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Aus dem Gemeinderat vom 16.03.2022

Aus dem Gemeinderat vom 16. März 2022
 
 

 

Bei der Sitzung konnte eine größere Anzahl an Besucherinnen und Besucher verzeichnet werden. Geschuldet war dies hauptsächlich dem Tagesordnungspunkt „Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Sandäcker“, wozu auch einige Fragen seitens der Bürgerschaft an Verwaltung und Gremium gestellt wurden. Neben Anwohnern, welche das Gebiet kritisch sehen, waren auch zahlreiche Interessenten im Saal, welche die Planungen zum Baugebiet mitverfolgen wollten. Auf der Tagesordnung stand zudem das Ausscheiden von Stadtrat Alexander Köhnlein und die Auftragsvergabe zur Böschungssicherung und Fußweg am Waldangelbach beim Sportplatz. Ebenso galt es eine Einzelfallentscheidung bei der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Alter Ortskern Rotenberg“ zu treffen, sowie die Vergabe der Ingenieurverträge zum Neubau Kindergarten Mittendrin und Mensa.
Bevor man in die Beratungen einstieg wurden einige Fragen seitens der Zuhörer an die Verwaltung und an das Gremium gestellt.
Eine Bürgerin aus Rauenberg fragte nach den geplanten Wohneinheiten im Baugebiet Sandäcker. Bauamtsleiter Martin Hörner erläuterte, dass nach jetzigem Entwurf 66 Wohneinheiten entstehen sollen. Die Anwohnerin bemängelte die Priorisierung der möglichen Baugebiete.
Eine weitere Bürgerin aus Rauenberg fragte nach, ob die herausgenommenen Grundstücke im Baugebiet Sandäcker für eine Frischluftschneise frei bleiben. Es wurde bestätigt, dass der angesprochene Bereich aus Denkmalschutzgründen frei bleibt und daher für eine größere Frischluftschneise zur Verfügung steht. Weiter wollte sie wissen, wo die Bürgerschaft noch eine Naherholungsfläche in Rauenberg findet, wenn das Gebiet bebaut wird.
Ebenso wurde das Thema Starkregenwassermanagement seitens eines Bürgers angesprochen. Er fragte nach, ob man dies beim künftigen Baugebiet berücksichtig hat und die Kanalsituation beurteilt wurde.
Bürgermeister Peter Seithel erläuterte das Zusammenspiel zwischen dem Bereich Hochwasserschutz (aus Bächen), zu dem über den Zweckverband AHW Abwasser- und Hochwasserschutzverband in den letzten Jahren große Maßnahmen ausgeführt wurden und dem Konzept zum Starkregenrisikomanagement. Rauenberg hat bereits sehr früh zusammen mit den umliegenden Gemeinden eine Berechnung mit Handlungsempfehlung in Auftrag gegeben. Hier ist bereits im Sommer 2022 mit Ergebnissen zu rechnen.
Weiter wurde nach den Baumbeständen im Gebiet gefragt. Es wurde dargelegt, dass man dann im Rahmen des Verfahrens eine genauere Betrachtung vornehmen kann.
Ein Bürger erkundigte sich zu den Anbindungen an die Wirtschaftswege und zu den Plänen der Ausgleichsflächen. Er informierte sich, wie weit es möglich ist, bestehende Biotope unberührt zu lassen.
 
 

Ausscheiden von Stadtrat Alexander Köhnlein
 
Mit Schreiben vom 08.02.2022 teilte Herr Stadtrat Alexander Köhnlein mit, dass er zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus gesundheitlichen Gründen aus dem Gemeinderat ausscheiden möchte. Nach der Gemeindeordnung ist ein Ausscheiden während der Wahlperiode möglich, sobald ein wichtiger Grund vorliegt.
Nach Kommentar zu § 16 der Gemeindeordnung sind bei der Entscheidung über das Vorliegen eines wichtigen Grundes unter anderem die persönliche Gesundheit, den Bedürfnissen der Gemeinde und ihrer Verwaltung gegenüber zu stellen. In Würdigung aller Einzelumstände hat der Gemeinderat nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Der Gemeinderat stellte einstimmig den wichtigen Grund für das Ausscheiden von Alexander Köhnlein fest.
 
 

Ufersicherung - Waldangelbach am Sportplatz (Böschungssicherung und Fußweg), Auftragsvergabe
 
Bereits vor längerer Zeit wurde vom schlechter werdenden Zustand der Bachböschung im Bereich des alten VFB Clubhauses berichtet. Zur Vermeidung von Uferabbrüchen, sowie zur Sicherung des Fußweges an der Böschung, soll beim alten VFB Clubhaus in Rauenberg an der gegenüberliegenden Bachböschung auf einer Länge von 25 m ein Ufervorbau in Form einer 5-reihigen Blocksteinmauer aus quaderförmigen Muschelkalkfelsen aufgebaut werden.
Nach den vorangegangenen Beratungen und der Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2021, wurde seitens der Bauverwaltung im September 2021 eine öffentliche Ausschreibung der erforderlichen Bauleistungen durchgeführt, die jedoch auf Grund der weit über die Kostenberechnung des Fachingenieurbüros hinausgehenden Angebotssummen aufgehoben werden musste. Die Stadtverwaltung hat daraufhin im Januar in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Willaredt aus Sinsheim eine beschränkte Ausschreibung auf den Weg gebracht und auf der Auftragsbörse veröffentlicht. Hierbei wurden insgesamt 10 Fachfirmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig das nach der Angebotsprüfung günstigste Angebot durch den Bieter 5 mit einer Gesamtauftragssumme in Höhe 132.069,77 Euro brutto anzunehmen. Die Ausführungszeit der Arbeiten ist im Zeitraum April 2022 bis November 2022 vorgesehen. Nach Beschluss wurde mitgeteilt, dass mit Vergabe an Bieter 5 die Firma Stahl Erd- und Landschaftsbau aus Östringen den Auftrag erhält. 
 
 

Neubaugebiet „Sandäcker“ in Rauenberg, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 ABS. 1 BauGB sowie Billigung der finalen Entwurfunterlagen und Offenlagebeschluss
 
Der Gemeinderat billigte in der Gemeinderatssitzung vom 21.07.2021 den favorisierten städtebaulichen Konzeptentwurf für das angedachte Wohngebiet „Sandäcker“ in Rauenberg. Gleichwohl wurde vereinbart, die Themen der zugelassenen Wohnformen, die Ausgestaltung der Zuwegung und den Aspekt des im Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes GVV Rauenberg verankerten Grünzuges näher zu betrachten. Die genannten Punkte wurden deshalb vom beauftragten Stadtplanungsbüro vertiefter aufgearbeitet. Dabei wurden auch die Optionen einer verbindlichen Vorgabe einer Stellplatzerhöhung je Wohneinheit, sowie die Vorgabe einer Beschränkung der maximal zulässigen Anzahl der Wohneinheiten je Wohnform abgewogen und hierzu jeweils ein Vorschlag für die Rechtsumsetzung in den schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs erarbeitet.
Das Landesamt für Denkmalpflege hat darüber hinaus anlässlich kulturhistorischer Recherchen und eines Vor-Ort-Termins im Dialog mit den Eigentümern der Grundstücke festgelegt, dass die auf den Grundstücken vorhandenen baulichen Anlagen (Gartenhaus und Reste einer historischen Mauer) als erhaltens- und schützenswerte Bausubstanz in die Liste der Kulturdenkmale in Baden-Württemberg aufzunehmen ist. Durch diese amtlich festgestellte Denkmaleigenschaft, wurde der Konzeptentwurf überarbeitet. Durch die zu erhaltenen Mauerreste, die im Planentwurf zu berücksichtigen sind, musste auch eine Reduzierung des Querschnitts der angedachten zweiten Ausfahrt vom geplanten Neubaugebiet hin zur Weinstraße vorgenommen werden.
Um das prognostizierte, künftige Verkehrsaufkommen in der Bahnhofstraße in Ansehung des angedachten Neubaugebietes Sandäcker nochmals zu verifizieren, fand eine weitere Verkehrszählung und Bewertung durch das Fachbüro Köhler und Leutwein aus Karlsruhe statt. Ein Mitarbeiter des Fachbüros stellte dem Gremium die Erkenntnisse und Einschätzungen vor.
Der Gemeinderat fasste nach ausführlicher Beratung, bei drei Gegenstimmen, entsprechend der vorgestellten Gebietsabgrenzung den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Sandäcker“ und den örtlichen Bauvorschriften. Das Gremium billigte die vorgestellten zeichnerischen und schriftlichen Planentwürfe und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Offenlage und mit der Anhörung der Träger öffentlicher Belange (TöB).
 

 

Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Alter Ortskern Rotenberg"- Einzelfallentscheidung bei Denkmaleigenschaften von Gebäuden
 
In der Gemeinderatsitzung am 25.03.2015 wurde durch den Gemeinderat die Sanierungssatzung „Alter Ortskern Rotenberg“ beschlossen. Im Rahmen des Satzungsbeschlusses wurde durch den Gemeinderat auch die Förderbedingungen für private Erneuerungs- und Ordnungsmaßnahmen beschlossen. Bei privaten Erneuerungsmaßnahmen sehen die beschlossenen Förderbedingungen eine Förderung der berücksichtigungsfähigen Modernisierungs- und Instandsetzungskosten an einem Wohngebäude mit einem Fördersatz von 30 % und einer maximalen Deckelung pro Gebäudeeinheit in Höhe von 35.000 Euro vor.
Ausgehend von den Städtebauförderungsrichtlinien kann der Kostenerstattungsbeitrag bei Gebäuden, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben sollen, um bis zu 15 % der berücksichtigungsfähigen Kosten erhöht werden. Der Verwaltung lag nun ein Antrag zu einem denkmalgeschützten Gebäude vor.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig im beratungsgegenständlichen Einzelfall der Gebäudeeinheit eine Erhöhung des max. Fördersatzes um 15 Prozent der berücksichtigungsfähigen, sanierungsbedingten Modernisierungs- und Instandsetzungskosten wegen der Denkmaleigenschaft der zu sanierenden Gebäudeeinheit. Die maximale Gesamtförderung wurde auf 50.000,- Euro (brutto) begrenzt.
 

Neubau KIGA Mittendrin und Mensa; Vergabe von Ingenieurverträgen
 
Das mit dem Neubauvorhaben beauftragte Architekturbüro Vögele aus Reilingen hat in Zusammenarbeit mit dem Stadtbauamt Angebote bezüglich der erforderlichen Fachingenieurleistungen einzelner bautechnischer Bereiche im Zusammenhang mit dem Neubau des Kindergarten „Mittendrin“ und Mensa eingeholt. Nach Prüfung der Angebote wurde die Vergabe der Leistungen an folgende Büros seitens Verwaltung vorgeschlagen:
 

Name des Büros Leistungen Voraussichtliche Honorarkosten
(brutto)
P + B
Ingenieurbüro für Elektrotechnik
68799 Reilingen
Technische Ausrüstung
Starkstrom
Fernmelde.- und Informationstechnische Anlagen

59.348,08 €

Dipl. Ing.
Thomas Kalmbacher
76149 Karlsruhe
Bauphysik
Wärmeschutz
Energieberatung

8.270,50 €

Dipl. Ing.
Martin Baumann
76698 Ubstadt-Weiher
Tragwerksplanung

 

98.748,37 €

Ingenieurbüro Bayer und Partner
68766 Hockenheim
H-L-S technische Gebäudeausrüstung

120.190,00 €

Ingenieurbüro Bechert
63697 Hirzenhain
Brandschutz

16.243,50 €

Architekturbüro Vögele
68799 Reilingen
Freianlagen / Außenanlage

59.760,28 €

Ing.- Büro Jens Meissner
69198 Schriesheim
SiGeKo

3.867,50 €

 
Der Gemeinderat beschloss bei einer Gegenstimme die Vergabe an die vorgeschlagenen Büros.
 
 

Bekanntgabe des Sitzungsprotokolls der letzten Gemeinderatsitzung

 
Vom Gremium wurden keine Einwendungen oder Änderungswünsche vorgebracht. Das Protokoll wurde einstimmig genehmigt.
 
 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
 
In der letzten nichtöffentlichen Sitzung am 16.02.2022 wurden Beschlüsse in Jagd- und Personalangelegenheiten gefasst.
 
 

Verschiedenes
 
Bürgermeister Peter Seithel und Hauptamtsleiterin Nina Gellert teilten auf Nachfrage mit, dass sowohl die Aktion „Stadtradeln“ als auch die „Earth Hour“ stattfinden und bestätigten, dass man beim Land Baden-Württemberg erneut einen Antrag zum Aktionsprogramm „Fußverkehrscheck“ gestellt hat.
Ein Stadtrat bemängelte, dass an der Schlossbergschule ein alter Mandelbaum kurz vor der Blüte gefällt wurde.
 

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