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Aus dem Gemeinderat vom 25.02.2015

In der Gemeinderatssitzung am letzten Mittwoch war über einen Antrag auf Benutzung der Großen Mannaberghalle, die Bildung eines Ausschusses zur Stadtkernsanierung in Rotenberg, sowie die Auftragserteilung der Sanierungsabrechnung für die Stadtkernsanierung Rauenberg zu entscheiden. Weiter hatte sich der Gemeinderat mit der Auftragsvergabe Architektenleistung Flachdachsanierung Kindergarten Seepferdchen sowie der Auftragsvergabe zur Erneuerung der Kirchturmuhranlagen in Rauenberg und Malschenberg zu befassen. Zusätzlich stand die Erstellung eines beitragsrechtlichen Straßenverzeichnisses, die Neuausweisungen von Grabfelder auf dem Friedhof Rauenberg und die Vertretungsregelung des Standesamts im GVV auf der Tagesordnung.
 
Aus den Reihen der Zuschauer meldete sich eine Zuhörerin zu Wort und sprach die Parksituation in der Schönbornstraße an, auf der abends LKWs am Straßenrand parken. Hauptamtsleiterin Nina Gellert erklärte, die Parksituation bereits zu kennen. Die Straßenverkehrsbehörde hat sich bereits mehrfach auf Anraten der Stadtverwaltung die Situation vor Ort angeschaut. Allerdings sehen diese keinen Handlungsbedarf bzw. Möglichkeit eine Einschränkung vorzunehmen. Diese hoben hervor, dass durch das Hindernis die Autofahrer dazu angehalten sind, sich an das Tempolimit zu halten.
 
 

Antrag auf Benutzung der Großen Mannaberghalle
 
Hauptamtsleiterin Nina Gellert stellte dem Gremium den Sachverhalt vor. Aufgrund der neuen Gebührenordnung, die Anfang des Jahres in Kraft trat, soll der Gemeinderat zukünftig über Veranstaltungen kultureller Art in der Großen Mannaberghalle entsprechend entscheiden und beschließen. Der erste Antrag kam vom Kleidermarkt Team, welches die Große Halle in den Vorjahren bereits halbjährlich für den Kinderkleidermarkt genutzt hatte.
 
Bürgermeister Stellvertreter Kollenz erinnerte das Gremium daran, dass nicht nur Vereine durch eine Sperrung der Halle einen Nachteil hätten, sondern auch die Mannabergschule die die Große Mannaberghalle für den Schulsport nutzt. Seitens des Gremiums war man sich einig, dass man zwar den Kinderkleidermarkt weiterhin beibehalten möchte, allerdings hierfür auch die Kleine Mannaberghalle ausreichend ist.
 
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Antrag auf Benutzung der Großen Mannaberghalle des Kleidermarkt-Teams abzulehnen.
 
 

Bildung eines Ausschusses Sanierungsausschuss Stadtkernsanierung Rotenberg

Hauptamtsleiterin Nina Gellert erläuterte den Sachverhalt. Nachdem der Zuwendungsbescheid für die Förderung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Alter Stadtkern Rotenberg“ bei der Stadt Rauenberg eingegangen ist, soll nun mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden.

Da sich bereits bei der Stadtkernsanierung in Rauenberg gezeigt hat, dass ein Ausschuss von großer Bedeutung war, soll auch in Rotenberg so verfahren werden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig zur Vorbereitung und Durchführung der Stadtkernsanierung in Rotenberg einen gemeinsamen Ausschuss zu bilden, welchem der Bürgermeister und sieben Mitglieder des Gemeinderates angehören. Die Mitglieder sowie deren Stellvertreter/innen wurden entsprechend der Mehrheitsverhältnisse und der Vorschläge der Fraktionen in den Ausschuss gewählt.

Nach den Vorschlägen sind folgende Mitglieder im Ausschuss vertreten:

 
 
Mitglied
Vertreter/in
1.
CDU
Kai Klefenz
Dr. Susanne Snoj
2.
CDU
Jochen Kyek
Lieselotte Honeck
3.
CDU
Harald Schäffner
Christian Kollenz
4.
FW
Christa Albrecht
1. Theo Hess
5.
FW
Hermann Brand
2. Stephan Hakala
6.
FW
Ludwig Schäffner
3. Rolf Becker
7.
SPD
Elke Uhrig
Elke Greulich




Auftragserteilung der Sanierungsabrechnung für die Stadtkernsanierung Rauenberg
 
Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner erläuterte den Sachverhalt. Der Bewilligungszeitraum der Zuwendung zur Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen „Alter Stadtkern II“ läuft zum 01.06.2015 aus. Der Abschluss der Sanierung „Alter Stadtkern II“ muss in Form einer Sanierungsabrechnung erfolgen, welche die Sanierungsausgaben, Sanierungseinnahmen, die ausbezahlten Finanzhilfen, Wertansätze aus Grunderwerbs- und Abbruchmaßnahmen und die Einnahmen aus der Erhebung von Ausgleichsbeträgen umfasst.
 
Für diese umfassende Abrechnung hat die STEG, 70038 Stuttgart ein Angebot erstellt. Das Angebot lag zum Zeitpunkt der Anmeldung der Mittel für das Haushaltsjahr 2015 nicht im zuständigen Verwaltungsbereich vor, weshalb für die Sanierungsabrechnung keine Mittel bereitgestellt wurden. Aufgrund dessen wurde vorgeschlagen die entstehenden Kosten als außerplanmäßige Auszahlung gemäß § 84 GemO zu genehmigen.
 
Da bereits bei der Abrechnung des Trost Geländes im Jahre 2004 die STEG ein zuverlässiger Partner war, wird auch für die aktuelle Sanierungsabrechnung vorgeschlagen die STEG mit der Leistungserbringung zu beauftragen.
 
Nach Durchsicht der einzelnen angebotenen Arbeitsschritte schlug Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner vor sowohl die Nr. 1 – Erstellung der Sanierungsabrechnung als auch Nr. 5.2 – Sanierungsdokumentation zu beauftragen. Zur Diskussion stand die Beauftragung für die Öffentlichkeitsarbeit, bzw. den Internetauftritt durch die Firma zu erstellen.
 
Stadtrat Harald Schäffner war wichtig die Sanierung vernünftig dokumentieren zu lassen. Allerdings sei es aus seiner Sicht sehr ärgerlich, keine Mittel im Haushalt bereitgestellt zu haben. Frau Hütt-Berger sah die Bereitstellung von Finanzierungsmitteln im Haushalt genauso. Zusätzlich wollte sie wissen ob Punkt 2, die Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung im Sanierungsgebiet, gemacht werden muss. Thomas Glasbrenner erklärte, hier erst die gutachterliche Feststellung der Bodenrichtwerte abwarten zu müssen. Da der Gutachterausschuss die Gegebenheiten bereits kennt, soll dieser mit der Ermittlung beauftragt werden. Bei Punkt 4, Erhebung Ausgleichsbeträge, sind die Bodenrichtwerte ebenfalls abzuwarten. Stadtrat Rolf Becker sah einen Vorteil für die Zukunft, wenn das Projekt in den Medien gut präsentiert werden würden. Dadurch gelinge es möglicherweise weitere Zuschüsse für Konzepte zu erhalten, da das Regierungspräsidium von den Städten erwartet, die geförderten Maßnahmen in die Öffentlichkeit zu kommunizieren. Er bittet die Verwaltung, die Homepages anderer Gemeinden und Städte nach deren Projekte zu durchforsten.
 
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Erstellung der Sanierungsabrechnung sowie die Sanierungsdokumentation und genehmigte die außerplanmäßige Auszahlung.
 
 

Auftragsvergabe Architektenleistung Flachdachsanierung Kindergarten Seepferdchen
 
Bürgermeisterstellvertreter Theodor Hess übernahm für den befangenen Bürgermeisterstellvertreter Christian Kollenz für diesen Punkt die Sitzungsleitung und übergab das Wort an Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner. Dieser erklärte, dass für die Planung, Ausschreibung und Baubegleitung zur Flachdachsanierung des Kindergartens „Seepferdchen“ ein Architekt beauftragt werden soll.
 
Dem Abschluss eines Architekten- / Ingenieurvertrags geht eine Vergabe- bzw. Verhandlungsphase voraus. Bei der Vergabe von solchen freiberuflichen Leistungen ist zu unterscheiden zwischen Vergaben ab dem EG-Schwellenwert (> 207.000 € netto) und Vergaben unterhalb dem EG-Schwellenwert.
 
Bei beabsichtigten Auftragsvergaben ab dem EG-Schwellenwert dürfen Architekten- / Ingenieurleistungen erst nach vorheriger Durchführung eines Vergabeverfahrens nach Bestimmungen der VOF vergeben werden. Bei Vergaben unterhalb dieses Schwellenwertes dürfen Architekten- / Ingenieurleistungen nach § 31 Abs. 1 GemHVO freihändig vergeben werden.
 
Im Falle der Dachsanierung ist derzeit von geschätzten Baukosten i.H.v. 150.000,-- € brutto und somit von einem Honorar von ca. 25.000,-- € brutto auszugehen. Der o.g. Schwellenwert wäre demnach bei weitem nicht erreicht. Das Architekturbüro Herb Architekten aus Nußloch war für die Stadt Rauenberg im vergangenen Jahr mit der Erbringung der baubegleitenden Leistungsphasen beim Umbau der Kleinen Mannaberghalle tätig. Der Gebäudekomplex, die Dachstrukturen und zu beachtenden Gebäudeanschlüsse sind dem Planer aus dem vorangegangenen Projekt bestens bekannt.
 
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Architektenleistungen für die Flachdachsanierung des Kindergartens „Seepferdchen“ von Leistungsphase 1 – 9 stufenweise an das Architekturbüro Herb Architekten aus Nußloch zu vergeben.
 
 

Auftragsvergabe zur Erneuerung der Kirchenturmuhranlagen in Rauenberg und Malschenberg
 
Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner erläuterte den Sachverhalt. Während im württembergischen Rechtsgebiet gesetzliche Regelungen über Verpflichtungen von Kommunen, sich an den Instandhaltungskosten für Kirchtürme, Kirchenuhren und      –glocken zu beteiligen, schon seit über hundert Jahren bestehen, beruhen in Baden kommunale Kirchenbaulasten überwiegend auf Gewohnheitsrecht und Observanz. Auf welcher Basis die Lasten der Stadt Rauenberg hinsichtlich der Kostentragung für Kirchenbaulasten beruhen, ist anhand der Verwaltung vorliegenden Unterlagen nicht zweifelsfrei zu klären. Mangels unterschriebener Rechtssätze in Rauenberg mit seinen Ortsteilen ist jedoch von Observanz auszugehen. Mangels durchgängiger Rechtsprechungen bestehen diese kommunalen Verpflichtungen auch in Zeiten knapper Kassen und trotz fortschreitender Technisierung und Digitalisierung nach wie vor. Eine Verjährung solcher Rechte ist äußerst schwierig, da das Gewohnheitsrecht nur durch eine Rechtsnorm ausdrücklich aufgehoben werden kann. Darüber hinaus müssen sich und das ist die Grundlage zur Verjährung der Observanz, die Verhältnisse völlig verändern. Letzteres wird die Mittelknappheit und fortschreitende Technisierung nicht ausreichend begründen.
 
Bereits im vergangenen Jahr wurde bei den Wartungsarbeiten, die ebenfalls über die Stadt Rauenberg abgewickelt wurden, festgestellt, dass die elektronische Läutemaschinensteuerung in der Kath. Pfarrkirche St. Wolfgang erneuert werden müssen. Hierfür wurde ein Haushaltsansatz i.H.v. 4.500,-- € bereitgestellt. Mittlerweile funktionieren auch die Zeigerantriebe in Malschenberg nicht mehr und müssten, um die Uhr wieder in Betrieb nehmen zu können, erneuert werden. Der Verwaltung liegt diesbezüglich ein Angebot i.H.v. rd. 5.000,-- € vor, das aktuell nicht über den Haushaltsansatz gedeckt ist.
 
Gleiches gilt für die Erneuerung der Funkuhr in der Kath. Pfarrkirche St. Peter u. Paul in Rauenberg. Das entsprechende Angebot zum Austausch beläuft sich auf rd. 2.600,-- €, welches ebenfalls nicht über den Haushaltsansatz gedeckt ist.
 
Zu den bereits aufgeführten Kosten kommen noch bauseitige Leistungen wie etwa Hubsteiger oder Elektriker, deren Aufwand momentan noch nicht abgeschätzt werden kann.
 
In Rotenberg wurden ebenfalls erhebliche Mängel festgestellt, die jedoch im Rahmen der jährlichen Wartung bereits behoben und mit rd. 1.300,-- € abgerechnet wurden. Bauamtsleiter Glasbrenner gab bekannt, dass zusätzlich das Ziffernblatt der Kirchenuhr in Rotenberg bereits vergoldet wurde, welches die Stadt 1.500 € kostete.
 
Stadtrat Harald Schäffner sah die Situation kritisch, vor allem in der heutigen Zeit. Stadtrat Jürgen Abt befand in seinem Vortrag über die Geschichte der Kirchturmuhren, dass die Glocken für die heutige Zeit zu laut und unnütz seien. Da man bereits die Ausbesserung des Schulhofes sowie die Beschaffung des Feuerwehrautos aufgrund der Haushaltslage zurückgestellt hat, könne man auch die Turmuhren auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner erinnerte an die Schwierigkeit des Gewohnheitsrechtes, welches in der Rechtsprechung schwer handelbar ist. Da die Läutemaschine der Kirche in Malschenberg bereits seit 6 Monaten nicht in Betrieb ist, wurde Stadtrat und Ortsvorsteher Hugo Seltenreich des Öfteren von den Bürgern darauf angesprochen und um entsprechende Handlung gebeten. Ortsvorsteher Franz Sieber setzte sich für den Stadtteil Rotenberg ein und erklärte, dass das Ziffernblatt der Turmuhr aufgrund denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen vergoldet werden musste. Stadtrat Hermann Brand bat darum alle drei Pfarrgemeinden anzuhalten, künftig die Ausgaben rechtzeitig anzumelden, damit man dies entsprechend im Haushalt richtig berücksichtigen könne.
 
Das Gremium beschloss bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung, die Turmuhren und Glockentechnik an allen drei Kirchen zu ertüchtigen und erteilte den Auftrag sowie die überplanmäßigen Aufwendungen.
 
 

Erstellung eines beitragsrechtlichen Straßenverzeichnisses – Auftragsvergabe 
 
Rechnungsamtsleiter Thomas Dewald erläuterte den Sachverhalt. Bereits mit dem Ausbau der Römerstraße in Malschenberg hat sich gezeigt, dass beim Ausbau von Erschließungsanlagen die Erforderlichkeit zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen gegeben sein kann. In Rauenberg und den Stadtteilen gibt es noch sehr viele Anbaustraßen und Wohnwege, für die in der Vergangenheit noch keine Erschließungsbeiträge erhoben wurden. Es ist unbedingt erforderlich, die Erschließungsbeitragspflicht solcher Straßen im Vorfeld von Straßensanierungsmaßnahmen zweifelsfrei zu ermitteln, damit zum einen einem Zuschussgeber und zum anderen auch den angrenzenden Eigentümern Klarheit über eine eventuelle Beitragspflicht gegeben werden kann.
 
Auch mehren sich derzeit die Anfragen von Kaufinteressenten und Notaren nach einer verbindlichen Aussage zu den Beitragspflichten beim Verkauf von bestehenden Immobilien. Bereits bei den Haushaltsberatungen und der diesjährigen Klausurtagung wurde dieses Thema andiskutiert und für 2015 ein Haushaltsansatz von 20.000 € ausgebracht.
 
Die Allevo Kommunalberatung, die die Stadt bereits bei der Abrechnung der Römerstraße rechtlich unterstützt hat, wurde im Vorfeld von der Verwaltung angefragt und hat entsprechend ein Angebot abgegeben. Zur Diskussion stand nun, ob der Auftrag an die Firma Allevo Kommunalberatung vergeben wird.
 
Stadtrat Harald Schäffner sprach sich auch in diesem Punkt für eine saubere Dokumentation aus und stimmte im Namen der CDU-Fraktion für die Erteilung des Auftrages an die Firma Allevo Kommunalberatung. Die Mehrheit der Grundstückseigentümer werden die Beiträge bezahlt haben, nahm Stadträtin Christiane Hütt-Berger an. Sie sprach die Gerechtigkeit und das Gleichheitsrecht an, aufgrund dessen die Eigentümer die Beiträge damals bezahlt haben. Deshalb wäre es nur richtig nun endlich alle gleich zu behandeln und die Versäumnisse aus der Vergangenheit, die sicherlich keiner der Anwesenden zu verschulden hätte, zu begleichen. Stadtrat Ludwig Schäffner erinnerte daran, dass die zu ermittelnden Beiträge nicht sofort von den Eigentümern zurückzuerstatten sind, sondern lediglich bei Erneuerungsmaßnahmen anfallen werden. Rechnungsamtsleiter Dewald verdeutlichte, dass die Erstellung eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die weiteren Verhandlungen im Gemeinderat darstellt.
 
Der Gemeinderat beschloss einstimmig der Firma Allevo Kommunalberatung, Obersulm, den Auftrag zur Erstellung eines beitragsrechtlichen Straßenverzeichnisses entsprechend dem Vertragsentwurf zu erteilen.
 
 

Neuausweisungen Grabfelder auf dem Friedhof Rauenberg
 
Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner erklärte, dass in der Friedhofssatzung Tiefgräber mit und ohne Gestaltungsvorschrift vorgesehen sind. Auf Nachfrage des Gemeinderats erläuterte er die Unterscheidung der Gräber mit und ohne Gestaltungsvorschrift. Die Gräber ohne Gestaltungsvorschrift weisen eine Einfassung mit Grabstein auf, während die Gräber mit Gestaltungsvorschrift mit Trittplatten und Grabstein versehen sind. Im Jahr 2012 wurden im neuen Teil des Rauenberger Friedhofs die aktuell zu belegenden Tiefgrabfelder ausgewiesen und angelegt. Mittlerweile sind in dem Gräberfeld mit Gestaltungsvorschriften nur noch 3 Gräber ohne Belegung vorhanden. Das Tiefgrabfeld ohne Gestaltungsvorschriften reicht derzeit noch ca. für 2 Jahre (2015 / 2016).
 
Die entsprechend benötigten Flächen sind vorhanden und die notwendigen Geländemodellierungen wurden bereits im vergangenen Jahr vorgenommen. Aufgrund der größeren Nachfrage nach Grabstätten mit Gestaltungsvorschriften, schlägt die Verwaltung vor im neuen Teil des Rauenberger Friedhofes 2 neue Tiefgrabfelder mit und 1 Tiefgrabfeld ohne Gestaltungsvorschriften auszuweisen.
 
Der Gemeinderat beschloss mit 1 Enthaltung die zwei neue Tiefgrabfelder mit und ein Tiefgrabfeld ohne Gestaltungsvorschrift auf dem Friedhof Rauenberg auszuweisen.
 
 
 
 

Vertretungsregelung Standesamt im GVV 
 
Hauptamtsleiterin Nina Gellert erläuterte, dass seit der Reform im Standesamtswesen es nicht mehr möglich ist, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht regelmäßig an den Fortbildungen der Standesamtsakademie in Bad Salzschlirf und den Fortbildungslehrgängen des Fachverbandes teilnehmen, als Hauptstandesbeamte oder Verhinderungsvertreter zu bestellen. Sie dürfen nur noch als Eheschließungsstandesbeamte tätig werden. Somit haben die beteiligten Gemeinden bei Verhinderung (Urlaub, Krankheit) des Hauptstandesbeamten zwar einen Mitarbeiter, der die laufende Sachbearbeitung übernimmt, doch sobald dieser ungeplant ausfällt, kann keine Sachbearbeitung erfolgen. Um im Fall der Fälle eine geplante Notvertretung schnell organisieren zu können, wird empfohlen im Standesamtswesen zu kooperieren und den beigefügten Vertrag zu schließen.
 
Grundlage des Vertrages ist, dass jede der beteiligten Kommunen über mindestens einen Hauptstandesbeamten und einen Verhinderungsvertreter oder zwei Hauptstandesbeamte verfügt. Die reguläre Urlaubsvertretung muss jede Gemeinde selbst sicherstellen. Vorgesorgt wird jedoch mit der Vereinbarung, dass im Falle eines unvorhergesehenen Ausfalls des Vertreters bzw. der Vertreter die Aufgaben mit Unterstützung der kooperierenden Kommunen weitergeführt werden können.
 
Der Vertrag wird nach den Worten der Hauptamtsleiterin zwar auf Sprengelebene geschlossen, allerdings soll die Vertretungsregelung vorrangig über den Gemeindeverwaltungsverband Rauenberg erfolgen.
 
Stadtrat Stephan Hakala schlug einen Standesamtsmitarbeiterpool vor, welchen er als nächsten Schritt empfehlen würde. Hauptamtsleiterin Nina Gellert merkte an, dass diesbezüglich bereits Ideen im Gemeindeverwaltungsverband vorhanden sind.
 
Der Gemeinderat beschloss mit 1 Gegenstimme den öffentlich-rechtlichen Vertrag gemäß § 54 LVwVfG über die gegenseitige Vertretung der Standesbeamten mit den Sprengelgemeinden abzuschließen.
 
 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

 
Wie Hauptamtsleiterin Nina Gellert bekannt gab, wurden in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 21.01.2015 Beschlüsse zu Personalangelegenheiten, eine Grundstücksangelegenheit und einer Platzkennzeichnung gefasst.
 
 

Verschiedenes
 
Stadtrat Wolfgang Mayer erkundigte sich nach dem Sachstand in Sachen Firma Leonhard Weiss. Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner erläuterte, dass die Gemeindeprüfungsanstalt sich dem Thema bereits angenommen hatte und die Unterlagen aktuell bei Diplom-Ingenieur Natzschka zur Prüfung bereit liegen. Es ist abzuwarten bis die Unterlagen von dem Landschaftsarchitekt zurückkommen. Danach wird ein Gespräch mit der Firma Leonhard Weiss und Diplom-Ingenieur Natzschka zur Klärung der einzelnen Punkte stattfinden.
 
Stadtrat Jürgen Abt erfragte bei der letzten Sitzung, ob es einen Engpass im Hort geben würde und wollte hierzu den aktuellen Sachstand erfragen. Stadtkämmerer Thomas Dewald hatte sich diesbezüglich erkundigt und der Postillion habe ihm keinen Engpass, sondern ausreichend Plätze zugesichert. Allerdings liegen noch nicht alle Anmeldungen für das kommende Schuljahr vor, weshalb die genauen Kinderzahlen noch nicht mitgeteilt werden können. Für das laufende Schuljahr sind dagegen noch ausreichend Kapazitäten vorhanden.
 

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