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Aus dem Gemeinderat vom 20.04.2016

 
Bei der Gemeinderatssitzung am 20.04.2016 standen die Vorstellung der Kriminalstatistik 2015, die Auftragsvergabe GW-T für die Feuerwehr Rauenberg und die Aufnahme eines Darlehens für den Kernhaushalt auf der Tagesordnung. Über die 4. Teiländerung des Bebauungsplanes Frankenäcker im beschleunigten Verfahren, die Auftragsvergabe der Architektenleistungen für den Umbau und die Nutzungsänderung Letzenbergstraße 2 und die Annahme von Spenden wurden ebenfalls Beschlüsse gefasst.
 
 
Aus den Reihen der Zuhörer gab es keine Wortmeldungen.
 
 

Vorstellung der Kriminalstatistik 2015

 
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Peter Seithel den Leiter des Polizeireviers Wiesloch Herrn Uwe Schrötel.
 
Bürgermeister Peter Seithel informiert über die Erstellung des jährlichen Kriminalitätsberichts, in dem die Entwicklung der Kriminalität im Jahr 2015 in der Stadt Rauenberg festgehalten wird. Neben allgemeinen Trends wird die Kriminalitätsbelastung aufgezeigt. Hierbei wird nach Sexualstraftaten, Körperverletzungs-, Diebstahls-, Vermögens- und Fälschungsdelikten, Wohnungs- und Kraftfahrzeugsaufbruch, Sachbeschädigungen, Straßen- und Rauschgiftkriminalität differenziert.
 
Herr Uwe Schrötel, stellt die Kriminalitätsentwicklung 2015 in Rauenberg anhand einer Präsentation vor.
 
In Baden-Württemberg gibt es einen Anstieg der Straftaten von rund 3,8 Prozent. Auf regionaler Ebene ist ebenfalls ein Anstieg zum Vorjahr zu verzeichnen, so sind die Straftaten im Rhein-Neckar-Kreis um 7,9 Prozent angestiegen. Dabei sollte jedoch auch erwähnt werden, dass die Aufklärungsquote sowohl im Land Baden-Württemberg um 1,2 Prozent auf einen Wert von 60,1 Prozent, als auch im Rhein-Neckar-Kreis um 0,5 Prozent auf 54,4 Prozent erhöht wurde.
 
Die Entwicklung der Straftaten in der Stadt Rauenberg ist nach einem starken Rückgang in 2014 im Jahr 2015 wieder deutlich angestiegen. Von 186 Fällen im Jahr 2014 ist ein Anstieg auf 220 Fälle im Jahr 2015 feststellbar. Dies stellt eine Zunahme von 18,3 Prozent bzw. 34 Delikten dar. Dennoch bleibt die Zahl unter dem langjährigen Durchschnitt von 244 Straftaten.
 
Ebenfalls stieg die Aufklärungsquote im Jahr 2015 um 5,0 Prozent auf den Wert von 55,50 Prozent an. Dieser liegt geringfügig über dem Zehn-Jahres-Mittelwert von 50,44 Prozent. Hierbei wurden 116 Tatverdächtige und somit mehr als im Vorjahr - da waren es noch 86 Tatverdächtige - ermittelt. Ihnen konnten 122 Straftaten zugeordnet werden. Wobei auch die Anzahl der Jungtäter, mit 11 Tatverdächtigen deutlich abgenommen hat. Dafür ist der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen mit 25,58 Prozent auf 32 Personen gestiegen.
 
Im Bereich der Sexualstraftaten gab es 2015 sechs Taten, von denen fünf aufgeklärt wurden. Bei den Körperverletzungsdelikten waren es 24 Fälle, die geringfügig über dem Zehn-Jahres-Mittelwert von 23 Straftaten liegen. Die Aufklärungsquote liegt hier bei 100 Prozent. Die Diebstahlsdelikte stiegen um 5,3 Prozent auf 79 Fälle an, jedoch deutlich unter dem Zehn-Jahres-Mittel-Wert, der bei 92 Fällen liegt.
 
Einen weiteren Bereich stellen die Wohnungseinbrüche dar. Hier ist ein enormer Anstieg von 116,7 Prozent zu verzeichnen. Waren es 2014 noch sechs Fälle, sind in 2015 13 Fälle zu verzeichnen. Der Schwerpunkt liegt hier im Stadtgebiet Rauenberg mit elf registrierten Taten, wobei fast die Hälfte der Einbrüche im Versuchsstadium blieben. Da bisher keiner der Einbrüche aufgeklärt werden konnte, appelliert Herr Uwe Schrötel besonders an die Mithilfe der Einwohner bei der Aufklärung und Verhinderung von Wohnungseinbrüchen. Weiter informiert Herr Uwe Schrötel über die Möglichkeit der Kontaktierung der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle bei der Kriminalpolizeidirektion in Heidelberg (06221/99-1234). Diese führt auf Wunsch vor Ort eine Schwachstellenanalyse durch und berät kostenlos über individuelle Sicherungsmöglichkeiten.
 
Auch die Polizei widmet sich besonders der Aufnahme und Bearbeitung von Wohnungseinbrüchen und versucht u.a. durch erhöhte Präsenz mit zusätzlichen Streifenfahrten und besonderen Überwachungsmaßnahmen die Fälle zu reduzieren.
 
Die Anzahl der Kraftfahrzeugaufbrüche blieb auch 2015 mit sechs Fällen auf niedrigem Niveau. Die Vermögens- und Fälschungsdelikte liegen bei 57 Delikten, hierbei liegt die Aufklärungsquote bei 82,50 Prozent. Die Sachbeschädigungsdelikte gingen auf 21 Fälle zurück. Damit liegen sie deutlich unter dem Zehn-Jahres-Mittelwert von 36 Fällen. Im Bereich der Rauschgiftkriminalität gab es 2015 zehn Fälle, fünf davon ereigneten sich auf der A6. Die Aufklärungsquote liegt bei 100 Prozent. Bei den Delikten im Bereich Straßenkriminalität ist ein deutlicher Rückgang um 25,60 Prozent auf 32 Fälle zu verzeichnen. Dies ist der niedrigste Wert in den letzten zehn Jahren.
 
Im Gesamten betrachtet stellen die Schwerpunkte die Deliktsfelder Diebstahl, Körperverletzungsdelikte und Vermögensdelikte mit rund 75 Prozent der gesamten Fälle der polizeilichen Sachbearbeitung im Jahr 2015 dar.
 
Bürgermeister Peter Seithel bedankt sich bei Herrn Uwe Schrötel und ist froh, dass die Statistik der Stadt Rauenberg vergleichsweise positiv ist und die Bürger ein Gefühl der Sicherheit genießen können.
 
Stadtrat Harald Schäffner ist mit der Statistik ebenfalls zufrieden, findet jedoch die Anzahl der Serieneinbrüche zu hoch. Auch der Anstieg von ausländischen Tatverdächtigen durch die gute Anbindung an die A6 sieht er problematisch.
 
Zudem erfragt er, wie zufrieden Herr Uwe Schrötel mit der Besetzung der Polizeireviere ist und wie groß die Bereitschaft der Bürger bezüglich der Meldungen von Tatverdächtigen sei.
 
Herr Uwe Schrötel berichtet von einer Vakanz von circa 15 Prozent, obwohl Pensionierungen eins zu eins mit Neueinstellungen ausgeglichen werden.
 
Weiter informiert er darüber, dass jeder Mitteilung bzw. allen Hinweisen nachgegangen wird, auch wenn die Einsatzkräfte nicht direkt greifbar sind. Durchaus erfolgt auch eine revier- und dienststellenübergreifende Unterstützung, wenn diese benötigt wird.
 
Stadträtin Christiane Hütt-Berger bedankt sich bei Herrn Uwe Schrötel und empfindet es beruhigend, dass man sich in Rauenberg durch die niedrige Kriminalitätsbelastung relativ sicher fühlen kann. Weiter führt sie ihre Beobachtungen bezüglich der Streifefahrten auf und erfragt, ob diese zukünftig fortgesetzt werden. Weiter möchte sie in Erfahrung bringen, auf welchem Weg die Masse der Einbrüche erfolgt.
 
Herr Uwe Schrötel teilt die Durchführung von über 180 zusätzlichen Streifenfahrten mit. Diese sind auch weiterhin geplant, um die Kontrolldichte dauerhaft zu erhöhen. Ferner erläutert er, dass der häufigste Einbruchversuch über die Terrasentür erfolgt. Die hinteren, eher versteckten Bereiche werden von den Tätern bevorzugt, da hier die Entdeckungsgefahr relativ gering ist. Ebenso achten sie auf kurze Distanzen zu den Hauptverkehrswegen, um einen schnellen Fluchtweg zu haben.
 
Stadtrat Franz Sieber betont besonders, dass der Spruch: „Die Polizei mein Freund und Helfer“ seitens der Polizei großgeschrieben und auch auf die Meldungen der Bürger eingegangen werden sollte. Dem stimmte der Leiter des Polizeireviers Wiesloch vorbehaltlos zu.
 
Stadtrat Hermann Brand bedankt sich bei Herrn Uwe Schrötel, bevor er sich nach der Möglichkeit der Untergliederung der Statistik auf die einzelnen Stadtteile informiert. Herr Uwe Schrötel kann dies leider nur verneinen, da es technisch nicht möglich ist.
 
Weiter erfragt Stadtrat Brand, ob ein telefonisches Ausspähen durch Anrufe vorkommen kann. Laut Herrn Uwe Schrötel, kann dies in Einzelfällen vorkommen, jedoch ist dies nur möglich, wenn der Anrufer die Adresse zu der gewählten Telefonnummer hat.
 
Stadtrat Jürgen Abt erkundigt sich nach dem Zusammenhang der Straftaten in der Stadt Rauenberg und dem Wohnort des Täters. Hier erwidert Herr Uwe Schrötel, dass es in der Statistik lediglich um die Straftaten, die auf der Gemarkung der Stadt Rauenberg ausgeführt wurden, handelt und daraus nicht geschlossen werden kann, wo die Täter ihren Wohnsitzt haben.
 
Weiter interessiert Stadtrat Abt, welche Erwartungen die Polizei an den Gemeinderat hat. Hier empfiehlt Herr Uwe Schrötel eine intensive Jugendarbeit und Attraktivitätssteigerungen für diverse Beratungsstellen, sowie ein offenes Ohr für die Bürger zu haben.
 
Abschließend erfragt Bürgermeister Peter Seithel, die Möglichkeiten um Autoaufbrüche zu verhindern. Herr Uwe Schrötel empfiehlt auf ein funktionierendes Alarmsystem zu achten und wenn möglich die Fahrzeuge in Garagen unterzustellen.
 
Das Stadtoberhaupt bedankt sich bei dem Leiter des Polizeirevieres Wiesloch für die ausführliche Präsentation und die Beantwortung der zahlreichen Fragen und übergibt zum Dank ein Weinpräsent.
 
 

Auftragsvergabe GW-T – Feuerwehr Rauenberg
 
Bürgermeister Peter Seithel informiert die Anwesenden darüber, dass im Zeitraum 01.03.2016 bis 31.03.2016 die Ausschreibung des GW-T in fünf Losen erfolgte. Die Lose lassen sich wie folgt gliedern:
 
Los 1 – Fahrgestell
Los 2 – Feuerwehrtechnischer Aufbau
Los 3 – Feuerwehrtechnische Beladung
Los 4 – Fahrzeugkommunikation
Los 5 – Rollcontainer
 
Ordnungsamtsleiter Simon Bolg berichtet über die Ausfolgung der einzelnen Lose im Ausschreibungszeitraum. Diese wurden wie folgt angefragt und entsprechend von der Verwaltung an die Bieter ausgefolgt:
 
Los 1 – Fahrgestell:                                               siebenmal                                       
Los 2 – Feuerwehrtechnischer Aufbau:                        siebenmal
Los 3 – Feuerwehrtechnische Beladung:         sechsmal
Los 4 – Fahrzeugkommunikation:                      sechsmal
Los 5 – Rollcontainer:                                           achtmal
 
Bis zur Öffnung der Angebote am 31.03.2016, 12:00 Uhr, wurden Angebote für die einzelnen Lose wie folgt von den Bietern vorgelegt:
 
Los 1 – Fahrgestell:                                               eins                                      
Los 2 – Feuerwehrtechnischer Aufbau:                        drei
Los 3 – Feuerwehrtechnische Beladung:         drei
Los 4 – Fahrzeugkommunikation:                      zwei
Los 5 – Rollcontainer:                                           eins
 
Die Diskrepanz zwischen Anfrage und Angebotsabgabe kommt dadurch zustande, dass die Hersteller der einzelnen Komponenten vorab oft mehr Information haben möchten, um in ihrem Bereich ein Angebot abzugeben.
 
Im Einzelnen wurden Angebote wie folgt hereingereicht:
 
Los 1 – Fahrgestell:
 
Anbieter B:                            88.476,50 Euro
 
Los 2 – Feuerwehrtechnischer Aufbau:
 
Anbieter A:                            75.356,65 Euro
Anbieter E:                            70.757,40 Euro
Anbieter H:                            79.572,33 Euro
 
Los 3 – Feuerwehrtechnische Beladung:
 
Anbieter C:                            3.024,48 Euro
Anbieter G                             3.401,25 Euro
Anbieter J:                             3.257,03 Euro
 
Los 4 – Fahrzeugkommunikation:
 
Anbieter D:                            5.358,02 Euro
Anbieter I:                              6.250,50 Euro
 
Los 5 – Rollcontainer:
 
Anbieter F:                            26.738,86 Euro
 
Die Auswertung und Prüfung der Angebote anhand der Auswertungskriterien ergab folgende Bieterreihenfolge mit entsprechenden nachgerechneten Angebotssummen. Bei dem unter Ziffer 1) genannten Angebot handelt es sich jeweils um das wirtschaftlichste Angebot:
 
Los 1 – Fahrgestell:
 
1) Anbieter B mit der Angebotssumme von 82.595,52 Euro.
 
Anmerkung:
 
Von der ursprünglich hereingereichten Angebotssumme von 88.476,50 Euro konnten im Einvernehmen mit dem Anbieter drei Positionen mit einer Gesamtsumme von 5.880,98 Euro gestrichen werden, sodass sich die Angebotssumme auf 82.595,52 Euro reduziert.
 
Los 2 – Feuerwehrtechnischer Aufbau:
 
1) Anbieter E mit der Angebotssumme von 70.757,40 Euro;
2) Anbieter A mit der Angebotssumme von 75.356,60 Euro;
3) Anbieter H mit der Angebotssumme von 79.869,83 Euro.
 
Los 3 – Feuerwehrtechnische Beladung:
 
1) Anbieter C mit der Angebotssumme von 3.024,48 Euro;
2) Anbieter J mit der Angebotssumme von 3.257,03 Euro;
3) Anbieter G mit der Angebotssumme von 3.401,25 Euro.
 
Los 4 – Fahrzeugkommunikation:
 
1) Anbieter D mit der Angebotssumme von 5.341,96 Euro;
2) Anbieter I mit der Angebotssumme von 6.250,59 Euro.
 
Los 5 – Rollcontainer:
 
1) Anbieter F mit der Angebotssumme von 26.738,86 Euro.       
 
Die Verwaltung empfiehlt den Anbietern des jeweiligen wirtschaftlichsten Angebotes den Auftrag zu erteilen.                           
 
Für die Anschaffung eines GW-T sind im städtischen Haushalt 2016 insgesamt 190.000,00 Euro eingestellt. Die Summe der wirtschaftlichsten Angebote der Lose eins bis fünf ergibt insgesamt 188.458,22 Euro, sodass der Haushaltsansatz eingehalten werden kann. Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat für die Anschaffung eines GW-T eine Festbetragsfinanzierung von 34.000,00 Euro bewilligt. Weiter wurden für diese Maßnahme Mittel aus dem Ausgleichstock beantragt. Deren Höhe ist jedoch bisher unklar.
 
Bürgermeister Peter Seithel zieht den Abteilungskommandant der Freiwilligen Feuerwehr Rauenberg, Herrn Julian Haupt, als Sachkundigen hinzu.
 
Stadtrat Christian Kollenz hinterfragt die relativ geringen Summen der Lose 3 und 5. Abteilungskommandant Julian Haupt erläutert, dass entschieden wurde, die Lose zu differenzieren, um u.a. wie bei Los 5 nur das Material anzuschaffen. Die Montage der Rollkontainer erfolgt dann durch die FFW Rauenberg. Der GW-T soll mit möglichst geringem Kostenaufwand angeschafft werden, so werden u. a. Teile der feuerwehrtechnischen Beladung von anderen, bereits vorhandenen, Fahrzeugen und insbesondere von dem Fahrzeug, wofür der GW-T ersatzbeschafft wird, genutzt.
 
Stadträtin Christiane Hütt-Berger möchte den Zusammenhang zwischen der sieben-maligen Ausfolgung des Loses 1 (Fahrgestelle) und der Abgabe eines einzigen Angebots erläutert bekommen, gerade auch im Hinblick auf die unterbleibende Konkurrenz- und Vergleichssituation. Bürgermeister Peter Seithel weist auf die benötigten Zusatzinformationen der Hersteller hin. Ordnungsamtsleiter Simon Bolg führt an, dass bei anderen Feuerwehren bezüglich der Anschaffungspreise Informationen eingeholt wurden und die Preise sich die Waage halten.
 
Bürgermeister Peter Seithel bedankt sich bei Herrn Julian Haupt für die Klärung der aufgetretenen Fragen.
 
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung jeweils einstimmig, den Anbietern den Zuschlag zur Erbringung der jeweiligen Leistung im Rahmen der Beschaffung eines GW-T für die Freiwillige Feuerwehr Rauenberg zu erteilen:
 

  1. Der Anbieter B erhält den Auftrag zur Lieferung eines Fahrgestells (Los 1) mit einer Angebotssumme von 82.595,52 Euro. Bürgermeister Peter Seithel gibt bekannt, dass es sich um die Firma Daimler AG handelt.
  2. Der Anbieter E erhält den Auftrag zur Lieferung des feuerwehrtechnischen Aufbaus (Los 2) mit einer Angebotssumme von 70.757,40 Euro. Bürgermeister Peter Seithel gibt bekannt, dass es sich um die Firma Junghanns Fahrzeug- und Stahlbau handelt.
  3. Der Anbieter C erhält den Auftrag zur Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung (Los 3) mit einer Angebotssumme von 3.024,48 Euro. Bürgermeister Peter Seithel gibt bekannt, dass es sich um die Firma Fritz Massong GmbH handelt.
  4. Der Anbieter D erhält den Auftrag zur Lieferung der Fahrzeugkommunikation (Los 4) mit einer Angebotssumme von 5.341,96 Euro. Bürgermeister Peter Seithel gibt bekannt, dass es sich um die Firma Blickle und Scherer Kommunikations GmbH handelt.
  5. Der Anbieter F erhält den Auftrag zur Lieferung von Rollcontainern (Los 5) mit einer Angebotssumme von 26.738,86 Euro. Bürgermeister Peter Seithel gibt bekannt, dass es sich um die Firma MiniTec handelt.

 
 

Aufnahme eines Darlehens für den Kernhaushalt
 
Rechnungsamtsleiter Thomas Dewald führt aus, dass zur Finanzierung der Investitionen in die Haushaltssatzung des Kernhaushaltes für das Jahr 2016 eine Kreditermächtigung in Höhe von 850.000 € aufgenommen und mit der Haushaltsverfügung der Rechtsaufsichtsbehörde auch genehmigt wurde.
 
Die Verwaltung würde auf Grundlage dieser vom Gemeinderat zu erteilenden Ermächtigung bei Banken und Bausparkassen Kreditangebote einholen und jeweils nach dem Stand der zu finanzierenden Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auch aufnehmen.
 
Unter Einbeziehung der Kreditprogramme bei verschiedenen Banken kann nach dem derzeitigen, sehr niedrigen Zinsniveau davon ausgegangen werden, dass Zinskonditionen von ca. 0,4 Prozent bei 10-jähriger Zinsbindung und einer 30-jährigen Laufzeit erzielt werden können.
 
Die Verwaltung wird dann jeweils über das Ergebnis der Darlehensaufnahmen im Gemeinderat berichten.
 
Stadtrat Harald Schäffner wünscht eine Kreditaufnahme zu möglichst geringen Zinsen.
 
Stadtrat Rolf Becker erfragt die Umstände der Vielzahl von Tilgung in der mittelfristigen Finanzplanung. Rechnungsamtsleiter Thomas Dewald erläutert, dass die Tilgung gemittelt bei 3 Prozent bis 3,5 Prozent liegt. Weiter führt er an, dass eine 30-jährige Kreditlaufzeit nur bei wenigen Banken möglich ist, jedoch auch bei mittelfristigen Krediten ggf. eine Laufzeitverlängerung möglich ist. Geplant ist ein Darlehen mit gleichbleibenden Raten.
 
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung einstimmig auf Grundlage noch einzuholender Konditionen Kredite in Höhe der genehmigten Kreditermächtigung für 2016 bis maximal 850.000 € für Investitionen des Kernhaushaltes aufzunehmen.
 
 

4. Teiländerung des Bebauungsplanes Frankenäcker im beschleunigten

Verfahren nach § 13 a BauGB- Aufstellungsbeschluss

 
1. Ziele, Zwecke und Anlass der Planung
 
Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner informiert darüber, dass im Bereich des Bebauungsplanes „Frankenäcker“, 3. Änderung das Grundstück Flst.Nr. 11506/1 mit 371 m² (Im Holder) liegt, welches keine direkte Straßenanbindung besitzt. Somit gibt es vor allem Probleme bei der Erschließung, da diese über das vorgelagerte Privatgrundstück erfolgen muss. Auch die Zufahrt erweist sich über das Privatgrundstück als schwierig.
 
Dahingegen liegt das Grundstück Flst.Nr. 11480 direkt an einer Straße (Spitzäcker) und kann somit, ohne auf ein Privatgrundstück übergreifen zu müssen, erschlossen werden. Im Bebauungsplan „Frankenäcker“, 3. Änderung ist dieses Grundstück als Grünfläche ausgewiesen.
 
Aufgrund der jeweiligen Lage der Grundstücke soll nun das Grundstück Flst.Nr. 11506/1 als Grünfläche ausgewiesen werden. Das Grundstück Flst.Nr. 11480 soll geteilt und als Wohnbaufläche, mit einem Baufenster von voraussichtlich 12 mal 12 Meter, ausgewiesen werden. Das Grundstück Flst.Nr. 11480 wird nach der Teilung eine Größe von 324 m² aufweisen können. Durch den Tausch wird im Bebauungsplangebiet somit mehr Grünfläche als vorher ausgewiesen.
 
Stadtrat Christian Kollenz erfragt, ob es sich bei den zu tauschenden Grundstücken in beiden Fällen um Mischgebiet handelt. Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner bejaht dies.
 
2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Bebauungsplanänderung
 
Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner erläutert, dass nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit in Form einer einmonatigen Planauslage Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.
 
Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB werden die Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden können, zur Stellungnahme aufgefordert.
 
Nach § 13a Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
 
Der Gemeinderat beschließt jeweils einstimmig:
 

  1. Für den im Lageplan vom 12.04.2016 dargestellten Bereich wird nach § 13a BauGB ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren mit der Bezeichnung „Frankenäcker“, 4. Änderung aufgestellt.
  2. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung „Frankenäcker“, 4. Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB wird mit dem zeichnerischen Teil vom 12.04.2016 gebilligt und nach § 13a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
  3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB einzuholen.

 
 

Umbau und Nutzungsänderung Letzenbergstraße 2 – Auftragsvergabe

der Architektenleistungen
 
Bürgermeister Peter Seithel teilt den Anwesenden mit, dass für die Planungen zum Umbau und Nutzungsänderung des Anwesens Letzenbergstraße 2 von einer Gewerbehalle in eine Flüchtlingsunterkunft sowohl ein Architekt als auch entsprechende Fachplaner für beispielsweise Statik und technische Ausrüstung zu beauftragen sind.
 
Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner führt aus, dass dem Abschluss eines Architekten- / Ingenieurvertrags eine Vergabe- bzw. Verhandlungsphase voraus geht. Bei der Vergabe von solchen freiberuflichen Leistungen ist zu unterscheiden zwischen Vergaben ab dem EG-Schwellenwert (> 209.000 € netto) und Vergaben unterhalb des EG-Schwellenwertes. Bei beabsichtigten Auftragsvergaben ab dem EG-Schwellenwert dürfen Architekten- / Ingenieurleistungen erst nach vorheriger Durchführung eines Vergabeverfahrens nach Bestimmungen der VOF vergeben werden. Bei Vergaben unterhalb dieses Schwellenwertes dürfen Architekten- / Ingenieurleistungen nach § 31 Abs. 1 GemHVO noch freihändig vergeben werden.
 
Der o.g. Schwellenwert wäre, maximal ausgehend von Honorarzone 3, erst bei Gesamtbaukosten i.H.v. rd. 2 Mio. € netto (ohne Nebenkosten) erreicht.
 
Da Nebenkosten keine anrechenbaren Kosten darstellen ist auch aufgrund des Honorars nach HOAI 2013 noch eine Vergabe unterhalb des Schwellenwertes zulässig.
 
Ferner informiert Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner darüber, dass das Architekturbüro Herb Architekten aus Nußloch bereits im Vorfeld im Auftrag des bisherigen Grundstückseigentümers mit der Umplanung des Gebäudes in eine Flüchtlingserstunterbringung beschäftigt war. Da bereits über die Bestandsaufnahme und planerische Beschäftigung Vorleistungen erbracht wurden und eine zügige Planung auf Basis der bereits erhobenen Daten vorausgesetzt werden kann, wird vorgeschlagen die Architektenleistungen für den Umbau und die Nutzungsänderung für das Anwesen Letzenbergstraße 2 gem. Teil 3 §§ 33 ff. HOAI an das Architekturbüro Herb Architekten aus Nußloch zu vergeben.
 
Stadträtin Christiane Hütt-Berger betont, dass die SPD-Fraktion mit den bisherigen Architekturleistungen des Architekturbüros Herb Architekten durchweg zufrieden ist. Weiter führte die Fraktionsvorsitzende aus, dass die SPD-Fraktion aufgrund des Wettbewerbes für ein Vergabeverfahren nach VOF ist und daher gegen den Antrag stimmen werde.
 
Abschließend möchte Stadträtin Christiane Hütt-Berger in Erfahrung bringen, ob die beim Vorbesitzer bereits erbrachten Leistungen übernommen werden können. Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner erläutert, dass dies 1:1 nicht möglich ist, jedoch die bisherigen Leistungen in größtmöglichem Umfang genutzt werden.
 
Stadtrat Harald Schäffner erwähnt ebenfalls die Zufriedenheit mit der Architektenleistung des Architekturbüros Herb Architekten. Ebenso ist es vorteilhaft, dass dem Architekturbüro das Projekt bzw. die Räumlichkeiten bereits bekannt sind und damit verbunden auch eine schnellere Umsetzung des Projektes möglich ist. Daher spricht sich die CDU-Fraktion für die Beauftragung des Architekturbüros Herb Architekten aus.
 
Nach Abstimmung durch den Gemeinderat erhält das Architekturbüro Herb Architekten in Nußloch, für den Umbau und die Nutzungsänderung für das Anwesen Letzenbergstraße 2, den stufenweisen Auftrag zur Erbringung der Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 gem. Teil 3 §§ 33 ff. HOAI (14 Stimmen dafür, 4 Gegenstimmen und 1 Enthaltung).
 
 

Annahme von Spenden
 
Rechnungsamtsleiter Thomas Dewald teilt mit, dass im Zeitraum 1.1.-12.04.2016 eine Geldspende im Wert von 100,00 € für Zwecke des Kinderhauses Märzwiesen eingegangen ist.
 
Der Gemeinderat entscheidet einstimmig, dass die bereits eingegangene Kleinspende (bis einschließlich 500 € im Einzelfall) von 100,00 € gemäß Nr. 5 und Nr. 6 der Richtlinien zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen angenommen werden darf.
 
 

Bekanntgabe des Sitzungsprotokolls der Gemeinderatssitzung vom 17.02.2016 und 16.03.2016
 
Bürgermeister Peter Seithel verweist auf das Sitzungsprotokoll vom 17.02.2016 und 16.03.2016.
 
Vom Gremium werden keine Einwendungen erhoben. Daher werden die Protokolle einstimmig genehmigt.
 
 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
 
Ordnungsamtsleiter Simon Bolg gibt bekannt, dass bei der letzten nichtöffentlichen Sitzung Beschlüsse zu den Themen Ernennung zum Altstadtrat, Grundstücksangelegenheiten und eine Sanierungsvereinbarung gefasst wurden.
 
 

Verschiedenes
 
Bürgermeister Peter Seithel lädt alle Anwesenden herzlich zur Maibaumstellung am Samstag den 30. April 2016 ab 17:30 Uhr am Gerhard-Geißler-Platz ein.
 
Stadtrat Jürgen Abt erkundigt sich nach dem Sachstand der Aufstellung der Holzfiguren an der neu errichteten Verkehrsverengung im Bereich der Schule in Rauenberg. Bürgermeister Peter Seithel teilt mit, dass die Figuren nach seinem Kenntnisstand vor Kurzem lackiert wurden und demnächst montiert werden sollten.
 
Stadtrat Brand lobt die Verwaltung bezüglich der sachlichen Präsentation bei der Informationsveranstaltung zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen. Es war im Vorfeld nicht absehbar, dass alles so harmonisch verlaufen werde. Bürgermeister Peter Seithel betonte die gute Vorbereitung der Teilnehmer und die Möglichkeit der Veröffentlichung des geplanten Vorhabens in Malschenberg.
 
Stadträtin Christiane Hütt-Berger bedankt sich bei der Verwaltung für die gelungene Informationsveranstaltung zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen. Die Präsenz der Polizei hebt sie als positiv hervor. Weiter erwähnt sie, dass einige Bürger an sie heran getreten seien, bezüglich des zu frühen Beginnes der Veranstaltung. Darum wäre zu überlegen, ob die Informationsveranstaltung zum Thema Finanzen später beginnen solle, um den Einwohnern ein zahlreiches Erscheinen zu ermöglichen. Diese Anmerkung wird von der Verwaltung aufgenommen.
 
Stadtrat Volker König erfragt den Sachstand der Organisationuntersuchung. Bürgermeister Peter Seithel berichtet, dass der Entwurf mittlerweile vorliegt und nach der Ausarbeitung vorgestellt wird.
 
Weiter erkundigt sich Stadtrat König nach der Ausschreibung der Kanalbefahrung in Rotenberg. Hierzu nimmt Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner Stellung und teilt den Anwesenden mit, dass die Vergabe voraussichtlich im Juni erfolgen wird.
 

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