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Aus dem Gemeinderat vom 17.11.2021

Aus dem Gemeinderat vom 17. November 2021


Die Gemeinderatssitzung war geprägt von vielen Tagesordnungspunkten zu Sachstandsberichten. Zu Beginn wurde der Forstwirtschaftsplan 2022 dargestellt. Im Anschluss wurde der Jahresbericht Postillion e.V. und der Bericht zum Start der Schulkindbetreuung vorgestellt. Des Weiteren wurde über eine Vergabe an einen Dienstleister zur Zustandserfassung der Straßen- und Gehweginfrastruktur beraten. Bevor die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2022 sowie der entsprechende Planentwurf vorgestellt wurde, wurde über den Aufbau und die Einführung eines kommunalen Energiemanagements beraten, da Gemeinden verpflichtet sind, die Energieverbräuche zu erfassen und an das Land weiterzuleiten. Zum Schluss wurde noch der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb  Abwasserbeseitigung für das Jahr 2022 vorgestellt.
 
Aus den Reihen der Zuhörer meldete sich ein Bürger aus Rauenberg mit einigen Fragen an die Verwaltung. Er sei gespannt auf die Vorstellung des Tagesordnungspunkts 6 „Energiemanagement“ und fragte nach den einzelnen Fördertatbeständen. Weiter fragte er nach dem Sachstand der Ausstattung der Schulen mit Lüftungsanlagen. Ebenso wollte er wissen, in wieweit die Windkraft und Solaranlagen im Stadtgebiet geprüft werden. Eine weitere Frage betraf die Beauftragung eines Fachbüros, das für das Baugebiet Sandäcker Untersuchungen durchgeführt hat.
 

Gemeindewald Rauenberg, Forstwirtschaftsplan 2022 - Beratung und Beschlussfassung
 
Der Forstwirtschaftsplan 2022 besteht aus den Einzelplänen Nutzungsplan, Kulturplan (Kulturen, Forstschutz, Bestandspflege) und Voranschlag der Erträge und Aufwendungen. Der Plan wurde vom Kreisforstamt Rhein-Neckar-Kreis, Forstbezirk Kraichgau zur Beschlussfassung übergeben. Nach dem Planwerk, wird sich ein Defizit von Aufwendungen gegenüber Erträgen ergeben, dass sich voraussichtlich auf 6.300 € beläuft. Nähere Erläuterungen zum Werk und weiteren Sachverhalten wurden von Herrn Oberforstrat Philipp Schweigler und Herr Revierförster Bernd Niederer gegeben. Im Rahmen der Darstellungen wurde aufgezeigt, wie sich die Waldwirtschaft in den nächsten Jahrzehnten durch Klimaveränderungen verändern könnte. Der Forstwirtschaftsplan 2022 wurde einstimmig gebilligt.
 

Jahresbericht Postillion e.V.
 
Der Verein Postillion e.V. betreibt in Rauenberg die offene Jugendarbeit, die Kinderkrippe „Alte Post“ sowie den Waldkindergarten Malschenberg. Die Kinderkrippe „Alte Post“ besitzt eine Betriebserlaubnis zur Betreuung von 15 Kindern (0-3 Jahre) in 2 Gruppen und bietet in einer Gruppe eine tägliche Betreuungszeit von 7:30 – 15:00 Uhr und in der anderen Gruppe von 7:30 – 16-30 Uhr. Aktuell ist die Einrichtung mit 10 Kindern belegt. Beim Waldkindergarten Malschenberg besteht eine Betriebserlaubnis für 20 Kinder, aktuell ist dieser mit 16 Kindern belegt. Stefan Lenz und Frederike Bün stellten zudem auch die Arbeit mit den Jugendlichen vorallem mit den Herausforderung während der Corona Pandemie vor. Der Jahresbericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.
 
 

Bericht zum Start der Schulkindbetreuung an der Mannabergschule Rauenberg und Vorstellung der Leitung 
 
Zu Beginn des Schuljahres gab es bei der Schulkindbetreuung an der Mannabergschule eine Erweiterung der Betreuungszeiten, sowie Veränderungen der Abläufe der inneren Strukturen. Frau Häuselmann, die Leitung der Schulkindbetreuung hat Mitte Juli mit der Einarbeitung begonnen und ist seit August in die Planung und Leitungsfunktion eingestiegen. Es werden derzeit 150 Schüler/innen (67,79%) betreut, 42 Kinder nehmen an der flexiblen Nachmittagsbetreuung bis 15 Uhr teil und 19 Kinder sind in der Betreuung bis 17 Uhr angemeldet. Die neuen Abläufe, Mahlzeiten und die Hausaufgabenbetreuung gewinnen derzeit immer mehr Routine. Frau Häuselmann, die den Abschluss Bachelor of Arts Pädagogik der Kindheit erlangte und Absolventin der akademischen Weiterbildung „Leitungsverantwortung in der Frühpädagogik“ ist, hat sich dem Gemeinderat in der Sitzung persönlich vorgestellt.
 

Kommunales Straßenmanagement; Strukturierte Bestands- und Zustandserfassung der Straßen- und Gehweginfrastruktur, Vergabe an einen Dienstleister

 
Die Stadt Rauenberg ist Straßenbaulastträger der gewidmeten Verkehrsflächen, welche insgesamt ca. 38 km Straßen und Gehwege umfassen. Nach den Maßgaben des Straßengesetzes sowie der einschlägigen Rechts- und Haushaltsbestimmungen haben die Träger der Straßenbaulast dafür einzustehen, dass ihre Verkehrsanlagen in technischer Hinsicht allen Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen. Durch die angespannte Haushaltslage ist es notwendig, die bestmögliche Ausnutzung der Haushaltsmittel, die für die Straßenunterhaltung zur Verfügung stehen, sicherzustellen. Ein mehrjähriges Programm soll dazu dienen, kontrolliert weiteren Substanzverlusten entgegenzuwirken. Um den optimalen Zeitpunkt für Unterhaltungsmaßnahmen zu bestimmen und ggf. erhebliche Finanzlasten für die Zukunft zu vermeiden, soll der Bedarf an Unterhaltungsmitteln durch eine strukturierte Erfassung und fortwährenden Betrachtung der Straßen- und Gehwegschäden unterstützt werden. Es wurden drei systematische Herangehensweisen unterschiedlicher Hersteller verglichen. Dies waren Anbieter und Produkte von Eagle Eye technologies GmbH, Berlin, Gesellschaft für Straßenanalyse mbH, Kaiserslautern und Vialytics GmbH, Stuttgart.
Nach Abwägung der unterschiedlichen Herangehensweisen und der zu erwartenden Aufwände, schlägt die Verwaltung eine Vergabe an die Fa. GSA (Gesellschaft für Straßenanalyse) vor. Das Pavement-Management-System (PMS) der GSA bietet Lösungen im Hinblick auf wirtschaftliche optimale Unterhaltungsstrategien.
Mit einer Gegenstimme wurde die Einführung einer strukturierten Straßenzustandserfassung durch die Firma GSA aus Kaiserslautern beschlossen. Es sind einmalige Aufwände in Höhe von 23.159,78 Euro verbunden. Ebenfalls wurde einem dauerhaften Kooperationsvertrag mit der GSA mit dem Aufwand in Höhe von jährlich 7.320,-Euro (brutto) zugestimmt.
 
 

Aufbau und Einführung eines kommunalen Energiemanagements in Rauenberg
Nach Maßgabe des § 7b des Klimaschutzgesetzes Baden Württemberg sind Gemeinden und Gemeindeverbände ab 2021 dazu verpflichtet, ihre Energieverbräuche zu erfassen und an das Land zu übermitteln. Ziel ist es, die Kommunen weiter zu sensibilisieren und den Energieverbrauch – und damit die Kosten und Emissionen – verstärkt in den Fokus zu rücken. Die zentrale Voraussetzung des kommunalen Energiemanagements ist die Energieeffizienz. Es wird in erster Linie bei den Einsparpotenzialen auf Maßnahmen geachtet, die keine oder nur geringe Investitionen erfordern (z.B. Energiecontrolling, Betriebsoptimierung). Durch Betriebsoptimierungen werden Einsparpotenziale ausgeschöpft, die keinen Verlust an Komfort bedeuten und zugleich Energieverbrauch, Emissionen und Kosten senken. Weiter gibt das Energiemanagement wichtige Hinweise um künftig Investitionskosten zu senken. Zu den Vorteilen eines KEM gehören die Kostensenkung bei der Wärme-, Strom- und Wasserversorgung, die direkte und dauerhafte Entlastung des kommunalen Haushalts und die Vorbildfunktion der Verwaltung beim Klimaschutz durch Senkung von CO2-Emissionen.
Für die Einführung des Energiemanagement-Systems ist die Anschaffung einer geeigneten, webbasierten Energiemanagement-Software geplant, auch eine Beschaffung und Installation geeigneter Messtechnik ist vorgesehen. Ebenfalls soll eine begleitende Beratung beauftragt werden, die die Einrichtung des KEM_Systems, die systemseitige Erfassung der Liegenschaften, die Unterstützung bei der Erstellung von jährlichen und monatlichen Energieberichten, die Schulung der Verwaltungsmitglieder sowie das Erstellen eines spezifischen Messkonzepts umfasst. Somit kann u.a. die gesetzliche Pflicht zur Erfassung und Übermittlung der Energieverbräuche nach §7b des Klimaschutzgesetzes erfüllt werden.
Die Kosten für Beratung und Software werden in den ersten 3 Jahren auf rund 36.200,- € geschätzt, ab dem 4. Jahr fallen voraussichtlich geringere Kosten von ca. 2.500,- € für das IT-Hosting, Wartung und Support an. Netze-BW und Smarte Energie GmbH hat eine erste Kostenindikation zur Verfügung gestellt. Zusätzlich sollen Fördergelder für die Beschaffung und Installation von Messtechnik beantragt werden, bei denen von Aufwendungen in Höhe von 10.000,- € für ca. 30 zusätzliche Verbrauchszähler und Messeinrichtungen ausgegangen wird.
Vom Bund gibt es ein Förderprogramm „Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld – Kommunalrichtlinie“ für die Einführung eines kommunalen Energiemanagement. Bei der Beantragung vor dem 31.12.2021 erhält man einen Zuschuss von max. 50 % der förderfähigen Aufwendungen. Durch eine Novellierung der Kommunalrichtlinie soll die Förderung ab 01.01.2022 auf 70% erhöht werden bei einer Berücksichtigung der Anschaffung der Software bis 20.000,- € und der Messtechnik bis 50.000,- €. Somit ist es ratsam, die Antragsstellung beim ptj ins neue Jahr zu verschieben.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig vorbehaltlich der angestrebten Förderzusage den Aufbau und den kontinuierlichen Betrieb eines Energiemanagementsystems (KEM). Die Verwaltung wurde ebenfalls beauftragt die notwendigen Schritte zur Einführung des kommunalen Energiemanagements durchzuführen und den entsprechenden Förderantrag bei den Projektträgern zu stellen.
 

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2022 - Einbringen des Haushaltsentwurfes
 
Der Gemeinderat hat gem. §§ 79 ff. der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) über den Haushaltsplan für das jeweilige Haushaltsjahr im Rahmen der Haushaltssatzung zu beschließen. Es wurde der Haushalt vorgestellt sowohl der Verwaltungsausschuss am 24.11.2021 sowie der Gemeinderat in seiner Sitzung am 01.12.2021 wird öffentlich über den Entwurf beraten. Es wurden dem Gremium bereits zusätzliche, ergänzende Informationen während der Klausurtagung am 22./23.10.2021 mitgeteilt. Geplant ist der Beschluss der Haushaltssatzung 2022 für die öffentliche Sitzung am 15.12.2021. Sowohl die Gemeinderatsfraktionen, der Verwaltungsausschuss, die Verwaltung selbst als auch die einzelnen Gemeinderätinnen und Gemeinderäte haben die Möglichkeit, entsprechende Änderungsanträge zur Diskussion und zur Einzelabstimmung zu stellen.
Bürgermeister Peter Seithel brachte das Planwerk begleitet von seiner Haushaltsrede in diesen Verfahrensweg ein. Der Gemeinderat übergab den Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2022 zur weiteren Beratung formal nun zunächst an den Verwaltungsausschuss sowie an die Fraktionen.
 

Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung für das Jahr 2022 - Einbringen des Planentwurfes    
 
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung ist nach § 1 Abs. 3 Nr. 7 GemHVO dem Haushaltsplan der Stadt beizufügen. Der Gemeinderat wird in der Sitzung am 01.12.2021 öffentlich über den Entwurf beraten, am 15.12.2021 soll dieser verabschiedet werden.
 

Bekanntgabe des Sitzungsprotokolls der letzten Gemeinderatsitzung
Vom Gremium werden keine Einwendungen erhoben. Das Protokoll wurde einstimmig genehmigt.
 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
Bei der letzten nichtöffentlichen Sitzung am 13.10.2021 wurden Beschlüsse in Personalangelegenheiten gefasst.
 

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