Weinstadt Rauenberg

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Aus dem Gemeinderat

Seiteninhalt

Aus dem Gemeinderat vom 11.05.2016

 
Bei der Gemeinderatssitzung am 11.05.2016 standen die Aufstellung und Beschlussfassung eines Lärmaktionsplanes sowie die Entwidmung öffentlicher Parkflächen im Neubaugebiet Märzwiesen, Stichlingweg und Schönbornstraße auf der Tagesordnung. Abschließend wurde über den Auftrag zum Umbau und über die Nutzungsänderung der Letzenbergstraße 2 Beschluss gefasst.
 
 
Aus den Reihen der Zuhörer gab es keine Fragen an das Gremium.
 
 

Aufstellung eines Lärmaktionsplanes - Beschluss Lärmaktionsplan

 
Bürgermeister Peter Seithel informierte die Anwesenden darüber, dass nach der in deutsches Recht umgesetzten EU-Umgebungslärmrichtlinie, auf Grundlage der Lärmkarten und Betroffenheitsstatistiken Lärmaktionspläne zu erstellen sind. Grundsätzlich sind diese für alle von der Lärmkartierung erfassten Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken, Großflughäfen und Ballungsräume aufzustellen. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Verbesserung der Lärmsituation durch Maßnahmen zur Lärmminderung und die Ausweisung neuer, sowie der Schutz bestehender ruhiger Gebiete.
 
Bei der Bestimmung von Lärmminderungsmaßnahmen ist darauf zu achten, dass diese bezüglich ihrer städtebaulichen Komponenten hinreichend konkret sind und ihre Umsetzung auch durch planungsrechtliche Festlegungen in der Bauleitplanung, d. h. den Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, insbesondere durch entsprechende Festsetzungen in Bebauungsplänen, erreicht werden kann.
 
Herr Koehler vom Ingenieurbüro Koehler & Leutwein GmbH und Co. KG berichtete weiter, dass die Landesanstalt für Umweltschutz, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg am 24.01.2013 ihre Ergebnisse der strategischen Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie veröffentlicht hat. In dieser Stufe wurden alle Hauptverkehrsstraßen lärmkartiert, für die ein durchschnittlicher täglicher Verkehr von mehr als 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag auf Basis der Bundesverkehrswegezählung von 2010 bekannt war. Darauf aufbauend wurden die von höheren Lärmbelastungen betroffenen Einwohnerzahlen ermittelt.
 
Auch in Rauenberg wurden Straßen identifiziert (Autobahn A6, B3, B39 und K4170), die diese Kriterien erfüllen. Rechtsgrundlage und Auslöser der Kartierung ist die EU-Richtlinie -Umgebungslärmrichtlinie- welche im Bundesimmissionsschutzgesetz sowie in der Verordnung über die Lärmkartierung in deutsches Recht umgesetzt wurde. Aus der Betroffenheitsanalyse geht hervor, dass 121 Einwohner im Ortsteil Rauenberg von einem Lärmpegel 60 bis 65 dB (A) betroffen sind.
 
Somit sind nach Aussagen des Ingenieurs die Kriterien gegeben, die die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes durch die Stadt Rauenberg erfordern. Dies bedeutet, dass Lärmaktionspläne auszuarbeiten sind, in denen die Verringerung von unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen geplant und auch der Schutz von bisher ruhigen Gebieten gesichert werden soll.
 
Im ersten Schritt erfolgten die Analysen der Lärm- und Konfliktsituation und vorhandener Planungen. Im zweiten Schritt erfolgte die Aufstellung eines Entwurfes der Lärmaktionsplanung, die vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 28.10.2015 gebilligt wurde. Die Öffentlichkeit wurde über die Ausarbeitung und die im Entwurf getroffenen Entscheidungen rechtzeitig und ausführlich im Rahmen einer Planauflage (Offenlage vom 21.01.-22.02.2016) informiert und hatte Gelegenheit zur Abgabe von Stellungnahmen. Darüber hinaus wurden die betroffenen Fachbehörden angehört und hatten in der Zeit vom 07.03. – 08.04.2016 Gelegenheit zur Stellungnahme.
 
Herr Koehler ergänzte seinen Vortrag mit der Information, dass selbst wenn die Durchfahrtszahlen sich verdoppeln würden, sich nach den Berechnungen immer noch kein vordringlicher Handlungsbedarf ermittelt. Er erläuterte weiter, dass dies nicht bedeutet, dass es keinen Lärm gebe, allerdings aufgrund der Obergrenzen für die Fachbehörden kein zwingender Handlungsbedarf entwickelt.
 
 
Der Gemeinderat beschloss jeweils einstimmig, nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf der Lärmaktionsplanung abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt. Die Lärmaktionsplanung der Stadt Rauenberg wird unter Berücksichtigung des Erörterungsergebnisses in der Fassung vom Mai 2016 aufgestellt. Die Öffentlichkeit ist über die getroffenen Entscheidungen und die Aufstellung der Lärmaktionsplanung zu informieren. Die Verwaltung wird beauftragt weitere Maßnahmen mit den Träger öffentlicher Belangen zu erörtern.
 
 

Entwidmung öffentlicher Parkflächen im Neubaugebiet Märzwiesen, Stichlingweg und Schönbornstraße
 
Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner teilte mit, dass Bauherren eine Befreiung für die Überfahrt des öffentlichen Stellplatzes vor ihrem Grundstück beantragten. Des Weiteren wurde für einen öffentlichen Parkplatz vor dem Haus Melchior (Schönbornstraße 26) im Rahmen einer Verkehrstagefahrt die Einziehung vorgeschlagen, damit dieser als Parkplatz für Ärzte und Rettungskräfte genutzt werden kann. Damit die genannten Stellplatzflächen die Eigenschaften als öffentliche Parkplätze verlieren, sind diese „einzuziehen“.
 
Nach den schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Märzwiesen“, 2. Änderung dürfen notwendige private Stellplätze ausnahmsweise über öffentliche Stellplätze angefahren werden. Von dieser Regelung haben mittlerweile mehrere Bauherren Gebrauch gemacht, weshalb der Bauausschuss der Stadt Rauenberg in seiner Sitzung vom 18.04.2016 dem Befreiungsantrag für Flst.Nr. 11865 zugestimmt hat.
 
Die Ausweisung spezieller Parkplätze für Ärzte und Rettungskräfte ist im öffentlich gewidmeten Verkehrsraum mangels entsprechender Kennzeichen nach der StVO nicht möglich. Es besteht hier lediglich die Möglichkeit den Stellplatz auf privatem Grund zu errichten oder die öffentliche Fläche zu entwidmen. Die Baurechtsbehörde und die Verkehrsbehörde verlangen der Vollständigkeit halber, die betroffenen Parkplatzflächen zu entwidmen. Gemäß § 7 Straßengesetz Baden-Württemberg (StrG) ist die Einziehung öffentlich bekannt zu machen.
 
Der Gemeinderat beschloss ohne weitere Aussprache einstimmig, die Verwaltung wird ermächtigt, die betroffenen öffentlichen Parkplatzflächen vor den Grundstücken Flst.Nr. 11865 und 11828 im Neubaugebiet Märzwiesen gemäß § 7 StrG einzuziehen. Die Stellplatzflächen verlieren mit der Einziehung die Eigenschaft öffentlicher Parkplätze. Die Einziehung ist öffentlich bekanntzumachen.
 
 

Umbau und Nutzungsänderung Letzenbergstraße 2 - Auftragsvergabe von Fachingenieurleistungen
 
Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner berichtete, dass es für den geplanten Umbau und die Nutzungsänderung der Letzenbergstraße 2 (Asylantenunterkunft) neben dem Architekten auch der Fachingenieure für die Leistungen der Tragwerksplanung und Technischen Gebäudeausrüstung bedarf. Zu diesem Zweck wird das Ingenieurbüro Planwerk400 GmbH, Wiesloch sowie Herr Dipl.-Ing. Jürgen Dörr, Rauenberg vorgeschlagen. Herr Dörr begleitete bereits mehrere Projekte der Stadt Rauenberg als Tragwerksplaner. Das Ingenieurbüro Planwerk400 GmbH war für die Planung und Ausführung der Sanierung der Trinkwasseranlage der Großen Mannaberghalle verantwortlich und hat sich ebenfalls bewährt.
 
Der Gemeinderat beschloss jeweils einstimmig, das Ingenieurbüro Planwerk400 GmbH, Wiesloch für den Umbau und die Nutzungsänderung in der Letzenbergstraße 2 (Asylantenunterkunft) den Auftrag zur Erbringung der Fachingenieurleistungen Technische Ausrüstung nach §§ 53 ff HOAI zu erteilen.
Herr Dipl.-Ing. Jürgen Dörr, Rauenberg für den Umbau und die Nutzungsänderung in der Letzenbergstraße 2 (Asylantenunterkunft) den Auftrag zur Erbringung der Fachingenieurleistungen Tragwerksplanung nach §§ 51 ff HOAI erhält.
 
 

Bekanntgabe des Sitzungsprotokolls der Gemeinderatssitzung vom 20.04.2016
 
Vom Gremium wurden keine Einwendungen erhoben. Daher wurde das Protokoll einstimmig genehmigt.
 
 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
 
Hauptamtsleiterin Nina Gellert gab bekannt, dass bei der letzten nichtöffentlichen Sitzung Beschlüsse zu den Themen Ferienbetreuung und Personalangelegenheiten gefasst wurden.
 
 

Verschiedenes
 
Unter dem Punkt Verschiedenes erfragte Stadtrat Kollenz den Fortschritt zum Gewerbegebiet Langwiesen 2. Bürgermeister Peter Seithel teilte mit, dass der Tagesordnungspunkt noch vor der Sommerpause im Gremium behandelt wird.
 
Stadtrat Stefan Hakala teilte mit, dass er über die Lärmbeschwerde beim VfB Rauenberg informiert wurde und hakte nach, wie die Verwaltung hier nun weiter vorgeht. Bürgermeister Peter Seithel teilte mit, dass die Vorstandschaft bereits instruiert wurde und es weiter auch einen runden Tisch mit den Anwohnern geben wird.
 
 
 

Weitere Informationen

Hinweis

Die Inhalte werden vom der Stadtverwaltung Rauenberg gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Stadtverwaltung Rauenberg wenden. rathaus(@)rauenberg.de

Weitere Aktuelle Berichte

Aktuelle Berichte finden Sie in den Bereichen

Haushaltsplan
Firmen-News
Ausbildung

Institutionen BW

Die Website des Landes mit Ministerien, Landesbehörden usw.

Weiter zur Homepage