Weinstadt Rauenberg

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Aus der Verbandsversammlung am 25.07.2012

Verbandsversammlung nimmt zum Regionalplan Stellung


Der Verband der Region Rhein-Neckar hatte Anfang Juni neben den einzelnen Städten und Gemeinden der Region auch den Gemeindeverwaltungsverband Rauenberg (GVVR) angeschrieben und um eine Stellungnahme zum Einheitlichen Regionalplan gebeten. Da diese Stellungnahme schon am 20.08.2012 vorliegen muss und zuvor noch die Entscheidungen der drei Mitgliedsgemeinden in deren politischen Gremien erfolgen mussten, war es erforderlich geworden, noch vor der Sommerpause eine Verbandsversammlung einzuberufen. Diese fand nun am 25.07.2012 im Rathaus in Malsch statt. Rauenbergs Bürgermeister Frank Broghammer konnte in seiner Eigenschaft als Verbandsvorsitzender die Vertreter der Gemeinden Malsch und Mühlhausen sowie der Stadt Rauenberg hierzu begrüßen.
Zum Hintergrund: Die Verbandsversammlung des Verbandes „Region Rhein-Neckar“ hatte am 23.02.2007 den Grundsatzbeschluss gefasst, für das Verbandsgebiet einen Einheitlichen Regionalplan aufzustellen. Das Planwerk soll die bisherigen drei Regionalpläne der Teilräume „Rhein-Pfalz“, „Rhein-Neckar-Odenwald“ und „Süd-Hessen“ ablösen. Der Regionalplan beinhaltet u. a. regionale Freiraumstrukturen wie regionale Grünzüge, Grünzäsuren und schutzbedürftige Bereiche für Natur und Landschaft sowie für die Landwirtschaft. Die hiervon betroffenen Flächen stehen den Gemeinden für eine Siedlungsentwicklung nicht oder nur noch sehr bedingt zur Verfügung.
Im April 2007 bat der Verband die Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände um Mitteilung der kommunalen Vorstellungen und Planungen, um einen ersten Planentwurf erstellen zu können. Nach eingehender Erörterung der Planungen und Entwicklungsflächen in den drei Gemeinderäten sowie der Verbandsversammlung einschließlich der erforderlichen Beschlüsse dazu wurden dem Verband mit Schreiben vom 17.12.2008 die Vorstellungen des Gemeindeverwaltungsverbands dargelegt. Zwischenzeitlich fanden auch verschiedene Gespräche zu einzelnen Flächen, bei denen die Vorstellungen des GVVR von denen des Regionalverbands abwichen, statt.
In diesem Zusammenhang muss man auch wissen, dass derzeit beim GVVR ein Verfahren zur allgemeinen Fortschreibung des Flächennutzungsplans (11. Änderung dieses Plans) durchgeführt wird. Dieses Verfahren wurde zunächst nicht weiterverfolgt, weil die Planungsziele der drei Verbandsgemeinden mit denen des Regionalverbandes abgestimmt werden sollten. Beide Planungen haben nämlich das Zieljahr 2020. Mit der Fortsetzung des Regionalplanverfahrens kann dann auch das Verfahren zur allgemeinen Fortschreibung des Flächennutzungsplans weitergeführt werden.
Wie bereits eingangs erwähnt hat der Regionalverband den Gemeinden und Verbänden nun einen Entwurf des Regionalplans vorgelegt und um Stellungnahme bis zum 20.08.2012 gebeten. Die Gemeinderäte von Malsch, Mühlhausen und Rauenberg befassten sich auf ihren Sitzungen am 17., 18. und 19.07.2012 ebenfalls mit dem Entwurf des Regionalplans. Auf unsere Berichterstattung dazu möchten wir an dieser Stelle verweisen. Der Verbandsversammlung lagen diese Beschlüsse der einzelnen Ratsgremien vor. Der beauftragte Stadtplaner Dietmar Glup ging in seinen Erläuterungen explizit auf die vorgebrachten Themen ein.

Gesamtes Verbandsgebiet
Die durch die A 6 definierte Achse Hockenheim-Wiesloch-Rauenberg-Sinsheim soll als großräumige Entwicklungsachse in die Raumstrukturkarte aufgenommen werden. Der Plan sieht bislang nur eine Entwicklungsachse entlang der A 5 vor.
Diejenigen gewerblichen Standorte, die eine über den Eigenbedarf hinausgehende Funktion wahrnehmen bzw. für die eine solche Funktion angestrebt wird, sollen als „Siedlungsbereich für Gewerbe“ ausgewiesen werden. Dies ist im Planentwurf nicht dargestellt.
Auf den genehmigten Bestand der Einzelhandels-Großprojekte, die von der Regionalplanung abweichen, wird ausdrücklich hingewiesen, um deren Bestand zu sichern.

Gemeinde Malsch
Für die Gemeinde Malsch wurde nach der Bevölkerungs- und Haushaltsvoraus-berechnung der Universität Mannheim eine Zunahme der Einwohnerzahl auf 3.680 Einwohner im Jahr 2020 prognostiziert. Der Regionalverband hat diese Prognose heruntergenommen und den Zielwert auf 3.520 Einwohner festgesetzt. Diese Einwohnerzahl wurde am 31.12.2011 bereits erreicht. Für die Zunahme der Bevölkerungszahl bis zum Jahr 2020 wurde für Malsch eine Erweiterungsfläche von 5 Hektar ausgewiesen. Die Festlegung im Regionalplan ist auf die mögliche Wohnbaufläche „Sauermichel“, wie sie im Abgrenzungsvorschlag des Büros Sternemann und Glup dargelegt ist und in der 11. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Gemeindeverwaltungsverband Rauenberg bereits aufgenommen ist, anzupassen.
Die Erweiterungsfläche nördlich des Burgunderweges und im Anschluss an den Unteren Jagdweg ist bereits bebaut. Hier ist eine entsprechende Anpassung des Entwurfes vorzunehmen.
Die Fläche zwischen Bahnlinie um dem Gewerbegebiet Rot, welches bereits in die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes aufgenommen wurde, ist als weiße Fläche darzustellen, damit die Gemeinde dort den gewerblichen Ergänzungsbedarf darstellen und erfüllen kann. Das Gewerbegebiet „Ameisenbaum“ ist dem rechtsgültigen Bebauungsplan anzupassen.
Das kleine Neubaugebiet „Krähhecke“ ist gemäß dem Bebauungsvorschlag des Büros Sternemann und Glup aufzunehmen. Insoweit ist der Grünzug anzupassen.
Die Existenz des Letzenberg-Tierparks muss als Bestand im Regionalplan gesichert und entsprechend dargestellt werden.
Die festgelegten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für den Naturschutz werden gebilligt. Der Tonabbau der Firma Wienerberger und Creaton sind im Regionalplan zu sichern und nach Abschluss derselben eine Wiederverfüllung mit Materialien nach Maßgabe des noch ausstehenden Genehmigungsbescheides des Landesbergamtes vorzusehen. Insoweit ist es notwendig, dort die Festsetzung als Deponie auszuweisen.
Nach dem Entwurf des Regionalplanes soll im Bruchgebiet keine Landwirtschaft mehr möglich sein. Die Gemeinde vertritt die Auffassung, dass hier Naturschutz und Landwirtschaft sich ergänzen müssen. Dem Ausschluss von Landwirtschaft wird nicht zugestimmt.
Die Erweiterung der Tongrube Rettigheim ist entsprechend der vorliegenden Pläne als Abbau für die Rohstoffsicherung festzulegen.
Die Darstellungen zum funktionalen Schienennetz werden zur Kenntnis genommen. Allerdings wird zum wiederholten Male die Forderung vorgebracht, die Einführung eines Übergangstarifes zum Verkehrsverbund Karlsruhe in den schriftlichen Festsetzungen aufzunehmen.
In der Raumnutzungskarte wird in der Erläuterungskarte das Neubaugebiet „Kräh-hecke“ als Raum für den regionalen Biotopverbund bewertet. Diese Darstellung ist zu korrigieren. Ebenso sind für die gewerbliche Erweiterungsfläche der Gemeinde Malsch westlich der B 3 zwischen dem Gewerbegebiet St. Leon-Rot und dem Gewerbegebiet Rot-Malsch die Beschränkungen aufzuheben. Hier sieht die Erläuterungskarte noch den Ausweis als bedeutender Raum für den regionalen Biotopverbund vor. Die Raumnutzungskarte des Regionalverbandes berücksichtigt eine solche Festsetzung nicht. Die Darstellung ist zu korrigieren. Ebenfalls muss der Bestand des Tierparks in die Karte aufgenommen werden.
Die Verbindung der B 39 zur B 3 als regionale Straßenverbindung ist nicht dargestellt. Da dies eine Umleitung für den Schwerlastverkehr ist, sollte diese Verbindung als regionale Straßenverbindung aufgenommen werden.

Mühlhausen
Die Gemeinde Mühlhausen hatte im Jahr 2008 den Verband gebeten, in die Entwurfsplanung des Einheitlichen Regionalplans folgende neuen Siedlungsflächen aufzunehmen:
-         In Mühlhausen das Gewann „Fraubrunnen“
-         In Rettigheim das Gewann „Reutweingarten“ und die Erweiterung des Bebauungsplangebietes „Nordwestliche Ortserweiterung“
-         In Tairnbach die Ortsabrundung „Klumpen/Katzenberg“
Diese Flächen wurden berücksichtigt, wenn auch eine katastergenaue Abgrenzung im Maßstab des Regionalplans nicht möglich ist.
Der Planentwurf weist für die Landesstraße 546 und Kreisstraße 4167 (zwischen Mühlhausen und dem Ortsteil Rettigheim) eine überregionale Straßenverbindung aus. Hier sollte eine Abstufung zur regionalen Straßenverbindung angestrebt werden. Mit Fertigstellung der Umgehungsstraße B 39 soll der Straßenverkehr von Östringen verstärkt der Umgehungsstraße zugeführt werden, mit gleichzeitiger Entlastung des Durchgangsverkehrs in Rettigheim. Eine entsprechende Prognose zeigt das für die Straßenplanung der Umgehungsstraße erstellte Verkehrsgutachten. Mittelfristig ist ein entsprechender Ausbau des Teilstückes der Kreisstraße von Östringen zur Umgehungsstraße durch das Regierungspräsidium Karlsruhe vorgesehen.

Rauenberg
Die Stadt Rauenberg ist als „Siedlungsbereich für das Wohnen“ gekennzeichnet. Die Wohnbauflächenbilanz des Entwurfes geht von einem Bevölkerungsstand 2006 von 7.547 Einwohnern aus und prognostiziert bis 2020 bei einem Wachstum von 4 % einen Bevölkerungsstand von 7.820 Einwohnern. Aufgrund der aktuellen Entwicklung, hat Rauenberg mittlerweile bereits einen Stand von 8.105 Einwohnern (Stand 31.12.2011 – Statistisches Landesamt 8.049) erreicht. Darüber hinaus entspricht das im schriftlichen Teil ausgewiesene Wohnbauflächenpotential 2010 mit einer Größe von 5 Hektar ebenfalls nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. Die bereits 2008 für den einheitlichen Regionalplan beantragten Wohnbauflächen haben bereits eine Größenordnung von rund 10 Hektar. Darüber hinaus stehen nach dem genehmigten Flächennutzungsplan die noch unbebauten Flächen „Sandäcker“ und die Erweiterung des Baugebietes „Langenäcker“ mit rd. 3,5 Hektar zur Verfügung. Die Stadt Rauenberg möchte daher, dass die Ausgangswerte und Prognosen der Einwohnerzahlen für Rauenberg aufgrund der deutlich besseren Entwicklung aktualisiert werden. Der Wohnbauflächenbedarf und das Wohnbauflächenpotential sind ebenfalls anzupassen.
Die Ausführungen zum „Siedlungsbereich für Gewerbe“ (vergl. oben unter „Gesamtes Verbandsgebiet“) werden insbesondere im Hinblick auf das geplante Gewerbegebiet „Hohenstein – Schanzenäcker“ für sehr wichtig erachtet. Beim Verband Region Rhein-Neckar wird daher für Rauenberg die Ausweisung als „Siedlungsbereich für Gewerbe“ beantragt. Sowohl der Anhang zum Textteil, als auch die Raumstrukturkarte sind entsprechend zu ergänzen.
Es wird beantragt, die Planfläche des Gewerbegebietes „Hechtwasser“ bis auf eine Restfläche von ca. 1 Hektar aus dem Regionalplan herauszunehmen und dafür die Planungsfläche für das künftige Gewerbegebiet im Bereich „Hohenstein – Schanzenäcker“ entsprechend dem Entwurf des Büros Sternemann & Glup vom November 2011 / Juni 2012 zu erweitern.
Neben den bisherigen Flächen für den Rohstoffabbau im näheren Umfeld der Tongrube Unterfeld wurde in den Entwurf für den Bereich „Kleeberg“ (östlich der B 3) zwischen der Tongrube Unterfeld und der Abfahrt Richtung Malschenberg ein Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung in nicht unerheblichem Umfang ausgewiesen. Bei einer tatsächlichen Nutzung dieser Vorrangflächen würden rund 35 Hektar Ackerflächen temporär nicht nutzbar. Die Stadt Rauenberg sieht bei dieser Ausweisung kein Problem. Bezüglich des Vorbehaltsgebietes für die Rohstoffsicherung in den Gewannen „Kleeberg“ und „Kohlplatt“ wird somit keine flächeneinschränkende Stellungnahme abgefasst.
Die regionale Radwegverbindung zwischen St. Leon-Rot und Rauenberg von Rot herkommend endet nach dem Entwurf des Regionalplans an der B 3. Dies würde bedeuten, dass auf Rauenberger Gemarkung keine Verbindung zur großräumigen Trasse Angelbachtal – Mühlhausen – Rauenberg – Wiesloch ausgewiesen würde. Die Aufnahme der regionalen Radwegverbindung zwischen B 3 (Abfahrt Malschenberg) und der Trasse Angelbachtal – Mühlhausen – Rauenberg – Wiesloch wird daher beantragt.
Die beantragten Siedlungs- und Gewerbeflächen der Stadt Rauenberg entsprechen nicht den in der Raumnutzungskarte ausgewiesenen Flächen. Der Regionalverband ist auf die Abweichungen der Siedlungs- und Gewerbeflächen zwischen Raumnutzungskarte und Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt zum Landschaftsrahmenplan hinzuweisen. Es wird unter Berücksichtigung der oben dargestellten Anregungen um Anpassung der Plangrundlagen des Landschaftsrahmenplanes an den Regionalplan gebeten.
Die Übersichtskarte des Landschaftsrahmenplans weist für Rauenberg ausschließlich den Landschaftstyp „Gehölz- bzw. waldreiche, ackergeprägte Kulturlandschaft“ aus. Beim Regionalverband wird die Ausweisung von Teilflächen als Landschaftstyp „Kulturlandschaft mit Weinbau“ beantragt.
Die Regionale Verbindung des Straßennetzes der K 4170 zwischen Rauenberg und Dielheim ist in den Planunterlagen nicht enthalten. Diese schließt derzeit den Bereich Dielheim, Horrenberg, Balzfeld, Unterhof, Meckesheim, Mauer, Baiertal und Schatthausen an die Autobahn A 6 an. Die K 4170 zwischen Rauenberg und Dielheim soll daher als regionale Straßenverkehrsachse in die funktionale Straßennetzkarte aufgenommen werden.
In den Entwurfsunterlagen sind keine Aussagen zur Vernetzung des ÖPNV unter den angrenzenden Regionalverbänden getroffen. Wie schon bei der Stellungnahme von Malsch ist auch aus Sicht der Stadt Rauenberg eine bessere Vernetzung, insbesondere im Bereich des ÖPNV mit der Regionalplanung des Regionalverbands Karlsruhe-Land anzustreben. Es wird daher beantragt den Regionalplan diesbezüglich zu ergänzen.
Nachdem sich die einzelnen kommunalen Gremien bereits intensiv mit diesen Planungen befasst hatten, konnte der einstimmige Beschluss der Verbands-versammlung ohne weitere Aussprache zügig gefasst werden.

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