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Aus dem Gemeinderat vom 16.11.2016

Aus dem Gemeinderat vom 16. November 2016

 

 
Die Einbringung des Haushalts- sowie des Wirtschaftsplans für den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung“ für das kommende Jahr standen im Mittelpunkt der letzten Gemeinderatssitzung. Weiter ging es noch um einen Antrag auf Benutzung der Großen Mannaberghalle und redaktionelle Änderungen im Vereinszuschussprogramm. Ein weiterer Beschluss wurde bezüglich der Umsatzbesteuerung von Kommunen nach § 2b UStG gefasst. Aus den Reihen der Zuhörer gab es diesmal keine Fragen an Gemeinderat, Bürgermeister oder Verwaltung.
 

Antrag auf Benutzung der Großen Mannaberghalle
 
Seitens des Kinder- und Jugendchors des Liederkranzes wurde die Möglichkeit erfragt, die Große Mannaberghalle wieder für ein Kindermusical zu nutzen. Nach der Hallenordnung, sollen kulturelle Veranstaltungen nur in Ausnahmefällen genehmigt werden und sind durch den Gemeinderat zu beschließen.
Für die Verwaltung stellt die Veranstaltung eine begründete Ausnahme dar, da aufgrund der großen Anzahl an Mitwirkenden,  insbesondere das „Wir-Gefühl“ bei den Kindern gestärkt wird. Eine kleinere Bühne, lässt eine solche jahrgangsübergreifende Zusammensetzung nicht vergleichbar zu.
Das Gremium vertrat ebenfalls die Meinung, dass dieses Projekt gefördert werden sollte und stimmte der Nutzung bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme zu.
 

Anpassungen im Vereinszuschussprogramm
 
Da es sich bei den vorgeschlagenen Änderungen um reine redaktionelle Änderungen und einer kleinen Korrektur betraf, konnte der Tagesordnungspunkt schnell abgehandelt werden. Kämmerer Thomas Dewald stellte die Änderungen vor, welche der Gemeinderat einstimmt beschloss.
 

Haushalt 2017 - Einbringen des Haushaltsentwurfes 2017
 
Nach der Vorstellung des Haushaltsentwurfes, weißt was Haushaltjahr ein positives veranschlagtes Gesamtergebnis von ca. 1.100.000 € und einen Cashflow von über 1.800.000 € aus. Stadtkämmerer Thomas Dewald wies darauf hin, dass man auch nächstes Jahr dennoch nicht um neue Darlehen herum käme, weshalb voraussichtlich rund 1.100.000 € aufgenommen werden müssen. Zusammenfassend erklärte der Rechnungsamtsleiter, sei das nächste Haushaltsjahr allein betrachtet zwar gut, jedoch sei dies auf die hohe Gewerbesteuerrückzahlung zurückzuführen, die für eine niedrigere Umlage und höhere Zuweisungen sorgte.
Im Hinblick auf die nächsten Haushaltsjahre sei das positive Ergebnis im nächsten Jahr jedoch negativ, da dies für den umgekehrten Effekt, nämlich höhere Umlagen und niedrigere Zuweisungen sorge. Dadurch und aufgrund der, wenn auch vorerst niedrigeren, Gewerbesteuerrückzahlungen samt Zinsen müsse man sich in den Jahren 2018 – 2020 auf negative Haushaltsergebnisse einstellen.
In seiner Haushaltsrede fasste Bürgermeister Peter Seithel zusammen, dass in der Aussicht auf die kommenden Jahre die Wichtigkeit eines genehmigungsfähigen, ausgeglichen Haushalts hervorzuheben sei. Das Stadtoberhaupt gab bekannt, dass man trotz der Haushaltslage keine Steuererhöhungen vornehmen wolle. Er ging nochmals auf die einzelnen Haushaltspositionen ein und rief einen Haushaltsstabilisierungsprozess aus, um sicherzustellen, dass weiterhin genehmigungsfähige Haushalte aufgestellt werden. Im Gremium wünsche er sich weiterhin eine so konstruktive Zusammenarbeit, um dies zu bewerkstelligen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2017 zur Beratung an den Finanz-, Personal- und Betriebsausschuss sowie zur weiteren öffentlichen Beratung dann wieder an den Gemeinderat zu übergeben.
 

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung - Einbringen des Wirtschaftsplanes 2017
 
Kämmerer Thomas Dewald erklärte, dass der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung dem Haushaltsplan der Stadt beizufügen sei. Nach der Einbringung sowie der Haushaltssitzung am 07.12. soll der Entwurf in der Sitzung am 21.12. verabschiedet werden.
Der Gemeinderat übergab den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2017 zur weiteren Vorberatung ebenfalls an den Finanz-, Personal- und Betriebsausschuss sowie zur öffentlichen Beratung an den Gemeinderat.
 

Umsatzbesteuerung von Kommunen nach § 2b UstG —

Beschlussfassung über die Optionsmöglichkeit
 
Nach gesetzlichen Vorgaben waren juristische Personen des öffentlichen Rechts bisher nur bei allen privatrechtlichen Geschäften umsatzsteuerpflichtig. Dies wurde nun durch die Einführung einer neuen gesetzlichen Regelung, welche die Unternehmereigenschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts ausweitet, neu geregelt. Durch eine abweichende Inkraftsetzung des § 2b UstG, verknüpft mit einer Übergangsfrist bis Ende 2020, kommt es zu einem Wahl- bzw. Optionszeitraum für die Kommunen. Der Rat folgte einstimmig der Empfehlung, vorerst das mögliche Optionsrecht zu wählen und auf dem bisherigen Anwendungsrecht zu bleiben.
 

Bekanntgabe des Sitzungsprotokolls der Gemeinderatssitzung vom

19.10.2016
 
Das Protokoll wurde einstimmig genehmigt.
 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
 
Bei der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 19.10.2016 wurde ein Beschluss über die Vermietung/Verkauf eines städtischen Grundstücks gefasst.

 

Verschiedenes

 
Aus dem Gremium wurde zur angebrachten Tollwutbezirk Beschilderung nachgefragt. Da solche Beschilderungen vom Landratsamt ausgeführt werden, müssen hier zunächst nähere Informationen eingeholt werden.
 
Weiter wurde vorgebracht die Ortsvorsteher bei Verkehrstagefahrten einzuladen.

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