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Aus dem Gemeinderat vom 16.11.2022

Aus dem Gemeinderat vom 16. November 2022

 
Auf der Tagesordnung der Novembersitzung des Gemeinderates stand der Jahresbericht des Postillion e.V., die strukturierte Erfassung von Straßenschäden mit Vorstellung der Untersuchungsergebnisse und Festlegung des Sanierungsfahrplans. Anschließend galt es über die Änderung der Gebietsabgrenzung und Fassung des Ausstellungsbeschlusses unter Einbindung des Geländes der Mannabergschule zu beschließen bevor es zum Tagesordnungspunkt Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplan „Kronäcker“ ging. Ebenso sollte die Auftragsvergabe der Betriebsführung der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2026 erfolgen. Auch die Änderung des Redaktionsstatuts der Rauenberger Rundschau stand auf der Agenda. Weiter wurde die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 und Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 2023 eingebracht. Zum Abschluss galt es noch die Annahme von Spenden zu bestätigen.
Bevor es in die Beratung der Tagesordnungspunkte ging, stellte ein Bürger aus Rauenberg eine Frage hinsichtlich der Verkehrssicherungsmaßnahmen als Gemeinde und der Stromkostenrückverfügung nach §9b Stromsteuergesetz.
 
 

Jahresbericht Postillion e.V.

 
Der Verein Postillion e.V. betreibt in Rauenberg die offene Jugendarbeit, die Kinderkrippe „Alte Post“ sowie den Waldkindergarten Malschenberg. Frau Bün vom Postillion e.V. berichtet hierbei über das vergangene Jahr der Jugendarbeit. Sie ging vor allem auf die Besonderheiten der Coronazeit ein und teilte dem Gremium mit, welche Schwerpunkte aktuell in der Jugendarbeit gesetzt werden.
Großer Dank von allen Parteien erreichte das Team rund um die Jugendarbeit und auch Bürgermeister Peter Seithel sicherte ihr weiterhin die Unterstützung der Verwaltung zu.
 
 

Die strukturierte Erfassung von Straßenschäden mit Vorstellung der Untersuchungsergebnisse und Festlegung des Sanierungsfahrplans

 
Die Stadt Rauenberg ist Straßenbaulastträger der gewidmeten Verkehrsflächen, welche aktuell 41 km Straßen und Gehwege umfassen. Nach den Maßgaben des Straßengesetzes sowie der einschlägigen Rechts- und Haushaltsbestimmungen haben die Träger der Straßenbaulast dafür einzustehen, dass ihre Verkehrsanlagen in technischer Hinsicht allen Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen. Darüber hinaus stellt das in die Verkehrsflächen der Stadt investierte Vermögen einen erheblichen Wert dar und ist gesamtwirtschaftlich optimal zu erhalten.
Um kontrolliert weiteren Substanzverlusten entgegenzuwirken bzw. den eingetretenen Nachholbedarf abzubauen, wird eine Verstärkung der Unterhaltungsleistung mit flankierender Aufstockung der Haushaltsmittel insbesondere für Instandsetzung und Erneuerung erforderlich sein. Durch eine strukturierte Erfassung und fortwährende Betrachtung der Straßen- und Gehwegschäden soll erreicht werden, den optimalen Zeitpunkt für Unterhaltungsmaßnahmen zu bestimmen und ggf. erhebliche Finanzlasten für die Zukunft zu vermeiden.
Zwischenzeitlich wurde nun ein entsprechender Dienstleistungsvertrag an die Gesellschaft für Straßenanalyse (GSA) aus Kaiserslautern zur Einführung einer strukturierten Straßenzustandserfassung vergeben. Darüber hinaus wurde ein dauerhafter Kooperationsvertrag mit der GSA zur jährlichen Wiederholungserfassung der Zustandsdaten inklusive der Neuberechnung des Wirtschaftsplans und der Budgetpläne sowie der bedarfsabhängigen Durchführung dynamischer Tragfähigkeitsmessungen geschlossen.
 
Herr Fippinger von der GSA stellte dem Gemeinderat die Untersuchungsergebnisse vor. Ziel ist es, den Sanierungsfahrplan festzulegen und die notwendigen Finanzierungsmittel in künftigen Beratungen zur Verfügung zu stellen. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.
 
 

Änderung der Gebietsabgrenzung und Fassung des Ausstellungsbeschlusses

 
Die Grundstücke Flst.-Nr. 9202, 9195, 9194, sowie Teilflächen der Grundstücke Flst.-Nr. 9185 und 9193 der Gemarkung Rauenberg sind Bestandteil des aktuell rechtskräftigen Bebauungsplans „Nordwestliche Ortserweiterung, 2. Änderung“ vom 04.12.1981. Der Ursprungsbebauungsplan „Nordwestliche Ortserweiterung“ vom 18.10.1969 wurde im Laufe der Jahre aus städtebaulichen Gründen jeweils anlassbezogen in mehreren Teilbereichen geändert. So wurde zuletzt im Zuge der 8. Änderung das Wohnprojekt für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen in der Frauenweilerstraße nebst der Möglichkeit des Betriebes eines Tages-Cafés bauleitplanerisch begleitet.
 
Die am 12.10.2022 im Gemeinderat aufgerufene 9. Änderung des Bebauungsplans „Nordwestliche Ortserweiterung“ befasste sich inhaltlich bisher mit der bauleitplanerischen Zulässigkeit der Erstellung eines PKW-Parkplatzes für die Nutzungen auf dem Schulgelände. Nun ist zwischenzeitlich ein weiteres Erfordernis hinzugetreten, welches inhaltlich mit der 9. Änderung gefasst und abgearbeitet werden soll. Auf der bereits im Bestand ausgewiesenen Fläche für Allgemeinbedarf mit den Signaturen „Schule“ und „Hallen für Mehrzwecknutzung“ sollen durch die Ergänzung der Signatur „Kindergärten“ die bereits auf dem Areal genehmigten und bestehenden Kindergärten bauleittechnisch abgesichert und gleichartige Ansiedlungen ermöglicht werden.
 
Das Gremium billigte die vorgeschlagene Gebietsabgrenzung sowie die beratungsgegenständlichen Ausarbeitungen der Bebauungsplanänderung für die nachfolgende Offenlage und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (TöB).
 

 

Bebauungsplan „Kronäcker“ in Rauenberg, Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren sowie Billigung der Planunterlagen für die Offenlage und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange

 
Das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) zur Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) wurde am 22.6.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit trat es am 23.6.2021 in Kraft. Mit dem Gesetz wird es den Gemeinden ermöglicht, Flächen künftig leichter für den Wohnungsbau nutzbar zu machen. Mit der Regelung in § 13b BauGB besteht die Möglichkeit, für Flächen, welche im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen, Bebauungspläne durch welche die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Außenbereichsflächen geschaffen werden sollen, im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Im Verfahren nach § 13 b kann – wie beim beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung- auf eine Umweltprüfung und die Erarbeitung einer Eingriffs-Ausgleichs-Konzeption verzichtet werden. Gleichwohl sind die Belange des Artenschutzes vollumfänglich zu prüfen, zu bewerten und fachlich abzuarbeiten.
 
Weil der Bundesgesetzgeber die Anwendbarkeit des § 13 b in der Weise befristet hat, dass ein Aufstellungsbeschluss im Bauleitplanungsverfahren auf dieser Grundlage nur bis zum 31.12.2022 durch den Gemeinderat gefasst werden kann und das Verfahren zudem bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein muss, hat sich die Verwaltung gemeinsam mit dem beauftragten Stadtplanungsbüro an die Prüfung solcher Arrondierungsflächen in der Randlage zum Siedlungsbereich gemacht.
Hierbei ist das Areal im Bereich der Gewanne „Burggraben und „Kronäcker“ in den Fokus der Betrachtung geraten. Hinzukommt, dass die Grundstückseigentümer bekundet haben, eine solche Entwicklung grundsätzlich positiv begleiten zu wollen.
 
Der Gemeinderat billigte bei drei Gegenstimmen die vorgestellte Gebietsabgrenzung und fasst den Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Kronäcker“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren. Die Verwaltung wird ermächtigt, Vorschläge und Entwürfe für die Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung und für den Erlass örtlicher Bauvorschriften zu erarbeiten. Diese sind dem Gremium in einer nachfolgenden Sitzung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
 
 

Auftragsvergabe der Betriebsführung der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2026
 
Zwischen der Stadt Rauenberg und der Netze BW GmbH Stuttgart besteht seit dem 01.01.2015 ein Dienstleistungsvertrag über die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung nach dem Modell „Basic 4 + 4“. Dabei stehen die Beleuchtungseinrichtungen nach wie vor im Eigentum der Stadt Rauenberg, die Netze BW hat aber im Auftrag der Stadt als Anlagenbetriebsführer die Verantwortung für den sicheren Betrieb der 1232 Leuchtstellen (= Gesamtheit aus Tragsystem, Leuchte(n) und Leuchtmittel) nach DIN VDE 0105, nebst der 26 Schaltstellen in allen Ortsteilen übernommen und sorgt für den sicheren Zustand des Straßenbeleuchtungsnetzes.
Aktuell ist die einmalige Vertragsverlängerung in Kraft, so dass der Vertrag noch bis zum 31.12.2022 läuft. Entsprechend der Beendigung der Laufzeit stand nunmehr die öffentliche Ausschreibung aus. Da im Bauhof der Stadt Rauenberg aktuell kein zertifizierter Elektriker mehr beschäftigt ist, ist eine Erbringung von handwerklichen Dienstleistungen (Arbeitszeit) im Rahmen der Betriebsführung der Straßenbeleuchtung nicht mehr möglich. D.h. die zu erbringenden Dienstleistungen wurden nunmehr in der Vollvariante ausgeschrieben. Die Aufwände der Arbeitszeit sind damit in der Kostenpauschale enthalten; nicht aber die Materialkosten.
Aus der stattgefundenen Submission ergab sich nach rechnerischer und wirtschaftlicher Prüfung der zwei eingegangenen Angebote folgende Angebotsübersicht (für 4 Jahre gerechnet):
                        Nettoangebotssumme: Bruttoangebotssumme:
Bieter 1                  120.498,00 €                    143.392,62 €
Bieter 2                  103.392,00 €                    123.036,48 €
 
Das nach der Angebotsprüfung günstigste Angebot wurde somit durch den Bieter Nr. 2 mit einer Gesamtauftragssumme in Höhe von 123.036,48 Euro brutto abgeben.
 
In der Vergabesumme ist die Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtung der Stadt Rauenberg für die Dauer von 4 Jahren inbegriffen. Die Leistungserbringung ist im Zeitraum vom 01.01.2023 – 31.12.2026 vorgesehen. Eine automatische Verlängerungsoption besteht nicht.
Der Gemeinderat stimmte der Auftragsvergabe einstimmig zu.  Nach Beschluss teilte Bauamtsleiter Martin Hörner mit, dass der Auftrag an die MVV Energie AG in Mannheim ging.
 
 

Änderung des Redaktionsstatuts der Rauenberger Rundschau
 
Die CDU-Fraktion stellte mit Schreiben vom 23.01.2022 einen Antrag mit der Bitte um Beratung des Redaktionsstatuts für die Rauenberger Rundschau sowie die Berichterstattung im Amtsblatt.

 
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 16.02.2022 bei 4 Gegenstimmen und 1 Enthaltung beschlossen, dass eine Änderung des Redaktionsstatuts der Rauenberger Rundschau vorzunehmen sei. In der Klausurtagung im Herbst wurden Änderungen beraten.
 
Der Gemeinderat stimmt den Änderungen des Redaktionsstatuts bei drei Gegenstimmen zu.
 
 

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023-Einbringen des Haushaltsentwurfes

 
 
Aufgrund §§ 79 ff. der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat über den Haushaltsplan für das jeweilige Haushaltsjahr im Rahmen der Haushaltssatzung zu beschließen.
Bereits in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 19.10.2022 wurden wesentliche, angemeldeten Aufwendungen und Investitionen besprochen.
Nach der Einbringung des Haushalts am 16.11.2022 haben sowohl der Verwaltungsausschuss am 23.11.2022 sowie der Gemeinderat in seiner Sitzung am 07.12.2022 öffentlich über den Entwurf beraten. Während der Klausurtagung des Gemeinderates am 21./22.10.2022 wurden bereits zusätzliche, ergänzende Informationen dem Gremium mitgeteilt. Der Beschluss der Haushaltssatzung 2023 ist für die öffentliche Sitzung am 21.12.2022 geplant.
Sowohl die Gemeinderatsfraktionen, der Verwaltungsausschuss, die Verwaltung selbst als auch die einzelnen Gemeinderätinnen und Gemeinderäte haben die Möglichkeit, entsprechende Änderungsanträge zur Diskussion und zur Einzelabstimmung zu stellen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Jahr 2023 sowie weiteren Unterlagen wurden mit der Einbringung im Gemeinderat zum 16.11.2022 durch die Verwaltung verteilt bzw. Online zur Verfügung gestellt.
Der Gemeinderat übergibt den Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2023 zur weiteren Beratung an den Verwaltungsausschuss sowie an die Fraktionen.
 
 

Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung für das Jahr 2023 – Einbringen des Planentwurfs
 
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung ist dem Haushaltsplan der Stadt nach § 1 Abs. 3 Nr. 7 GemHVO beizufügen.
Nach der Einbringung des Haushalts am 16.11.2022 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 07.12.2022 öffentlich über den Entwurf beraten, ehe er durch den Gemeinderat am 21.12.2022 verabschiedet werden soll.
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2023 sowie weiteren Unterlagen wurde mit der Einbringung im Gemeinderat am 16.11.2022 durch die Verwaltung verteilt bzw. Online zur Verfügung gestellt
Der Gemeinderat übergibt den Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung zur weiteren Vorberatung an die Fraktionen.
 
 

Annahme von Spenden

 
Nach § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg hat der Gemeinderat seit dem Jahr 2006 über die Annahme und Vermittlung von Spenden zu entscheiden.
Der Verwaltung liegt für den Zeitraum 01.07.-31.10.2022 ein Spendenangebot über 6.069,00 € vor.
Die Franziska van Almsick Stiftung hat für eine weitere wöchentliche Schwimmstunde mit einer ausgebildeten Schwimmtrainerin für das Schulschwimmen der Schloßbergschule einen zweckgebundenen Betrag in Höhe von 6.069,00 € gespendet.
Der Gemeinderat nahm die Spende einstimmig an.
 
 

Bekanntgabe des Sitzungsprotokolls der Gemeinderatsitzung vom 12.10.2022
 
Das Protokoll wurde einstimmig genehmigt.
 
 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

 
In der Sitzung vom 12.10.2022 wurden Grundstücksangelegenheiten beraten.

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