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Aus dem Gemeinderat vom 17.02.2016

Bei der Gemeinderatssitzung am 17.02.2016 wurden das Ausscheiden von Stadtrat Hugo Seltenreich, die Vorberatung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2016 und die Vorberatung und Beschlussfassung des Wirtschaftsplan für 2016 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung behandelt.
 
Weiter wurde über die Auftragsvergabe zur Erweiterung der Urnenstelen auf dem Friedhof Malschenberg und die Entscheidung über die Einrichtung einer Grundbucheinsichtsstelle Beschluss gefasst.
 
Aus den Reihen der Zuhörer erfragte eine Zuschauerin, wie lange die Laufzeit eines Urnengrabes beträgt und was mit der Urne nach dieser Laufzeit geschieht. Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner erläuterte, dass die Laufzeit für ein Urnengrab 15 Jahre beträgt, wird diese nicht verlängert wird die Asche in eine sogenannte Kaverne unterhalb der Urnenstelle eingelagert. Eine Mitnahme nach Haus ist laut dem aktuellen Bestattungsgesetz nicht möglich.
 

Ausscheiden von Herrn Stadtrat Hugo Seltenreich
 
Hauptamtsleiterin Nina Gellert teilte mit, dass Stadtrat Hugo Seltenreich mit Schreiben vom 06.01.2016 mitgeteilt hat, dass er zum 29.02.2016 aus dem Gemeinderat ausscheiden möchte.
 
Nach § 16 GemO kann ein Gemeinderatsmitglied sein Amt niederlegen, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt. Gründe für ein Ausscheiden sind nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 eine mindestens zehnjährige Mitgliedschaft im Gremium. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet der Gemeinderat.
 
Herr Stadtrat Hugo Seltenreich gehört dem Gemeinderat der Stadt Rauenberg und dem Ortschaftsrat Malschenberg seit 1989 ununterbrochen an. Seit 1999 bekleidete er das Amt des Ortsvorstehers Malschenberg. Ein wichtiger Grund für ein Ausscheiden ist somit aus Sicht der Verwaltung gegeben.
 
Stadtrat Harald Schäffner bedauerte das Ausscheiden sehr, da mit Ihm auch die Erfahrung aus 27 Jahren Gemeinderatsarbeit gehen. Herr Seltenreich war ein geschätztes CDU-Mitglied, sein Ausscheiden wird eine große Lücke hinterlassen. Dennoch respektiert die CDU-Fraktion seine Entscheidung und dankt ihm für seinen Einsatz in den letzten Jahren. Auch Stadträtin Christiane Hütt-Berger schloss sich den Worten ihres Vorredners an.
 
Der Gemeinderat stellte einstimmig nach § 16 Abs. 2 Gemeindeordnung einen wichtigen Grund für das Ausscheiden von Stadtrat Hugo Seltenreich fest. Damit endet die Gemeinderatstätigkeit sowie die Tätigkeit im Ortschaftsrat und als Ortsvorstehers zum 29.02.2016. Die Verwaltung wird die weiteren Schritte einleiten.
 
 

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2016 – Vorberatung & Beschlussfassung
 
 
Stadtkämmerer Thomas Dewald erläuterte den Sachverhalt und die bisherige Vorgehensweise zum Haushalt 2016.
 
In der Gemeinderatssitzung am 18.11.2015 wurde die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2016 von der Verwaltung in öffentlicher Sitzung eingebracht. Zuvor erfolgte eine nichtöffentliche Beratung des Finanz-, Personal- und Betriebsausschuss am 11.11.2015. Weitere Vorberatungen fanden am 2.12.2015, am 20.01.2016 und am 03.02.2016 mit dem Gesamtgemeinderat statt.
 
Nachdem die öffentliche Beratung des Haushaltes 2016 in der Sitzung am 02.12.2015 aus den bekannten Gründen abgesetzt wurde und auch die geplante Beschlussfassung in der schlussendlich dann abgesagten Sitzung am 16.12.2015 nicht vollzogen werden konnte, soll nun die öffentliche Beratung und die Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2016 erfolgen.
 
Weiter erläuterte der Stadtkämmerer, dass zwischenzeitlich auch die Gewerbesteuerrückzahlung von über 5,4 Mio. € getätigt wurde, die Begleichung der Nachzahlungs- und Erstattungszinsen von über 1,8 Mio. € steht noch aus. In den Vorberatungen wurden seitens der Verwaltung zusammen mit dem Gemeinderat versucht, die Aufwendungen des Ergebnishaushaltes und somit auch die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf das unbedingt Notwendige zu kürzen und auch die Ertragslage nachhaltig zu verbessern.
 
Haushalt 2016 - Ergebnishaushalt
 
Bei diesen Vorberatungen wurde laut Herrn Thomas Dewald erreicht, dass bei den Aufwendungen Kürzungen in Höhe von 437.000 € und Ertragssteigerung unter anderem durch die Anpassung der Hebesätze der Grundsteuer B um 35 v.H. auf 385 v.H. und der Gewerbesteuer um 40 v.H. auf nun 380 v.H. von insgesamt 309.150 € vorgenommen werden konnten.
 
Bedingt durch diese Änderungen konnte erreicht werden, dass sich der Ergebnishaushalt gegenüber dem ordentlichen Ergebnis des Entwurfes bei der Einbringung nun um 746.150 € verbessert. Trotzdem kann, bedingt durch das gute Ergebnis 2014 und der Systematik des Finanzausgleiches, ein ausgeglichener Ergebnishaushalt nicht erreicht werden. Es verbleibt ein negatives ordentliches Ergebnis von 298.700 €.
 
Der Gemeinderat hat sich mit der Verwaltung darauf verständigt, im Frühjahr 2016 weitere Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen anzugehen. Der Finanz-, Personal- und Betriebsausschuss wird auf Vorschlag der Verwaltung über weitere Ertragsanpassungen beraten und auch sämtliche Freiwilligkeitsleistungen auf der Aufwandsseite einer Überprüfung unterwerfen. Auch wird über den Standard der Erfüllung unserer Pflichtaufgaben zu diskutieren sein. Diese Vorschläge werden dann zeitnah dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgeschlagen.
 
Haushalt 2016 - Finanzhaushalt
 
Der Kämmerer berichtete weiter, dass durch die bereits erwähnte noch ausstehende Zahlung der Erstattungszinsen von über 1,8 Mio. € aus der Gewerbesteuerrückzahlung auch ein positiver Cashflow, trotz der genannten Einsparungen und Einzahlungssteigerungen, nicht erzielt werden kann. Es verbleibt ein Cashflow von -118.300 €.
 
Auch bei den investiven Auszahlungen des Finanzhaushaltes wurden wesentliche Streichungen vorgenommen. Letztendlich verbleiben im Finanzhaushalt noch die notwendigen Ansätze für die Weiterführung der Fortsetzungsinvestitionen sowie unaufschiebbare neue Investitionen, die aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht und der rechtlichen Notwendigkeit zur Erfüllung der Pflichtaufgaben nicht gestrichen oder verschoben werden können. Gegenüber dem Entwurf verringert sich der Finanzierungsmitteldarf aus Investitionstätigkeit um 1.380.600 € auf nunmehr 857.300 €.
 
Dieser Betrag muss nun über eine genehmigungspflichtige Kreditermächtigung (850.000 €) finanziert werden. Ordentliche Tilgungen stehen mit einem Betrag von 494.300 € an, sodass der Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit mit einem Betrag von 355.700 € abschließt.
 
In Summe verändert sich der Finanzierungsmittelbestand um -619.900 €. Dies hat zur Folge, dass sich der Liquiditätsstand zum Jahresende 2016 auf –1,48 Mio. € (Kassenkredit) belaufen wird.
 
Mittelfristige Finanzplanung 2017-2019 - Ergebnishaushalt
 
Das ordentliche Ergebnis des Ergebnishaushaltes wird sich mittelfristig voraussichtlich wie folgt entwickeln:
 
Ergebnisvortrag zum 31.12.2014 lt. Bilanz:                                                    +2.672.117 €
Voraussichtliches Gesamtergebnis 2015 lt. vorl. RE 2015 -6.700.000 €     -4.027.883 €
Voraussichtliches Gesamtergebnis 2016 lt. MiFriFi:          -298.700 €         -4.326.583 €
Voraussichtliches Gesamtergebnis 2017 lt. MiFriFi:      +2.408.300 €         -1.918.283 €
Voraussichtliches Gesamtergebnis 2018 lt. MiFriFi:         +228.200 €         -1.690.083 €
Voraussichtliches Gesamtergebnis 2019 lt. MiFriFi:          -356.850 €         -2.046.883 €
 
Unter Berücksichtigung des voraussichtlichen negativen Ergebnisses 2015 (-6,7 Mio. €) und des Ergebnisses 2016 (-298.700 €) verbleibt zum Ende des Finanzplanungszeitraumes ein Verlustvortrag von etwas über 2 Mio. €, der 2018 und 2019 gegen das Basiskapital verrechnet werden müsste, falls keine Verbesserungen eintreten werden.
 
Mittelfristige Finanzplanung 2015-2019 - Finanzhaushalt
 
Betrachtet man die mittelfristige Zeitschiene 2015 – 2019 des Gesamtfinanzhaushaltes, so ist insbesondere die Entwicklung des Zahlungsmittelbedarfes/ -überschusses durchaus positiv zu betrachten. In der Summe der Zahlungsmittelüberschüsse und des Zahlungsmittelbedarfes ergibt sich im Saldo ein positiver Cash-Flow von rund 3,35 Mio. € in diesen 5 Jahren. Somit kann unter den der Planung zu Grunde gelegten Rahmenbedingungen etwas Liquidität zur Finanzierung weiterer Investitionsmaßnahmen und für die Kredittilgung erwirtschaftet werden.
 
Mittelfristig werden dringend notwendige Investitionsauszahlungen von zusammen ca. 9,1 Mio. € erforderlich, Einzahlungen stehen mit einem Betrag von rund 4,2 Mio. € gegenüber. Somit müssen rund 4,9 Mio. € finanziert werden. Unter Berücksichtigung der ordentlichen Tilgungen steht hierfür ein verbleibender Cashflow von rund 1,3 Mio. € zur Verfügung.
 
Nach der notwendigen Darlehensaufnahme im Jahr 2014 von 2,9 Mio. € sind für den Finanzplanungszeitraum 2016 -2019 geplante Investitionsvorhaben entsprechend der Priorisierung weitere, neuen Darlehen von 3,05 Mio. € vorgesehen. Dadurch wird sich unter Berücksichtigung der ordentlichen Tilgungen zum Ende des Finanzplanungszeitraumes (31.12.2019) eine Verschuldung von absolut rund 10,56 Mio. € im Kernhaushalt (1.207 €/EW) ergeben.
 

Die ordentlichen Tilgungen betragen in den Jahren 2016-2019 zusammen 2.083.100 €. Unter Berücksichtigung der notwendigen neuen Darlehen von 3,05 Mio. € erhöht sich der Schuldenstand bis 2019 um 966.900 €

Für den Haushalt 2016 ergeben sich nachfolgende Eckdaten:

  • Bedingt durch das sehr gute Rechnungsergebnis 2014 und die dadurch im Jahr 2016 zurückgehenden Schlüsselzuweisungen und der geringeren Investitionspauschale sowie der wesentlich höheren Kreisumlage und FAG-Umlage kann im Jahr 2016 auch unter Berücksichtigung der Ertragsanpassungen kein ausgeglichener Ergebnishaushalt vorgelegt werden.
  • Vielmehr muss ein negatives ordentliches Ergebnis in Höhe von 298.700 € ausgewiesen werden. Den ordentlichen Erträgen von 15.827.350 € stehen ordentliche Aufwendungen von 16.126.050 € entgegen.
  • Bei den ordentlichen Erträgen ergibt sich gegenüber den Planansätzen 2015 eine Steigerung um 1.919.200 €.
  • Die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben belaufen sich auf voraussichtlich 8.392.250 €. Dies sind 53,02 % aller ordentlichen Erträge. Im Jahr 2015 waren 7.900.400 € geplant.
  • Die Erträge aus Gewerbesteuer belaufen sich auf voraussichtlich 1,34 Mio. € oder 8,47 % aller ordentlichen Erträge. Im Jahr 2015 waren 1,2 Mio. € geplant, tatsächlich werden sich die Erträge aus Gewerbesteuer jedoch negativ auf -4,05 Mio. € belaufen.
  • Die Erträge aus der Grundsteuer B belaufen sich auf 1,130 Mio. € oder 7,14 % aller ordentlichen Erträge (2015: 1,015 Mio. €).
  • Die Erträge aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer belaufen sich auf 5,244 Mio. € oder 33,13 % aller ordentlichen Erträge (2015: 5,06 Mio. €).
  • Die Erträge aus Zuweisungen für die Kindergarten- und Krippenbetreuung belaufen sich auf 1.325.800 € oder 8,38 % aller Erträge.
  • Bei den ordentlichen Aufwendungen ergibt sich gegenüber den Planansätzen 2015 eine Erhöhung um 358.700 €.
  • Die Personalaufwendungen einschließlich der Versorgungsaufwendungen steigen bedingt durch die Tariferhöhungen und den weiteren Ausbau der Krippenbetreuung und Schulkindbetreuung sowie der Umsetzung der vorgegebenen Personalschlüssel im Kindergarten- und Krippenbereich um 254.900 € auf 4.181.800 €. Dies sind 25,94 % aller ordentlichen Aufwendungen.
  • Der Aufwand für Sach- und Dienstleitungen beläuft sich auf insgesamt 2.422.000 € oder 15,02 % aller Aufwendungen. Hier ist insbesondere die sehr aufwändige Flachdachsanierung des Kindergartens Seepferdchen mit insgesamt 400.000 € zu erwähnen.
  • Die Zinsaufwendungen für die vorhandenen Darlehen sowie der voraussichtlichen Kassenkredite steigen um 25.250 € auf 264.600 €.
  • Die Transferaufwendungen vermindern sich leicht um 247.550 € auf insgesamt 6.870.400 € oder 42,60 % aller ordentlichen Aufwendungen.
  • Insbesondere schlagen hier zu Buche:
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
# Kreisumlage mit 2.677.800 €, 16,61 % aller Aufwendungen,
# FAG-Umlage mit 2.006.050 €, 12,44 % aller Aufwendungen,
# Zuweisungen an KiGa-Träger mit 1.652.500 €, 10,25 % aller Aufwendungen
  • Auszahlungen für Investitionstätigkeit (Baumaßnahmen, Vermögenserwerb und Investitionsfördermaßnahmen) sind mit 3.456.500 € veranschlagt. Innerhalb der Sachinvestitionen machen die Baumaßnahmen mit 1.889.500 € den größten Posten aus.
  • Zur Finanzierung dieses Investitionsvolumens stehen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 2.599.200 € (Veräußerung von Grundstücken, Investitionszuwendungen) zur Verfügung.
  • Neue Kredite werden in 2016 mit einem Betrag von 850.000 € erforderlich. In den Jahren 2017-2019 müssen voraussichtlich weitere 2,2 Mio. € an neue Darlehen zur Finanzierung der Investitionen aufgenommen werden.
  • Ordentliche Tilgungen werden in 2016 mit einem Betrag von 494.300 € anfallen.
  • Der Schuldenstand im Kämmereihaushalt beläuft sich zum 1.1.2016 auf 9.597.402,28 € oder 1129,64 €/EW. Unter Berücksichtigung der planmäßigen Tilgungen in Höhe von 494,300 € und der geplanten neuen Kreditaufnahme wird sich der Schuldenstand des Kernhaushaltes auf 9.953.100 € zum 31.12.2016 erhöhen. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 1.157,34 €/EW.
  • In der Mittelfristigen Finanzplanung sind zur Finanzierung der Neu- und Fortsetzungsinvestitionen in den Jahren 2017-2019 weitere Kredite von 2,2 Mio. € notwendig. Die Verschuldung wird unter Berücksichtigung der planmäßigen Tilgungen auf rund 10.564.300 € oder 1.207 €/EW  ansteigen.
 
 
 
 
 



Nach den Ausführungen von Kämmerer Thomas Dewald diskutierte der Rat den Vorschlag von Stadtrat Harald Schäffner, die Erhöhung der Hebesätze nur bis zum Jahresende 2018 festzusetzen. Nach einigen Aussprachen einigte man sich darauf, jedes Jahr die Hebesätze während den Beratungen nochmals genau zu beleuchten.

Stadtrat Christian Kollenz erfragte bei Bürgermeister Peter Seithel die persönliche Meinung zu den geplanten Erhöhungen der Hebesätze. Bürgermeister Peter Seithel erklärte, dass er die Zustimmung zu den Erhöhungen ebenfalls nicht gerne erteilt, allerdings sehe er keine Alternative aufgrund der schlechten Haushaltslage. Weiter erläuterte er, dass die Stadt nicht aufgrund schlechter wirtschaftlichen Entscheidungen in diese Lage kam, sondern durch die Gerichtsentscheidung nach der nun die Gewerbesteuerrückzahlung fällig wurde. Die Stadt habe in den letzten Jahren viel für das Gemeinwohl getan.

Stadtrat Jürgen Abt teilte mit, dass er den Haushalt ablehnen würde, da man seiner Meinung nach an anderen Stellen hätte sparen können.

Bürgermeister Peter Seithel stieg nach den beantworteten Fragen in seine Haushaltsrede ein. Nachdem er die Zahlen nochmals genauer betrachtete, machte der Bürgermeister deutlich, dass er sich so einen Haushalt in seinem ersten Jahr nicht vorgestellt hatte. Nach den erheblichen Steuerrückzahlungen bliebe dem Rat aber keine andere Möglichkeit. Er zeigte nochmals den bereits gegangenen Weg mit der Nachtragshaushaltssatzung im Jahr 2015 auf und machte deutlich, dass man aus der schlechten Ausgangslage noch das Beste gemacht habe. Nun heißt es den Haushalt genehmigungsfähig zu machen. Bürgermeister Peter Seithel bedankte sich nochmals beim Gremium für die äußerst gute und konstruktive Zusammenarbeit auch über Fraktionen hinweg. Auch wenn der Haushalt wenige Spielräume bietet, blickte das Stadtoberhaupt optimistisch in die Zukunft, denn es wurden dennoch einige wenige Projekt vorangetrieben, die die künftige Entwicklung der Stadt Rauenberg vorantreiben.

Stadtrat Harald Schäffner bedauerte ebenfalls, dass man seitens der CDU-Fraktion nicht allen wünschenswerten Maßnahmen, die man im Lauf des vergangenen Jahres besprochen hatte, zustimmen konnte. Dennoch habe man einige Projekte vorangetrieben, die für die Zukunft Rauenbergs wichtig sind. Der Haushalt sei mit heißer Nadel gestrickt und bei vielen Ansätzen bedarf es noch einer intensiven Beratung.

Auch die Fraktion der Freien Wähler war sich einig, dass man sicher nicht damit gerechnet habe, einer solch finanziellen und wirtschaftlich schwierigen Situation gegenüber zu stehen. Dennoch gelang es der Verwaltung durch ihr bemühtes Verhalten das Beste aus der Situation zu machen. Stadtrat Rolf Becker mahnte dennoch langfristige Verbindlichkeiten nicht aus den Augen verlieren zu dürfen und in den kommenden Jahren eine strikte und disziplinierte Haushaltspolitik zu verfolgen.

Stadträtin Christiane Hütt-Berger betonte in Ihrer Haushaltsrede, bei den kommenden Beratungen zu den Kindergartengebühren keiner Erhöhung über den Empfehlungen zuzustimmen. Aufgrund der Komplexität des Haushaltes stellte die SPD der Antrag, eine Bürgerversammlung zu diesem Thema und zum Thema „Flüchtlingsunterbringung“ einzuberufen.

Der Bürgermeister und alle Fraktionen betonten bei ihren Haushaltsreden, dass es nicht leicht gefallen ist, der Bürgerschaft mit dem Haushalt 2016 spürbare Belastungen aufzuerlegen. Die Anpassung der Hebesätze sei aber notwendig. Deutlich wurde aber auch nochmal aufgezeigt, dass man mit dieser Rückzahlung auch bei größter Vorsicht nicht rechnen konnte.

Der Haushaltsplan 2016 wurde in vorliegender bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung verabschiedet.                     

 

Wirtschaftsplan für 2016 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung –Vorberatung & Beschlussfassung
 
Stadtkämmerer Thomas Dewald erläuterte, dass in der Gemeinderatssitzung am 18.11.2015 der Wirtschaftsplan für das Jahr 2016 eingebracht wurde. Vorberatungen erfolgten am 11.11.2015 im Finanz-, Personal- und Betriebsausschuss und am 02.12.2015 im Gemeinderat.
 
Für den Wirtschaftsplan 2016 ergeben sich folgende Eckdaten:
 

  1. Volumen des Erfolgsplanes                                          1.162.150 €
  2. Volumen des Vermögensplanes                                      484.100 €
  3. Gesamtvolumen                                                               1.746.250 €
  4. Kreditermächtigung                                                            269.100 €
  5. Tilgungsleistungen                                                             160.000 €

 
Durch die aktuellen Gebührensätze ergeben sich aus Niederschlagswassergebühren vom 0,39 €/m² abflusswirksamer Fläche und aus Schmutzwassergebühren von 1,61 €/m³ voraussichtliche Erträge aus Abwassergebühren von 922.150 €. Durch die geplanten Investitionen des Vermögenshaushaltes sind neue Kredite von 269.100 € voraussichtlich erforderlich.
 
Die wesentlichen Investitionen des Vermögensplanes:
 

  1. Eigenkontrollverordnung – Befahrung Kanäle             300.000 €
  2. Baukostenumlage an den AHW                                         24.100 €

 
 
Der Gemeinderat verabschiedete einstimmig den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung für das Jahr 2016 in der vorliegenden Form.
 
 

Auftragsvergabe zur Erweiterung der Urnenstelen auf dem Friedhof Malschenberg
 
Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner teilte den Zuschauern mit, dass bereits im  Rahmen der Haushaltsberatungen 2016 über den Bedarf an einer Erweiterung des Urnenstelensystems auf dem Malschenberger Friedhof das Gremium informiert wurde und entsprechende Haushaltsmittel beantragt sind.
 
Als Grundlage für die Bereitstellung entsprechender Finanzmittel im Haushaltjahr 2016 wurden in Absprache mit der Firma Kronimus 6 Varianten zu unterschiedlichen Konditionen ausgearbeitet und angeboten. Die Varianten 4 und 6 bieten das beste Preis-/ Leistungsverhältnis bei unterschiedlichen Systemen. Der Bauamtsleiter erläuterte daher, dass es zu beraten und zu entscheiden ist, ob die Erweiterung in Form von Urnenwänden (Variante 4) oder weiterhin als Einzelstelen (Variante 6) erfolgen soll. Weiter teilte Herr Thomas Glasbrenner mit, dass die Auftragsvergabe zum jetzigen Zeitpunkt unaufschiebbar für die Aufgabenerfüllung ist.
 
Stadtrat Harald Schäffner bedauerte, dass der Ortschaftsrat nicht vorher über die Varianten diskutieren könnt, was aufgrund der engen Zeitschiene nicht möglich war. Der bevorzugte die Variante 6, da man sich bei den ersten Stelen bewusst gegen eine Wand ausgesprochen hatte.
 
Dieser Meinung schlossen sich jedoch nicht alle Gemeinderäte an. Aus Kostengründen tendierte die SPD Fraktion eher zur Variante 4. Auch die restlichen Gemeinderäte, die im Ortschaftsrat vertreten sind, bevorzugten die Variante 4 auch aus gestalterischen Gesichtspunkten.
 
Der Gemeinderat lehnte bei 9 Gegenstimmen und 6 Enthaltungen die Variante 6 ab. Der Variante 4 schlossen sich 12 Gemeinderäte an, 3 enthielten sich Ihrer Stimme und 3 lehnten den Vorschlag ab.
 
Auf Grundlage des Beratungsergebnisses wird die Verwaltung nun ermächtigt, den Auftrag zur Erweiterung des Urnenstelensystems nach der Variante 4 auf dem Friedhof Malschenberg, basierend auf dem Angebot vom 28.10.2015, an die Firma Kronimus zu erteilen.
 
 
 

Entscheidung über die Einrichtung einer Grundbucheinsichtsstelle
 
Hauptamtsleiterin Nina Gellert teilte mit, dass das Regierungspräsidium nun mitgeteilt hat, dass zum 28.11.2016 das Grundbuchamt in Rauenberg abgegeben wird. Rechtlich selbstständige Gemeinden haben nun die Möglichkeit, eine Grundbucheinsichtsstelle einzurichten, um ihren Bürgerinnen und Bürgern bei Vorliegen der Voraussetzungen Einsicht in das elektronische Grundbuch zu gewähren und Ausdrucke daraus erteilen zu können. Weiter erläuterte die Hauptamtsleiterin, dass die Gemeinden, die eine Grundbucheinsichtsstelle einrichten einen Ratschreiber und einen Vertreter bestellen müssen. Im Moment hat die Stadt Rauenberg keinen eigenen Ratschreiber. Zurzeit gibt es eine Kooperation mit der Gemeinde Dielheim. Eine weitere Kooperation ist aufgrund der kompletten Anwesenheitspflicht während den Öffnungszeiten nicht möglich. Die beiden Mitarbeiterinnen des Grundbuchamtes erfüllen nicht die beruflichen Qualifikationen für die Ernennung zur Ratschreiberin.
 
Frau Nina Gellert teilte weiter mit, dass es noch die Möglichkeit gibt einer internen Einsichtsstelle speziell für die Verwaltung einzurichten.
 
Aufgrund der personellen als auch der finanziellen Situation der Stadt Rauenberg hat sich der Gemeinderat bereits bei den Klausurtagung 2015 gegen die Errichtung einer Grundbucheinsichtsstelle ausgesprochen. Die Hauptamtsleiterin ergänzte, dass Notare automatisch einen Zugriff auf die Grundbücher bekommen und auch die Banken einen Zugang beantragen können. Somit ist die große Masse bereits durch die Umstrukturierung abgedeckt.
 
Stadtrat Rolf Becker sprach sich für die Teilnahme am automatisierten Abrufverfahren an, erfragt aber noch die Kosten für diese Version. Hauptamtsleiterin Nina Gellert erläuterte, da das Abrufverfahren über ein Internetdienst läuft und daher keine Kosten verursacht. Seitens der SDP-Fraktion bedauerte Stadträtin Christiane Hütt-Berger, dass man dem Bürger keine Grundbucheinsichtsstelle bieten könne, aber der vorgebrachte Sachverhalt und die finanzielle Lage würden keine Alternative bieten. CDU-Fraktion schloss sich den Worten der Vorrednern an.
 
Der Gemeinderat beschloss einstimmig lediglich eine Teilnahme an dem automatisierten Abrufverfahren zu realisieren.
 
 

Bekanntgabe des Sitzungsprotokolls der Gemeinderatssitzung vom 20.01.2016
 
 
Bürgermeister Peter Seithel verwies auf das Sitzungsprotokoll vom 20.01.2016.
 
Stadtrat Hermann Brand bemängelte, dass das Protokoll nicht unterschrieben an die Ratsmitglieder geschickt wurde. Hauptamtsleiterin Nina Gellert teilte mit, dass es bis zur Sitzung noch nicht unterschrieben an die Verwaltung zurück kam, daher auch keine Zusendung mit Unterschriften erfolgen konnte.
 
Vom Gremium wurden keine weiteren Einwendungen erhoben. Daher wurde das Protokoll einstimmig genehmigt.
 
 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
 
Hauptamtsleiterin Nina Gellert gab bekannt, dass bei der letzten nichtöffentlichen Sitzung am 20.01.2016 Beschlüsse zum Thema Kulturbeauftragten, im Bereich Personal und zu Ehrungen nach der Ehrenordnung gefasst wurden.
 
 

Verschiedenes
 
Unter dem Tagesordnungspunkt Verschiedenes meldete sich Stadtrat Volker König zu Wort. Er fragt nach, warum am Bachlauf in Rotenberg massive Abholzungen vorgenommen wurden. Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner teilte mit, dass diese im Zuge des Hochwasserschutzes nötig wurden.
 
Stadtrat Christian Kollenz bat die Verwaltung die neuen Medien intensiver zu nutzen, um die Bürger besser zu informieren.
 
 

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Hinweis

Die Inhalte werden vom der Stadtverwaltung Rauenberg gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Stadtverwaltung Rauenberg wenden. rathaus(@)rauenberg.de

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