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Aus dem Gemeinderat vom 26.06.2019

Aus dem Gemeinderat vom 26.06.2019

 

 

 
In der Gemeinderatssitzung am 26.06.2019 ging es vorrangig um die Feststellung möglichen Hinderungsgründen bei den am 26.05.2019 gewählten Gemeinderäten/innen. Im Anschluss wurden die eingegangenen Stellungnahmen bzgl. des Bebauungsplanverfahrens „Langenäcker Teil 1; 4. Teiländerung vorgestellt und ein Satzungsbeschluss gefasst.
 
 Aus den Reihen der Einwohner gab es keine Fragen an das Gremium.
 
 

Feststellung von möglichen Hinderungsgründe bei den gewählten Gemeinderäten/innen
 
Der am 26.05.2019 gewählte Gemeinderat wird am 03.07.2019 zu seiner konstituierenden Sitzung einberufen werden. Ob Hinderungsgründe bei den gewählten Stadträtinnen und Stadträten gemäß § 29 Gemeindeordnung gegeben sind, entscheidet der Gemeinderat nach regelmäßigen Wahlen vor der Einberufung der ersten Sitzung des neuen Gemeinderats.
 
Die Prüfung durch die Verwaltung ergab, dass keine Hinderungsgründe vorliegen. Die gewählten Stadträtinnen und Stadträte machten in ihren schriftlichen Erklärungen ebenfalls keine Hinderungs- oder Ablehnungsgründe geltend, sodass einer Verpflichtung demnach nichts im Wege steht.
 
Der Gemeinderat stellt einstimmig keine Hinderungsgründe bei den gewählten Stadträtinnen und Stadträten nach § 29 Gemeindeordnung fest.
 
 
Bebauungsplanverfahren "Langenäcker" Teil 1, 4. Teiländerung in Rauenberg

a) Abwägung über die im Zeitraum der Offenlage und der TöB-Anhörung eingegangenen Stellungnahmen und b) Satzungsbeschluss
 
Der Gemeinderat der Stadt Rauenberg hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 20.02.2019 die Aufstellung zur 4. Teiländerung des Bebauungsplanes „Langenäcker“ Teil 1 in Rauenberg gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren beschlossen.
 
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange:
 
Der Bebauungsplan wurde mit allen hierzu ergangenen Ausarbeitungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 28.03.2019 bis 29.04.2019 öffentlich zugänglich im Rathaus Rauenberg zu den üblichen Öffnungszeiten ausgelegt.
 
Die im Zuge der Offenlage und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden in der Zwischenzeit durch das Stadtbauamt und das beauftragte Architekturbüro Sternemann und Glup aus Sinsheim bewertet und mit einem Abwägungsvorschlag an den Gemeinderat versehen.
 
 
Nach Erörterung und Beschlussfassung zu den Abwägungsvorschlägen billigte der Gemeinderat bei 2 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen, die Planentwürfe und beschloss den Bebauungsplan „Langenäcker“ Teil1, 4. Teiländerung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren als Satzung.
 
 

Bekanntgabe des Sitzungsprotokolls der letzten Gemeinderatsitzung
 
Das Protokoll wurde einstimmig genehmigt.
 
 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
 
 
Bei der letzten Gemeinderatsitzung am 15.05.2019 wurden keine nichtöffentlichen Beschlüsse gefasst.
 
 
 
 
 

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