der Finanzämter Baden-Württemberg.

Altlasten

Flächendeckende Historische Erhebung altlastverdächtiger Flächen im Rhein – Neckar – Kreis

Von Grundstücken ehemaliger Gewerbe- und Industrieflächen sowie von stillgelegten Deponien können erhebliche Gefahren für die Umweltgüter Wasser, Boden, Luft und damit auch für die menschliche Gesundheit ausgehen. Aus Gründen der Umweltvorsorge hat daher das Landratsamt Rhein – Neckar – Kreis die flächendeckende systematische „Fortschreibung der Erfassung altlastverdächtiger Flächen“ beauftragt und für die Jahre 2011 bis 2013 durchführen lassen.

Im Bodenschutz- und Altlastenkataster (BAK) des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis sind am 24.10.2017 insgesamt 3.924 Flächen enthalten:

Flächentyp

Anzahl Objekte

Altstandorte

3.154

Altablagerungen

623

Industrie- und Gewerbestandorte

74

Unfall / Störfall mit gefährlichen Stoffen

33

Flächen des historischen Bergbaus

15

Sonstiges

12

Auffüllungen, die zu einer SBV* geführt haben

12

Depositionsfläche

1

*SBV = Schädliche Bodenveränderung

Das Landratsamt als untere Bodenschutz- und Altlastenbehörde stellt den Städten und Gemeinden auf diesem Weg nun sämtliche Informationen über Flächen zur Verfügung, die im Zuge der Ersterfassung der altlastverdächtigen Flächen und der Fortschreibungen ermittelt wurden.

Des Weiteren wird allen Grundstückseigentümern auf diese Weise die Möglichkeit eingeräumt, sich über ihr Grundstück hinsichtlich eines Altlastverdachtes zu erkundigen.

Bei Flächen mit einem Handlungsbedarf für orientierende Untersuchungen (O. U.) werden die Eigentümer schriftlich informiert. Diese Information wird spätestens dann erforderlich, wenn die Behörde auf eigene Kosten orientierende Untersuchungen nach § 9 Abs. 1 Bundesbodenschutzgesetz durchführen will. Ziel der orientierenden Untersuchung ist es, den (Anfangs-) Verdacht auf das Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast entweder auszuräumen oder zu bestätigen.

Auch bei altlastverdächtigen Flächen mit Handlungsbedarf „B – Anhaltspunkte“ – das sind Flächen mit Anhaltspunkten für das Vorliegen einer Altlast, bei denen jedoch bei der aktuellen Situation (Nutzung, Versiegelung der Fläche) die Ausbreitung von Schadstoffen unwahrscheinlich ist – werden die Eigentümer informiert.

Weiterführende Hinweise finden Sie hier.

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