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Musikschulbetrieb ab dem 1. Januar 2028
Erstelldatum22.06.2026
Der Verein Musikschule Rauenberg e. V. vermittelt seit Jahrzehnten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen musikalische Fähigkeiten. Nun steht die Auflösung des Vereins bevor. Hintergrund ist das sogenannte „Herrenberger Urteil“ des Bundessozialgerichts. Dieses sieht vor, dass Lehrkräfte an Musikschulen ab dem 1. Januar 2028 grundsätzlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden müssen und nicht mehr auf Honorarbasis tätig sein dürfen.
Für die Lehrkräfte bedeutet diese Regelung mehr soziale Sicherheit. Für die Musikschule führt sie jedoch zu erheblichen finanziellen Herausforderungen. Künftig müssten die Lehrkräfte nach den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes vergütet werden. Zudem drohen Nachforderungen der Deutschen Rentenversicherung für Sozialversicherungsbeiträge aus der Vergangenheit.
Bereits seit mehreren Jahren bemühen sich die Stadt Rauenberg und der Verein gemeinsam um tragfähige Lösungen für die Zukunft die Musikschulangebots.
Der Gemeinderat hatte deshalb die Verwaltung beauftragt, Gespräche über eine mögliche Angliederung an bestehen Musikschulen aufzunehmen. Dabei wurden sowohl die Jugendmusikschule Östringen als auch die Musikschule Südliche Bergstraße in Wiesloch als mögliche Partner geprüft.
Eine Eingliederung in die Jugendmusikschule Östringen erwies sich nach Rücksprache mit der Stadtverwaltung jedoch als nicht realisierbar. Die Musikschule Südliche Bergstraße, die von den Städten und Gemeinden Wiesloch, Walldorf, St. Leon-Rot, Nußloch und Sandhausen getragen wird, zeigte sich grundsätzlich offen für Gespräche. Dabei wurde jedoch deutlich, dass ein Großteil der Lehrkräfte der Musikschule Rauenberg nicht übernommen werden könnte. Eine Anstellung wäre dort lediglich nach vorheriger Bewerbung und bei Vorliegen eines Hochschulabschlusses möglich. Zudem konnte nicht zugesichert werden, dass alle Schülerinnen und Schüler aus Rauenberg weiterhin unterrichtet werden können.
Auch die finanziellen Auswirkungen einer Mitgliedschaft in der Musikschule Südliche Bergstraße wurde geprüft. Für die Stadt Rauenberg würden sich die jährlichen Kosten voraussichtlich auf rund 157.000 Euro belaufen. Der bisherige städtische Zuschuss an den Verein beträgt dagegen 36.000 Euro pro Jahr. Der hohe Beitrag ergibt sich unter anderem daraus, dass die übrigen Trägerkommunen die zusätzlichen Aufwendungen für die Aufnahme Rauenbergs voraussichtlich nicht mittragen würden.
Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Rauenberg lehnte der Stadtrat schweren Herzens die Stellung eines Antrags auf Aufnahme in den Zweckverband „Musikschule Südlich Bergstraße“ mit Sitz in Wiesloch ab.
Die Stadtverwaltung wird gemeinsam mit den Verantwortlichen der Musikschule nach Möglichkeiten suchen, um auch künftig ein attraktives musikalisches Bildungsangebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Rauenberg zu erhalten.
Eine mögliche Perspektive könnte darin bestehen, dass die bisherigen Lehrkräfte ihre Unterrichtsangebote künftig in eigener Verantwortung fortführen. Einen entsprechenden Vorschlag brachte Stadtrat Steidel, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN, in die Diskussion ein.