Direkt
zum Inhalt springen,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Rauenberg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Rauenberg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Zum digitalen RathausLeite SpracheGebärdensprache

News-Bereich

Musikschulbetrieb ab dem 1. Januar 2028

Erstelldatum22.06.2026

Der Verein Musikschule Rauenberg e. V. vermittelt seit Jahrzehnten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen musikalische Fähigkeiten. Nun steht die Auflösung des Vereins bevor. Hintergrund ist das sogenannte „Herrenberger Urteil“ des Bundessozialgerichts. Dieses sieht vor, dass Lehrkräfte an Musikschulen ab dem 1. Januar 2028 grundsätzlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden müssen und nicht mehr auf Honorarbasis tätig sein dürfen.

Für die Lehrkräfte bedeutet diese Regelung mehr soziale Sicherheit. Für die Musikschule führt sie jedoch zu erheblichen finanziellen Herausforderungen. Künftig müssten die Lehrkräfte nach den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes vergütet werden. Zudem drohen Nachforderungen der Deutschen Rentenversicherung für Sozialversicherungsbeiträge aus der Vergangenheit.

Bereits seit mehreren Jahren bemühen sich die Stadt Rauenberg und der Verein gemeinsam um tragfähige Lösungen für die Zukunft die Musikschulangebots.

Der Gemeinderat hatte deshalb die Verwaltung beauftragt, Gespräche über eine mögliche Angliederung an bestehen Musikschulen aufzunehmen. Dabei wurden sowohl die Jugendmusikschule Östringen als auch die Musikschule Südliche Bergstraße in Wiesloch als mögliche Partner geprüft.

Eine Eingliederung in die Jugendmusikschule Östringen erwies sich nach Rücksprache mit der Stadtverwaltung jedoch als nicht realisierbar. Die Musikschule Südliche Bergstraße, die von den Städten und Gemeinden Wiesloch, Walldorf, St. Leon-Rot, Nußloch und Sandhausen getragen wird, zeigte sich grundsätzlich offen für Gespräche. Dabei wurde jedoch deutlich, dass ein Großteil der Lehrkräfte der Musikschule Rauenberg nicht übernommen werden könnte. Eine Anstellung wäre dort lediglich nach vorheriger Bewerbung und bei Vorliegen eines Hochschulabschlusses möglich. Zudem konnte nicht zugesichert werden, dass alle Schülerinnen und Schüler aus Rauenberg weiterhin unterrichtet werden können.

Auch die finanziellen Auswirkungen einer Mitgliedschaft in der Musikschule Südliche Bergstraße wurde geprüft. Für die Stadt Rauenberg würden sich die jährlichen Kosten voraussichtlich auf rund 157.000 Euro belaufen. Der bisherige städtische Zuschuss an den Verein beträgt dagegen 36.000 Euro pro Jahr. Der hohe Beitrag ergibt sich unter anderem daraus, dass die übrigen Trägerkommunen die zusätzlichen Aufwendungen für die Aufnahme Rauenbergs voraussichtlich nicht mittragen würden.

Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Rauenberg lehnte der Stadtrat schweren Herzens die Stellung eines Antrags auf Aufnahme in den Zweckverband „Musikschule Südlich Bergstraße“ mit Sitz in Wiesloch ab.

Die Stadtverwaltung wird gemeinsam mit den Verantwortlichen der Musikschule nach Möglichkeiten suchen, um auch künftig ein attraktives musikalisches Bildungsangebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Rauenberg zu erhalten.

Eine mögliche Perspektive könnte darin bestehen, dass die bisherigen Lehrkräfte ihre Unterrichtsangebote künftig in eigener Verantwortung fortführen. Einen entsprechenden Vorschlag brachte Stadtrat Steidel, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN, in die Diskussion ein. 

Seite drucken