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Aus dem Gemeinderat vom 21.03.2018

 
Aus dem Gemeinderat vom 21. März 2018
 
Trotz einer kürzeren Tagesordnung kamen viele Zuhörer zur März-Gemeinderatssitzung im Bürgersaal zusammen. Besonders der Tagesordnungspunkt Sanierungsgebiet „Alter Stadtkern II“ sorge für größeres Interesse. Weiter wurden über eine Bebauungsplanänderung im Gebiet Gewannäcker sowie die Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Beschlüsse gefasst. Aus den Zuhörerreihen wurden keine Fragen an das Gremium oder an die Verwaltung gestellt.
 
Sanierungsgebiet „Alter Stadtkern II“ Rauenberg – Festlegung der Abfolge der weiteren Verfahrensschritte bis zum Abschluss des Sanierungsverfahrens und Wiederholung des Beschlusses zur Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes
 
In den vergangenen Monaten haben viele Erörterungsgespräche mit den Eigentümern stattgefunden. Ca. 70 % der Erhebungsfälle konnten so besprochen werden. Bei diesen Erörterungsgesprächen wurde insbesondere die Einzelbetrachtung zu den Grundstücken vorgenommen. Von den Eigentümern wurde überwiegend die Zustimmung zur Unterzeichnung einer Ablösevereinbarung ausgesprochen. Die Vertreter der STEG sowie die Vertreter der Stadt haben darauf hingewiesen, dass die Eigentümer erst die aktualisierten Ablösevereinbarungen unterzeichnen sollen, wenn diese nach der Gemeinderatssitzung an die Eigentümer versendet werden. Weiter wurde das aktualisierte Gutachten sowie ein aktueller Sachstandsbericht vorgestellt.
Herr Schiefele von der STEG ging im Anschluss auf die nächsten Schritte mit den vorgeschlagenen Fristen und der Vorgehensweise ein.
Weiterhin besteht für alle Eigentümer, insbesondere die noch kein Einzelgespräch in Anspruch genommen haben, immer noch die Möglichkeit ein Gespräch wahrzunehmen. Weiter führte er aus, dass die Bagatellgrenze auch nach dem jetzigen Stand nicht erreicht worden ist. 
Seitens des Gremiums wurde geäußert, dass man sich von der STEG zum Gesamtverfahren rückblickend schlecht beraten fühlt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig folgende weitere Vorgehensweise:

  1. Grundstückseigentümer können mit der Stadt Ablösevereinbarungen bis zum 30.06.2018 abschließen, d. h. die unterschriebenen Vereinbarungen müssen spätestens am 30.06.2018 der Stadt vorliegen.
  2. Grundstückseigentümer, die mit der Stadt bis zum 30.06.2018 eine Ablösevereinbarung abschließen, erhalten weiterhin den Verfahrensabschlag von 20 %.
  3. Einheitliches Zahlungsziel für den Ablösebetrag ist der 31.08.2018.
  4. Die Satzung zur Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets Rauenberg „Alter Stadtkern II“ wurde beschlossen.
  5. Nach Abschluss der Sanierung werden für die restlichen Erhebungsfälle Einzelgutachten erstellt und der Ausgleichsbetrag durch Bescheid erhoben.

 
 
Bebauungsplan „Gewannäcker 3. Änderung“ in Rauenberg – Aufstellungsbeschluss im vereinfachten Verfahren und Billigung der Entwurfsunterlagen sowie Offenlagebeschluss

Zum Einstieg wurde der Zweck und der Anlass der Änderung näher vorgestellt. Um eine nachhaltige Störung durch zu hohe Neubauten bzw. Umbauten zu verhindern, wurden damals im rechtskräftigen Bebauungsplan „Gewannäcker“ 2. Änderung, die planungsrechtlichen Festsetzungen um eine nicht zu überschreitende maximal zulässige Firsthöhe von 9 m ergänzt. Ein Hausbau in der Klingenstraße ist durch die Topographie aufgrund der vorgenannten Regelung nur mit erheblichen Mehrkosten und Nachteilen der Bauherren möglich (z. B. Errichtung von hohen Stützmauern sowie „Versenkung“ des Hauses im Hang). Dies ist dadurch bedingt, dass das Baufenster erst 3 m hinter der Grundstücksgrenze beginnt, der Höhenanstieg ab der Straße aber schon relativ schnell ca. 2 m beträgt und der Hang im weiteren Verlauf sich sehr steil darstellt. Ziel und Zweck der 3. Bebauungsplanänderung ist es nunmehr, die maximal zulässigen Gebäudehöhen entlang der Klingenstraße auf der Grundlage konkreter Vermessungsdaten der hier stark bewegten Topographie nach zu justieren.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig: Für den im Lageplan vom 08.03.2018 dargestellten Bereich fasst der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB für einen Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren, mit der Bezeichnung „Gewannäcker“, 3. Änderung.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung „Gewannäcker“, 3. Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird mit dem zeichnerischen Teil vom 08.03.2018 gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Den Auftrag zur Erbringung der städtebaulichen Planungsleistungen erhält das Planungsbüro Sternemann und Glup aus Sinsheim.
 
 
Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rauenberg
 
Aufgrund der Änderungen des Feuerwehrgesetzes, welche insbesondere die Vorschriften zur Berechnung und Erhebung des Kostenersatzes für Einsätze der Gemeindefeuerwehr beinhaltet, wird die Neufassung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes erforderlich. Die Einsätze der Feuerwehr sind grundsätzlich unentgeltlich, sofern nicht bestimmte Voraussetzungen vorliegen, die in § 34 des Feuerwehrgesetz (FwG) geregelt sind. Hierzu gehören beispielsweise Einsätze, die durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen verursacht wurden oder Einsätze aufgrund Auslösens einer Brandmeldeanlage, ohne dass ein Schadensfeuer vorlag. In diesen Fällen ist ein Kostenersatz zu verlangen. Beim Beschluss des neuen Feuerwehrgesetzes wurde eine landeseinheitliche Berechnung für Feuerwehrfahrzeuge erlassen. Die Höhe der Ausgaben und somit auch die der Stundensätze für Angehörige werden jeweils von den Kommunen kalkuliert, weshalb diese von Kommune zu Kommune variieren können.
Die örtliche Satzung ist an die Mustersatzung des Gemeindetages angelehnt. Die Kalkulation der Stundensätze für die Feuerwehrangehörige wurde näher dargestellt.
Der Gemeinderat beschloss die vorgelegte Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr einstimmig.
 
 
Bekanntgabe des Sitzungsprotokolls der Gemeinderatssitzung vom
21.02.2018
 
Das Protokoll wurde einstimmig genehmigt.
 
 
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
 
Bei der letzten nichtöffentlichen Sitzung wurden Beschlüsse zu Personalangelegenheiten gefasst. Weiter wurden über Anträge zu Ehrungen nach der Ehrenordnung entschieden.

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