Weinstadt Rauenberg

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Amtliche Bekanntmachungen

Aus dem Gemeinderat vom 21.06.2017

 

Aus dem Gemeinderat vom 21. Juni 2017

 
Eine umfangreiche Tagesordnung galt es in der vergangenen Sitzung des Gemeinderates bei sommerlichen Temperaturen abzuarbeiten. Neben der Vorstellung des Abschluss der Sanierungsmaßnahme „Alter Stadtkern II“ galt es auch über die Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet zu beschließen. Weiter wurde über die Auftragsvergabe einer Tragkraftspritze für die Feuerwehr Rotenberg sowie über die Auftragsvergabe von Rohbauarbeiten und Dachbauarbeiten für den Neubau der Flüchtlingsunterkunft in der Letzenbergstraße 2 in Malschenberg beschlossen. Ein weiterer Themenblock umfasste die Kinder- und Jugendarbeit. Hier wurde neben der Bedarfsvorstellung der Kinderbetreuung 2017/2018 auch über die Einführung einer flexiblen Nachmittagsbetreuung an der Mannabergschule und über das Schülercafe diskutiert.
 
Vor Eintritt in die Tagesordnung setzte Bürgermeister Peter Seithel den Tagesordnungspunkt 4 „Bebauungsplanverfahren Langwiesen II – Behandlung von Stellungnahmen und Offenlagebeschluss“ von der Agenda, da nicht alle erforderlichen Unterlagen bis zur Sitzung eingetroffen waren.
Eine Bürgerin kritisierte, dass die Handhabung zum Abräumen der Wiesengräber innerhalb des Stadtgebietes unterschiedlich ausgeführt wird. Hier wurde zugesagt, dies einheitlich zu gestalten.
 
 

Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Alter Stadtkern II“ in Rauenberg, Abschluss der Sanierungsmaßnahme / Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet
 
Die Stadt Rauenberg wurde im Jahre 2004 mit dem Gebiet „Alter Stadtkern II“ in das Landessanierungsprogramm (LSP) aufgenommen. Im Jahre 2009 wurde die Sanierungsmaßnahme in das Bundes-Länder-Programm Soziale Stadt (SSP) überführt. Für das Sanierungsgebiet wurden insgesamt Städtebaufördermittel in Höhe von 8.166.667 Euro bewilligt. Vor Einstieg in die weitere Thematik stellte Herr Schiefele, STEG Stadtentwicklung GmbH, den Sanierungsbericht vor.
Nachdem der Bewilligungszeitraum für die Sanierung abgelaufen ist, ist die Sanierungsmaßnahme gegenüber dem Regierungspräsidium abzurechnen. Im Zuge der Abrechnung muss die Stadt prüfen, ob sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen im Sanierungsgebiet eingetreten sind und entsprechende Ausgleichsbeträge erheben. Im Anschluss erläuterte der Mitarbeiter der STEG, die Ermittlung der Bodenwerterhöhungen dem Gremium ausführlich. Dabei ging er insbesondere auf die Berechnung der Ausgleichsbeträge ein. Er machte deutlich, dass sobald gutachtlich sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen im Sanierungsgebiet festgestellt werden, die Stadt keinen Handlungsspielraum hinsichtlich der Erhebung mehr hat, da man sich dann automatisch im Verfahren zur Erhebung des Ausgleichsbetrags befindet. Die Ausgleichsbeträge sind nach dem Baugesetzbuch, § 154, zu erheben. Die Bagatellregelung greift aufgrund der Höhe der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen im Sanierungsgebiet nicht.
Die Stadt kann allerdings zum einen die Ablösung des Ausgleichsbetrags vor Abschluss der Sanierung im Ganzen zulassen und zum anderen bei der vorzeitigen Ablösung einen Verfahrensnachlass von bis zu 20 % gewähren. Weiter zeigte er auf, dass die Umwandlung des Ausgleichsbetrages in ein Tilgungsdarlehen möglich ist, daher kann mit dem Eigentümer eine Ratenzahlung, in Höhe seiner Leitungsfähigkeit, vereinbart werden.
 
Der Gemeinderat beschloss die Ablösung des Ausgleichsbetrages zuzulassen und bei vorzeitiger Ablösung den Höchstabschlag von 20 % zu gewähren. Grundstückseigentümer können bis zum 30.09.2017 eine entsprechende Ablösevereinbarung abschließen.
Bei Grundstückseigentümern, die vorzeitig nicht ablösen möchten, ist der Ausgleichsbetrag nach Abschluss der Sanierung auf Grundlage von Einzelgutachten durch Bescheid zu erheben. Ein 20%iger Verfahrensnachlass ist dann nicht mehr möglich.
Weiter wurde die Satzung zur Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes Rauenberg „Alter Stadtkern II“ beschlossen.
 

Außerplanmäßige Ausgaben für die Ersatzbeschaffung einer Tragkraftspritze
 
Die Freiwillige Feuerwehr Rauenberg, Abteilung Rotenberg, verfügt über ein Tragkraftspritzenfahrzeug. Die zugehörige Tragkraftspritze ist defekt. Zwar war eine Ersatzbeschaffung bereits für das Haushaltsjahr 2018 geplant, jedoch wird eine außerplanmäßige Anschaffung bereits in diesem Jahr notwendig.
 
Das Gremium folgte dem Vorschlag der Stadtverwaltung und ermächtigte diese einstimmig zur außerplanmäßigen Ersatzbeschaffung einer Tragkraftspritze. Aufgrund der vorliegenden Angebote wurde der Auftrag an die Firma Massong vergeben.
 
 

Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in der Letzenbergstraße 2 Auftragsvergaben von Rohbau- und Dachdeckerarbeiten
 
Voraussichtlich im Juli 2017 soll den Bau von vier Doppelhaushälften zur Unterbringung von Flüchtlingen beginnen. Die Verwaltung wurde bei 1 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen ermächtigt, die Rohbauarbeiten und Dachdeckerarbeiten an die entsprechenden Bieter zu vergeben. Entsprechend den Ausschreibungsergebnissen gingen die Rohbauarbeiten an die Firma Fritz Huber GmbH aus Sinsheim-Reihen und die Vergabe zu den Dachdeckerarbeiten erfolgte an die Firma Ronald Neidig aus Mühlhausen.
 
 

Bedarfsplanung der Kinderbetreuung 2017/18 – Beschlussfassung

 
Zum Kindergartenjahr 2017/2018 stehen 110 Krippenplätze in Kinderbetreuungseinrichtungen, davon 30 Plätze mit Ganztagesbetreuung, zur Verfügung, was einer rechnerischen Versorgungsquote von 41,04 % der 0 – 3 Jährigen Kinder (268 Kinder insgesamt – Geburtenjahrgänge 01.09.2014 - 31.08.2017 - teilweise geschätzt) entspricht. Betrachtet man jedoch die Kinderzahlen ab Vollendung des 1. Lebensjahres (180 Kinder), für die der Rechtsanspruch greift, beträgt die Quote 61,11 %. Dies bedeutet, dass 2/3 der Kinder zwischen 1 und 3 Jahren ein Krippenplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Am 01.08.2013 trat der bereits gesetzlich festgeschriebene Rechtsanspruch auf Betreuung ab Vollendung des 1. Lebensjahres in Kraft. Ein weiterer Ausbau ist in Anbetracht der Entwicklung der Kinderzahlen und dem tatsächlichen Bedarf nicht geplant und nicht erforderlich, da aktuell sogar freie Plätze vorhanden sind. Ab dem kommenden Kindergartenjahr (01.09.2017 – 31.08.2018) stehen für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren nach dem Erweiterung der Krippe beim Kinderhaus Märzwiesen 110 Plätze in Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung.
 
Im kommenden Kindergartenjahr stehen 357 Plätze zur Betreuung von über 3-Jährigen zur Verfügung, davon 90 Ganztagesplätze. Die Anmeldezahlen zeigen, dass ein vermehrter Trend hin zur Ganztagesbetreuung besteht. Trotz freier Kindergartenplätze sind die Ganztagesgruppen vollständig belegt. Die aktuellen Anmeldezahlen zeigen, dass zum kommenden Kindergartenjahr voraussichtlich rund 5-10 freie Plätze vorhanden sind. Ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 wird sich dies jedoch wieder ändern, da die Kinderzahl dann voraussichtlich weiter abnehmen wird. Aufgrund des vermehrten Bedarfs werden zum Kindergartenjahr 2017/2018 im Kindergarten Seepferdchen die Öffnungszeiten auf 35 Wochenstunden bedarfsgerecht erweitert.
 
Der Gemeinderat der Stadt Rauenberg beschloss auf einstimmige Empfehlung des Jugend-, Sport-, Schul- und Kulturausschusses die von der Verwaltung erarbeitete Bedarfsplanung der Kinderbetreuung 2017/2018.
 
 

Einführung einer flexiblen Nachmittagsbetreuung an der Mannabergschule - Beschlussfassung
 
Nach dem Wegfall des verbindlichen Montagnachmittag-Unterrichts ergab eine Umfrage bei den Eltern der Schüler der Mannabergschule, dass die Einführung einer flexiblen Nachmittagsbetreuung mehrheitlich angenommen werden würde.
Auch für das Angebot eines Mittagessens zeichnet sich eine annehmbare Lösung ab. Mit einem Caterer konnte ein Angebot möglich werden, bei dem die Eltern direkt ein Menü bestellen können, dass dann in Einzelportionen geliefert wird.
 
Die aktuellen Anmeldezahlen für das kommende Schuljahr in der Schlossbergschule zeigen, dass das seit 2008 bestehende Angebot auch weiterhin aufrechterhalten werden sollte.
 
Das Gremium beschloss sodann jeweils einstimmig die flexible Nachmittagsbetreuung in Rauenberg neu einzuführen und das Angebot in Rotenberg weiter anzubieten.
 
 

„Schülercafé“ an der Mannabergschule Rauenberg – Beschlussfassung
 
An der Mannabergschule wird schon seit vielen Jahren ein Schülercafe betrieben. Aus der Historie heraus war dieses Angebot ausschließlich für die damaligen Hauptschüler ab der Klasse 5 angedacht. Mit der Aufgabe der Haupt- bzw. der Werkrealschule und der Außenstelle der Kraichgauschule Mühlhausen wurde das Angebot auch für Viertklässler ausgeweitet. Nun werden seit dem Jahr 2014 ausschließlich Grundschüler an der Mannabergschule betreut. Das Schülercafe wurde nun auch für Drittklässler „geöffnet“. Die Öffnungszeiten des Schülercafes wurden ebenfalls angepasst. Aktuell ist dieses Angebot mittwochs und donnerstags von 13:30 Uhr – 15:00 Uhr für die Schülerinnen und Schüler verfügbar.
Mit der Einführung der flexiblen Nachmittagsbetreuung an der Mannbergschule zum kommenden Schuljahr 2017/2018 kommt es zu Überschneidungen bei den Betreuungs- und Öffnungszeiten. Auch werden diese beiden Angebote konkurrieren.
 
Der zuständige Ausschuss hatte sich bereits einstimmig dafür ausgesprochen, dieses Angebot nach diesem Schuljahr zum 1.8.2017 einzustellen. Der Gemeinderat schloss sich diesem Vorschlag ebenfalls einstimmig an.
 
 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
 
Bei der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.05.2017 wurde ein Beschluss über Strukturanpassungen der öffentlichen Telefonie in Rauenberg gefasst. Hier werden sich keine Änderungen ergeben.
Weiter wurden Beschlüsse in Personalangelegenheiten gefasst.
 
 

Verschiedenes
 
Aus den Reihen des Gremiums wurde die ärztliche Versorgung im Gemeindegebiet angesprochen, da in Malschenberg eine Praxisschließung angekündigt ist.  
 
Am Ende der Sitzung verabschiedete Bürgermeister Peter Seithel Bauamtsleiter Thomas Glasbrenner und wünschte ihm für seine neue Tätigkeit als Bürgermeister in Dielheim alles Gute.
 
 

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