Wahlbeteiligung von Deutsche im Ausland
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen. Bitte verwenden Sie hierzu diesen Antrag (304,6 KB).
Weitere Informationen ob Sie wahlberechtigt sind und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen finden Sie auf dieser Seite des Bundeswahlleiters.