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Weinstadt Rauenberg (Druckversion)

Stadt Aktuell

Amtliche Bekanntmachungen

Aus dem Gemeinderat vom 20.03.2024

 

Bei der März-Sitzung standen der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Frankenäcker“, die Neufassung der Friedhofssatzung sowie die Bestattungsgebührenordnung auf der Tagesordnung. Ebenfalls wurden die Tagesordnungspunkte Generalsanierung der Mannabergschule Rauenberg, die Auftragsvergaben für verschiedene Gewerke beim Neubau Kindergarten Mittendrin in Rauenberg und die Vergabe von Leistungen zur Errichtung von PV-Anlagen behandelt.
 
 

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Frankenäcker – 3. Änderung“

Aufstellungsbeschluss und Billigung des Vorentwurfs sowie Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange § 4.2 und Beteiligung der Öffentlichkeit § 3.2 BauGB
 
In der letzten Gemeinderatssitzung wurde die Anfrage zur Errichtung eines Bäckerei- und Cafégebäude auf dem Parkplatz der Aldi-Filiale erörtert. Vom Gemeinderat wurde die Bereitschaft zum Eintritt in ein Bebauungsplanänderungsverfahren zur Ermöglichung des Vorhabens signalisiert.
Nach Abstimmung mit der Baurechtsbehörde beim Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises kann vorliegend das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB zur Anwendung gelangen. Das Büro Sternemann & Glup hat das Vorhaben in einen zeichnerischen und schriftlichen B-Planentwurf umgesetzt und stellte diesen dem Gemeinderat zur Erörterung vor. Ziel ist die Billigung des Planentwurfs und aller hierzu ergangener Ausarbeitungen für die anschließende Offenlage und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange.
Entsprechend den vorgestellten Entwürfen fasste der Gemeinderat einstimmig den Beschluss zur Aufstellung der Bebauungsplanänderung „Gewerbegebiet Hohenaspen“ 3. Änderung im vereinfachten Verfahren. Der Gemeinderat billigte die vorgestellten zeichnerischen und schriftlichen Planentwürfe und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Offenlage, sowie mit der Anhörung der Träger öffentlicher Belange (TöB).
 
 

Neufassung der Friedhofssatzung - Beratung und Beschlussfassung
 
Die aktuelle Friedhofssatzung datiert vom 01.04.2010. In den zurückliegenden Jahren ergaben sich in den verschiedenen Bereichen die Notwendigkeit über Ausnahmen und Befreiungen, auf Grund der sich ändernden Bestattungskultur, zu entscheiden. Die sich ändernden Bestattungskultur mit verstärktem Trend zur Urnenbestattung und zu Zubettungen erfordert eine entsprechende Anpassung, bzw. Änderung der Friedhofssatzung. Die sich ergebenden Änderungserfordernisse wurde in die neue Friedhofssatzung eingearbeitet. Der Gemeinderat beschloss einstimmig auf Empfehlung des Verwaltungsausschusses die beigefügte Friedhofssatzung mit Inkrafttreten zum 01.04.2024.
 
 
 

Neufassung der Bestattungsgebührenordnung - Beratung und Beschlussfassung
 
Im Zuge der Neufassung der Friedhofssatzung und den darin enthaltenen Änderungen und Anpassungen der Satzung war es erforderlich, die Bestattungsgebühren neu zu kalkulieren und entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Die bestehende Bestattungsgebührenordnung ist seit dem 01.04.2010 unverändert. Bei den gleichbleibenden Gebührensätzen haben sich die gebührenfähigen Kosten fast verdoppelt. Die Gemeindeprüfungsanstalt empfiehlt beim Bestattungswesen einen Kostendeckungsgrad von 70 %; aktuell belief sich die Kostendeckung auf 31,3%. Der bereits im Verwaltungssauschuss diskutierte Vorschlag, die Gebühren für Wiesengräber von 5.400,- € auf 4.500,- € abzuändern, wurde bei 3 Gegenstimmen abgelehnt.
Der Gemeinderat beschloss bei einer Gegenstimme und drei Enthaltungen die in den Sitzungen erörterte Bestattungsgebührenordnung mit Inkrafttreten zum 01.04.2024.
 
 

Generalsanierung der Mannabergschule in Rauenberg; Auftragsvergabe der Objektplanerleistung auf der Grundlage eines europaweiten Vergabeverfahrens mit Teilnahmewettbewerb
 
Ein beauftragter Brandschutzsachverständiger erstellte im Auftrag der Stadt Rauenberg ein Brandschutzkonzept für die Mannabergschule, sowie eine Liste von Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz. Im weiteren Planungsverlauf wurde festgelegt, die Brandschutzertüchtigung sinnvollerweise mit einer Gesamtsanierung der Schule zu verbinden.
Im Rahmen einer Vorstudie, erstellt durch das Architekturbüro Vögele, Reilingen wurde drei aufeinander aufbauende Prioritäten festgelegt:
· Priorität 1 – Brandschutzertüchtigung
· Priorität 2 – Dachsanierung
· Priorität 3 – Energetische Sanierung
In der öffentlichen Gemeinderatsitzung am 19.04.2023, hat sich das Gremium dafür ausgesprochen die Sanierung der Mannabergschule umzusetzen und einen Fachplaner mit der europaweiten Ausschreibung der Objektplaner- bzw. Architektenleistung zu beauftragen. Die Sanierung der Mannabergschule soll im laufenden Betrieb ggf. mit Auslagerung eines Teils der ca. 225 Grundschüler/innen in einer Containerlösung erfolgen. Die europaweite Ausschreibung zur Vergabe wurde am 11.10.2023 auf elektronischem Wege im Amtsblatt der Europäischen Union (TED Tendes elektronic daily) veröffentlicht.
Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung einstimmig zum Abschluss eines Objektplanervertrages (Architektenvertrages) mit dem Ingenieurbüro Roth aus Schwetzingen.
 
 

Neubau Kindergarten Mittendrin; Auftragsvergabe;

Schreinerarbeiten/Möbel

Metallbauarbeiten/Fluchttreppen

Baureinigungsarbeiten
 
Durch einen Fachplaner wurden die Gewerke Schreinerarbeiten/Möbel; Metallbauarbeiten/Fluchttreppen und Baureinigungen geplant und die zu erbringende Bauleistung am 02.02.2024 öffentlich ausgeschrieben.
Der Gemeinderat beschloss bei einer Enthaltung den Auftrag für die Schreinerarbeiten/Möbel im Neubau des Kindergartens Mittendrin mit Mensa in Rauenberg zum Bruttogesamtpreis von 116.117,23 Euro an den Bieter Nr. 2 zu vergeben. Nach Beschluss wurde mitgeteilt, dass es sich um die Firma Glock GmbH aus Murr handelt.
Der Gemeinderat beschloss bei einer Enthaltung den Auftrag für die Metallbauarbeiten/Fluchttreppen zum Bruttogesamtpreis von 37.336,25 Euro an den Bieter Nr. 7 zu vergeben. Nach Beschluss wurde mitgeteilt, dass es sich um die Firma Gassert GmbH, aus Schriesheim handelt.
Der Gemeinderat beschloss bei einer Enthaltung den Auftrag für die Baureinigungsarbeiten zum Bruttogesamtpreis von 8.460,30 Euro an den Bieter Nr. 3 zu vergeben. Nach Beschluss wurde mitgeteilt, dass es sich um die Firma AFO GmbH aus Ketsch handelt.
 
 

Vergabe der Leistung zur Errichtung von PV-Anlagen auf den Dächern der Letzenbergstraße 2/1-2/4 in Malschenberg
 
Die Installation von PV-Anlagen auf städtischen Gebäuden ist ein wesentlicher Bestandteil der Bemühungen um eine nachhaltige und umweltfreundliche Energieversorgung. Durch die Nutzung von Solarenergie reduzieren sich nicht nur die CO2-Emissionen der Stadt, auch die lokale Energieerzeugung wird gefördert und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert.
Die vier Doppelhaushälften Letzenbergstraße 2/1-2/4, welche aktuell als Asyl-/Notunterkünfte genutzt werden, fallen durch einen hohen jährlichen Strombedarf auf. Um die hier entstehenden CO2-Emmissionen zu verringern und die Energiekosten der Gebäude zu senken eignet sich vor allem die Belegung mit einer PV-Anlage. Da sich die Häuser durch ihr geringes Alter und Nutzung einer Wärmepumpe im Heizsystem energetisch auf einem modernen Stand befinden, erscheinen andere Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs aktuell nicht sinnvoll. Die vorhandenen Dachflächen reichen nicht aus, um den Strombedarf zu decken. Deswegen eignet sich der Einsatz eines Stromspeichers.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Auftrag für den Bau von vier PV-Anlagen zum Bruttogesamtpreis von 79.750,- Euro an den Bieter 1 zu vergeben. Nach Beschluss wurde mitgeteilt, dass es sich um die Firma Febesol aus St. Leon-Rot handelt.
 
 

Bekanntgabe des Sitzungsprotokolls der letzten Gemeinderatsitzung
 
Das Protokoll wurde einstimmig genehmigt.
 
 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
 
In der Sitzung am 21.02.2024 wurde ein Beschluss zu einer Ehrung nach der Ehrenordnung gefasst.
 
 

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