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Weinstadt Rauenberg (Druckversion)

Gesplittete Abwassergebühr

Informationen zur Gesplitteten Abwassergebühr

Einführung der gesplitteten Abwassergebühr - Die Stadt Rauenberg muss die Abwassergebühren neu berechnen

Bisher werden in Baden Württemberg die Abwassergebühren, d.h. sowohl die Gebühren für Ableitung und Reinigung des häuslichen Abwassers als auch für die Ableitung des Niederschlagswassers allein nach dem Frischwasserverbrauch berechnet. Unabhängig von der Größe und Beschaffenheit des Grundstücks und somit von der Menge des tatsächlich in die Kanalisation gelangenden Regenwassers wird der am Wasserzähler festgestellte Trinkwasserverbrauch zur Zeit als alleiniger Maßstab für die gesamten Abwassergebühren herangezogen.

Ein Urteil des VGH Baden Württemberg vom 11.03.2010, 2 S 2938/08 verlangt nun eine Änderung dieser Praxis. Zukünftig ist eine verursachergerechtere Abrechnung durch die Trennung (Aufsplittung) der bisherigen Abwassergebühr in eine Schmutzwasser- und in eine Niederschlagswassergebühr vorzunehmen.

Alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg werden durch dieses Urteil verpflichtet, die Aufwendungen für die Abwasserbeseitigung aufzuteilen und die Gebühren neu zu berechnen.

Die Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung wird auch in Zukunft weiterhin nach der bezogen Frischwassermenge ermittelt. Die Niederschlagswassergebühr hingegen wird zukünftig von der Menge der in die Kanalisation eingeleiteten Regenwassermenge abhängig sein. Große versiegelte Flächen werden daher zukünftig stärker mit Gebühren belastet werden als unbefestigte Flächen oder Flächen, die einer Versickerung zugeführt werden. Als neuer Gebührenmaßstab wird die "abflusswirksame Fläche" eines jeden Grundstücks eingeführt.

Die Stadt Rauenberg hat sich entschieden, die erforderliche Umstellung zeitnah gemeinsam mit den Gemeinden Malsch, Mühlhausen und Dielheim durchzuführen, um schnellstmöglich eine zukunftsfähige, rechtssichere Gebührenordnung in Kraft zu setzen. Da die Höhe der Niederschlagswassergebühr aus der Größe der auf dem jeweiligen Grundstück befestigten Flächen abgeleitet wird, ist es für die Umstellung notwendig, die abflusswirksamen Flächen aller Grundstücke zu erheben. Dies bedeutet einen hohen Aufwand, da jedes Grundstück individuell erfasst werden muss. Alle Daten sind einheitlich zusammenzuführen, auszuwerten und für die Gebührenberechnung aufzubereiten.

Zur Bewältigung dieser Aufgabe haben sich die o.g. Gemeinden entschlossen, ein externes Beratungsbüro hinzuzuziehen, das die Gemeinden bei einer zügigen, effizienten und rechtssicheren Projektabwicklung unterstützen soll. Um dieses anspruchsvolle Projekt zum Erfolg zu führen, sind die Gemeinden aber vor allem auf die Unterstützung der Bürger angewiesen. Nur durch die Mitwirkung der Grundstückseigentümer ist eine detaillierte und gebührengerechte Ermittlung der Flächen gewährleistet. Beim sogenannten "Selbstauskunftsverfahren" werden anhand eines Fragebogens die notwendigen Informationen zu den Flächen der Grundstückseigentümer erfragt. Der Start der Befragung mit Zusendung der Fragebögen ist zum Frühjahr des nächsten Jahres vorgesehen. Bereits vorher gibt es jedoch für interessierte Bürger vielfältige Möglichkeiten sich zu informieren, beispielsweise über regelmäßige Mitteilungen in der Rauenberger Rundschau, über Bürgerinformationsveranstaltungen, Informationsflyer und über das Internet. Während des Selbstauskunftsverfahrens können sich die Bürger telefonisch beraten lassen oder zu den extra eingerichteten Auskunftsstellen in die Rathäuser persönlich kommen. Alle Termine hierzu werden rechtzeitig im bekannt gegeben.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in dem besagten Urteil die Gemeinden zusätzlich verpflichtet, die neue Gebührenaufteilung rückwirkend zum 1.1.2010 zu kalkulieren und in Kraft zu setzen. Da jedoch das Umstellungsverfahren voraussichtlich erst zum Herbst des Jahres 2011 abgeschlossen sein wird, erfolgt eine vorläufige Veranlagung der Abwassergebühren mit der Jahresschlussrechnung für das Jahr 2010. Auf dem Jahresbescheid für 2010 wird deshalb der Vermerk „Unter Vorbehalt der Nachprüfung“ ausgebracht. Sämtliche Veranlagungen des Jahres 2010 werden „Cent genau“ nach Vorliegen der Kalkulationsergebnisse zurückgerechnet.

Durch die gesplittete Abwassergebühr erzielen die Gemeinden keine höheren Erträge und es findet keine verdeckte Gebührenerhöhung statt. Lediglich die Verteilung der Gebühren wird geändert. Zukünftig werden die Aufwendungen der Abwasserbeseitigung verursachergerecht aufgeteilt. Das bedeutet, dass einige Grundstücke zukünftig mit einer höheren und andere hingegen mit einer niedrigeren Gebühren rechnen können, abhängig von der jeweiligen abflusswirksamen Fläche. Grundsätzlich gilt, dass große befestigte Flächen (z.B. mit Asphalt oder Betonpflaster befestigt) zukünftig stärker belastet werden als unbefestigte oder teilbefestigte Flächen (z.B. Rasen- oder Fugenpflasterflächen).

Haben Sie Fragen hierzu 
Wie stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner: Rechnungsamtsleiter Thomas Dewald
Tel.: 06222-61944 oder Thomas.Dewald(@)Rauenberg.de  

http://www.rauenberg.de//de/buergerservice-verwaltung/buergerservice/gesplittete-abwassergebuehr