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Aus dem Gemeinderat vom 21.07.2021

Aus dem Gemeinderat vom 21. Juli 2021


Im Vorfeld der Sitzung fand vor der Kulturhalle eine Kundgebung zum Klimaschutz statt. Für den Gemeinderat galt es eine lange Tagesordnung abzuarbeiten. Ein großer Themenblock war der Tagesordnungspunkt Neubaugebiet Sandäcker. Weiter galt es die fortgeschriebene Lärmaktionsplanung zu beraten und die Anmeldung künftiger Bedarfe im Regionalplan festzulegen. Ebenso stand auf der Tagesordnung die Änderung der Satzung zur Erhebung der Benutzungsgebühren in Kinderbetreuungseinrichtungen zu verabschieden und die eingegangen Spenden formal anzunehmen. Aufgrund der Sitzungsdauer wurden die Tagesordnungspunkte Finanzbericht zum Haushaltsvollzug 2021 sowie die Jahresabschlüsse der Stadt und der Abwasserbeseitigung auf eine der nächsten Sitzungen verschoben.
Aus den Reihen der Zuhörer wurden verschiedene Fragen an das Gremium gestellt. Ein Mitbürger wollte wissen, weshalb der von der Stadt Rauenberg beantragte Antrag auf Reduzierung des Tempolimit auf Tempo 70 an der B39 von den übergeordneten Behörden abgelehnt wurde. Er kritisiert, dass keine Verkehrszählung in diesem Bereich stattgefunden hat. Eine Bürgerin fragte gezielt an die CDU Fraktion, wie die Partei Biotope schützen möchte.
Ein weiterer Bürger stellte Fragen zum Themenblock Neubaugebiet Sandäcker. Hier hakte er nach, ob es eine geothermische Untersuchung des Gebietes Sandäcker gibt und ob eine Genehmigung zur Überbauung eines Biotops bereits vorliegt. Er fragte weiter nach, ob die Gemeinde davon ausgeht, dass man hier Einnahmen generieren kann und ob man die Folgekosten im Blick hat. Eine weitere Frage zielte der Nahverdichtung innerhalb der Gemeinde ab. Hier wollte er wissen, ob Maßnahmen ergriffen werden. Zudem wollte er wissen, ob eine Bauverpflichtung für alle Grundstückseigentümer auferlegt wird. Weiter warnte er die Gemeinderäte bezüglich der Verkehrssituation. Ein anderer Bürger sprach die Parksituation in dem Wohngebiet Frankenäcker an. Er wünschte sich mehr Kontrollen. Auch weil dort dauerhaft Wohnwägen und Wohnmobile abgestellt werden.

Neubaugebiet Sandäcker; Vorstellung ergänzender Fachgutachten sowie Beratung über die Billigung des weiterentwickelten städtebaulichen Konzeptentwurfs
Der Gemeinderat hat am 17.03.2021 in öffentlicher Sitzung die Gebietsabgrenzung zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Sandäcker“ durch Beschluss festgelegt. Zwischenzeitlich wurden die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung auf der Grundlage weiterer Begehungen und Erhebungen vor Ort näher spezifiziert, eine fachgutachterliche Verkehrsanalyse zur Leistungsfähigkeit des aufnehmenden Verkehrsnetzes erstellt, lokalklimatischen Verhältnisse untersucht, welche zur Sitzung vorgestellt wurden. Ebenfalls untersucht wurden die technischen Möglichkeiten zur Ableitung unbelasteten Oberflächenwassers und des Schmutzwassers im Trennsystem.
Die in der zurückliegenden Gemeinderatsitzung vom Gremium vorgetragenen Anregungen und Hinweise zu den Planentwürfen wurden aufgegriffen und vom beauftragten Planungsbüro zeichnerisch in weiterentwickelte Planvarianten umgesetzt.
Nach Erörterung der Fachgutachten und der ausführlichen Beratung der Planentwürfe billigte der Gemeinderat bei 5 Gegenstimmen und 7 Enthaltungen einen vorgestellten städtebaulichen Konzeptentwurf für das Wohngebiet „Sandäcker“, als Grundlage für den weiteren Planungsprozess. Die Wohnform, Zuwegung, Entscheidung zum Grünzug und die Bebaubarkeit werden nachfolgend noch genauer betrachtet.

Lärmaktionsplanung der Stadt Rauenberg (3. Runde);
Beschlussfassung über die fortgeschriebene Lärmaktionsplanung
Der Gemeinderat hat den Lärmaktionsplan für Rauenberg, 3. Runde in seiner öffentlichen Sitzung am 23.09.2020 nicht endgültig verabschiedet, sondern ergänzende verkehrsrechtliche Maßnahmen gefordert, die im Entwurf bislang nicht enthalten waren.
Der Gemeinderat beschloss hierbei u. a. eine durchgehende Geschwindigkeitsreduzierung auf der B39 entlang der Bebauung auf max. 70 km/h in den Lärmaktionsplan aufzunehmen. Nach eingehender Erörterung wurden seitens des Regierungspräsidiums und der Straßenverkehrsbehörde keine Handlungsspielräume identifiziert, welche die Anordnung einer Ausdehnung der Geschwindigkeitsreduzierung an der B39 rechtfertigen würden. In der Gesamtschau will man die Situation und die begleitende Rechtslage im Auge behalten, schließt aber aktuell eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 Km/h aus.
Weiter stimmte der Gemeinderat in der damaligen Sitzung dafür, die Forderung nach einer Geschwindigkeitsreduzierung auf der Autobahn A6 im Siedlungsbereich von Rauenberg auf max. 120 km/h im Lärmaktionsplan zu verankern. Aufgrund des Übergangs der Zuständigkeiten für die Autobahn hinsichtlich Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Autobahn auf die neu gegründete Autobahn GmbH wurde im Vorfeld Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeitern aufgenommen, um die notwendige Abstimmung durchzuführen. Das Vorhaben wurde letztendlich abgelehnt.
Ebenfalls wurde seitens des Gremiums die Aufnahme einer Forderung beschlossen, wonach die bestehende Geschwindigkeitsreduzierung auf der K4170 nach Dielheim in einem weiteren Teilbereich auf maximal 50 km/h festgesetzt werden sollte. Hier wurde nach eingehender Erörterung eine Einigung dahingehend erzielt, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung in Fahrtrichtung Dielheim bis zum Ende der Bebauung am Suttenweg auszuweiten ist und damit eine Angleichung zum Beginn der 50´ger Begrenzung der Fahrtrichtung von Dielheim nach Rauenberg zu erreichen ist.
Der Gemeinderat billigte bei einer Enthaltung die vorgeschlagenen Abwägungsvorschläge und den im Zeitraum der Anhörung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen. Ferner beschloss der Gemeinderat die auf dieser Grundlage erarbeitete Fortschreibung der Lärmaktionsplanung für Rauenberg (3. Stufe).

Erste Änderung des Einheitlichen Regionalplans des Verbandes Rhein-Neckar, Plankapitel 1.4 Wohnbauflächen und 1.5 Gewerbliche Bauflächen; Stellungnahme der Stadt Rauenberg im Beteiligungsverfahren incl. der Anmeldung künftiger Bedarfe
Gemäß des Staatsvertrages zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz vom 26. Juli 2005 ist zentrale Aufgabe des Verbandes Region Rhein-Neckar die Aufstellung, Fortschreibung und sonstige Änderung des eines einheitlichen Regionalplans für das Verbandsgebiet. Der einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar (ERP) zeichnet als rechtlich verbindliche Grundlage in der Metropolregion Rhein-Neckar deren räumliche Entwicklung vor. Die 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans (ERP) bezieht sich auf das gesamte Verbandsgebiet und beinhaltet die Entwicklung einer zukunftsfähigen regionalen Siedlungsstruktur für die Funktionen Wohnen und Gewerbe. Durch die nun anstehende erste Änderung des ERP sollen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die Wohnbauflächen- und Gewerbeflächenbedarfe bis zum Zieljahr 2030 abgedeckt werden. Die Prognose umfasst daher einen Zeitraum von rund 15 Jahren.
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung bei 7 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen zur Abgabe einer fristwahrenden Stellungnahme im Verfahren der ersten Änderung des Einheitlichen Regionalplans des Verbandes Region Rhein-Neckar hinsichtlich der Plankapitel 1.4 Wohnbauflächen und 1.5 Gewerbliche Bauflächen.
Hinsichtlich der zusätzlichen Ausweisung von Vorranggebieten für gewerblichen Bauflächen wird für den Stadtteil Rotenberg eine zusätzliche Bedarfsfläche von 0,59 Hektar unter der Bezeichnung ROD angemeldet.
Entsprechend der Funktionszuweisung Rauenbergs als „Siedlungsbereich Wohnen“ wird bis zum Zieljahr 2030 ein über die derzeitige Ausweisung von aufsiedelbaren Wohnbauflächen im FNP des GVV Rauenberg hinausgehender Wohnbauflächenbedarf von rund 6,0 Hektar angemeldet. Hierzu sollen Potentialflächen im Umfang von rund 14,0 Hektar auf der Ebene des Regionalplans restriktionsfrei gestellt bzw. als sogenannte „Weißflächen“ ausgewiesen werden.

2. Änderung der Satzung der Stadt Rauenberg zur Erhebung von Benutzungsgebühren in Kinderbetreuungseinrichtungen - Beschlussfassung
Mit der Mitteilung vom 04.06.2021 hat der Gemeindetag die mit den Dachorganisationen der Kirchen abgestimmten Gebührenempfehlungen für die Kindergarten- und Krippengebühren im Regelgruppen-und VÖ-Bereich mitgeteilt. Es wird eine Anpassung der Elternentgelte um durchschnittlich 2,9% empfohlen. Mit den Vertretern von der kath. Verrechnungsstelle und des Postillion wurde vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse vereinbart, diese Empfehlungen für die kommenden Kindergartenjahre zu übernehmen. Dies war auch in den vergangenen Jahres so vom Gemeinderat beschlossen und in die Satzungen mit aufgenommen worden.
Der Gemeinderat stimmte bei zwei Gegenstimmen der Änderungssatzung zu.

Annahme von Spenden
Die eingegangenen Spendenangebote in Höhe von insgesamt 3.400 € wurden einstimmig angenommen.

Bekanntgabe des Sitzungsprotokolls der letzten Gemeinderatsitzung
Zur Bekanntgabe des Sitzungsprotokolls der letzten Gemeinderatssitzung gab es keine Einwendungen.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
Bei der letzten nichtöffentlichen Sitzung am 16.06.2021 wurden keine Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst.

Verschiedenes
Bürgermeister Peter Seithel informiert das Gremium zu einem Pressebericht in der Rhein-Neckar-Zeitung und kritisiert hier inhaltliche Punkte. Er stellt die angesprochenen Sachverhalte klar. In dem Nachbericht zur Gemeinderatsentscheidung, dass der Kindergarten in Malschenberg nach der Realisierung eines Neubaus als städtische Einrichtung geführt werden soll, wurde berichtet, dass die Stadt Rauenberg bereits Übernahmegespräche mit den Erzieherinnen geführt hat. Dies ist nicht zutreffend. Der Umstand konnte nach Rücksprache mit den Vertretern der Seelsorgeeinheit auch aufgelöst werden.
Das Gremium hatte sich ausführlich mit den Argumenten befasst. Neben dem finanziellen Aspekt, dass die Kommune vormalig 90 Prozent des Neubaus bezahlt und die Kirchengemeinde einen Anteil von 10 Prozent beisteuert, der kirchliche Zuschuss allerdings nur fließen kann, wenn das Gebäude in kirchlichen Besitz übergeht, waren vorwiegend auch die weiteren Synergieeffekte ausschlaggebend für die Entscheidung. Insbesondere die gemeinsame Nutzung der angedachten Mensa von Schule und Kindergarten war ein wichtiges Argument. Es erschien der Stadtverwaltung für künftige Generationen generell nicht denkbar, nach einem Neubau den Grundbesitz an so zentraler Stelle in Malschenberg aus der Hand zu geben. Die weiteren Möglichkeiten lagen nicht so vor, wie es im Artikel dargestellt wurde. Eine Kinderbetreuungseinrichtung in der erforderlichen Größe lässt sich auf dem derzeitigen Grundstück nicht realisieren. Der Vorschlag eines Neubaus beim Kirchengelände scheiterte bei der näheren Betrachtung der Nutzung und dem fehlenden Außengelände. Die Entscheidung war ein längerer Prozess, mit mehreren Besprechungen und Abstimmungsgesprächen. Der weitere Realisierungsweg in den nächsten Jahren soll in guter Zusammenarbeit erfolgen.

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