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Amtliche Bekanntmachungen

Onlinebeantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister

Das Online-Portal des Bundesamts für Justiz

Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
online beantragen

Führungszeugnis online beantragen
Sie benötigen ein Führungszeugnis für die
Bewerbung um einen Arbeitsplatz, für die
ehrenamtliche Jugendarbeit oder zur Aufnahme
eines Gewerbes? Sparen Sie sich
den Behördengang und stellen Sie Ihren
Antrag jederzeit bequem im Internet. Keine
Warteschlange, keine Beschränkungen durch
Öffnungszeiten! Das Online-Portal des Bundesamts
für Justiz ist an allen Wochentagen
rund um die Uhr für Sie da.

Welches Führungszeugnis kann
ich online beantragen?
• Führungszeugnis für private Zwecke
• Führungszeugnis zur Vorlage
bei einer Behörde
• Erweitertes Führungszeugnis
für private Zwecke
• Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage
bei einer Behörde

Das Europäische Führungszeugnis kann
nicht online beantragt werden.

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
online beantragen
Auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
können Sie online beantragen.
Solche Auskünfte benötigen Gewerbetreibende
und Unternehmen, die sich beispielsweise
in Ausschreibungsverfahren um
öffentliche Aufträge bewerben.

Welche Auskunft kann ich online
beantragen?
• Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
• Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
zur Vorlage bei einer Behörde

Was benötige ich für den
Onlineantrag?
• Einen Personalausweis oder einen
elektronischen Aufenthaltstitel mit
Online-Ausweisfunktion
• Ein am Computer angeschlossenes
Kartenlesegerät zum Auslesen des
Ausweisdokuments
• Eine auf dem Computer installierte
Ausweis-App2
• Eine Master- oder Visacard bzw. ein
Konto bei einer Bank, die das Verfahren
giropay unterstützt
• Ggf. ein digitales Erfassungsgerät
(beispielsweise Scanner oder Digitalkamera),
um Nachweise hochzuladen

Wie erhalte ich das Führungszeugnis
bzw. die Auskunft aus
dem Gewerbezentralregister?
Aus Sicherheitsgründen können Sie das
Führungszeugnis nicht selbst ausdrucken.
Das Führungszeugnis für private Zwecke
wird Ihnen mit der Post zugeschickt. Das
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer
Behörde wird unmittelbar an die Behörde
gesandt.
Dies gilt auch für Auskünfte aus dem
Gewerbezentralregister.

Informationen zum Online-Portal
des Bundesamts für Justiz:
www.bundesjustizamt.de
Informationen zum Personalausweis
mit Online-Ausweisfunktion:
www.personalausweisportal.de
Informationen zur Software
für die Online-Ausweisfunktion:
www.ausweisapp.bund.de

Kontakt
Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn
Tel.: +49228 99 410-5550
E-Mail: registerauskunft-online@bfj.bund.de

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