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Aus dem Gemeinderat vom 19.01.2022

Aus dem Gemeinderat vom 19. Januar 2022
 
In der ersten Sitzung im neuen Jahr standen einige bauliche Festlegungen auf der Tagesordnung. Zunächst wurde die 3. Änderung des Bebauungsplans Frankenäcker besprochen. Weiter der Tagesordnungspunkt 5 zum Thema Bebauungsplan St. Wolfgang-Straße. Zu beiden Themen berichtete der Städteplaner Herr Glup und Stand für Fragen zur Verfügung. Auch zum Thema Flächengewinnung durch Innenentwicklung und Installation der Photovoltaikanlage auf dem Rathausdach war jeweils ein Referent vor Ort der über das jeweilige Thema berichtete. Abgeschlossen wurden die zu beratenden Tagesordnungspunkte mit der Annahme von Spendenbeträgen. Aus den Reihen der Zuhörer gab es mehrere Fragen zum Tagesordnungspunkt 2 dem Bebauungsplan Frankenäcker, sowie zur Entwicklung der Flächengewinnung durch Innenentwicklung.
 
Bebauungsplan "Frankenäcker, 3. Änderung"; Aufstellungsbeschluss zur Änderung der örtlichen Bauvorschriften hinsichtlich der zulässigen Einfriedigungshöhe inklusive Billigung der Entwurfsunterlagen
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Frankenäcker, 3. Änderung“ liegen der Bauverwaltung mehrere Anträge auf Zulassung einer Befreiung der zulässigen Grundstückseinfriedigung vor. Dabei geht es den Antragstellern einerseits um den Schutz von Kleinkindern, da bei zu niedrigen Einfriedigungshöhen die Gefahr gesehen wird, dass diese auf die angrenzenden Verkehrsflächen gelangen könnten. Andererseits wird auch immer wieder der Wunsch nach mehr Privatsphäre vorgetragen. Ferner gilt es die Erkenntnisse aus einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu dieser Thematik im Bebauungsplangebiet aufzugreifen und abzuarbeiten. Die Stadt Rauenberg hat das Stadtplanungsbüro Sternemann und Glup aus Sinsheim gebeten, die vorgetragenen Interessenslagen im Sinne gesunder Wohn- und Lebensverhältnisse zu bewerten und diese in den Kontext einer städtebaulich vertretbaren Neuregelung hinsichtlich der Art und des Maßes künftig zulässiger Grundstückseinfriedigungen zu stellen. Die beabsichtigten Festlegungen sollen näher besprochen werden. Zudem soll ein Vor-Ort-Termin mit dem Gremium stattfinden.
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan St. Wolfgang-Str. 3 in Malschenberg; Aufstellungsbeschluss einschließlich der Billigung der Planentwürfe sowie Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und zur Anhörung der Träger öffentlicher Belange
In den Sitzungen des Ortschaftsrates Malschenberg wurde bereits über das Ansinnen zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „St. Wolfgang-Straße 3“ in Malschenberg beraten. Nach der von Seiten der Kirche veranlassten vermessungstechnischen Zerlegung einer Teilfläche des Kirchengeländes und dem anschließenden Verkauf der abgetrennten Fläche einschließlich des darauf befindlichen ehem. Pfarrhauses, ist eine private Nachnutzung in baurechtlicher Hinsicht nur zulässig, wenn der bestehende Bebauungsplan geändert, bzw. neues Bauplanungsrecht geschaffen wird. Ausgehend von der Art und dem Umfang der angedachten baulichen Veränderungen sowie in Ansehung der ortsbildprägenden Lage in unmittelbarer Nähe zur Kirche ist es angedacht, eine Bauleitplanung im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes anzugehen. In der Sitzung am 02.11.2021 billigte der Ortschaftsrat mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung die vorgestellten Entwurfspläne vom Oktober 2021. Ferner empfahl das Gremium dem Gemeinderat auf dieser Grundlage ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Bereich St. Wolfgang-Straße 3 zu betreiben. Im Dialog zwischen dem Vorhabenträger und der Bauverwaltung wurde im Zuge der Beratungen Konsens darüber erzielt, dass das Stadtplanungsbüro Sternemann und Glup aus Sinsheim im Auftrag des Vorhabenträgers eine Abwägung der Vereinbarkeit der städtebaulichen Interessen mit dem konkreten Bauwunsch vornimmt und stellte diese nun dem Gemeinderat dar. Der Gemeinderat beschloss auf der Grundlage der vorgestellten Gebietsabgrenzung den Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Ferner billigt das Gremium die vorgestellten Planentwürfe. Die Verwaltung wurde beauftragt die Verfahrensbeteiligung der Öffentlichkeit und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
 
Aufnahme der Stadt Rauenberg in das Förderprogramm „Flächengewinnung durch Innenentwicklung“
Auf der Grundlage des vom Gemeinderat am 14.10.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossenen gesamtstädtischen Entwicklungskonzeptes Rauenberg 2035 ist es zur Deckung des Wohnraumbedarfs erforderlich, Flächen zur Verfügung zu stellen, die hierfür geeignet sind. Dazu wurden sowohl mögliche Flächenpotentiale aus dem Flächennutzungsplan als auch die Baulückenpotentiale und Leerstände erhoben. Darüber hinaus wurden 70 aktuelle Leerstände von Wohnimmobilien ermittelt und kartiert, die ein weiteres Potenzial darstellen. Die Anzahl der potentiellen Leerstände, bei denen die oder der jüngste Bewohner 75 Jahre alt ist, liegt insgesamt bei 408 von insgesamt 4.557 Wohneinheiten. Dies entspricht einem Leerstandsrisiko von 9,0 Prozent. Werden die einzelnen Werte in den drei Stadtteilen miteinander verglichen, besteht das größte Leerstandsrisiko im Stadtteil Malschenberg mit 11,3 Prozent (121 Wohneinheiten). Dies vorausgeschickt, besteht ein beachtliches innerörtliches Entwicklungspotential, welches es durch eine aktive Boden- und Informationspolitik zu aktivieren gilt. Durch eine flächensparende Entwicklung nach innen, werden Flächenreserven im Außenbereich geschont, vorhandene Lücken ausgenutzt und die Kosteneffizienz der bestehenden Infrastruktur verbessert. Die Aktivierung solcher Innenbereichspotentiale wird durch das Förderprogramm des Landes „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ mit bis zu 50 % der förderfähigen Aufwendungen gefördert. Die Stadt hat daher einen entsprechenden Förderantrag zur Erarbeitung eines Handlungsprogramms der Innentwicklung beim Land Baden-Württemberg eingereicht. Der Gesamtaufwand der zu erbringenden Dienstleistungen umfasst hierbei einen Betrag in Höhe von 43.082,77 Euro. Der Gemeinderat befürwortete die aufgezeigte Vorgehensweise einstimmig und stimmte der freihändigen Vergabe zur Erbringung der beratungs- und angebotsgegenständlichen Dienstleitung im Auftragswert in Höhe von 43.082,77 Euro an das Fachbüro Reschl Stadtentwicklung GmbH & Co KG aus Stuttgart zu.
 
Vorstellung der Untersuchung des Rathausdaches in Rauenberg hinsichtlich der Option zur Installation einer Photovoltaikanlage
Eine im Auftrag der Verwaltung durchgeführte Energieberatung zur Erarbeitung eines energetischen Sanierungskonzeptes für das Rathaus, gelangte unter anderem zu dem Ergebnis, dass es sich anbietet, Teile der Dachfläche für eine Photovoltaikanlage zur anteiligen Eigenstromversorgung zu nutzen. Gemäß der damaligen Vordimensionierung wurde prognostiziert, dass man mit einer Anlage von ca. 40 kWP Leistung ca. 45 % des Strombedarfs selbst erzeugen könnte, wobei mit einer Amortisationszeit von ca. 12 Jahren zu rechnen sei. Dabei würden 75 % des erzeugten Stroms selbst genutzt und 25 % ins Netzt eingespeist. Da sich das Rathausdach gegenwärtig weitestgehend noch in der ursprünglichen Konstitution des Baujahres von 1978 befindet und es in der Vergangenheit bereits vereinzelt Probleme mit Wassereintritt gab, stand es neben der Klärung der statischen Tragfähigkeit des Daches an, generell fachgutachterlich zu prüfen, ob das Dach sanierungsbedürftig ist bzw. welcher potentielle Sanierungsaufwand zu betreiben ist, um die Dachfläche für die gewöhnliche Nutzungszeit einer PV-Anlage langfristig zu ertüchtigen. Auf der Grundlage der vorgestellten Untersuchungsergebnisse galt es das weitere Vorgehen zur Umsetzung der erforderlichen Dachsanierungsarbeiten und der Installation einer PV-Anlage durch den Gemeinderat zu beraten. Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem weiteren Vorgehen zum Thema Dachsanierung zu.
 
Annahme von Spenden
Der Gemeinderat stimmte allen genannten Spendenangeboten einstimmig zu.
 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
 
Bei der letzten nichtöffentlichen Sitzung am 15.12.2021 wurden Beschlüsse zu Personalangelegenheiten, sowie Jagdpacht- und Grundstücksangelegenheiten gefasst.
 
 

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