Weinstadt Rauenberg

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Aus dem Gemeinderat vom 25.03.2015

Aus dem Gemeinderat
 
Bei der Gemeinderatssitzung am letzten Mittwoch hatten die Stadträtinnen und Stadträte über das Klimaschutzkonzept, die Bedarfsplanung sowie die Anpassung der Betreuungszeiten in der Kindergarten- und Krippenbetreuung zu beschließen. Zudem war ein Beschluss über die Ferienbetreuung, die Auftragsvergabe der Organisationsunterweisung in der Kernverwaltung und im Bauhof, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan „Weihergärten“ in Rauenberg und der Satzungsbeschluss zur städtebaulichen Sanierungsmaßnahme in Rotenberg zu fassen. Eingeschlossen waren die Erneuerung des Trinkwassersystems in der Großen Mannaberghalle, die Auftragsvergabe von Urnenwandanlagen sowie die Auftragsvergabe zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten.
 
Aus den Reihen der Zuschauer meldete sich eine Zuhörerin zu Wort und erfragte die Verjährungsfrist bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Rechnungsamtsleiter Thomas Dewald erklärte, dass hierfür eine gesetzliche Verjährungsfrist zu Grunde gelegt sei. Diese Frist allerdings erst bei Erfüllung der Voraussetzungen, beispielsweise bei einer Straßenfertigstellung, greife. Bürgermeisterstellvertreter Christian Kollenz merkte an, dass hierbei jeder Fall speziell zu prüfen sei.
 
 

Klimaschutzkonzept
 
Die Umweltbeauftragte Dr. Brigitta Martens-Aly stellte das Konzept vor. Im Dezember 2013 hatte der Gemeinderat der Stadt Rauenberg der Kooperationsvereinbarung zum Klimaschutz mit dem Rhein-Neckar-Kreis zugestimmt. Diese beinhaltet eine Selbstverpflichtung zur Erstellung eines kommunalen Klimaschutzkonzepts. Der Gemeinderat hatte außerdem bestimmt, zunächst den Baustein 1 in Angriff zu nehmen, der eine Vorklärung der Klimaschutz-Ziele und -Strukturen in der Gemeinde beinhaltet. Dies kam 2014 nicht zum Tragen. Für das Jahr 2015 wird nun vorgeschlagen, gleich die Förderung für ein integriertes Klimaschutzkonzept zu beantragen. Hierfür sprechen im Wesentlichen folgende Gründe:
 
1. Das Erreichen der nationalen und auch der kreisweiten Klimaschutzziele wird nur möglich sein, wenn Kommunen und Bevölkerung sich aktiv hinter diese Ziele stellen. In den kommunalen Klimaschutzkonzepten wird unter Beteiligung von Verwaltung, Wirtschaft und Bürgerschaft erarbeitet, wie lokal angemessene Klimaschutzmaßnahmen für einen Zeitraum von 10-15 Jahren organisiert werden können.
 
2. Da zwischen Antragstellung und Bewilligung des Zuschusses nach der Klimaschutzrichtlinie des Bundes (65%) mindestens ein halbes Jahr liegt, ist frühestens im Herbst 2015 mit einer Auftragsvergabe zu rechnen. Das Konzept wird dann schwerpunktmäßig im Lauf des Jahres 2016 erstellt und liegt voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2016 vor.
 
3. Die Gemeinde Mühlhausen plant für denselben Zeitraum die Erstellung ihres Klimaschutzkonzepts, die Gemeinde Malsch verfügt bereits über ein Klimaschutzkonzept. Die zeitgleiche Bearbeitung in Mühlhausen und Rauenberg kann voraussichtlich Synergien freisetzen. Insbesondere ist aber nach Vorliegen der Klimaschutzkonzepte in allen drei Gemeinden künftig auch ein GVV-weit gemeinsames Vorgehen im Bereich des Klimaschutzes möglich.
 
Für die baldige Erstellung eines Klimaschutzkonzepts spricht darüber hinaus, dass es Voraussetzung für die meisten investiven Zuschüsse im Bereich von Klimaschutzmaßnahmen ist. In den Landesförderprogrammen verbessert das Vorhandensein eines Klimaschutzkonzepts die Zuschussrate.
 
Die Kosten für die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts liegen bei rund 31.600 €. Bei einem Zuschuss in Höhe von 65% (= 20.600,- €) verbleiben rund 11.000,- € für die Gemeinde aufzubringen. Sie werden größtenteils haushaltswirksam 2016.
 
Zudem zeigte die Umweltbeauftragte anhand einer Präsentation Lösungsmöglichkeiten zum Schutz des Klimas durch bestimmte Faktoren auf.
 
Bürgermeisterstellvertreter Christian Kollenz erfragte die Maßnahmen der bisherigen Klimaschutzkonzepte in der Umgebung. Dr. Brigitta Martens-Aly erklärte, dass der Rhein-Neckar-Kreis ein Radwegekonzept sowie Stromsparcheck für Finanzschwache anbietet und die Gemeinde Malsch seit einem Jahr eine Klimawerkstatt betreibt. Gemeinderat, Verwaltung und Bürger sind hierbei sehr aktiv. Eine Möglichkeit bestehe zudem im Austausch von Heizungspumpem, die zu einer hohen CO² Einsparung führen würden. Zudem gibt es viele Bereiche im Verkehrswesen, da hierbei der Weg mit dem Auto Einsparungen zulassen könnte. Nach der Konzepterstellung sollen Umsetzungsmöglichkeiten vorgestellt werden, die Jahresweise als Zielsetzung möglich wären. Für die Stadträtin Christiane Hütt-Berger gäbe es viele Gründe zur Durchführung des Konzeptes, zudem sei sie auf die Bürgerbeteiligung gespannt. Da Mühlhausen beginnen möchte und Malsch bereits mit dem Thema Klimaschutz begonnen hat, sei sie der Meinung das Rauenberg nachziehen sollte. Zudem sei es sicherer mit einem Klimaschutzkonzept die Förderungen zu bekommen. Stadtrat Jürgen Abt sah es positiv den Bürger vor Ort mit einzubeziehen. Allerdings sehe er bei der Umsetzung der Maßnahmen Hindernisse in den gesetzlichen Festsetzungen. Die Fraktionen waren sich einig das Konzept durchführen zu wollen. Stadtrat Hermann Brand erfragte wie viel CO² eingespart werden könne. Umweltbeauftragte Dr. Brigitta Martens-Aly war die Höhe noch nicht bekannt, schätzungsweise nannte sie 500.000 Tonnen. Nach der Beauftragung eines Gutachters, der die Kosten und die dafür notwendige Zeit aufzeigen werde, wird man mehr Informationen zur Einsparung haben.
 
Der Gemeinderat beschloss einstimmig einen Förderantrag für ein integriertes Klimaschutzkonzept für Rauenberg beim BMUB für das Jahr 2015 zu stellen. Nach der Bewilligung des Zuschusses erfolgt im Spätjahr 2015 Ausschreibung, Beauftragung und Arbeitsbeginn für das integrierte Klimaschutzkonzept Rauenberg.
 
 
Kindergarten- und Krippenbetreuung - Bedarfsplanung 2015/2016
 
Rechnungsamtsleiter Thomas Dewald erläuterte den Sachverhalt anhand einer kleinen Präsentation. Im Rahmen der Verabschiedung der bisherigen Bedarfsplanungen wurde der Gemeinderat der Stadt Rauenberg über die Neuerungen im Kindergartengesetz und im Kindertagesbetreuungsgesetz ausführlich informiert. Eine besondere Herausforderung für die Kommunen stellt weiterhin der Rechtsanspruch auf eine Kinderbetreuung bereits ab dem 2. Lebensjahr seit dem 01.08.2013 dar. Auch stellt der starke Einwohnerzuwachs in Rauenberg die Verwaltung bei der Bereitstellung von Kindergartenplätzen vor eine große Herausforderung. So wurden seit dem Jahr 2010 insgesamt 80 zusätzliche Kindergartenplätze (Ü3), davon 60 mit einer Ganztagesbetreuung, geschaffen. Des Weiteren wurden seit dem Jahr 2010 auch 70 Krippenplätze, davon 30 mit einer Ganztagesbetreuung, geschaffen. Zur Finanzierung der Kinderbetreuung bis zum Schuleintritt wir die Stadt Rauenberg nach den Festsetzungen des Haushaltsplanes 2015 insgesamt 1.645.350 € an Erträgen erzielen. Demgegenüber stehen Aufwendungen in Höhe von 3.858.750 €. Das verbleibende Defizit beträgt somit 2.213.400 €.
 
Krippenplätze/Kleinkindbetreuung (U3)
Zum Kindergartenjahr 2015/2016 werden voraussichtlich 113 Krippenplätze in Kinderbetreuungseinrichtungen, davon 30 Plätze mit Ganztagesbetreuung, zur Verfügung stehen, was einer rechnerischen Versorgungsquote von 42,01 % der 0 – 3 Jährigen Kinder (269 Kinder insgesamt – Geburtenjahrgänge 01.19.2012 - 31.08.2015 - teilweise geschätzt) entspricht. Betrachtet man jedoch die Kinderzahlen ab Vollendung des 1. Lebensjahres (187 Kinder), für die der Rechtsanspruch greift, beträgt die Quote 60,43 %. Dies bedeutet, dass fast 2/3 der Kinder zwischen 1 und 3 Jahren ein Krippenplatz zur Verfügung gestellt werden kann.
 
Kindergarten (Ü3)
Insgesamt stehen im kommenden Kindergartenjahr 345 Plätze zur Betreuung von über 3-Jährigen zur Verfügung, davon 80 Plätze mit Ganztagesbetreuung. Die Anmeldezahlen zeigen, dass ein vermehrter Trend hin zur Ganztagesbetreuung besteht. Trotz freier Kindergartenplätze müssen die Ganztagesgruppen zum Kindergartenjahresende (Mai/Juni 2016) vertretbar und mit den Kindergartenleitungen abgesprochen leicht überbelegt werden, sollten sich die Einwohnerzahlen auch tatsächlich so wie erwartet entwickeln. Ob dann auch tatsächlich zusätzlicher Handlungsbedarf besteht, wird in weiteren Gesprächen mit den Einrichtungen zu Beginn des neuen Kindergartenjahres geklärt.
 
Zudem gab Thomas Dewald bekannt, dass die erste neue Krippengruppe ab September dieses Jahres starten werde. Da der Bedarf für eine weitere Gruppe zu diesem Zeitpunkt noch nicht besteht, wird die zweite Gruppe voraussichtlich im Januar oder Februar 2016 eröffnet werden. Nach aktuellen Schätzungen werden in den Jahren 2017 und 2018 keine zusätzlichen Betreuungsplätze benötigt.
 
Bürgermeisterstellvertreter Christian Kollenz war stolz darauf, inzwischen mehr Betreuungsplätze zur Verfügung zu haben als andere Gemeinden und sah die Haushaltsmittel hierfür sehr gut angelegt. Stadtrat Harald Schäffner merkte an, das es bereits viel Arbeit war, die Betreuung der Kinder zu ermöglichen und für kommende Jahre zu sichern. Die entstehenden, leichten Überbelegungen bei den Ganztageskindergartengruppen sind seiner Sicht durchaus vertretbar. Auch der Waldkindergarten in Malschenberg wird attraktiver, was sich an den tatsächlichen Belegungszahlen auch zeigt. Stadträtin Christiane Hütt-Berger machte nochmal deutlich wie sinnvoll die Betreuung der Kinder und der Fortschritt in den vergangenen Jahren war. Da die Krippe einen großen Fortschritt gemacht hat, muss gegebenenfalls der Kindergartenbereich in den nächsten Jahren nachziehen. Die Überbelegungen sah sie ebenfalls als vertretbar an. Stadtrat Hermann Brand sah das finanzielle Defizit in der Kinderbetreuung als Investition für die kinderfreundliche Stadt Rauenberg an. Stadtrat Jürgen Abt hoffte auf den Zuzug weiterer kinderfreundlicher Familien.
 
Der Gemeinderat beschloss auf einstimmige Empfehlung des Jugend-, Sport-, Schul- und Kulturausschuss die von der Verwaltung ausgearbeitete Bedarfsplanung der Kinderbetreuung für das Jahr 2015/2016.
 
 

Kindergarten- und Krippenbetreuung – Anpassung der Betreuungszeiten im Kinderhaus Märzwiesen ab 1.9.2015
 
Rechnungsamtsleiter Thomas Dewald erläuterte den Sachverhalt. Mit der Eröffnung des Kinderhauses Märzwiesen wurde im Jahr 2010 unter den damaligen Eltern eine Umfrage bezüglich den Betreuungszeiten gestartet. Seinerzeit kam man zum Ergebnis, den Eltern der Ganztageskinder eine Betreuungszeit sowohl von 07:00 – 17:30 Uhr, als auch von 07:30 – 17:30 Uhr zu gestaffelten Gebührensätzen bedarfsgerecht anzubieten. Die Eltern hatten eine entsprechende Wahlmöglichkeit. Mittlerweile zeigt sich jedoch, dass der frühe Beginn um 07:00 Uhr lediglich noch von 2 Kindern bei insgesamt 70 Ganztagesplätzen benötigt wird. Eines dieser Kinder wird zum September 2015 eingeschult, mit den Eltern des anderen Kindes wurden von der Kinderhausleitung entsprechende Gespräche geführt. Für diese Eltern ist eine Betreuung ab 07:30 Uhr auch zu ermöglichen. Auch wurden die Eltern der Kinder abtelefoniert, die im kommenden Kindergartenjahr neu aufgenommen werden. Auch hier besteht aktuell kein Bedarf an einer Betreuung ab 07:00 Uhr. Somit könnte die Betreuungszeit im Kinderhaus einheitlich erst um 07:30 Uhr beginnen. Dies hätte zur Folge, dass auch das notwendige Personal, nach aktuellen Berechnungen wären dies rund 0,6 Kräfte, nicht mehr bereitgestellt werden müsste. Diese Anpassung des Stellenschlüssel kann dann auch bei den Neueinstellungen zur Krippenerweiterung mit berücksichtigt werden. Sollte in Zukunft wieder ein entsprechender Bedarf an einer Betreuung ab 07:00 Uhr bestehen, kann diese dann entsprechend wieder angepasst werden.
 
Stadträtin Christiane Hütt-Berger merkte an, dass es bisher noch keine Verkürzung gegeben hatte, sondern nur erweiterte Öffnungszeiten angeboten wurden. Stadträtin Christa Albrecht erfragte, ab welchem Bedarf die Zeiten wieder zu ändern wären. Dies sei bei neuen Bedarfsanfragen die Entscheidung des Gemeinderates, so Rechnungsamtsleiter Thomas Dewald. Allerdings sei es sehr unwahrscheinlich, dass nach diesem Bedarfsrückgang wieder ausreichender Bedarf auftreten werde.
 
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Betreuungszeiten ab dem 1.9.2015 sowohl für die Ganztageskindergartengruppen, als auch für die Ganztageskrippengruppe im Kinderhaus Märzwiesen auf 07:30 – 17:30 Uhr (Montag-Freitag) festzulegen.
 
 

Betreuung von Schulkindern – Ferienbetreuung im Jahr 2015
 
Rechnungsamtsleiter Thomas Dewald erklärte den Sachverhalt. Der Ausschuss für Jugend, Schule, Sport und Kultur hatte im Februar 2013 beschlossen, dass die Schülerferienbetreuung im Schuljahr 2013/2014 mit Ausnahme der Herbstferien durchgeführt wird. Für das Schuljahr 2014/2015 entschied der Ausschuss, dass sowohl die Tage 31.07.-01.08.2014 als auch die Herbstferien aufgrund zu geringer Anmeldezahlen nicht durchgeführt wurden. Für das Jahr 2015 zeigen die Anmeldezahlen, dass mit Ausnahme der Woche vom 17.08.-21.08.2015 ausreichend verbindliche Anmeldungen vorliegen. Lediglich in der genannten 3. Woche der Sommerferien haben sich bisher nur zwischen 4 und 6 Kinder je Tag angemeldet. Die vom Gemeinderat in der Vergangenheit geforderte Mindestteilnehmerzahl von 12 Kindern bzw. 10 Kindern wird somit nicht erreicht. Trotzdem hat sich der JSSK-Ausschuss in seiner Sitzung am 11.03.2015 dafür ausgesprochen, auch diese Betreuungswoche anzubieten. Für die Ferienbetreuung im laufenden Jahr war als Anmeldeschluss der 31.01.2015 festgelegt. Bis heute wurden für die Osterferien 18 Kinder, Pfingstferien 12 Kinder, Sommerferien zwischen 4 und 21 Kinder und für die Herbstferien 18 Kinder angemeldet.
 
Stadtrat Harald Schäffner klärte auf, dass die CDU Fraktion auch der Woche mit nur 4-6 Anmeldungen zustimmen werde. Rechnungsamtsleiter Thomas Dewald sprach hierzu die pädagogische Sicht bei nur 4 zu betreuenden Kindern an. Da die Anmeldezahlen sehr hoch sind und es unklar ist warum nur eine Woche schlechter angenommen wurde, war Stadträtin Christiane Hütt-Berger dafür die Ferienbetreuung durchgängig anzubieten. Stadtrat Hermann Brand sah durch die hohen Teilnehmerzahlen die Deckung der Kosten, auch mit Einrechnung der geringeren angemeldeten Woche. Stadtrat Hugo Seltenreich erfragte die Erfahrungen zu noch verspäteten Anmeldungen. Rechnungsamtsleiter Thomas Dewald erklärte, dass Anmeldungen bis zu einer für die Betreuungskräfte nachbaren Zahl (rund 25 Kinder) noch möglich seien, es aber auch immer wieder zu Abmeldungen komme, beispielsweise durch Wegzug. In der Vergangenheit waren allerdings keine großen Änderungen zu verzeichnen gewesen. Zudem erfragte Stadtrat Hugo Seltenreich die Möglichkeit auswärtige Kinder bei der Ferienbetreuung mit zu berücksichtigen. Dies sei aus Versicherungsgründen nicht möglich, deshalb werde die Betreuung nur bei Schüler der Grundschulen von Rauenberg, Rotenberg und Malschenberg angeboten, so Kämmerer Thomas Dewald. Stadtrat Stephan Hakala erinnerte an die damalige Festsetzung, die Kinderbetreuung nur bei einer Teilnehmerzahl von 10 Kindern durchzuführen. Er war der Meinung sich daran halten zu sollen, um auch die Renovierungsarbeiten in der Schule durchführen zu können. Im Vergleich zum letzten Jahr würde nicht weniger Betreuungszeit angeboten werden, sondern nur noch mehr. Rechnungsamtsleiter Thomas Dewald klärte auf, dass eine Reinigung auch innerhalb zwei Wochen ausreichend wäre. Allerdings sei die Personalsituation zu klären. Da die Betreuung von einer Kernzeitkraft übernommen wird, müsste eine zusätzliche Mitarbeiter/-in eingestellt werden, wenn alle Wochen angeboten werden, damit auch den zustehenden Mitarbeiterinnen 3 Wochen Urlaub am Stück gewährt werden kann. Zudem sind die PIA Auszubildenden mit in die Planung und Organisation eingespannt.
 
Der Gemeinderat beschloss mit einer Gegenstimme, die Ferienbetreuung von Schulkindern wird auf Grundlage der bestehenden, verbindlichen Anmeldungen wie folgt durchgeführt:

  • Osterferien                   07.04.-10.04.2015
  • Pfingstferien                26.05.-29.05.2015
  • Sommerferien             30.07.-14.08.2015
  • Sommerferien             17.08.-21.08.2015
  • Sommerferien             07.09.-11.09.2015
  • Herbstferien                 02.11.-06.11.2015
 
 

Organisationsuntersuchung für Kernverwaltung und Bauhof –

Auftragsvergabe
 
Kämmerer Thomas Dewald erläuterte den Sachverhalt. Im Hinblick auf die anstehenden Personalentscheidungen (Ausscheiden von Mitarbeiter wegen Erreichen der Altersgrenze) und der im Jahr 2016 anstehende Abgabe des Grundbuchamtes sollte unbedingt von einem externen Gutachter die kompletten Organisation der Kernverwaltung im Hinblick auf die Ablauforganisation (Geschäftsverteilung), die Optimierung der wesentlichen Geschäftsprozesse und die Ermittlung des daraus resultierenden quantitativen Personalbedarfes ermittelt werden. Des Weiteren sollte auch der Bauhof gutachterlich untersucht werden, insbesondere im Hinblick auf die bevorstehende Berentung einzelner Mitarbeiter und die Bereitstellung eines möglichen „Hausmeisterpools“. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, hierfür die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg zu beauftragen. Die GPA hat bereits eine Vielzahl solcher Untersuchungen durchgeführt und hat als unabhängige Organisation die notwendige Erfahrung für eine objektive Begutachtung. Die Kosten hierfür belaufen sich laut beiliegenden Angeboten auf zusammen rund 32.000 €. Haushaltsmittel wurden lediglich in Höhe von 10.000 € eingestellt, so dass insgesamt 22.000 € außerplanmäßig bereitgestellt werden müssten. Bereits während der Haushaltsberatungen wurde über die Notwendigkeit dieser Gutachten gesprochen. Rechnungsamtsleiter Thomas Dewald gab bekannt, dass hierzu im Juli eine Einführungsveranstaltung geplant sei.
 
Bürgermeisterstellvertreter Christian Kollenz gab bekannt, dass mit der Durchführung trotz der Abwesenheit von Hauptamtsleiterin Nina Gellert begonnen werden solle. Zur Hauptaufgabe, die erst ab September geplant sei, wird Nina Gellert wieder im Amt sein und kann die Untersuchung mitbegleiten. Stadtrat Harald Schäffner konnte seine bereits positiven Erfahrungen an die Ratsmitglieder weitergeben. Er hat große Hoffnung auf die spätere Nutzung der Untersuchung und sprach sich für die Gemeindeprüfungsanstalt als richtigen Ansprechpartner aus. Stadtrat Harald Schäffner sprach die außerplanmäßigen Aufwendungen an, woraufhin Kämmerer Thomas Dewald bekannt gab, dass bei der Ansetzung noch keine detaillierte Ausführung vorlag und dadurch die Kosten höher ausfielen. Stadtrat Hermann Brand merkte an, dass aufgrund der geringen Personalsituation die Untersuchung nicht verschoben werden könne und notwendig sei. Auf gut geschulte Gemeindeprüfungsanstaltsmitarbeiter hoffte Stadträtin Christiane Hütt-Berger, zudem sollte den Mitarbeitern die dadurch entstehenden Chancen kenntlich gemacht werden. Zusätzlich sollte die Angst genommen und die Bildung eines Hausmeisterpools verfolgt werden. Stadtrat Jürgen Abt zeigte auf, dass durch eventuelle Personaleinsparungen die sich durch die Untersuchung ergeben könnten, die Kosten für die Untersuchung ausbezahlt wären. Rechnungsamtsleiter Thomas Dewald erklärte, dass die Ergebnisse der Untersuchung sowohl der Verwaltung als auch dem Gemeinderat bekanntgegeben.
 
Das Gremium beschloss einstimmig, den Auftrag zur Erstellung einer Organisationsuntersuchung für den Bauhof und die Kernverwaltung an die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg entsprechend den beigefügten Angeboten für zusammen rund 32.000 €, davon 22.000 € außerplanmäßig zu erteilen.
 
 

Aufhebung Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Weihergärten“ in

Rauenberg
 
Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner erläuterte den Sachverhalt. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 24.08.1988 beschlossen, für den Bereich zwischen Schönborn- und Frühmesserstraße sowie Tal- und Friedenstraße einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Weihergärten“ aufzustellen. Durch Änderungs- und Erweiterungsbeschluss vom 05.12.1990 wurde der Planbereich bis zur Wieslocher Straße hin erweitert (Anlage 1) und im Quartier zwischen St. Paul-Straße und Talstraße eine Erschließung und Bebauung der rückwärtigen Grundstücksteile geplant. Nach weiteren Erörterungen in den Jahren 1993 und 1995 bzw. der Bürger- und Behördenbeteiligung wurde der Konfliktpunkt der vorgenannten rückwärtigen Erschließung erneut diskutiert und man war sich nach Absetzung der weiteren Beratungen einig, „Alternativplanungen über die Länge der geplanten Stichstraße auszuarbeiten“. Außerdem wurde eine Detailuntersuchung über Ausgleichsflächen für notwendig gehalten und im Übrigen sollten von den Grundstückseigentümern schriftliche Erklärungen über bestehende Erschließungswünsche eingeholt werden. Nach dieser Beschlusslage vom 09.12.1998 ruhte das Bebauungsplanverfahren bis Jahresbeginn 2006. Nachdem immer häufiger Anfragen zum Umbau bzw. Erweiterung bestehender Gebäude und die Bebaubarkeit von Baulücken an die Verwaltung gerichtet wurden, beschäftigte sich der Gemeinderat in seinen Sitzungen vom 15.02.2006 und 28.05.2008 erneut mit der Problematik. Das Bebauungsplanverfahren wurde zwischenzeitlich aufgrund der Vielzahl anderer Projekte nicht weitergeführt. Mittlerweile traten die Eigentümer des Gärtnereibetriebes in der Schönbornstraße an die Verwaltung mit der Absicht heran, das Areal für eine Wohnbebauung zu nutzen. Hierfür ist, da die Flächen im Flächennutzungsplan als „Gärtnerei“ ausgewiesen sind, die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung notwendig. Bei der Aufstellung eines solchen Bebauungsplanes würden sich die Abgrenzungsbereiche überschneiden und ein zentraler Punkt der bisherigen Planung, nämlich die innerörtliche Nachverdichtung, wird in der bisherigen Form für das Geviert „Talstraße / Schönbornstraße / St. Paul-Straße und Frühmesserstraße nicht mehr möglich sein. Es wird daher vorgeschlagen unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse zunächst das jetzige Bebauungsplanverfahren „Weihergärten“ komplett aufzuheben. Nach Ansicht des Bauamtes ist es nach wie vor erforderlich, eine geordnete städtebauliche Entwicklung über den vorgenannten Bebauungsplan zu steuern, wobei aufgrund der Abstufung der Wieslocher Straße dem Bereich zwischen Wieslocher Straße und St. Paul-Straße höchste Priorität zukommt.
 
Durch die Abstufung entfiel das Anbauverbot gemäß Straßengesetz und die bisher nicht bebaubaren Flächen können künftig als Bauland voll genutzt werden. Hier sollte zur Schaffung einer geordneten Bebauung dringend das Bebauungsplanverfahren zu einem späteren Zeitpunkt  wieder aufgegriffen und zur Sicherung der Bauleitplanung eine Veränderungssperre erlassen werden.
 
Stadtrat Hermann Brand erfragte die zukünftigen Bebauungsmöglichkeiten. Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner erklärte, dass das Thema zum neuen Aufstellungsbeschluss erst in der nächsten Sitzung behandelt werden würde. Trotzdem sei eine spätere Bebauung der noch freien Grundstücke durch den Aufhebungsbeschluss und nachfolgenden Aufstellungsbeschluss nicht ausgeschlossen. Stadträtin Christiane Hütt-Berger erfragte, ob eine Veränderungssperre auch für „Weihergärten II“ vorgesehen sei. Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner machte deutlich, dass auch hier eine Veränderungssperre mit anschließendem Aufstellungsbeschluss notwendig sei. Außerdem merkte Stadträtin Christiane Hütt-Berger an, dass durch die Anfrage des Gärtnereibetriebes ein schnelles umsetzen erwünscht sei. Um die Schritte einfacher umsetzen zu können, sollten die zukünftigen Maßnahmen nach Wichtigkeit eingeteilt werden, so Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner. Stadtrat Jürgen Abt erfragte die Nachteile im Vergleich zu anderen Baugebieten. Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner erklärte, dass die Innenentwicklung vor der Außenentwicklung stehe und Belege benötigt werden, um nach Außen zu wachsen. Im Bereich des Gebietes Weihergärten könnten keine neuen Baugrundstücke ausgewiesen werden, da ungewiss sei, ob die Grundstückseigentümer eine Bebauung wünschen.
 
Der Gemeinderat beschloss einstimmig
 
1.)  Das Bebauungsplanverfahren „Weihergärten“ wird vorzeitig beendet und die Beschlüsse zur Planaufstellung und Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgehoben.
2.)  Die Anordnung der Veränderungssperre „Weihergärten I“ wird aufgehoben.
3.)  Die Beendigung des Bebauungsplanverfahrens und die Aufhebung der Veränderungssperre für das Plangebiet „Weihergärten“ werden öffentlich bekanntgegeben.
 
 

Große Mannaberghalle – Erneuerung Trinkwassersystem
 
Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner stellte den Tagesordnungspunkt vor. Aufgrund der Vorgaben der aktuellen Trinkwasserverordnung plant die Stadt Rauenberg die technische Sanierung Wasserversorgungsanlagen der großen Mannaberghalle in Rauenberg. Die Sanierungsmaßnahme sieht vor, die Trinkwasserinstallation komplett zu sanieren und technisch auf den aktuellen Stand zu ertüchtigen. Dazu gehört der Austausch der überdimensionierten und abgängigen Trinkwarmwasser-Speicher in der Technikzentrale für die Umkleiden und sonstigen Verbraucher der Sporthalle gegen ein neues zentrales Speicher-Ladesystem inklusive dem Trinkwassernetz und dem dafür benötigten Wärmeverteilnetz. Die bestehende Löschwasserversorgung wird gemäß der Abstimmung und den Vorgaben des vorbeugenden Brandschutzbereichs des Rhein-Necker-Kreis von einem direkt an die Trinkwasserinstallation angeschlossen System auf ein Trockenleitungs-System umgerüstet. Die Maßnahme ist durch ein Ingenieurbüro für technische Ausrüstung zu planen und bautechnisch zu begleiten. Es wird daher vorgeschlagen die Planungsleistungen für die Erneuerung des Trinkwassersystems der Großen Mannaberghalle an das Büro Planwerk400 GmbH mit Sitz in Dielheim zu vergeben. Die Beauftragung soll stufenweise für die Leistungsphasen 1 – 9 gemäß Abschnitt 2 §§ 53 ff HOAI 2013 erfolgen.
 
Für Stadtrat Harald Schäffner hatte die Erneuerung oberste Priorität und ihm war eine schnelle Umsetzung wichtig. Stadtrat Hermann Brand wollte wissen, was unter einem Trockenleitungs System zu verstehen sei. Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner erklärte, dass das System als Löschfunktion bei Bränden dient. Das System soll allerdings aufgrund der Rauchentwicklung, die sich im kompletten Gebäude verteilen kann aufgebenen werden und durch einen neues ersetzt werden. Stadträtin Christiane Hütt-Berger erfragte die hierbei anfallenden Kosten. 130.000 € sind im Haushalt vorgesehen, so Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner. Allerdings sei die Ausarbeitung des Ingenierbüros abzuwarten.
 
Der Gemeinderat beschloss einstimmig
 

  1. Das Ingenieurbüro Planwerk400 GmbH, Dielheim, erhält für die Sanierung des Trinkwassersystems der „Großen Mannaberghalle“ den Auftrag zur Erbringung der Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 gem. Abschnitt 2 §§ 53 ff. HOAI 2013.
 
 
 

Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Rotenberg – Satzungsbeschluss
 
Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner erklärte den Sachverhalt. Auf der Grundlage der bereits durchgeführten Grobanalyse wurde neben dem Erstantrag für das Jahr 2010 der Wiederholungsantrag zur Aufnahme in das Landessanierungsprogramm für die Jahre 2011 - 2014 gestellt. Nachdem die Anträge viermal abgelehnt wurden, erhielt die Stadt Rauenberg mit Datum vom 11.04.2014 den Zuwendungsbescheid für die Förderung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Alter Ortskern Rotenberg“. Der Bewilligungszeitraum ist befristet vom 01.01.2014 bis 31.12.2022. Aktuell beträgt der Förderrahmen 1.000.000 €. Dieser setzt sich wie bei der Sanierungsmaßnahme in Rauenberg aus einem 60%-igen Landes- und 40%-igen Stadtanteil zusammen.
 
Herr Löser von der STEG Stadtentwicklung GmbH aus Heilbronn stellte den weiteren Ablauf, die Kosten sowie die Ziele der Stadtkernsanierung anhand einer Präsentation vor. Er begann damit den Ablauf der Sanierungsmaßnahme zu erläutern. Zusätzlich zeigte er die geplante Abgrenzung des Sanierungsgebietes auf.
Danach präsentierte Herr Löser die Ergebnisse der 2. Befragung. Eine sehr große Überraschung war hierbei die Beteiligung an der Befragung von 78 % der Befragten. Anhand der Auswertungen konnte man auf der grafischen Darstellung ein großes Defizit in der Wärmedämmung sowie im Bereich Heizung feststellen. Da auf die Energiesparverordnung zu achten ist, werden hierbei die größten Änderungen erwartet. 50% der Befragten wären an einer Modernisierung interessiert. Während sich die Prozentzahl auf 75% erhöht, wenn eine Sanierung gefördert werden würden. Die Auswertung im Bereich des Wohngebietes zeigte ein deutliches Defizit im Bereich der Nähe von Einkaufsmöglichkeiten. Herr Löser stellte zudem die Gebietsanalysen von seinem Kollegen Jürgen Lochmann anhand von Planentwürfen vor. Das Ziel der Sanierung sei die Lebensverhältnisse zu verbessern.
 
Weiter stellte Herr Löser die geplanten Kosten vor. Der Gesamtförderrahmen bei dieser Maßnahme beträgt 1.780.000 €.
Private Sanierungen können ohne entsprechenden Gemeinderatsbeschluss mit maximal 35.000 € gefördert werden. Zudem bestehe die Möglichkeit zwischen dem umfassenden und dem vereinfachten Sanierungsverfahren zu wählen. Die STEG Stadtentwicklung würde allerdings das vereinfachte Verfahren empfehlen. Herr Löser begründete dies dadurch, dass das Neuordnungskonzept nahezu ausschließlich eine erhaltende Sanierung von Bestandsgebäuden vorsieht. Zur Sicherung der Sanierungsziele sind bei einem Neubau, Umbau, Nutzungsänderungen, Abbruchvorhaben, wesentliche wertsteigernde Veränderungen an Grundstücken und baulichen Anlagen, Grundstücksteilungen, Miet- und Pachtverträge, Veräußerung eines Grundstücks und Grundschuldbestellung Genehmigungen bei der Stadt einzuholen. Zudem griff Herr Löser eine Frage der nichtöffentlichen Sitzung des Stadtkernsanierungsausschusses auf und erklärte, dass es sich bei dem fraglichen blau markierten Haus tatsächlich um einen Neubau handelt. Allerdings der Eigentümer sich bei der Befragung für eine Sanierungsmaßnahme ausgesprochen hatte. Die Fördermittel können dagegen nur an Häuser, die älter als 10 Jahre sind, gezahlt werden.
 
Abschließend stellte Herr Löser die allgemeinen Fördervoraussetzungen und wichtigen Fördergrundsätze vor. Mit entsprechenden Förderungen, sowie auch mit der Umsetzung der Maßnahmen kann erst begonnen werden, wenn der Gemeinderat die Stadtkernsanierung in der Sitzung beschlossen und ein Vertrag der Eigentümer mit der STEG abgeschlossen wurde. Hierbei können auch steuerliche Abschreibungen geltend gemacht werden.
 
Stadträtin Christiane Hütt-Berger sprach sich für eine Investition für Rotenberg aus und empfahl auf die Eigenfinanzierungserklärung einzugehen. Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner erklärte, dass in Rauenberg die Fördermittel ausreichten und keine Eigenfinanzierungserklärung notwendig war. Allerdings gab es noch keinen Fall, bei diesem keine weiteren Fördermittel gewährt wurden, obwohl eine Eigenfinanzierung vorlag. Zudem gäbe es die Möglichkeit die Finanzierung auf die Folgejahre zu veranschlagen, so Stadträtin Christiane Hütt-Berger. Stadtrat Jürgen Abt sah aufgrund der hohen Bürgerbeteiligung den Wunsch der Bürger zu sanieren. Stadtrat Hermann Brand sah die Maßnahme positiv und war froh, endlich beginnen zu können. Stadtrat Harald Schäffner sah die Hauptaufgabe in der Aufklärung der Eigentümer um spätere Unklarheiten zu vermeiden. Zudem war im wichtig, die Maßnahmen vertraglich zu fixieren.
 
Der Gemeinderat beschloss einstimmig:
 
1.      Der Bericht der STEG Stadtentwicklung GmbH über die Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB wird zur Kenntnis genommen und den Sanierungszielen sowie dem Maßnahmenkonzept „Alter Ortskern Rotenberg“ als auch der Kosten- und Finanzierungsübersicht sowie einer Eigenfinanzierungserklärung wird zugestimmt.
 
Grundlage: Beschlussvorlage, Punkte 1. – 12.2 mit den Anlagen Abgrenzungsplan und Kosten- und Finanzierungsrechnung
Zusatz zur Kosten- und Finanzierungsübersicht:
Der bewilligte Förderrahmen aus dem Landessanierungsprogramm (LSP) in Höhe von 1.000.000,- Euro deckt nicht den in der Vorbereitenden Untersuchung ermittelten Kosten- und Finanzierungsrahmen von 1.780.000,-- Euro ab. Um die Durchführung des zugrundeliegenden Neuordnungskonzepts (Sanierungsziele) zu gewährleisten gibt die Stadt eine Eigenfinanzierungserklärung in Höhe von 780.000,-- Euro ab und beabsichtigt einen Aufstockungsantrag zu stellen.
 
2.      Aufgrund der nachgewiesenen Sanierungsnotwendigkeit wird gemäß § 142 BauGB die Sanierungssatzung für das Gebiet „Alter Ortskern Rotenberg“ in der Abgrenzung nach dem in der Anlage befindlichen Abgrenzungsplan der STEG Stadtentwicklung GmbH vom 25.03.2015 beschlossen. Bezüglich der Wahl des Sanierungsverfahrens ist das vereinfachte Verfahren anzuwenden. Die §§ 152 bis 156a BauGB finden dabei keine Anwendung. Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden ohne Einschränkung Anwendung (Wortlaut der Satzung siehe Anlage).
 
3.      Die Sanierungsmaßnahme soll entsprechend § 142 Abs. 3 BauGB innerhalb einer Frist von acht Jahren (angelehnt an den Zuwendungsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2022) durchgeführt werden. Kann die Sanierung nicht innerhalb der Frist durchgeführt werden, kann die Frist durch späteren Beschluss verlängert werden.
 
4.      Die Förderrichtlinien nach Ziffer 12.1 und 12.2 dieser Beschlussvorlage werden entsprechend der Ausformulierung in der Anlage „Förderrichtlinien für private Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen“ aufgrund von § 147 BauGB für private Ordnungsmaßnahmen und § 148 BauGB für private Modernisierungsmaßnahmen beschlossen.
 
5.      Der Bürgermeister wird zum Abschluss von Ordnungsmaßnahme- und Modernisierungsverträgen bis zur Einzelfallobergrenze von 35.000,- Euro ermächtigt. Dem Gemeinderat wird in der jeweils folgenden Gemeinderatsitzung über den Abschluss von Ordnungsmaßnahme- und Modernisierungsverträgen berichtet.
 
6.      Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Beauftragung eines Sanierungsträgers nach Rechtskraft der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Alter Ortskern Rotenberg“ durchzuführen.
 
 

Friedhofswesen – Auftragsvergabe Urnenwandanlage (Vorlage Nr. 19/2015)
 
Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner erläuterte den Sachverhalt. Im Rahmen der Klausurtagung 2015 wurde über den Bedarf an weiteren Urnenwänden auf dem Rauenberger Friedhof informiert und weiterer Bedarf festgestellt. Als Standort für die Erweiterung der Urnenwandsysteme auf dem Rauenberger Friedhof wird die Grünanlage unterhalb der neuen Aussegnungshalle vorgeschlagen. Der Gestaltungsvorschlag berücksichtigt auch eine mögliche spätere Erweiterung. Als Grundlage für die Bereitstellung entsprechender Finanzmittel im Haushaltjahr 2015 wurde ein Angebot der Firma Kronimus eingeholt. Dieses wurde nach dem Beratungsergebnis der Klausurtagung modifiziert, nachdem man sich auf eine Höhe von vier anstatt bisher drei Urnenkammern geeinigt hatte. Der Haushaltsansatz inkl. Fundamente und Pflasterbelag beträgt 95.000,-- € und reicht für die Bestellung von bisher vier geplanten Wänden in der neuen Ausführung nicht aus. Es wird daher vorgeschlagen, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Fundamente für sämtliche Urnenwände, den Pflasterbelag und Sitzbänke zu erstellen und lediglich zwei Urnenwände zu bestellen. Nachdem mittlerweile die Haushaltssatzung der Stadt Rauenberg in Kraft ist und die im Haushaltsplan veranschlagten Mittel bewirtschaftet werden können, wird vorgeschlagen die Verwaltung zur Erteilung des Auftrages und somit zur Bestellung der Urnenwände und -stelen zum Bruttogesamtpreis von 51.786,42 € zu ermächtigen. Bauamtsleiter gab bekannt, dass die Urnenwände die Farbe sandsteinoptik haben werden.
 
Stadtrat Harald Schäffner fand es bedauerlich, doch nur zwei Urnenwände bestellen zu können, sprach sich aber für die Ausführung aus. Stadträtin Christiane Hütt-Berger bedauerte die Haushaltslage. Durch die gewünschten vier Kammern bei der Klausurtagung im Januar, stiegen die Kosten in die Höhe, so Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner. Um die spätere Aufstellung der Urnenwände zu erleichtern, war der Vorschlag bereits die Fundamente für zwei weitere Stellen vorzusehen und die Bänke, sowie Wege zu fertigen. Ob die Preisgarantie zu einem späteren Zeitpunkt für die weiteren Anlagen noch garantiert sei, wollte Stadträtin Christiane Hütt-Berger wissen. Im Angebot ist eine Preisgarantie bis 30.06.2015 vermerkt, so Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner. Zusätzlich wird er bei der Firma eine längere Preissicherung anfragen. Stadtrat Jürgen Abt erfragte den Bedarf analternativen Bestattungsmöglichkeiten auf dem Friedhofgelände. Bürgermeisterstellvertreter Christian Kollenz gab bekannt, dass eine Erweiterung der Bestattungsformen für die Zukunft noch offen sei, er jedoch davon ausgehe, daß Rauenberg aber auch im Falle einer EU-weiten Veränderung der Bestattungsvorgaben seine bisherige Friedhofskultur erhalten werde. Stadtrat Hermann Brand sprach von vermehrten Urnenbestattungen, da durch das Pflegeheim meist viele Angehörigen aufgrund des weiter entfernten Wohnorts die Gräber nicht pflegen können. Zudem wollte er wissen, ob die geplanten Fundamente wetterbeständig sind. Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner konnte dem zustimmen.
 
Der Gemeinderat beschloss mit 1 Gegenstimme
 

  1. Der künftige Standort für die Erweiterung der Urnenwandsysteme auf dem Rauenberger Friedhof, ist in der Grünanlage nordöstlich der neuen Aussegnungshalle.
  2. Die Verwaltung wird ermächtigt auf Basis des Angebotes der Firma Kronimus vom 19.08.2014 / 13.02.2015 die Lieferung der Urnenwände für den Friedhof Rauenberg  zum Gesamtpreis von 51.786,42 € zu beauftragen.
 

Straßenbeleuchtung – Auftragsvergabe zur Umrüstung auf LED-Leuchten
 
Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner stellte den Sachverhalt vor. Die Arbeiten für die 2. Teilumrüstung von Natriumdampflampen durch LED-Leuchten in den Stadtteilen Rauenberg und Malschenberg wurden beschränkt ausgeschrieben. Für die Umrüstungsarbeiten erhielten 6 Firmen die Ausschreibungsunterlagen. Zur Submission am 19.03.2015 wurden 4 Angebote abgegeben.
 
                                                                                                                                 Brutto
Theo Weiß GmbH, Bruchsal                                                                     49.189,65 €
Hünig Kabel- und Leitungsbau GmbH, Wiesloch                                   48.147,40 €
Netze BW GmbH, Wiesloch                                                          36.818,60 €
BEST GmbH, Rauenberg                                                                          52.241,95 €
 
Bei der Wertung waren keine Angebote auszuschließen. Das annehmbarste Angebot unterbreitete die Netz BW GmbH. Für die Arbeiten wurde in der ursprünglichen Kostenberechnung aus dem Jahr 2013 und im laufenden Haushalt ein Bruttobetrag in Höhe 76.000,-- € angesetzt.
 
Stadträtin Christiane Hütt-Berger erfragte, welche Straßenlampen ausgetauscht werden. Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner gab bekannt, dass insgesamt 68 Lampen ausgetauscht werden. In Malschenberg sind fünf Lampen im Verbindungsweg zwischen der Letzenbergstraße und der Brunnenbergschule vorgesehen und in Rauenberg in der Bahnhofstraße, Pfalzstraße, Dammstraße und Malschenberger Straße. Stadtrat Stephan Hakala erfragte den Ablauf der Förderung. Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner erklärte, dass die Stadt in Vorleistung gehen müsse und erst nach Einreichung der Rechnung die Fördermittel erhalten werde. Zusätzlich wollte er wissen, ob die Förderbedingungen bei einem anderen Auftragsvolumen gleich bleiben würden. Die Förderungen würden gleich bleiben, da dies nach CO² Einsparung berechnet wird, so Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner.
 
Der Gemeinderat beschloss einstimmig:
Die Netze BW GmbH mit Sitz in 69168 Wiesloch erhält zum Bruttoangebotspreis von 36.818,60 € den Auftrag für die Arbeiten zur 2. Teilumrüstung von Quecksilberdampfleuchten gegen neue Leuchten mit LED-Technik.
 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

 
Wie Rechnungsamtsleiter Thomas Dewald bekannt gab, wurden in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 25.02.2015 Beschlüsse zur öffentlichen Telefonie und eine Personalangelegenheit gefasst.
 
 

Verschiedenes
 
Bürgermeisterstellvertreter Christian Kollenz gab die Einweihung des Gerhard-Geißler-Platzes am 30.04.2015 bekannt. Gespräche mit der Familie Geißler haben bereits stattgefunden und mit den Planungen wurde begonnen. Im Anschluß an die Einweihungsfeier wird wieder das traditionelle Maibaumstellen des Gewerbevereins stattfinden.
 
Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner wies auf den Artikel der Rhein-Neckar-Zeitung hin, mit dem Titel „Gegen die Flurbereinigung wird Protest laut“. Er hatte diesbezüglich einen Termin mit Herrn Schlesinger, Amt für Flurneuordnung, der ihm bekannt gab, dass sich durch die Einreichung der Petition mit der Neuordnung erst zu einem späteren Zeitpunkt zu rechnen sei. Die Petition wird aktuell vom Landratsamt geprüft und man hoffe auf eine Entscheidung im Spätjahr. Die Winzer wurden bereits informiert.
 
Stadtrat Theodor Hess erfragte den Sachstand der Schmetterlingskinder auf dem Friedhof Rauenberg. Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner gab bekannt, dass er diesbezüglich bereits einen Termin mit den Pfarrgemeinderatsvertretern hatte und er aufgrund des Personalmangels noch keine Gelegenheit hatte sich mit Herrn Natzschka in Verbindung zu setzten. Er werde sich dem Thema nach den Osterferien annehmen.
 
 

 

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