Weinstadt Rauenberg

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Aus dem Gemeinderat vom 21.12.2022

Aus dem Gemeinderat vom 21. Dezember 2022
 
 
Bei der letzten Gemeinderatsitzung im Jahr 2022 standen die Verabschiedung des Haushaltsplans für das Jahr 2023 und der Wirtschaftsplan des Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung im Mittelpunkt. Ebenso wurde der 2. Finanzbericht zum Haushaltsvollzug des Jahres 2022 vorgestellt. Weiter galt es die Zustimmung zur Wahl des Gesamtfeuerwehrkommandanten und dessen Stellvertreter sowie der die Wahl des Abteilungskommandanten in Rauenberg zu erteilen. Aus den Reihen der Zuhörer fragte ein Bürger zum Hintergrund mehrerer Themenbereichen.
 
 

Zustimmung der Wahl des Feuerwehrkommandanten und dessen zwei Stellvertretender

 
Nach den Bestimmungen des Feuerwehrgesetzes für das Land Baden-Württemberg (FwG) wird der Feuerwehrkommandant und seine Stellvertreter durch die wahlberechtigten Mitglieder der Feuerwehr für die Dauer von fünf Jahren gewählt und durch den Bürgermeister bestellt.
Nachdem die Wahlperiode für den Feuerwehrkommandanten und dessen Stellvertreter abgelaufen war, erfolgten die Neuwahlen am 02.12.2022 im Rahmen der Hauptversammlung. Es waren 52 Wahlberechtigte anwesend. Es fanden geheime Wahlgänge statt.
 
Bei der Wahl erhielten Herr Julian Haupt zum Feuerwehrkommandant 43 Stimmen, Herr Bernd Harth zum 1. Stellv. Feuerwehrkommandant 38 Stimmen und Herr Fabian Ronellenfitsch zum 2. Stellv. Feuerwehrkommandant 39 Stimmen.
 
Alle Kandidaten hatten somit im ersten Wahlgang die erforderliche absolute Mehrheit der anwesenden Wahlberechtigten erhalten. Ebenso verfügen alle gewählten Funktionsträger über die notwendigen Voraussetzungen um das Amt des Feuerwehrkommandanten bzw. dessen Stellvertreter ausfüllen zu können.
Nach § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 10 Abs. 5 der Feuerwehrsatzung der Stadt Rauenberg hat der Gemeinderat der Wahl des Feuerwehrkommandanten und dessen Stellvertretern zuzustimmen
Der Gemeinderat stimmt bei einer Enthaltung der Bestellung von Herrn Julian Haupt zum Feuerwehrkommandanten und der Bestellung von Herrn Bernd Harth zum ersten Stellvertretenden Feuerwehrkommandanten und Herrn Fabian Ronellenfitsch zum zweiten Stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Rauenberg zu.
 
 

Zustimmung zur Wahl des Abteilungskommandanten der Abteilung Rauenberg
 
Ebenso galt es aufgrund der Wahl des bisherigen Abteilungskommandanten Julian Haupt zum Gesamtkommandant für den verbliebenen Zeitraum der Amtsperiode einen neuen Abteilungskommandanten zu wählen. In der der Hauptversammlung der Abteilung Rauenberg am 09.12.2022 waren 27 Wahlberechtigte anwesend.
Bei der geheimen Wahl zum Abteilungskommandant erhielt Herr Rainer Stephan 25 Stimmen.
Er hatte somit die erforderliche absolute Mehrheit der anwesenden Wahlberechtigten erhalten. Der gewählte Funktionsträger verfügt über die notwendigen Voraussetzungen um das Amt des Abteilungskommandanten ausfüllen zu können.
Der Gemeinderat stimmte der Bestellung von Herrn Rainer Stephan zum Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Rauenberg, Abteilung Rauenberg, einstimmig zu.
 
 

Finanzbericht zum Haushaltsvollzug des Jahres 2022
 
Der Vollzug des Ergebnishaushaltes ist auf der Ertragsseite im Wesentlichen geprägt durch höhere Erträge bei der Gewerbesteuer und dem Einkommensteueranteil sowie bei den Zuweisungen und Zuschüssen, hier insbesondere bei den Schlüsselzuweisungen und der Investitionspauschale. Insgesamt werden voraussichtlich rund 728.700 € höhere Erträge zu erwarten sein.
Die Aufwandsseite ist im Wesentlichen geprägt durch geringere Aufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen, beim Personal sowie höheren Transferaufwendungen, hier insbesondere bei der Gewerbesteuerumlage. Insgesamt werden sich die Aufwendungen voraussichtlich um rund 1.659.300 € verringern.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass das ordentliche Ergebnis 2022 sich voraussichtlich um rund 2.388.000 € verbessern wird. Das ordentliche Jahresergebnis 2022 wird dadurch voraussichtlich +1.883.600 betragen. Geplant wurde noch mit einem negativen ordentlichen Ergebnis von 504.400 €.
Durch die höheren Einzahlungen und den geringeren Auszahlungen wird sich der Cashflow um rund 2,4 Mio. € verbessern. Es kann mit einem Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit von rund 3,16 Mio. € gerechnet werden. Den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von voraussichtlich 950.000 € stehen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von voraussichtlich 1.637.000 € entgegen. Ordentliche Tilgungen werden in Höhe des Planansatzes von 439.300 € getätigt. Die Kreditermächtigung in Höhe von 800.000 € wird in das Jahr 2023 übertragen.
 
 

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung 2024-2026 – Beschlussfassung

 
Eckwerte der Haushaltsplanung 2023
Der Haushalt 2023 ist weiter geprägt von den finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Urkainekrieges. Hier schlagen sich insbesondere die explodierenden Aufwendungen für die Energie nieder, im Jahr 2023 für den Strombezug (+268.850 €) und ab dem Jahr 2024 auch für den Gasbezug. Auch der prognostizierte Anstieg der Flüchtlingszahlen stellt auch die Stadt Rauenberg vor fast unlösbare Probleme. Ebenso wirken sich die vom Rhein-Neckar-Kreis angekündigten starken Steigerungen beim Kreisumlagehebesatz ab dem Jahr 2024 negativ in der mittelfristigen Finanzplanung ab dem Jahr 2024 aus.
Die Stadt Rauenberg hat der Haushaltsplanung für das Jahr 2023 sowie für die mittelfristige Finanzplanung 2024-2026 den Haushaltserlass des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 06.10.2022 sowie die aktuell mit Stand vom 11.12.2022 vorliegenden Orientierungsdaten nach der Herbststeuerschätzung zu Grunde gelegt.
So wurde bei der

  • Berechnung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer ein Aufkommen von 7,758 Mrd. Euro (2022: 7,09 Mrd. Euro) und bei den
  • Schlüsselzuweisungen Bedarfsmessszahl A: ein Grundkopfbetrag von 1.542 Euro (2022: 1.497 Euro)
  • Schlüsselzuweisungen Bedarfsmessszahl B: ein Kopfbetrag von 77,10 Euro (2022: 75 €)
  • Kommunalen Investitionspauschale ein Betrag von 107 € je Einwohner (2022: 97 € je EW)
  • Kreisumlagehebesatz von 24,50 v.H.

zu Grunde gelegt.
Anhand dieser Daten und den Vorgaben des Haushaltserlasses sowie den örtlichen und strukturellen Gegebenheiten wurden die Planansätze für das Haushaltsjahr 2023 sowie den Planungszeitraum 2024 -2026 ermittelt.
Bei der Aufstellung des Investitionshaushaltes 2023 und des Investitionsprogrammes 2024-2026 musste wegen der Beschaffung eines Fahrzeuges LF 10 für die Feuerwehrabteilung Rauenberg, diverse Straßenbaumaßnahmen, der Generalsanierung des kath. Kindergartens Unter’m Regenbogen Rauenberg sowie dem Neubau des KiGa Mittendrin mit Schulmensa und der brandschutztechnischen und energetischen Sanierung des Mannabergschule neue Kredite eingeplant werden. Im Haushaltsjahr 2023 müssen zur Finanzierung der Investitionen 2.300.000 € neue Darlehen aufgenommen werden, die genehmigte aber nicht benötigte Kreditermächtigung aus dem Jahr 2022 in Höhe von 800.000 € wird zur Finanzierung der übertragenen Planansätze in das Jahr 2023 übertragen.
 
Übersicht über die Haushaltsplanung 2023
 
Der Haushaltsentwurf 2023 wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 16.11.2022 von der Verwaltung als Arbeitsentwurf eingebracht. Zudem fand eine Sitzung des Verwaltungsausschusses sowie die Klausurtagung des Gemeinderates statt. Nach dem Einbringen tagte der Verwaltungsausschuss nochmals und beriet die einzelnen Positionen des Haushaltsentwurfes. Den Fraktionen und den Gemeinderäten wurde die Möglichkeit gegeben, Anträge zur Änderung einzelner Haushaltsansätze zu stellen. Über die insgesamt 68 eingegangenen Änderungsanträge wurde jeweils einzeln in der Gemeinderatssitzung am 07.12.2022 beraten und Beschluss gefasst. Die beschlossenen Änderungen wurden in den nun zur Verabschiedung anstehenden Haushalt eingearbeitet.
Der Haushalt 2023 im Überblick:

  • Es wird mit einem negativen ordentlichen Ergebnis von -780.050 € geplant. Den ordentlichen Erträgen in Höhe von 21.920.850 € stehen ordentliche Aufwendungen von 22.700.900 € gegenüber.
  • Bei den ordentlichen Erträgen ergibt sich gegenüber den Planansätzen 2022 eine Erhöhung um 1.065.150 €.
  • Die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben belaufen sich auf voraussichtlich 11.199.900 €. Dies sind 51,09 % aller ordentlichen Erträge. Im Jahr 2022 wurde mit einem Betrag von 9.868.000 € geplant.
  • Die Erträge aus Gewerbesteuer belaufen sich auf voraussichtlich 2,00 Mio. € oder 9,12 % aller ordentlichen Erträge. Im Jahr 2022 waren 1,35 Mio. € geplant, tatsächlich werden die Erträge aus Gewerbesteuer im Jahr 2021 voraussichtlich rund 2,1 Mio. € betragen.
  • Die Erträge aus der Grundsteuer A und B belaufen sich auf 1.247.800 € oder 5,69 % aller ordentlichen Erträge (2022: 1.234.000 €).
  • Die Erträge aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer belaufen sich auf 7.093.200 € oder 32,36 % aller ordentlichen Erträge (2022: 6,482 Mio. €).
  • Die Erträge aus Zuweisungen für die Kindergarten- und Krippenbetreuung belaufen sich auf 1.938.000 € oder 8,84 % aller Erträge.
  • Benutzungsgebühren, insbesondere aus der Krippen- und Kindergartenbetreuung, sind mit einem Betrag von 1.221.600 € oder 5,57% der Erträge veranschlagt.
  • Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft werden mit einem Betrag in Höhe von 4.540.200 oder 20,71% aller Erträge veranschlagt. (2022: 4.669.600 €)
  • Bei den ordentlichen Aufwendungen ergibt sich gegenüber den Planansätzen 2022 eine Erhöhung um 1.340.800 €.
  • Die Personal- und Versorgungsaufwendungen steigen um 352.050 € auf voraussichtlich 6.270.800 €. Dies sind 27,62 % aller ordentlichen Aufwendungen.
  • Der Aufwand für Sach- und Dienstleitungen beläuft sich auf insgesamt 4.537.900 € oder 19,99 % aller Aufwendungen.
  • Die Zinsaufwendungen für die vorhandenen Darlehen sowie der voraussichtlichen Kassenkredite belaufen sich auf 132.850 €.
  • Die Transferaufwendungen erhöhen sich wesentlich um 596.700 € auf insgesamt 8.926.900 € oder 39,32 % aller ordentlichen Aufwendungen.
  • Insbesondere schlagen hier zu Buche:

      # Kreisumlage mit 3.240.900 €, 14,28 % aller Aufwendungen,
     # FAG-Umlage mit 2.923.400 €, 12,88 % aller Aufwendungen,
# Zuweisungen an KiGa-Träger mit 2.117.500 €, 9,33% aller Aufwendungen

  • Auszahlungen für Investitionstätigkeit (Baumaßnahmen, Vermögenserwerb und Investitionsfördermaßnahmen) sind mit 9.320.350 € veranschlagt. Innerhalb der Sachinvestitionen machen die Baumaßnahmen mit 8.026.900 € den größten Posten aus.
  • Zur Finanzierung dieses Investitionsvolumens stehen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 3.762.150 € (insbesondere Investitionszuwendungen) zur Verfügung.
  • Neue Kredite werden in 2023 in Höhe von 2.300.000 € erforderlich. In den Jahren 2024-2026 müssen voraussichtlich noch weitere 16,8 Mio. € an neue Darlehen zur Finanzierung der Investitionen aufgenommen werden.
  • Ordentliche Tilgungen werden in 2023 mit einem Betrag von 441.500 € anfallen.
  • Der Schuldenstand im Kämmereihaushalt beläuft sich zum Jahresbeginn 1.1.2023 auf 8.082.829,82 € oder 929,17 €/EW. Unter Berücksichtigung der planmäßigen Tilgungen in Höhe von 441.500 € und dieser Neuaufnahme sowie der übertragenen Kreditermächtigung aus dem Jahr 2022 wird sich der Schuldenstand des Kernhaushaltes auf 10.741.300 € zum 31.12.2023 erhöhen. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 1.224,78,63 €/EW.

 
Voraussichtliche Entwicklung der veranschlagten Gesamtergebnisse 2022-2026

 

Veränderung

Voraussichtlicher

Stand 31.12

 
Ergebnisvortrag zum 1.1.2022
laut Bilanz RE 2021

 

 

 

+2.183.837 €

 
Vorausschliches Gesamtergebnis 2022
lt. vorl. Rechnungsergebnis 2022

 

+1.883.600 €

 

+4.067.400 €

 
Vorausschliches Gesamtergebnis 2023
lt. Haushalt 2023

 

-780.050 €

 

+3.287.350 €

 
Vorausschliches Gesamtergebnis 2024
lt. Haushalt 2024

 

-908.300 €

 

+2.379.050 €

 
Vorausschliches Gesamtergebnis 2025
lt. Haushalt 2025

 

-1.147.400 €

 

+1.231.650 €

 
Vorausschliches Gesamtergebnis 2026
lt. Haushalt 2026

 

-861.400 €

 

+370.250 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Gemeinderat beschloss mit zwei Gegenstimmen die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 sowie die mittelfristige Finanzplanung 2022-2026

 

Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 2023 – Beschlussfassung
 
Für den Wirtschaftsplan 2023 ergeben sich folgende Eckwerte:
1.  Erträge des Erfolgsplanes                                                1.155.200 €
2.  Aufwendungen des Erfolgsplanes                                     1.255.200 €
3.  Veranschlagtes Jahresergebnis                                          -100.000 €
4.  Zahlungsmittelüberschuss des Liquiditätsplanes                     27.650 €
5.  Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit                       857.700 €
6.  Kreditermächtigung                                                             857.000 €
7.  Tilgungsleistungen                                                              116.600 €
 
Durch die aktuellen Gebührensätze ergeben sich aus Niederschlagswassergebühren von 0,26 €/m² abflusswirksamer Fläche und aus Schmutzwassergebühren von 1,68 €/m³ voraussichtliche Erträge aus Abwassergebühren von 754.850 €. Durch die geplanten Investitionen des Vermögensplanes sind neue Kredite von voraussichtlich 857.000 € erforderlich.
 
Die wesentlichen Investitionen des Vermögensplanes 2023:
 
1.  Kanalauswechslung Apolloniastr. 4.BA – Bauausführung         323.000 €
2.  Kanalauswechslung Schönbornstr. – 1. BA                              85:500 €
3.  Kanalneubau Burggrafensteige                                              434.000 €
4.  Baukostenumlage an AHW                                                     25.200 €
 
Der Gemeinderat beschloss bei einer Gegenstimme den Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung und beschloss ebenso mit einer Gegenstimme die mittelfristige Finanzplanung 2022 - 2026 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung.
 
 

Bekanntgabe des Sitzungsprotokolls der letzten Gemeinderatsitzung
 
Das Protokoll wurde einstimmig genehmigt.
 
 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
 
In der letzten nichtöffentlichen Sitzung am 07.12.2022 wurden Beschlüsse zu Grundstücksangelegenheiten gefasst.
 
 

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