Weinstadt Rauenberg

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Amtliche Bekanntmachungen

Aus dem Gemeinderat vom 21.02.2018

Aus dem Gemeinderat vom 21. Februar 2018
 
Eine lange Tagesordnung galt es am vergangen Mittwoch für den Rat abzuarbeiten. So standen zunächst das Ausscheiden von Stadtrat Christian Kollenz auf der Tagesordnung sowie das Nachrücken von Gregor Wipfler. Im Anschluss wurden die Ausschüsse neu besetzt und die Neuwahl des 1. Bürgermeisterstellvertreters stand entsprechend an. Ebenfalls beschäftigte sich der Rat mit dem Beitritt des Zweckverbands Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken zur Datenzentrale Baden-Württemberg und der Vereinigung mit weiteren Zweckverbänden zum Gesamtzweckverband 4IT. Eine Entscheidung galt es in Bezug auf das Integrationsmanagement zu treffen und ob hier mit einem externen Träger sowie den umliegenden Kommunen kooperiert werden soll. Für den Neubau der Flüchtlingsunterkunft in Malschenberg hieß es weitere Arbeiten zu vergeben. Im Anschluss wurde über drei Anträge auf Herausnahme aus dem Sanierungsgebiet „Alter Ortskern Rotenberg“ beraten. Des Weiteren stand ein Grundsatzbeschluss an, zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in Rotenberg. Zum Schluss widmete sich der Rat der Frage, ob die große Mannaberghalle wieder für die Gewerbeschau genutzt werden kann und um die Annahme von Spenden.
 
Aus den vollen Zuhörerreihen fragte ein Bürger nach, weshalb die Standesamtlichen Mitteilungen in Rauenberg nicht mehr in der Rauenberger Rundschau veröffentlicht werden. Hauptamtsleiterin Nina Gellert erläuterte, dass die Mitteilungen aus dem Standesamt aus programmtechnischen und datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr veröffentlicht werden. Weiter erfragte er die Möglichkeit, einen Verkehrsspiegel im Kreuzungsbereich Bahnhofstraße / Hauptstraße anzubringen. Es wurde zugesagt, dies bei der nächsten Verkehrstagfahrt mit auf die Agenda zur Überprüfung zu nehmen.
 
 

Verabschiedung von Herrn Stadtrat Christian Kollenz
 
Herr Stadtrat Christian Kollenz hat mit Schreiben vom 20.12.2017 beantrag, dass er aufgrund von beruflichen und familiären Gründen gemäß der Gemeindeordnung auf eigenen Wunsch aus dem Gemeinderat ausscheiden möchte. Aufgrund des Erwerbs eines Eigenheims außerhalb von Rauenberg und dessen bevorstehende Renovierung in Eigenleistung, beantragt Herr Kollenz sein Ausscheiden, um die Fürsorge für seine junge Familie sicher zu stellen. Seitens des Gremiums und der Verwaltung bedauerte man diesen nachvollziehbaren Wunsch. Dennoch stellte der Gemeinderat einstimmig einen wichtigen Grund für das Ausscheiden fest. 
Bürgermeister Peter Seithel ging in seiner Verabschiedungsrede auf den kommunalpolitischen Lebenslauf des Stadtrats ein. Herr Kollenz gehörte seit 2009 dem Gemeinderat der Stadt Rauenberg an. Außerdem bekleidete er seit dem Jahr 2014 den Posten des stellvertretenden Bürgermeisters. Besonders in der Zeit der Krankheitsphase von Bürgermeister Frank Broghammer wurde er als Stellvertreter stark gefordert. Bürgermeister Peter Seithel hob vor allem die Bereitschaft für das ehrenamtliche Engagement und den damit verbundenen zeitlichen Einsatz des ausscheidenden Mitglieds hervor. Er verabschiedete den bisherigen Stadtrat Christian Kollenz und übergab ihm eine entsprechende Urkunde.
 
Stadträtin Dr. Susanne Snoj schloss sich den Worten des Bürgermeisters an und lobte den Einsatz von Christian Kollenz für die Stadt Rauenberg nicht nur als Kommunalpolitiker. Er sei schon in der Jugend in der KJG sehr engagiert gewesen. Im Namen aller Fraktionen sprach die Fraktionsvorsitzende ihren Dank aus und war sich sicher, dass Herr Kollenz trotz Wegzug immer mit der Stadt Rauenberg verbunden bleibt.
Christian Kollenz wollte es nicht versäumen der Verwaltung, vor allem den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hinter den Kulissen, den Amtsleitern, dem Bürgermeister sowie dem Gremium für die zurückliegende Zeit zu danken.
 
 

Nachrücken von Herrn Gregor Wipfler in den Gemeinderat

Durch das Ausscheiden von Stadtrat Christian Kollenz stand es an, dessen Sitz im Gemeinderat durch einen Nachrücker neu zu besetzt.
Herr Gregor Wipfler wurde bei der Kommunalratswahl 2014 als Ersatzbewerber beim Wahlvorschlag der CDU festgestellt. Herr Wipfler rückte für Herrn Kollenz als Stadtrat nach, da keine Ablehnungsgründe oder Hinderungsgründe bestanden. Herr Wipfler lehnt die ehrenamtliche Tätigkeit als Gemeinderat auch nicht ab, sodass seiner Verpflichtung nichts im Wege stand.
 
 

Neubesetzung von Ausschüssen des Gemeinderates
 
Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung können vom Gemeinderat beschließende bzw. beratende Ausschüsse gebildet werden. Durch das Nachrücken von Stadtrat Gregor Wipfler in den Gemeinderat waren verschiedene Ausschüsse neu zu besetzten. Die Änderungsanträge wurden vorgestellt. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Änderungen bezüglich der Besetzung der Ausschüsse vorzunehmen.
 
 

Wahl des 1. stellvertretenden Bürgermeisters
 
Durch das Ausscheiden von Herrn Christian Kollenz wurde die Stelle des 1. stellvertretenden Bürgermeisters vakant. Stadträtin Dr. Susanne Snoj schlug als Nachfolger Herrn Stadtrat Jochen Kyek vor.
Diesem Vorschlag folgte der Rat einstimmig. Bürgermeister Peter Seithel wünschte dem neuen 1. Stellvertretenden Bürgermeister alles Gute und freute sich auf die kommende Zusammenarbeit.
 
 

Beitritt des Zweckverbandes KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg und Vereinigung der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT
 
Eine 2014 eingeleitete Prüfung der bisherigen Zusammenarbeit der Datenzentrale Baden-Württemberg und der Zweckverbände KDRS (Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart), KIRU (Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm) und KIVBF (Kommunale Informationsverarbeitung Baden Franken) zur Versorgung der baden-württembergischen Kommunen und ihrer Einrichtungen mit Leistungen der Informationstechnik hat gezeigt, dass die wirtschaftliche Aufgabenerledigung in der heutigen Struktur des Datenverarbeitungsverbunds Baden-Württemberg nicht dauerhaft gewährleistet ist. Die partnerschaftliche Potenzialanalyse kam zu dem Ergebnis, dass mit der Zusammenführung der Geschäftstätigkeit der Einrichtungen eine zukunftsfähige Organisation mit Wirtschaftlichkeitseffekten geschaffen werden kann. Gleichzeitig versetzt sich der DVV BW damit in die Lage, kommunales Wissen und IT-spezifisches Know-how für die Zukunft zu sichern. Diese Zusammenführung galt es in der Sitzung zu beschließen und den Bürgermeister für die Zustimmung zu ermächtigen. Dieses Votum wurde bei einer Enthaltung abgegeben.
 
 

Pakt für Integration

Integrationsmanager/ Kooperation mit einem externen Träger
 
Das Land Baden-Württemberg hat den Pakt für Integration mit den Kommunen zur finanziellen Unterstützung geschlossen. Neben einer pauschalen Förderung stehen in den Jahren 2017 und 2018 jeweils 58 Millionen Euro für die Förderung von Integrationsmanagerinnen und -managern in den Kommunen zur Verfügung. Bürgermeister Peter Seithel teilte mit, dass man sich mit den Nachbarkommunen Mühlhausen, Malsch, Dielheim, Zuzenhausen und Angelbachtal zusammengeschlossen hatte und sich über die Möglichkeit einer interkommunalen Zusammenarbeit beraten hat. Diese Zusammenarbeit möchte man durch den Vertragsabschluss mit einem externen Träger eingehen.
Seitens des Gremiums begrüßte man die Initiative der Verwaltung und ermächtigte die Verwaltung einstimmig, die weiteren Schritte vorzunehmen.
 
 

Neubau einer Flüchtlingsunterkunft Letzenbergstraße 2 - Auftragsvergabe von Fensterbauarbeiten, Putz- und Stuckarbeiten, Trockenbauarbeiten
 
Für den geplanten Bau von vier Doppelhaushälften zur Unterbringung von Flüchtlingen in Malschenberg galt es Auftragsvergaben vorzunehmen. Die Verwaltung wurde bei jeweils 1 Gegenstimme ermächtigt, die Fensterbauarbeiten, Putz- und Stuckarbeiten, Trockenbauarbeiten zu vergeben.
Entsprechend den Ausschreibungsergebnissen gingen die Fensterbauarbeiten an die Firma Filsinger aus Baiertal, die Putz- und Stuckarbeiten an die Firma Rudolf Deimel aus Rauenberg und die Vergabe zu den Trockenbauarbeiten erfolgte an die Firma Schemenauer aus St. Leon Rot.
 
 

Beratung über drei Anträge auf Herausnahme aus der Gebietskulisse des  förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Alter Ortskern Rotenberg“
 
Die Eigentümer der Flst.Nr. 1938, Flst.Nr. 1939 und Flst.Nr. 2058 der Gemarkung Rotenberg haben die Herausnahme ihres Grundstücks aus der Gebietskulisse des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Alter Ortskern Rotenberg“ beantragt. Zur Begründung weisen die Antragsteller darauf hin, dass sie im Verfahren der Ausweisung des Sanierungsgebietes nicht in einer der Vorschrift des § 141 des Baugesetzbuches genügenden Form beteiligt worden seien. Der Sachverhalt wurde ausführlich erläutert, und es wurde aufgezeigt, dass die Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet mehrfach und zu verschiedenen Zeitpunkten aktiv am Verfahren der Ausweisung beteiligt wurden. Der Gemeinderat lehnte die Herausnahme der drei Grundstücke bei einer Enthaltung ab.
 
 

Grundsatzbeschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Obere Schloßstraße 4a, Flst.Nr. 412/1“ in Rotenberg
 
Der Bauherr des Grundstückes „Obere Schloßstraße 4a“ stellte eine Bauvoranfrage für den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit fünf Wohneinheiten. Dabei war es geplant zwei Doppelhaushälften zu errichten, die zusammen ein Mehrfamilienhaus bilden. Da der geltende Bebauungsplan die Vorgabe beinhaltet, dass pro Gebäude max. zwei Wohneinheiten zulässig sind, hat der Bauherr einen Antrag auf Befreiung von dieser Festsetzung um eine weitere Wohnung gebeten. Die damalige Bauvoranfrage beinhaltete darüber hinaus aus Gründen der besonderen topographischen Lage einen Befreiungsantrag zur Überschreitung der im B-Plan festgesetzten vorderen Baugrenze um 2,50 Meter sowie einen Befreiungsantrag zur Unterschreitung der im B-Plan festgesetzten Dachneigung von 35° um 5°. In seiner Sitzung vom 20.03.2017 hat sich der Bauausschuss mit der Bauvoranfrage befasst und dem Vorhaben die beantragten Befreiungen erteilt.
Nachdem der Beschluss der Baurechtsbehörde übermittelt wurde, gab diese zu bedenken, dass es sich aufgrund der Planentwürfe nicht um einen Bau von zwei Doppelhaushälften, sondern um ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten handle, da nur ein Treppenhaus geplant werde. Daher sei eine Befreiung auf der Grundlage des bestehenden Bebauungsplanes nicht möglich. In der Sitzung galt es nun, grundsätzlich darüber zu beraten und zu entscheiden, ob auf der Grundlage der vorgestellten Planentwürfe zugunsten des Grundstückes Flst.Nr. 412/1 der Gemarkung Rotenberg ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden soll, welcher für diese Grundstücksparzelle die Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes „Um die Altstadt Rotenberg“, 7. Änderung ersetzt.
Für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans stimmten 6 Gemeinderäte, 10 Mitglieder stimmten dagegen und 1 Gemeinderat enthielt sich der Stimme. Der Antrag wurde daher abgelehnt.
 
 

Große Mannaberghalle - Genehmigung der Nutzung für die Gewerbeschau
 
Der Gewerbeverein plant für das Wochenende 24./25. März 2018 wieder die Durchführung einer Gewerbeschau in der Großen Mannaberghalle. Der Gemeinderat stimmte der Nutzung einstimmig zu.
 
 

Annahme von Spenden
 
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, vier bereits eingegangene Spendenangebote (Sach- und Geldspenden) in Höhe von insgesamt 4.196,63 € anzunehmen.
 
 

Bekanntgabe des Sitzungsprotokolls der Gemeinderatssitzung vom 17.01.2018
 
Das Protokoll wurde einstimmig genehmigt.
 
 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

 
Bei der letzten nichtöffentlichen Sitzung wurden Beschlüsse zu Personalangelegenheiten gefasst. Weiter wurde über einen Antrag auf Erlass der Hallengebühren beschieden.
 
 

Verschiedenes
 
Seitens des Gremiums wurde eine Beschwerde über die Kälte in der Aussegnungshalle Malschenberg vorgebracht. Weiter wurde angeregt, eine Infotafel am Trockenturm zu installieren.
 
 
 

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