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Aus dem Gemeinderat vom 19.07.2017

Aus dem Gemeinderat vom 19. Juli 2017

 
Trotz der sommerlichen Temperaturen und der kleineren Tagesordnung fanden sich zur Sitzung viele Bürgerinnen und Bürger im Zuhörerraum ein. Dies war vor allem der Thematik der Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet „Alter Stadtkern II“ geschuldet. Bürgermeister Peter Seithel ergriff hierzu gleich zu Beginn der Sitzung das Wort. Er berichtete von der unmittelbaren Kontaktaufnahme zur Bürgerinitiative und sagte noch einmal zu, auch unabhängig von der Unterschriftenlisten, alle aufgeworfenen Fragen zu beantworten und sich dem Thema gemeinsam mit dem Gemeinderat und der Bürgerinitiative nochmals anzunehmen. Weiter äußerte er die Bereitschaft, die Fristen zum Verfahren, insbesondere für die Unterzeichnung der Ablösevereinbarungen, zu verlängern.
 
Entsprechend der Tagesordnung galt es im Verlauf der Sitzung den 1. Finanzbericht zum Haushaltsvollzug 2017 zur Kenntnis zu nehmen. Weiter wurde über die Auftragsvergaben Gerüstbauarbeiten, Elektroarbeiten, Sanitärarbeiten und Heizungsarbeiten für den Neubau der Flüchtlingsunterkunft in der Letzenbergstraße 2 in Malschenberg beschlossen. Ein weiterer Themenblock umfasste die Änderung der Wahlhelferentschädigung für die Bundestagswahl 2017 und es galt eingegangene Spenden anzunehmen.
 
Ein Bürger erfragte vor Eintritt in die Tagesordnung den Sachverhalt zur Finanzierung der Flüchtlingsunterkunft in Malschenberg. Bürgermeister Peter Seithel teilte u.a. mit, dass der Zuschussbescheid mittlerweile eingegangen ist und man nun bekanntgeben könnte, dass ein Zuschuss in Höhe von ca. 460.000 € gewährt wird. Weiter fragte ein Bürger nach, weshalb der Bau in Malschenberg und nicht etwa in Rauenberg realisiert wird. Auch hierzu erläuterte der Bürgermeister den Sachverhalt.
 

1. Finanzbericht zum Haushaltsvollzug 2017

 
Zunächst ging Kämmerer Thomas Dewald auf das vorläufige Rechnungsergebnis 2016 ein. Insgesamt ist mit einer Verbesserung des ordentlichen Ergebnisses von rund 1,87 Mio. € zu rechnen. Vor allem die höheren Erträge aus Gewerbesteuer (+1,41 Mio. €), aus dem Einkommensteueranteil (+110.000 €) und den FAG-Zuweisungen  (+163.400 €)  sowie  geringeren Aufwendungen beim Personal  (-128.600 €) und den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (-367.900 €) waren ursächlich für diese wesentliche Ergebnisverbesserung. Die Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2016 ist im Oktober vorgesehen.

Zum 1. Finanzbericht zum Haushaltsvollzug 2017 teilte der Stadtkämmerer mit, das sich auch für das Jahr 2017 aufgrund des Ergebnisses der Maisteuerschätzung, die Ausführungen zum Haushaltserlass sowie die bis heute sich abzeichnenden, tatsächlichen Finanzvorgänge eine wesentliche Ergebnisverbesserung erwarten lässt. Insbesondere auf der Ertragsseite zeichnen sich wesentliche Steigerungen ab:

I.
Einkommensteueranteil
 
 
 
1.
Ansatz HH 2017

 

 

5.428.000 €

2.
Halbjahresprognose

 

 

5.704.000 €

3.
vorauss. Mehreinnahmen
 
 

+276.000 €

II.
Schlüsselzuweisungen
 
 
 
1.
Ansatz HH 2017
 
 

4.330.250 €

2.
Halbjahresprognose
 
 

4.379.550 €

3.
vorauss. Mehreinnahmen
 
 

+49.300 €

III.
KIP (Kommunale Investitionspauschale)
 
 
1.
Ansatz HH 2017
 
 

829.750 €

2.
Halbjahresprognose
 
 

840.550 €

3.
vorauss. Mehreinnahmen
 
 

+10.800 €

IV.
Zuweisungen Kiga/Krippe
 
 
 
1.
Ansatz HH 2017
 
 

1.302.000 €

2.
Halbjahresprognose
 
 

1.408.000 €

3.
vorauss. Mehreinnahmen
 
 

+106.000 €

V.
Gewerbesteuer
 
 
 

Ansatz HH 2017
 

1.350.000 €

 
Tats. Stand am 11.7.2017
 

1.870.000 €

 
vorauss. Mehreinnahmen
 

+520.000 €

 
 
 
 
 
VI.
Voraussichtliche Mehreinnahmen insgesamt
 

962.100 €


Auf der Aufwandsseite ergeben sich voraussichtlich geringere Aufwendungen beim Personal (-80.000 €). Die höheren Gewerbesteuererträge führen unmittelbar auch zu einer höheren Gewerbesteuerumlage (+93.800 €).

Durch höhere Erträge von rund 962.100 € und höheren Aufwendungen von ca. 14.000 € wird sich der Ergebnishaushalt 2017 aller Voraussicht nach um rund 950.000 € verbessern.

Stand heute kann somit davon ausgegangen werden, dass im Jahr 2017 der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich (ausgeglichenes ordentliches Ergebnis) erreicht werden kann. Ursächlich hierfür ist die bereits erwähnte Ergebnisverbesserung. Somit wird sich der Ergebnishaushalt 2017 um rund 950.000 € verbessern, es kann daher mit einem positiven Ergebnis von ca. 2.400.000 € gerechnet werden.

Der Kämmerer warnte jedoch, da sich mittelfristig diese positiven Ergebnisse 2016 und 2017 durch die Systematik des Finanzausgleiches in den Jahren 2018 und 2019 wieder sehr negativ auswirken werden.

Seitens des Gemeinderates nahm man die Entwicklung insgesamt positiv auf, war sich jedoch bewusst, dass die nächsten Haushaltsjahre wieder schwierig werden würden.

 

Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in der Letzenbergstraße 2

Auftragsvergaben von Gerüstbauabreiten, Elektroarbeiten, Sanitärarbeiten und Heizungsarbeiten
 
Für den geplanten Bau von vier Doppelhaushälften zur Unterbringung von Flüchtlingen in Malschenberg galt es Auftragsvergaben zu vergeben um den reibungslosen Ablauf des Baus zu gewährleisten. Die Verwaltung wurde bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung ermächtigt, die Gerüstbauarbeiten sowie ggf. die Elektroarbeiten (nach Klärung von Einzelheiten zur Ausschreibung) zu vergeben. Bei 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen wurden die Arbeiten im Sanitärbereich und die Heizungsarbeiten vergeben.
 
Entsprechend den Ausschreibungsergebnissen gingen die Gerüstbauarbeiten an die Firma Litterer Gerüstbau GmbH aus Mannheim, die Sanitärarbeiten an die Firma GS Heizung Sanitär GmbH aus Rauenberg und die Vergabe zu den Heizungsarbeiten erfolgte ebenfalls an die Firma GS Heizung Sanitär GmbH aus Rauenberg.
 
 

Änderung der Wahlhelferentschädigung für die Bundestagswahl 2017

 
Hauptamtsleiterin Nina Gellert teilte mit, dass nach den Änderungen des §10 II Bundeswahlordnung, ein Beschluss hinsichtlich der Höhe des Erfrischungsgeldes für Mitglieder der Wahlvorstände notwendig wird. Vor der Änderung der Bundeswalordnung stand den Wahlhelfern ein Erfrischungsgeld in Höhe von 21,- € bzw. 31,- € für Vorstände zu. Laut der Satzung für Ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Rauenberg, wurde bisher allerdings jedem Wahlhelfern einheitlich ein Erfrischungsgeld in Höhe von 31,- € gewährt. Da die Bundeswahlordnung nun die Höhe auf 25,- € beziehungsweise 35,- € für den Vorsitzenden vorsieht, wurde seitens der Verwaltung vorgeschlagen, das Erfrischungsgeld wie bisher einheitlich zu gestalten und die Höhe neu auf 35,- € festzusetzen. 
 
Der Gemeinderat der Stadt Rauenberg beschloss nach kurzer Diskussion bei einer Gegenstimme die Wahlhelferentschädigung generell für alle Funktionen innerhalb eines Wahlbezirks auf 35,- € festzulegen.
 

Annahme von Spenden
 
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, vier bereits eingegangene Spendenangebote (Sach- und Geldspenden) in Höhe von insgesamt 2.134,97 € anzunehmen.
 
 

Bekanntgabe der Sitzungsprotokolle der Gemeinderatssitzung vom 17.05.2017 und vom 21.06.2017
 
Die Protokolle wurden einstimmig genehmigt.
 
 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
 
Bei der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 21.06.2017 wurden Beschlüsse über Personalangelegenheiten gefasst. Des Weiteren hat man sich über das weitere Vorgehen bezüglich einer Grundstücksangelegenheit beraten.
 

Verschiedenes

 
Hauptamtsleiterin Nina Gellert stellte auf Antrag die Standorte der Hundestationen im Ortsgebiet in einer kleinen Präsentation dar.
 
 
Aus dem Gremium wurde nochmals betont, dass man sich bezüglich der Ausgleichsbeträge weitere Informationen wünscht und hier nochmals Gesprächsbedarf bestehe.

 

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